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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen als externer Brandschutzbeauftragter die Funktion des Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen – mit schriftlicher Bestellung, Brandschutzbegehungen, Begehungsprotokollen, Brandschutzunterweisungen und Jahresbericht nach DGUV Information 205-003. Sie behalten die Verantwortung, wir bringen Fachkunde, Kontrolle und eine prüffeste Dokumentation ein.

  • Bestellung, Begehungen, Unterweisungen und Jahresbericht nach DGUV Information 205-003
  • Ab 99 Euro monatlich, inklusive Fahrt- und Spesenkosten
  • Bundesweit, mit festem Ansprechpartner
  • Angebot innerhalb von 24 Stunden

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

ab 99 €monatlich, inklusive Fahrtkosten
24 hAngebot nach Ihrer Anfrage
bundesweitBetreuung an allen Standorten
1fester Ansprechpartner statt Ticketsystem

Was ist ein externer Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich bestellte, besonders ausgebildete Fachperson. Sie berät und unterstützt die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes und ist zentrale Ansprechperson für Belegschaft, Feuerwehr, Behörden und Feuerversicherer. Beim externen Brandschutzbeauftragten übernimmt ein Dienstleister diese Funktion auf Grundlage eines Vertrags – Sie müssen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden, fortbilden und freistellen.

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung sind in der DGUV Information 205-003 beschrieben, die inhaltsgleich als vfdb-Richtlinie 12-09/01 und als VdS 3111 erschienen ist. Danach umfasst die Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Wird die Fortbildung versäumt, ist die Ausbildung erneut zu durchlaufen.

Auf einen Blick

  • Gesetzliche Pflicht: keine allgemeine Bundespflicht – Pflicht entsteht aus Landesbaurecht, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder Versicherungsvertrag
  • Arbeitsschutz: nach ASR A2.2 bei erhöhter Brandgefährdung zweckmäßig
  • Standard: DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01, VdS 3111
  • Bestellung: schriftlich, mit festgelegtem Zuständigkeitsbereich und Aufgabenkatalog
  • Verantwortung: bleibt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber
  • Kosten bei uns: ab 99 Euro monatlich, inklusive Fahrt- und Spesenkosten

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Ein Bundesgesetz, das jedem Betrieb einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht auf vier Wegen: durch die Sonderbauvorschriften der Länder, durch die Baugenehmigung oder das genehmigte Brandschutzkonzept, durch den Feuerversicherer – oder als zweckmäßige Maßnahme aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die wichtigsten Auslöser im Überblick:

AuslöserSchwelle bzw. AnlassFundstelle
IndustriebautenSumme der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte von insgesamt mehr als 5.000 m²Muster-Industriebaurichtlinie (Fassung 2019), Abschnitt 5.14.3, als Technische Baubestimmung in den Ländern eingeführt
VerkaufsstättenVerkaufsräume und Ladenstraßen von insgesamt mehr als 2.000 m² (Anwendungsbereich der Verordnung)§ 26 Abs. 2 Muster-Verkaufsstättenverordnung; in NRW § 85 Sonderbauverordnung
HochhäuserGebäude im Anwendungsbereich der HochhausvorschriftenMuster-Hochhaus-Richtlinie; in NRW § 118 Sonderbauverordnung
VersammlungsstättenDie Brandschutzordnung legt Erforderlichkeit und Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten festin NRW § 42 Abs. 1 Sonderbauverordnung
Baugenehmigung, BrandschutzkonzeptAuflage im Einzelfall, besonders bei SonderbautenGenehmigungsbescheid bzw. genehmigtes Brandschutzkonzept
FeuerversichererEmpfehlung oder vertragliche Vereinbarungz. B. VdS 2000 (Gewerbe, Industrie), VdS 2082 (Hotels), VdS 2226 (Krankenhäuser)
Erhöhte BrandgefährdungErgebnis Ihrer GefährdungsbeurteilungASR A2.2, Hinweis Nr. 2 zu Abschnitt 7.1 (Änderung GMBl. 2025 S. 365)
Neu seit Mai 2025: ASR A2.2 geändert

Mit der Bekanntmachung vom 8. Mai 2025 (GMBl. 2025 S. 365) wurde der bisherige Abschnitt 7.4 „Brandschutzbeauftragte“ der ASR A2.2 aufgehoben. Der Inhalt steht jetzt als Hinweis Nr. 2 zu Abschnitt 7.1: Hat der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein; die Pflicht zur Bestellung kann sich zudem aus anderen, insbesondere landesrechtlichen Vorschriften ergeben. Viele Seiten im Netz zitieren noch die alte Fundstelle.

