Wir rechnen Ihren Finanzplan so durch, wie Bank, Förderbank und Investoren ihn erwarten: Kapitalbedarf, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan und Kapitaldienstberechnung in einem Modell. Individuell für Ihr Vorhaben gerechnet — und im Bankgespräch verteidigungsfähig.
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Individuell gerechnet · Deutschlandweit · Erstgespräch kostenfrei und unverbindlich
An der Geschäftsidee liegt es selten. Banken und Förderinstitute prüfen nach einem festen Raster, und dieses Raster fragt nicht, ob eine Idee sympathisch ist. Es fragt, ob die Zahlen zusammenpassen, ob sie hergeleitet sind und ob der Kapitaldienst aus dem laufenden Geschäft bedient werden kann. Wer diese drei Fragen nicht sauber beantwortet, bekommt keine Absage wegen der Idee — sondern wegen des Zahlenwerks.
Das sind die Punkte, an denen Anträge in der Praxis hängen bleiben:
Sie erhalten ein vollständiges, in sich konsistentes Zahlenwerk — als PDF für die Einreichung und als offene Excel-Datei, die Sie selbst weiterpflegen können. Kein gesperrtes Tool, keine Lizenzgebühr, keine Abhängigkeit von uns.
Ein Finanzplan ist kein einzelnes Blatt, sondern ein System aus Teilplänen, die aufeinander aufbauen. Ändert sich eine Annahme im Umsatz, muss sie sich bis in die Liquidität und den Kapitaldienst durchrechnen. Genau daran scheitern selbst gebaute Excel-Dateien häufig.
Die Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, auch von Beratern. Wer bei der Bank das Falsche einreicht, verliert eine Runde. Diese Übersicht sortiert die Ebenen.
| Kriterium | Finanzplan | Businessplan | Liquiditätsplan | Rentabilitätsvorschau |
|---|---|---|---|---|
| Beantwortet die Frage | Rechnet sich das Vorhaben und reicht das Geld zu jedem Zeitpunkt? | Trägt die Geschäftsidee insgesamt — Markt, Team, Strategie, Zahlen? | Bin ich in jedem Monat zahlungsfähig? | Bleibt am Ende des Jahres ein Gewinn? |
| Verhältnis zueinander | Eigenständiges Zahlenwerk und zugleich der Finanzteil des Businessplans | Gesamtdokument aus Text und Zahlen | Teil des Finanzplans | Teil des Finanzplans |
| Zeitliche Auflösung | Erstes Jahr monatlich, Folgejahre monatlich bis jährlich | Keine eigene — übernimmt die des Finanzplans | Monatlich, mindestens zwölf Monate | Jährlich, häufig ergänzt um Monatswerte im ersten Jahr |
| Zentrale Größen | Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilität, Liquidität, Kapitaldienst | Markt, Wettbewerb, Alleinstellung, Team, Meilensteine, Zahlen | Einzahlungen, Auszahlungen, Kontostand, Unterdeckung | Erlöse, Kosten, Abschreibungen, Zinsen, Gewinn |
| Wichtig für | Hausbank, Förderbank, Bürgschaftsbank, Investor, eigene Steuerung | Bank, Investor, Agentur für Arbeit, Visum, Förderprogramme | Ihre Zahlungsfähigkeit und die Kontokorrentlinie | Bankrating und den Nachweis der Tragfähigkeit |
| Häufiger Irrtum | Der Finanzplan sei nur eine Anlage. Er ist der Teil, der zuerst geprüft wird. | Ein guter Text ersetze Zahlen. Er ersetzt sie nicht. | Umsatz sei gleich Zahlungseingang. Zwischen beiden liegen Zahlungsziele. | Privatentnahmen seien Kosten. Sie stehen nicht in der GuV, aber im Liquiditätsplan. |
Sie brauchen das Gesamtdokument statt nur das Zahlenwerk? Dann führt der Weg über unsere Seite Businessplan erstellen lassen.