Selbsttest: Trifft mindestens ein Punkt auf Sie zu?
  • Ihre Produktions- oder Lagerflächen umfassen zusammen mehr als 5.000 m²
  • Sie betreiben eine Verkaufsstätte mit mehr als 2.000 m²
  • In Ihrer Baugenehmigung oder Ihrem Brandschutzkonzept wird ein Brandschutzbeauftragter genannt
  • Ihr Feuerversicherer verlangt einen Brandschutzbeauftragten oder fragt danach
  • Sie lagern oder verarbeiten entzündbare Flüssigkeiten, Gase oder brennbare Stäube
  • Sie lagern größere Mengen Lithium-Ionen-Batterien oder Geräte mit Lithiumbatterien
  • Brandschauen oder Begehungen enden regelmäßig mit Mängellisten

Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Schwellenwerte und Paragraphen unterscheiden sich je Bundesland – wir prüfen die für Ihren Standort geltende Fassung und Ihren Genehmigungsbescheid.

Für welche Betriebe lohnt sich ein externer Brandschutzbeauftragter?

Brandschutzbeauftragte werden dort gebraucht, wo viele Menschen zusammenkommen, große Brandlasten lagern oder die Genehmigung an ein Brandschutzkonzept geknüpft ist. Typische Einsatzfelder:

IndustriebaurichtlinieProduktion und IndustrieAb 5.000 m² Pflicht. Der Brandschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzepts und meldet Mängel an den Betreiber.
Hohe BrandlastenLogistik und LagerHochregale, Verpackungsmaterial, Ladezonen und Flurförderzeuge. Brandabschnitte, Rauchabzug und freie Rettungswege müssen im laufenden Betrieb funktionieren.
SonderbauHandel und EinkaufszentrenAb 2.000 m² Verkaufsfläche nach den Verkaufsstättenverordnungen der Länder. Publikumsverkehr, Ladenstraßen und Räumungskonzept im Fokus.
Erhöhte BrandgefährdungChemie, Lacke, KlebstoffeEntzündbare Flüssigkeiten und Gase, Lagerung nach TRGS 510, Schnittstelle zum Explosionsschutz. Hier verbinden wir Brandschutz und Gefahrstoffrecht.
BeherbergungHotels und BeherbergungsbetriebeRettungswegpläne und Verhaltenshinweise in jedem Zimmer, in NRW nach § 57 SBauVO auch in den Sprachen der üblichen Gäste. Versicherer-Empfehlung nach VdS 2082.
Schutzbedürftige PersonenKliniken und PflegeMenschen, die sich nicht selbst retten können, verlangen eine besonders sorgfältige Räumungsplanung. Versicherer-Empfehlung nach VdS 2226.

Welche Aufgaben übernimmt der externe Brandschutzbeauftragte?

Der Aufgabenkatalog orientiert sich an der DGUV Information 205-003 und wird in der Bestellung auf Ihren Betrieb zugeschnitten – erweitert, ergänzt oder reduziert, je nach Gefährdungsbeurteilung und behördlichen Auflagen. Begehungen mit Protokoll, Brandschutzunterweisungen und Jahresbericht sind in der Grundbetreuung enthalten; weitere Aufgaben vereinbaren wir nach Bedarf.

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Interne Brandschutzbegehungen mit Protokoll
  • Melden von Mängeln, Vorschlag von Maßnahmen und Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Kontrolle der Flucht- und Rettungswege und ihrer Kennzeichnung
  • Prüfen, ob Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne aktuell sind
  • Beratung zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und zur Auswahl der Löschmittel
  • Organisation und Überwachung von Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen
  • Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
  • Kontrolle festgelegter Maßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Mitwirken bei Ersatzmaßnahmen, wenn brandschutztechnische Einrichtungen ausfallen
  • Mitwirken bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Anmietungen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten, persönlich und digital
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Planen und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Begleitung von Versicherer-Besichtigungen
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen mit Brandschutzbezug
  • Dokumentation: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen, Jahresbericht

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?

Beide Wege sind zulässig. Die Vorschriften verlangen einen geeigneten und qualifizierten Brandschutzbeauftragten, keine Betriebszugehörigkeit. Der Unterschied liegt im Aufwand für Qualifikation, in der Verfügbarkeit und im Blick von außen.

KriteriumInterner BrandschutzbeauftragterExterner Brandschutzbeauftragter
Ausbildungmindestens 64 Unterrichtseinheiten, Kosten und Freistellung trägt der Arbeitgebervom ersten Tag an vorhanden
Fortbildungmindestens 16 Unterrichtseinheiten in drei Jahren, sonst erneute AusbildungTeil unserer Leistung
ZeitbudgetZusatzaufgabe neben dem Tagesgeschäftvertraglich festgelegte Begehungen und Reaktionszeiten
NeutralitätGefahr der Betriebsblindheit, Konflikte mit der eigenen Linienfunktionunabhängiger Blick von außen
Erfahrungmeist auf den eigenen Betrieb beschränktVergleich aus vielen Betrieben und Branchen
PersonalwechselFunktion fällt weg, wenn die Person das Unternehmen verlässtFunktion bleibt besetzt
KostenArbeitszeitanteil plus Aus- und Fortbildungfester Monatspreis ab 99 Euro, inklusive Fahrt- und Spesenkosten
Verantwortung des Arbeitgebersbleibt bestehenbleibt bestehen

Die letzte Zeile ist die wichtigste: Weder intern noch extern wird die Verantwortung übertragen. Was ein externer Brandschutzbeauftragter leistet, ist Fachkunde, Kontinuität und eine Dokumentation, mit der Sie gegenüber Feuerwehr, Bauaufsicht und Versicherer belegen, dass Sie Ihre Organisationspflichten erfüllt haben.

So wird ein Brandschutzbeauftragter bestellt

Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber bzw. Betreiber, unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrechts. Darin werden Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rahmenbedingungen festgelegt; die DGUV Information 205-003 enthält dafür ein Musterschreiben. Eine mündliche Absprache genügt nicht. Grundlage für die Übertragung ist § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, wonach der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit eigenen Aufgaben betrauen kann.

Wird der Brandschutzbeauftragte durch Verkaufsstätten- oder Industriebauvorschriften gefordert, sind sein Name und jeder Wechsel der Brandschutzdienststelle auf Verlangen mitzuteilen. Brandschutzbeauftragte sollen unmittelbar der Unternehmensleitung zugeordnet und frühzeitig in alle Planungen eingebunden werden; bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei.

Die vier formalen Schritte
  • Bestellungsschreiben mit Zuständigkeitsbereich, Aufgabenkatalog und Befugnissen
  • Qualifikationsnachweis nach DGUV Information 205-003 einschließlich Fortbildung
  • Bekanntmachung im Betrieb, etwa in der Brandschutzordnung Teil B und C
  • Mitteilung an die Brandschutzdienststelle, soweit Vorschrift oder Auflage dies verlangt

Verantwortung, Haftung und Folgen von Mängeln

Für den Brandschutz im Betrieb ist immer der Arbeitgeber bzw. Betreiber verantwortlich – auch dann, wenn ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt ist. § 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ihn, die nach Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Der Brandschutzbeauftragte berät, kontrolliert, meldet Mängel und schlägt Maßnahmen vor; über Umsetzung und Budget entscheidet die Unternehmensleitung.