Es gibt keinen einheitlichen Standard für Finanzpläne. Was verlangt wird, hängt vom Adressaten ab — und die Unterschiede sind erheblich. Wir bauen den Plan so, dass er die Anforderungen des Instituts erfüllt, bei dem Sie tatsächlich einreichen.
| Adressat | Typischer Anlass | Geforderte Planungstiefe | Worauf besonders geachtet wird |
|---|---|---|---|
| Hausbank | Kontokorrentlinie, Investitionsdarlehen | Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan, in der Regel drei Jahre, erstes Jahr monatlich | Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheiten, Plausibilität der Umsatzannahmen |
| KfW über die Hausbank — ERP-Gründerkredit StartGeld (067) | Gründung und Festigung in den ersten fünf Jahren | Unternehmenskonzept, Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre, nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung für zwei Jahre | Antrag zwingend vor Vorhabensbeginn; Abruffrist zwölf Monate; kein Eigenkapital erforderlich |
| Landesförderbank — Beispiel Investitionsbank Berlin, KMU-Fonds | Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung | Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan über drei Jahre, die ersten zwölf Monate monatlich | Vollständigkeit der Anlagen: De-minimis-Erklärung, KMU-Selbsterklärung, Sicherheitenvorschlag |
| Bürgschaftsbank | Fehlende bankübliche Sicherheiten | Geschäftsplan mit Ertragsvorschau, Investitions-, Personal- und Liquiditätsplanung | Persönliche Selbstauskunft, Lebenslauf; bei Bestandsbetrieben Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre |
| Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Gründungszuschuss, Einstiegsgeld | Tragfähigkeitsnachweis mit Umsatz-, Kosten- und Rentabilitätsplanung sowie Lebenshaltung | Stellungnahme einer fachkundigen Stelle; Deckung des Lebensunterhalts ab dem Wegfall der Leistung |
| Investoren und Beteiligungsgesellschaften | Eigenkapitalrunde | Drei bis fünf Jahre, mehrere Szenarien, Unit Economics, Cash-Runway | Skalierbarkeit, Herleitung der Annahmen, Sensitivität der Ergebnisse |
Kapitaldienst ist die Summe aus Zins und Tilgung eines Jahres. Die Kapitaldienstgrenze ist der Betrag, der dafür überhaupt zur Verfügung steht: der Cashflow, nachdem Privatentnahmen und eigenfinanzierte Ersatzinvestitionen abgezogen sind. Liegt die Grenze über dem Kapitaldienst, sind Sie kapitaldienstfähig. Die KfW verlangt diese Berechnung ausdrücklich als eigene Unterlage — in vielen eingereichten Plänen fehlt sie trotzdem.
Modellrechnung — Transportunternehmen, drittes Geschäftsjahr. Die Zahlen sind illustrativ und ersetzen keine individuelle Berechnung.
| Jahresüberschuss vor Steuern | 48.000 € |
| zuzüglich Abschreibungen | 30.000 € |
| Cashflow | 78.000 € |
| abzüglich Privatentnahmen und Lebenshaltung | − 42.000 € |
| abzüglich eigenfinanzierter Ersatzinvestitionen | − 6.000 € |
| Kapitaldienstgrenze | 30.000 € |
| Kapitaldienst: Tilgung 15.000 € plus Zins 3.000 € | 18.000 € |
| Ausschöpfungsgrad | 60 % |
Lesart: 40 Prozent der Kapitaldienstgrenze bleiben als Puffer. In der Beratungspraxis gelten Ausschöpfungsgrade um 50 bis 60 Prozent als solide — ein Richtwert, keine aufsichtsrechtliche Vorgabe. Jenseits von rund 80 Prozent wird es für die meisten Häuser eng, weil kein Spielraum für Umsatzrückgänge bleibt.
Vollständig muss die Liste beim Erstgespräch nicht sein. Je mehr davon vorliegt, desto schneller geht es — und desto belastbarer wird das Ergebnis.
Zwei Ebenen sind zu unterscheiden: Förderung der Beratung — also der Erstellung des Finanzplans — und Förderung der Finanzierung selbst. Beides lässt sich kombinieren, beides hat Fristen. Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit im Erstgespräch mit.
Der Aufwand hängt an vier Größen: dem Adressaten des Plans, der Zahl der Geschäftsfelder und Standorte, der Qualität Ihrer Vorarbeiten und der geforderten Planungstiefe. Ein Plan für die Agentur für Arbeit ist etwas anderes als ein Modell für eine Förderbank mit dreijähriger Monatsliquidität. Deshalb arbeiten wir mit drei klar abgegrenzten Paketen zu Festpreisen — nicht mit Stundensätzen, deren Endsumme Sie vorher nicht kennen.