Was bei fehlender Brandschutzorganisation droht
  • Behördliche Anordnungen nach Brandschauen oder Begehungen, mit Fristen zur Mängelbeseitigung
  • Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Betriebsvorschriften der Sonderbauverordnungen, nach der jeweiligen Landesbauordnung
  • Versicherungsrechtliche Folgen, wenn vertragliche Obliegenheiten zum Brandschutz nicht eingehalten wurden
  • Persönliche Haftung der Verantwortlichen, wenn Personen zu Schaden kommen und Organisationspflichten verletzt waren

Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach Landesrecht und Einzelfall; pauschale Beträge nennen wir bewusst nicht. Entscheidend ist im Ernstfall die Nachweiskette: Wer belegen kann, dass Mängel erkannt, gemeldet und abgearbeitet wurden, steht gegenüber Behörde und Versicherer deutlich besser da.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1Erstgespräch30 Minuten, kostenfrei. Wir klären Objektart, Flächen, Auflagen aus Baugenehmigung und Versicherung sowie den Stand Ihrer Brandschutzorganisation.
2AngebotInnerhalb von 24 Stunden nach dem Gespräch, mit festem Leistungsumfang und Preis.
3BestellungSchriftliche Bestellung zum Brandschutzbeauftragten mit Zuständigkeitsbereich und Aufgabenkatalog.
4Begehung vor OrtRettungswege, Kennzeichnung, Löscheinrichtungen, Lagerung und Prüfnachweise, mit Protokoll und priorisierter Mängelliste.
5Laufende BetreuungBegehungen im vereinbarten Rhythmus, Brandschutzunterweisungen persönlich und digital, Beratung per E-Mail und Telefon, Jahresbericht an die Geschäftsleitung.
Was wir für den Start von Ihnen brauchen
  • Grundrisse sowie Flucht- und Rettungspläne
  • Baugenehmigung und, falls vorhanden, das genehmigte Brandschutzkonzept
  • Bestehende Brandschutzordnung und Gefährdungsbeurteilung
  • Prüf- und Wartungsnachweise, etwa für Feuerlöscher, Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Sicherheitsbeleuchtung und Feuerschutzabschlüsse
  • Auflagen oder Fragebögen Ihres Feuerversicherers
  • Einen Ansprechpartner vor Ort

Unsere Preise

Wir nennen unsere Preise, damit Sie vergleichen können. Den verbindlichen Festpreis für Ihr Objekt erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Erstgespräch.

Grundbetreuung

Externer Brandschutzbeauftragter, ab*
99 € monatlich, zzgl. USt.
  • Inklusive:
  • Alle Fahrt- und Spesenkosten
  • Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
  • Durchführung der Begehungen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Brandschutzunterweisungen, persönlich und digital
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Beratung per E-Mail und Telefon
  • Individuelle Beratung
Am häufigsten gewählt

Weitere Leistungen

Nach Bedarf, auch einzeln buchbar
auf Anfrage Festpreis nach Umfang
  • Inhalt:
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2
  • Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Erstellung der Brandschutzordnung
  • Begleitung von Brandschauen
  • Betreuung von Sonderbauten
  • Mehrstandort-Betreuung mit Reporting

* Grundbetreuung ab 99 Euro monatlich in Abhängigkeit der zu betreuenden Fläche, inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten. Den Festpreis bestimmen außerdem Brandgefährdung, Sonderbau-Status, Begehungsrhythmus und Zahl der Standorte. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten hängen vor allem von Objektgröße, Brandgefährdung und Begehungsumfang ab. Öffentlich genannte Einstiegspreise am Markt beginnen bei rund 80 Euro monatlich für kleinere Objekte; viele Anbieter nennen gar keine Preise und kalkulieren individuell. Bei uns beginnt die Grundbetreuung bei 99 Euro monatlich inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten, zuzüglich Umsatzsteuer.

KostentreiberWarum er den Aufwand verändert
Fläche und Gebäudezahlbestimmt die Dauer jeder Begehung und den Umfang der Pläne
Brandgefährdungerhöhte Brandgefährdung verlangt engere Kontrollen und zusätzliche Maßnahmen
Sonderbau-StatusIndustriebau, Verkaufsstätte oder Hochhaus bringen Konzeptüberwachung und Behördenkontakt mit sich
Begehungsrhythmusrichtet sich nach Gefährdungsbeurteilung, Auflagen und Versicherer
Standortemehrere Standorte erfordern Koordination und gebündeltes Reporting
Ausgangslagefehlende Brandschutzordnung oder offene Mängellisten erhöhen den Startaufwand

Der ehrlichere Vergleich ist der zu einer internen Lösung: Ein eigener Brandschutzbeauftragter braucht mindestens 64 Unterrichtseinheiten Ausbildung, danach mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in drei Jahren – und regelmäßig Arbeitszeit für Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation und Behördentermine. Diese Zeit fehlt im Tagesgeschäft.

Warum Gefahrgut Consulting

Viele Brände beginnen dort, wo wir ohnehin zu Hause sind: im Lager für entzündbare Flüssigkeiten, bei Druckgaspackungen, bei Lithium-Ionen-Batterien und an der Laderampe. Als Berater für Gefahrgut und Gefahrstoffe verbinden wir Brandschutz mit Lagerung, Transport und Gefährdungsbeurteilung – statt drei getrennte Dienstleister zu koordinieren.

Transparente PreiseWir nennen unsere Einstiegspreise öffentlich, inklusive Fahrt- und Spesenkosten. Viele Anbieter in diesem Markt tun das nicht.
Ein AnsprechpartnerSie sprechen mit festen Ansprechpartnern, nicht mit einem Ticketsystem.
Bundesweite BetreuungStandorte in ganz Deutschland, Begehungen vor Ort, Unterweisungen persönlich oder digital.
Gefahrstoff-KompetenzLagerung nach TRGS 510, Lithiumbatterien und entzündbare Stoffe beurteilen wir aus der Praxis.
Prüffeste DokumentationBegehungsprotokolle, Mängelverfolgung und Jahresbericht so aufbereitet, dass Feuerwehr und Versicherer sie nachvollziehen können.
Beauftragten-VerbundGefahrgut-, Gefahrstoff-, Abfall- und Brandschutzbeauftragter aus einer Hand, mit abgestimmten Begehungen.

Was der externe Brandschutzbeauftragte nicht übernimmt

Eine ehrliche Abgrenzung erspart beiden Seiten Enttäuschungen. Wiederkehrende Prüfungen technischer Anlagen nehmen die dafür zugelassenen Prüfsachverständigen und Sachkundigen vor; die Wartung von Feuerlöschern übernehmen Fachbetriebe – wir organisieren und überwachen die Termine und Nachweise. Brandschutzkonzepte für Bauanträge erstellen Fachplaner oder Sachverständige für Brandschutz; wir überwachen die Umsetzung im Betrieb. Rechtsberatung erbringen wir nicht, und die Verantwortung für den Brandschutz bleibt bei der Unternehmensleitung.

Häufige Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten

Eine allgemeine bundesweite Pflicht gibt es nicht. Vorgeschrieben ist ein Brandschutzbeauftragter vor allem durch das Bauordnungsrecht der Länder: für Industriebauten mit mehr als 5.000 m² nach der Industriebaurichtlinie, für Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m² nach den Verkaufsstättenverordnungen und für Hochhäuser nach den Hochhausvorschriften. Häufig fordern ihn auch die Baugenehmigung, das genehmigte Brandschutzkonzept oder der Feuerversicherer. Darüber hinaus kann die Benennung nach ASR A2.2 zweckmäßig sein, wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ergibt. Wir prüfen im Erstgespräch, welche Vorschriften für Ihren Standort gelten.

Maßgeblich ist nicht die Zahl der Beschäftigten, sondern Objektart und Fläche. Die wichtigsten Schwellen sind mehr als 5.000 m² Grundfläche der Geschosse aller Brandabschnitte bei Industriebauten (Muster-Industriebaurichtlinie, Abschnitt 5.14.3) und mehr als 2.000 m² bei Verkaufsstätten (§ 26 Abs. 2 Muster-Verkaufsstättenverordnung, in NRW § 85 Sonderbauverordnung). Unterhalb dieser Schwellen entsteht die Pflicht über Auflagen, Versicherer oder die Gefährdungsbeurteilung. Die genauen Werte können je nach Bundesland und eingeführter Fassung abweichen.