Was das im Vergleich bedeutet. Am Markt liegen Stundensätze für Gründungs- und Finanzierungsberatung zwischen 100 und 250 Euro, Tagessätze zwischen 600 und 1.000 Euro. Vollständige Businesspläne mit Finanzteil werden je nach Adressat zwischen 1.500 und 7.500 Euro abgerechnet, bei Investorenvorhaben auch deutlich darüber. Am unteren Ende stehen vollständige Pläne zum Pauschalpreis von 400 bis 500 Euro — die arbeiten mit vorgefertigten Vorlagen, in die Ihre Zahlen eingesetzt werden. Das fällt erfahrenen Firmenkundenbetreuern auf und kostet Sie im Zweifel eine Runde.
Ein Hinweis zur Förderung: Das BAFA bezuschusst Beratungskosten bis 3.500 Euro. Alle drei Pakete liegen darunter und sind damit in voller Höhe förderfähig. Für ein bereits am Markt tätiges Unternehmen bedeutet das beim Paket Bank & Förderbank rechnerisch 595 Euro Eigenanteil in den alten und 238 Euro in den neuen Bundesländern. Voraussetzung: Der Antrag wird vor Beratungsbeginn gestellt.
Alex Cwiklinski — Geschäftsinhaber
Gefahrgut Consulting berät seit Jahren Unternehmen aus Logistik, Handwerk, Handel und Produktion — operativ, nicht vom Schreibtisch aus. Diese Praxis prägt auch unsere Finanzpläne: Wir kennen die Kostenstruktur eines Fuhrparks, die Anlaufkurve eines neuen Standorts und die Frage, die der Firmenkundenbetreuer als dritte stellt. Sie sprechen vom Erstgespräch bis zur Zusage mit derselben Person.
Sitz in Leverkusen, tätig für Mandanten in ganz Deutschland. Erstgespräch, Datenaufnahme und Durchsprache laufen per Video oder Telefon, Unterlagen tauschen wir digital aus. Vor-Ort-Termine im Rheinland und nach Absprache bundesweit.
Der Plan folgt der Unterlagenliste des Instituts, bei dem Sie einreichen — nicht einer allgemeinen Vorlage.
Rentabilität, Liquidität und Kapitaldienst hängen in einem Modell zusammen. Ändert sich eine Annahme, rechnet sich das durch.
Trägt das Vorhaben die Finanzierung nicht, sagen wir das im Erstgespräch — bevor Sie Geld für Unterlagen ausgeben.
Der Preis steht im Angebot, bevor wir anfangen. Keine Nachberechnung, keine Überraschung auf der Schlussrechnung.
Referenzen auf Anfrage
Im Erstgespräch nennen wir Ihnen gerne vergleichbare Vorhaben, die wir begleitet haben — Branche, Größenordnung, Finanzierungsweg. Namen veröffentlichen wir nicht ohne ausdrückliche Freigabe unserer Mandanten. Finanzierungsvorhaben sind vertrauliche Angelegenheiten, und so behandeln wir sie auch.
Bei uns kostet der Finanzplan-Check 490 Euro netto, das Paket Bank & Förderbank 1.190 Euro netto und das Paket Plus ab 2.290 Euro netto. Alles Festpreise, die vor Beginn im Angebot stehen.
Zur Einordnung: Am Markt werden Gründungs- und Finanzierungsberatungen üblicherweise mit Stundensätzen zwischen 100 und 250 Euro abgerechnet, Tagessätze liegen zwischen 600 und 1.000 Euro. Vollständige Businesspläne mit Finanzteil kosten je nach Adressat zwischen 1.500 und 7.500 Euro, bei Investorenvorhaben auch mehr. Am unteren Ende stehen vollständige Pläne zum Pauschalpreis von 400 bis 500 Euro — die arbeiten mit vorgefertigten Vorlagen, in die Ihre Zahlen eingesetzt werden. Erfahrene Firmenkundenbetreuer erkennen das, und es kostet Sie im Zweifel eine Runde.
Der Aufwand hängt an vier Größen: dem Adressaten des Plans, der Zahl der Geschäftsfelder und Standorte, der Qualität Ihrer Vorarbeiten und der geforderten Planungstiefe. Ein Tragfähigkeitsnachweis für die Agentur für Arbeit ist deutlich schlanker als ein Modell für eine Förderbank mit dreijähriger Monatsliquidität. Ist eine BAFA-Förderung möglich, weisen wir vor Beginn darauf hin — der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden.
Die reine Bearbeitungszeit ist selten der Engpass. Entscheidend ist, wie schnell die Datengrundlage steht. Liegen Angebote für Investitionen, Miet- oder Leasingkonditionen, Preisliste und die privaten Ausgaben vor, lässt sich ein Standardfall zügig modellieren. Fehlen wesentliche Bausteine, verschiebt sich der Termin nicht wegen des Rechnens, sondern wegen der Beschaffung.