Mit der Bekanntmachung vom 8. Mai 2025 (GMBl. 2025 S. 365) wurde die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ geändert. Die Begriffsbestimmung „Brandschutzbeauftragte“ in Abschnitt 3.10 und der eigene Abschnitt 7.4 wurden aufgehoben. Die Aussage steht jetzt als Hinweis Nr. 2 zu Abschnitt 7.1: Hat der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein; die Notwendigkeit kann sich auch aus anderen, insbesondere landesrechtlichen Vorschriften ergeben. An der Rechtslage hat sich damit inhaltlich wenig geändert, wohl aber an der Fundstelle, die in Brandschutzordnungen und Bestellungen zitiert wird.

Ja. Die Vorschriften verlangen einen geeigneten, qualifizierten Brandschutzbeauftragten, aber keine Betriebszugehörigkeit. Entscheidend sind Qualifikation nach DGUV Information 205-003, ausreichende Zeit vor Ort und die Vertrautheit mit dem Objekt. Bei Hochhäusern verlangt etwa die Sonderbauverordnung NRW ausdrücklich Brandschutzbeauftragte, die mit dem Hochhaus und seinen technischen Einrichtungen vertraut sind. Deshalb beginnt unsere Betreuung immer mit einer gründlichen Begehung vor Ort.

Nach DGUV Information 205-003, inhaltsgleich mit vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111, umfasst die Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten einschließlich Abschlussprüfung. Ausbildungseinrichtungen können unter anderem Unfallversicherungsträger, Feuerwehrschulen der Länder und gleichermaßen qualifizierte Einrichtungen sein. Neben der Fachkunde kommt es auf persönliche Eignung an: Brandschutzbeauftragte müssen von Führungskräften, Beschäftigten und Behördenvertretern akzeptiert werden.

Innerhalb von drei Jahren sind Fortbildungen mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zu absolvieren; der Abstand zwischen zwei Fortbildungen soll drei Jahre nicht überschreiten. Die Teilnahme ist zu dokumentieren. Wird die Fortbildung nicht eingehalten, ist die Ausbildung erneut zu durchlaufen. Beim externen Brandschutzbeauftragten ist die Fortbildung Teil der Leistung und für Sie kostenneutral.

Bei Gefahrgut Consulting beginnt die Grundbetreuung bei 99 Euro monatlich, abhängig von der zu betreuenden Fläche und inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten. Enthalten sind die Bestellung, die Begehungen mit Protokoll, Brandschutzunterweisungen persönlich und digital, der Jahresbericht sowie Beratung per E-Mail und Telefon. Brandschutzhelfer-Ausbildung, Räumungsübungen und die Erstellung der Brandschutzordnung bieten wir als weitere Leistungen zum Festpreis an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer; das verbindliche Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Erstgespräch.

Ein festes gesetzliches Intervall gibt es nicht. Der Rhythmus richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, nach Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept sowie nach den Anforderungen Ihres Feuerversicherers. Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung, hohem Publikumsverkehr oder wechselnder Lagerbelegung brauchen engere Abstände als ein Bürogebäude. Wir legen den Rhythmus gemeinsam mit Ihnen fest und schreiben ihn in Bestellung und Vertrag fest.

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Brandschutz-Jahresbericht besteht nicht. Die DGUV Information 205-003 zählt die Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz, etwa Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht, jedoch zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten. Für die Geschäftsleitung ist er der Nachweis, dass Mängel erkannt und abgearbeitet wurden, und die Grundlage für Investitionsentscheidungen. Bei uns ist der Jahresbericht in der Grundbetreuung enthalten.

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die nach ASR A2.2 für die Bekämpfung von Entstehungsbränden benannt und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen werden; bei normaler Brandgefährdung in der Regel mindestens fünf Prozent der Beschäftigten. Der Brandschutzbeauftragte ist dagegen eine beratende und kontrollierende Fachfunktion mit mindestens 64 Unterrichtseinheiten Ausbildung. Er organisiert unter anderem die Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer. Beide Funktionen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.

Wird der Brandschutzbeauftragte durch die Verkaufsstätten- oder Industriebauvorschriften gefordert, sind sein Name und jeder Wechsel der Brandschutzdienststelle auf Verlangen mitzuteilen. Für Hochhäuser verlangt die Sonderbauverordnung NRW, die Brandschutzbeauftragten der Brandschutzdienststelle zu benennen. Ergibt sich die Pflicht aus einer Baugenehmigung, ist der Bescheid maßgeblich. Wir übernehmen die Mitteilung und führen die Korrespondenz mit der Brandschutzdienststelle.

Die Verantwortung für den Brandschutz liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber und bleibt dort, auch bei einem externen Brandschutzbeauftragten. Der Brandschutzbeauftragte haftet im Rahmen seines Vertrags für die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben: Begehungen, Mängelmeldungen, Beratung. Entscheidend im Schadensfall ist die Nachweiskette. Wer belegen kann, dass Mängel erkannt, gemeldet und abgearbeitet wurden, hat seine Organisationspflichten dokumentiert. Genau diese Nachweiskette bauen wir auf.

Ja, das Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung gehört nach DGUV Information 205-003 zu den typischen Aufgaben. Die Brandschutzordnung wird üblicherweise in drei Teile gegliedert: Teil A als Aushang für alle Personen, Teil B für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. Bei Sonderbauten ist sie teilweise im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle aufzustellen. Wir erstellen sie neu oder überarbeiten Ihre bestehende Fassung, als weitere Leistung zum Festpreis.

Nein. Wiederkehrende Prüfungen technischer Anlagen, etwa nach der Prüfverordnung des jeweiligen Landes, führen die dafür zugelassenen Prüfsachverständigen durch; Feuerlöscher werden von Sachkundigen bzw. Fachbetrieben geprüft und gewartet. Der Brandschutzbeauftragte organisiert und überwacht, dass Prüfungen und Wartungen fristgerecht stattfinden, dass Mängel abgestellt werden und dass für ausgefallene Einrichtungen Ersatzmaßnahmen greifen.

Ja. Der Zuständigkeitsbereich wird in der Bestellung festgelegt und kann mehrere Gebäude oder Standorte umfassen. Bei verteilten Standorten stimmen wir Begehungen ab, vereinheitlichen Protokolle und liefern der Geschäftsleitung ein gebündeltes Reporting. Für Mehrstandort-Unternehmen und Sonderbauten erstellen wir einen individuellen Festpreis.

Das Erstgespräch bieten wir in der Regel innerhalb weniger Werktage an, das Angebot folgt innerhalb von 24 Stunden. Nach Ihrer Beauftragung bereiten wir die schriftliche Bestellung vor und vereinbaren die erste Begehung. Steht eine Brandschau bevor oder liegt bereits eine Mängelliste der Behörde vor, priorisieren wir die fristgebundenen Punkte. Melden Sie sich in diesem Fall bitte telefonisch.

Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell und halten sie im Angebot fest, bevor Sie sich entscheiden. Wichtig ist der geordnete Wechsel: Endet die Zusammenarbeit, übergeben wir Protokolle, Jahresberichte und Mängelstand vollständig an Sie oder Ihren Nachfolger, und eine erforderliche Mitteilung an die Brandschutzdienststelle wird abgestimmt.

Weil sich Brandschutz und Gefahrstoffe in der Praxis kaum trennen lassen. Entzündbare Flüssigkeiten, Druckgaspackungen und Lithium-Ionen-Batterien prägen die Brandgefährdung vieler Lager und Werkstätten. Wer Lagerung nach TRGS 510, Gefährdungsbeurteilung und Gefahrgutvorschriften kennt, erkennt Brandrisiken früher. Unternehmen, die bereits einen externen Gefahrgut- oder Gefahrstoffbeauftragten bei uns haben, bündeln die Begehungen und sparen Termine.

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in rund 30 Minuten, ob für Ihren Standort eine Pflicht zur Bestellung besteht, welche Auflagen aus Baugenehmigung und Versicherung gelten und welcher Leistungsumfang sinnvoll ist. Den Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

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  • 0214 403 9597
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