Wir gehen deshalb so vor: Sie erhalten nach dem Erstgespräch eine strukturierte Abfrageliste und im Angebot einen verbindlichen Liefertermin, der auf Ihrer konkreten Ausgangslage beruht. Wenn eine Frist drückt — etwa weil ein Bankgespräch steht oder eine Förderfrist läuft — sagen Sie das im Erstgespräch. Dann prüfen wir, ob der Termin realistisch ist, und sagen ehrlich ab, wenn er es nicht ist.
Nach der Übergabe ist eine Anpassungsschleife enthalten. Meldet sich die Bank mit Rückfragen, arbeiten wir diese ein, ohne dass dafür ein neues Angebot nötig wird.
Der Businessplan ist das Gesamtdokument: Geschäftsidee, Markt, Wettbewerb, Zielgruppe, Team, Rechtsform, Marketing, Meilensteine — und als Kernstück der Finanzteil. Der Finanzplan ist genau dieser Finanzteil, funktioniert aber auch eigenständig. Er ist das Zahlenwerk, das aus Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Investitions- und Abschreibungsplan sowie der Kapitaldienstberechnung besteht.
Praktisch bedeutet das: Wer nur eine Finanzierung für eine klar umrissene Investition braucht und dem Institut bereits bekannt ist, kommt häufig mit dem Finanzplan aus. Wer neu gründet, Fördermittel beantragt oder Investoren anspricht, braucht in der Regel beides. Bei Förderkrediten und beim Gründungszuschuss wird das Gesamtdokument verlangt.
Wichtig ist die Reihenfolge der Prüfung: In fast allen Häusern wird zuerst das Zahlenwerk geprüft. Ein sprachlich starker Textteil rettet keinen unplausiblen Finanzplan — umgekehrt öffnet ein sauberes Zahlenwerk die Tür für das Gespräch über die Idee.
Das hängt vom Adressaten ab, und die pauschale Antwort drei Jahre, die in vielen Ratgebern steht, trifft es nicht durchgängig. Die KfW nennt in ihrer Checkliste zur Risikoprüfung für Gründungsvorhaben eine Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre und eine nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung für zwei Jahre. Landesförderbanken gehen häufig weiter: Die Investitionsbank Berlin verlangt für ihren KMU-Fonds eine Rentabilitätsvorschau über mindestens drei Jahre und einen Liquiditätsplan über ebenfalls drei Jahre.
Hausbanken bewegen sich meist bei drei Jahren. Investoren und Beteiligungsgesellschaften erwarten drei bis fünf Jahre, dafür mit Szenarien und Sensitivitäten statt einer einzigen Zahlenreihe.
Unser Vorgehen: Wir bauen das Modell so, dass es den längsten geforderten Horizont abdeckt und sich kürzere Auszugsdarstellungen daraus ableiten lassen. Damit müssen Sie nicht neu rechnen, wenn im Verfahren ein zweites Institut hinzukommt.
In der Praxis ja. Genau im ersten Jahr entstehen die Liquiditätslücken, die eine Gründung kippen können: Investitionen sind bezahlt, Anlaufkosten laufen, Kunden zahlen mit Zahlungsziel, die erste Umsatzsteuer-Zahllast wird fällig, und die Tilgung beginnt. Eine Jahressumme glättet all das und zeigt einen Kontostand, den es so nie gegeben hätte.
Förderbanken schreiben die monatliche Auflösung teilweise ausdrücklich vor. Die Investitionsbank Berlin verlangt für den KMU-Fonds die ersten zwölf Monate monatlich und die folgenden zwei Jahre mindestens vierteljährlich. Auch dort, wo es nicht gefordert ist, gehört die Monatsliquidität zum Standard eines belastbaren Plans.
Für Sie selbst ist sie ohnehin der nützlichste Teil: Sie zeigt, in welchem Monat es eng wird und wie hoch die Reserve sein muss, damit es nicht eng wird.
Der Antrag läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner — in der Regel Ihre Hausbank. Diese prüft und leitet weiter. Für die Risikoprüfung nennt die KfW bei Gründungsvorhaben drei Kernunterlagen: ein Unternehmenskonzept beziehungsweise einen Businessplan, eine Rentabilitätsvorschau für zwei Jahre und eine nachvollziehbare Kapitaldienstberechnung für zwei Jahre. Bestehende Unternehmen reichen zusätzlich Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA und einen Bankenspiegel ein.
Zu den Konditionen: Das StartGeld sieht bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben vor, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Eigenkapital ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, und die durchleitende Bank erhält eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent — das erleichtert die Zusage spürbar. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer bereits Verträge unterschrieben oder Anschaffungen getätigt hat, kann für diesen Teil nicht mehr fördern lassen.
Kapitaldienstfähigkeit beschreibt, ob Ihr Unternehmen Zins und Tilgung dauerhaft aus dem laufenden Geschäft bedienen kann. Der Kapitaldienst ist die Summe aus Zins und Tilgung eines Jahres. Die Kapitaldienstgrenze ist der Betrag, der dafür zur Verfügung steht: Cashflow — also Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen — abzüglich Privatentnahmen und abzüglich der Investitionen, die Sie aus eigener Kraft ersetzen müssen.
Ein Beispiel: Cashflow 78.000 Euro, Privatentnahmen 42.000 Euro, Ersatzinvestitionen 6.000 Euro. Die Kapitaldienstgrenze beträgt damit 30.000 Euro. Beträgt der Kapitaldienst 18.000 Euro, liegt der Ausschöpfungsgrad bei 60 Prozent — es bleibt Puffer.
In der Beratungspraxis gelten Ausschöpfungsgrade um 50 bis 60 Prozent als solide; das ist ein Erfahrungswert, keine aufsichtsrechtliche Vorgabe, und jedes Haus rechnet leicht anders. Wichtig ist vor allem, dass die Berechnung überhaupt vorliegt. Die KfW fordert sie ausdrücklich als eigene Unterlage — und sie fehlt in eingereichten Plänen auffallend oft.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, vor der Gründung einen Finanzplan zu erstellen, gibt es nicht. Faktisch verpflichtend wird er, sobald Dritte im Spiel sind: Jede Bank verlangt vor einer Finanzierungszusage eine Planungsrechnung, Förderbanken machen sie zur Antragsvoraussetzung, und für den Gründungszuschuss braucht es eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit — die ohne Zahlenwerk nicht ausgestellt wird.
Auch ohne externe Adressaten ist der Plan sinnvoll, und zwar aus einem nüchternen Grund: Er zeigt vor dem Start, ob das Vorhaben Sie ernähren kann. Viele Gründungen scheitern nicht an fehlender Nachfrage, sondern daran, dass Kapitalbedarf und Anlaufzeit unterschätzt wurden.
Hinzu kommt die laufende Steuerung: Wer einen Plan hat, erkennt Abweichungen früh. Ohne Plan fällt der Umsatzrückgang erst auf, wenn das Konto es zeigt — und dann ist der Handlungsspielraum meist schon klein.
Manche tun es, viele nicht. Steuerberatungskanzleien sind auf die Vergangenheit ausgerichtet: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung. Zukunftsgerichtete Planungsrechnungen mit Szenarien, Kapitaldienstberechnung und monatlicher Liquidität sind eine andere Disziplin und gehören nicht bei jeder Kanzlei zum Angebot. Fragen Sie konkret nach, ob Ihre Kanzlei Gründungs- und Finanzierungsplanungen erstellt und wie häufig.
Sinnvoll ist ohnehin die Kombination. Wir erstellen die Planungsrechnung, Ihr Steuerberater beurteilt die steuerlichen Wirkungen — etwa Rechtsformwahl, Vorsteuerabzug, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Behandlung von Investitionen. Wir stimmen uns dazu direkt mit ihm ab, wenn Sie das freigeben.
Zur Klarstellung: Wir erbringen betriebswirtschaftliche Planungsleistungen, keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Steuerliche Fragen beantwortet Ihr Steuerberater.
Häufig ja — über das BAFA-Programm zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent und höchstens 1.750 Euro in den alten Bundesländern, im Land Berlin und in der Region Leipzig sowie 80 Prozent und höchstens 2.800 Euro in den neuen Bundesländern und in den Regionen Lüneburg und Trier. Höhere Beratungskosten sind nicht förderschädlich, den übersteigenden Teil tragen Sie selbst.
Alle unsere Pakete liegen unter dieser Grenze und sind damit in voller Höhe förderfähig. Beim Paket Bank & Förderbank zu 1.190 Euro bleiben rechnerisch 595 Euro Eigenanteil in den alten Bundesländern und 238 Euro in den neuen.
Vier Punkte werden oft übersehen: Der Antrag ist online und vor Beratungsbeginn zu stellen. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die bereits am Markt tätig sind. Es gilt ein Kontingent von höchstens zwei geförderten Beratungen pro Jahr. Und der Zuschuss zählt zur De-minimis-Grenze, die aktuell bei 300.000 Euro in drei Steuerjahren liegt.
Nein. Das BAFA-Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die rechtlich selbständig und bereits am Markt tätig sind. Vor der Gewerbeanmeldung ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Als Gründungsdatum gilt der Tag der Gewerbeanmeldung.
Für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung kommt eine zusätzliche Bedingung hinzu: ein verpflichtendes Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, frühestens drei Monate vor Antragstellung und spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises.
Für die Phase davor gibt es andere Wege. Je nach Ausgangslage kommen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein über die Agentur für Arbeit, Gründungsberatungsprogramme einzelner Bundesländer oder die kostenfreien Erstberatungen der Kammern in Betracht. Welcher Weg passt, hängt vom Status ab — arbeitslos, angestellt, im Bürgergeldbezug — und vom Bundesland. Wir ordnen das im Erstgespräch ein.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung — im Gesetz Stellungnahme einer fachkundigen Stelle — ist der Nachweis, dass Ihre geplante Selbständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist Voraussetzung für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III und wird auch beim Einstiegsgeld häufig verlangt.
Das Gesetz nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Praxis der Agenturen ist regional unterschiedlich; welche Stelle akzeptiert wird, klären Sie am besten vorab bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Was die Stelle sehen will, ist immer dasselbe: ein vollständiges Konzept mit belastbarem Zahlenwerk — Umsatz- und Kostenplanung, Rentabilitätsvorschau, Kapitalbedarf und der Nachweis, dass der Lebensunterhalt gedeckt ist, wenn die Leistung ausläuft. Genau dieses Zahlenwerk erstellen wir. Ob wir zusätzlich als ausstellende Stelle auftreten können, klären wir im Einzelfall.
Beide Leistungen sichern den Lebensunterhalt in der Startphase, kommen aber aus unterschiedlichen Rechtskreisen. Der Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III richtet sich an Menschen im Bezug von Arbeitslosengeld I. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen, die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Gezahlt werden sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich; danach kann auf Antrag für bis zu neun weitere Monate die Pauschale von 300 Euro folgen.
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen im Bürgergeldbezug. Es kann für höchstens 24 Monate erbracht werden; Höhe und Dauer richten sich nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Gemeinsam ist beiden: Es sind Ermessensleistungen. Einen Rechtsanspruch gibt es in keinem der beiden Fälle — und der Antrag gehört vor die Aufnahme der Tätigkeit.
Die Perspektive ist eine andere. Eine Bank fragt nach Sicherheit: Kann der Kapitaldienst bedient werden, auch wenn es schlechter läuft als geplant? Entsprechend stehen Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheiten, Verschuldungsgrad und ein vorsichtig gerechneter Basisfall im Vordergrund. Ein zu optimistischer Plan schadet hier.
Ein Investor fragt nach Rendite: Wie groß kann das werden, was kostet ein zusätzlicher Kunde, wann kippt der Deckungsbeitrag ins Positive, wie lange reicht das Geld bis zur nächsten Runde? Dort zählen Unit Economics, Kohorten, Cash-Runway und mehrere Szenarien mit offengelegten Treibern.
Beide wollen dasselbe sehen: dass Sie Ihre Annahmen herleiten können. Der Unterschied liegt in Gewichtung und Darstellung, nicht in der Sorgfalt. Wenn beide Wege parallel verfolgt werden, bauen wir ein Modell mit zwei Auswertungssichten — damit die Zahlen nicht auseinanderlaufen, was bei getrennten Dateien regelmäßig passiert.
Ja. Sie erhalten das Modell als offene Excel-Datei mit sichtbaren Formeln, dazu ein einreichungsfertiges PDF. Es gibt keine Lizenzgebühr, keine gesperrten Blätter und keine Bindung an ein Tool, das nach Ablauf eines Abonnements nicht mehr öffnet.
Das ist kein Entgegenkommen, sondern Voraussetzung für den Nutzen: Ein Finanzplan ist kein Dokument für einen einzigen Termin. Sie sollten Ist-Werte gegen Plan-Werte halten können, Annahmen anpassen, wenn sich Preise oder Auslastung ändern, und vor dem nächsten Bankgespräch eine aktualisierte Fassung vorlegen. Das geht nur mit einer Datei, die Ihnen gehört.
Damit das praktisch funktioniert, sind die Eingabefelder klar von den Rechenzellen getrennt und die Annahmen im Modell kommentiert. In der Übergabe gehen wir die Struktur mit Ihnen durch.
Rückfragen sind der Normalfall, keine schlechte Nachricht. Häufig geht es um die Herleitung der Umsatzannahmen, um die Höhe der Privatentnahmen, um Sicherheiten oder um die Anlaufphase. Eine Anpassungsschleife nach Rückmeldung des Instituts ist in unseren Paketen enthalten — wir arbeiten die Punkte ein und stellen die geänderte Fassung bereit.
Bei einer Ablehnung schauen wir uns zuerst die Begründung an. Liegt es an der Kapitaldienstfähigkeit, hilft häufig eine andere Finanzierungsstruktur: längere Laufzeit, tilgungsfreie Anlaufjahre, Leasing statt Kauf, mehr Eigenkapital oder eine Bürgschaft. Liegt es an fehlenden Sicherheiten, ist die Bürgschaftsbank der nächste Weg. Liegt es an der Plausibilität, muss die Herleitung nachgeschärft werden.
Was wir nicht tun: Zahlen schönrechnen, damit ein Antrag durchgeht. Das fällt spätestens im zweiten Jahr auf Sie zurück — dann allerdings mit Schulden im Gerät.
Nein, und niemand sollte das tun. Die Kreditentscheidung trifft ausschließlich das Institut. In sie fließen Faktoren ein, die außerhalb des Finanzplans liegen: Ihre Bonität und SCHUFA-Historie, vorhandene Sicherheiten, die Branchenpolitik des Hauses, Ihre persönliche Qualifikation und nicht zuletzt der Eindruck im Gespräch.
Was wir beeinflussen können, ist der Teil, der am häufigsten zur Ablehnung führt: ein unvollständiges, unplausibles oder nicht verteidigungsfähiges Zahlenwerk. Dieser Teil wird bei uns sauber. Dazu gehört auch, dass wir Sie auf die typischen Rückfragen vorbereiten, damit Sie im Termin nicht zum ersten Mal über Ihre eigene Kapitaldienstgrenze nachdenken.
Und wenn wir im Erstgespräch zu dem Schluss kommen, dass die Finanzierung in der geplanten Form keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir das — bevor Sie Geld für Unterlagen ausgeben.
Ja. Erstgespräch, Datenaufnahme, Durchsprache und Übergabe laufen per Video oder Telefon, Unterlagen tauschen wir digital aus. Das ist kein Notbehelf: Für Planungsrechnungen ist der geteilte Bildschirm der bessere Arbeitsplatz, weil wir Annahmen live ändern und die Wirkung sofort zeigen können.
Unser Sitz ist Leverkusen. Vor-Ort-Termine sind im Rheinland unkompliziert möglich und nach Absprache auch bundesweit. Für die Begleitung eines Bankgesprächs kommen wir mit, wenn Sie das wünschen.
Regionale Unterschiede spielen inhaltlich vor allem bei Förderprogrammen eine Rolle: Der BAFA-Fördersatz hängt an der Region, und die Landesförderbanken haben eigene Programme und eigene Unterlagenlisten. Das berücksichtigen wir bei der Ausgestaltung des Plans.
Ja, und die Ausgangslage ist dort sogar besser: Es gibt Vergangenheitszahlen. Jahresabschlüsse, BWA, Auftragsbestand und Kundenstruktur liefern eine belastbare Basis, gegen die sich Planannahmen prüfen lassen. Banken bewerten das deutlich anders als eine reine Gründungsplanung.
Typische Anlässe sind Wachstumsinvestitionen, Umfinanzierungen, das jährliche Ratinggespräch, die Aufnahme eines neuen Gesellschafters — und die Unternehmensnachfolge. Bei Übernahmen kommt die Besonderheit hinzu, dass Verkäuferzahlen und eigene Planung zusammengeführt werden müssen und der Kaufpreis samt Finanzierungsstruktur in den Kapitaldienst eingeht.
Für Bestandsunternehmen brauchen wir in der Regel die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, den Bankenspiegel und die laufenden Darlehensverträge.
Plausibel heißt: nachrechenbar. Eine Jahreszahl ohne Herleitung ist wertlos, weil der Prüfer sie nicht nachvollziehen kann. Belastbar wird sie, wenn sie sich aus Mengen und Preisen ergibt — also aus Kapazität, Auslastung und Preis je Einheit. Bei einem Transportunternehmen etwa: Fahrzeuge mal Einsatztage mal Touren mal Erlös je Tour, abzüglich Leerfahrten, Werkstatt- und Urlaubszeiten.
Dazu gehört eine realistische Anlaufkurve. Volle Auslastung ab dem ersten Monat glaubt kein erfahrener Firmenkundenbetreuer. Wer den Aufbau über sechs bis zwölf Monate zeigt und begründet, wirkt nicht schwächer, sondern glaubwürdiger.
Stützen lässt sich das durch bereits vorliegende Absichtserklärungen oder Aufträge, durch Erfahrungswerte aus vorheriger Tätigkeit, durch Branchenkennzahlen und durch Wettbewerbsvergleiche. Wo belastbare Referenzen fehlen, arbeiten wir mit Szenarien und legen die Bandbreite offen — das ist ehrlicher und wird besser aufgenommen als eine scheinpräzise Einzelzahl.
Eine allgemeingültige Prozentzahl wäre irreführend, weil der Bedarf am Geschäftsmodell hängt. Entscheidend sind drei Größen: die Dauer bis zum ersten nennenswerten Zahlungseingang, die Höhe der monatlichen Fixkosten inklusive Privatentnahmen und die Zahlungsziele Ihrer Kunden. Ein Handwerksbetrieb mit Abschlagszahlungen braucht weniger Puffer als ein Zulieferer mit sechzig Tagen Zahlungsziel.
In der Planung setzen wir die Reserve deshalb nicht als Prozentsatz an, sondern rechnen sie aus dem Liquiditätsplan: Wir suchen den tiefsten Punkt des kumulierten Kontostands im ersten Jahr und legen darauf einen Sicherheitsaufschlag für Verzögerungen. Diese Summe gehört in den Kapitalbedarf — und wird bei Gründungen häufig vergessen.
Zwei Posten werden dabei regelmäßig unterschätzt: die Umsatzsteuer-Zahllast, die kein eigenes Geld ist, aber pünktlich abfließt, und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die häufig erst im zweiten Jahr einsetzen — dann aber rückwirkend.
Ja, dafür gibt es das Paket Finanzplan-Check zu 490 Euro netto. Wir prüfen Ihr vorhandenes Modell auf Vollständigkeit, Rechen- und Formelfehler, auf die Konsistenz zwischen Rentabilität, Liquidität und Kapitaldienst sowie auf die Plausibilität der Annahmen. Sie erhalten eine schriftliche Mängelliste, priorisiert nach dem, was bei der Bank tatsächlich auffällt.
Fehlt die Kapitaldienstberechnung — das ist der häufigste Befund — ergänzen wir sie. Dazu geben wir eine Einschätzung, ob der Plan in der vorliegenden Form einreichungsfähig ist oder ob nachgearbeitet werden muss.
Der Check lohnt sich besonders, wenn Sie den Plan selbst gebaut haben oder wenn eine Bank bereits abgelehnt hat und die Begründung unklar geblieben ist. Entscheiden Sie sich anschließend für eine vollständige Überarbeitung, rechnen wir die 490 Euro auf das größere Paket an.
Nein. Wir erbringen betriebswirtschaftliche Beratungs- und Planungsleistungen. Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind davon nicht umfasst und dürfen es auch nicht sein.
Praktisch heißt das: Wir bilden steuerliche Effekte in der Planung ab, soweit sie für die Zahlen nötig sind — etwa Umsatzsteuer-Zahllast, Abschreibungen oder eine kalkulatorische Steuerposition. Die Beurteilung Ihrer konkreten steuerlichen Situation, die Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht und die Gestaltung von Verträgen gehören zu Ihrem Steuerberater beziehungsweise zu Ihrem Rechtsanwalt.
Diese Zusammenarbeit ist eingespielt. Wenn Sie es freigeben, stimmen wir uns direkt mit Ihrem Berater ab — das erspart Ihnen die Rolle des Boten zwischen zwei Fachwelten und vermeidet Widersprüche in den Unterlagen, die der Bank sonst auffallen.
Alex Cwiklinski — Geschäftsinhaber
Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben: Was planen Sie, welchen Kapitalbedarf sehen Sie, und bei wem wollen Sie einreichen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich — auch dann, wenn wir am Ende abraten.
Telefon 0214 403 9597 · info@gefahrgut-consulting.de · Köschenberg 10, 51379 Leverkusen

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
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