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GEFAHRGUT CONSULTING

ADR 1.3 Unterweisung (Inhouse & Online)

Gesetzeskonforme Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für alle an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen – deutschlandweit vor Ort oder live online.

  • Kurzfristige Termine, deutschlandweit
  • Inhouse vor Ort oder live online
  • Teilnahmebescheinigung und Dokumentation inklusive
  • Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

Deutschlandweit
Inhouse vor Ort oder live online
Kurzfristige Termine
In der Regel innerhalb weniger Werktage
Nachweis inklusive
Teilnahmebescheinigung und Dokumentation
Rechtsstand ADR 2025
Durchführung durch bestellten Gefahrgutbeauftragten

ADR 1.3 Unterweisung: Was das Gesetz verlangt

Kapitel 1.3 ADR verpflichtet jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, seine Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Über die GGVSEB gilt diese Anforderung in Deutschland unmittelbar – unabhängig von Betriebsgröße, Transportmenge oder Branche. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen, eine Dokumentation dagegen zwingend. Wer im Betrieb eigenverantwortlich über Verpackung, Versand oder Verladung entscheidet, braucht darüber hinaus eine wirksame Pflichtenübertragung — was dabei zu regeln ist, steht unter beauftragte Person Gefahrgut.

Das ADR unterscheidet drei Bausteine, die jede Unterweisung abdecken muss:

Allgemeine Sensibilisierung

Grundkenntnisse der Gefahrgutvorschriften und ihrer Systematik.

Aufgabenbezogene Unterweisung

Konkrete Anforderungen an die jeweilige Funktion: verpacken, verladen, dokumentieren.

Sicherheitsunterweisung

Gefahren der Güter, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Ereignisfall.

Wichtig: Die 1.3-Unterweisung ist keine Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR. Der ADR-Schein ersetzt sie nicht – und umgekehrt. Auch Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung sind zusätzlich nach 1.3 zu unterweisen.

Wer muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden?

Unterwiesen werden muss jede Person, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter berührt – unabhängig davon, ob sie das Gefahrgut selbst anfasst. In der Praxis betrifft das:

Versand, Lager und Kommissionierung
Verpacker, Verlader, Befüller und Entlader
Disposition und Transportabwicklung
Fahrer ohne ADR-Schein, etwa bei begrenzten Mengen
Einkauf, Vertrieb und Auftragsabwicklung mit Gefahrgutbezug
Empfänger, die Gefahrgut annehmen und prüfen
Leih- und Zeitarbeitskräfte in diesen Bereichen
Führungskräfte mit Verantwortung für diese Bereiche
Verantwortlich für die Durchführung ist der Unternehmer, nicht die einzelne Mitarbeiterin oder der einzelne Mitarbeiter. Bis zur Unterweisung dürfen Beschäftigte nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person tätig werden.

Unsicher, welche Pflichten Ihr Betrieb überhaupt trifft? Der ADR-Pflichtenfinder gibt in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.

Unklar, wer in Ihrem Betrieb unterwiesen werden muss?

Was in unserer ADR 1.3 Unterweisung enthalten ist

Inhalte nach Maß

Das Programm wird vorab auf Ihre Stoffe, Verpackungen und Abläufe zugeschnitten – keine Standardfolien.

Deutschlandweit vor Ort

Anfahrt im Pauschalpreis enthalten, keine Zusatzkosten pro Teilnehmer.

Teilnahmebescheinigung

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält einen individuellen Nachweis.

Prüfsichere Dokumentation

Teilnehmerliste, Inhalte, Dauer sowie Name und Qualifikation der unterweisenden Person.

Auffrischung fürs Folgejahr

Selbststudium-Unterlagen für das Zwischenjahr – ohne Aufpreis.

Alles aus einer Hand

Unterweisung, Beratung und externer Gefahrgutbeauftragter aus demselben Haus.

Schulungsinhalte nach Kapitel 1.3 ADR

Die Inhalte richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben im Betrieb. Je nach Teilnehmerkreis decken wir ab:

Rechtliche Grundlagen: ADR, GGVSEB und angrenzende Rechtsbereiche
Gefahreneigenschaften, Klassifizierung und Gefahrzettel
Verpackungen, Kennzeichnung und Bezettelung
Beförderungspapiere und begleitende Dokumentation
Verladung, Ladungssicherung und Zusammenladeverbote
Begrenzte Mengen (Kapitel 3.4) und freigestellte Mengen (Kapitel 3.5)
Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel)
Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR
Verhalten bei Unfällen, Zwischenfällen und Kontrollen
Praxisbeispiele aus Ihrem eigenen Betriebsablauf

Ob Ihre Transporte unter die Freistellungsgrenze fallen, klärt der 1000-Punkte-Rechner. Für Seetransporte gilt zusätzlich die IMDG-Code 1.3 Unterweisung, für den Versand von Akkus die Unterweisung Lithiumbatterien.

Turnus, Nachweis und Aufbewahrung

Das ADR nennt kein starres Intervall, verlangt aber regelmäßige Auffrischung, damit Vorschriftenänderungen berücksichtigt werden. Da das ADR im Zwei-Jahres-Rhythmus geändert wird, hat sich dieser Turnus etabliert:

Vor Tätigkeitsbeginn

Vollständige Erstunterweisung, bevor die Person eingesetzt wird.

Alle zwei Jahre

Auffrischung vor Inkrafttreten der neuen ADR-Fassung.

Im Zwischenjahr

Selbststudium-Unterlagen zur Wissensauffrischung.

Anlassbezogen

Bei neuen Aufgaben, neuen Stoffen oder nach Zwischenfällen.

Nachweis: Die Unterweisung ist nach Abschnitt 1.3.3 ADR zu dokumentieren. Der Nachweis enthält Namen und Funktion der Teilnehmenden, Datum, Inhalte und Dauer sowie Name und Qualifikation der unterweisenden Person. Nach § 27 Abs. 5 GGVSEB bewahrt der Arbeitgeber die Aufzeichnungen fünf Jahre auf und legt sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vor.

Fehlt die Unterweisung oder ihr Nachweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet werden kann; die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Im Schadensfall kommen haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen hinzu.

Inhouse oder Online – welches Format passt?

Beide Formate erfüllen die Anforderungen des Kapitels 1.3 ADR. Entscheidend ist, welches besser zu Ihrem Betrieb passt.

Inhouse vor Ort

Wenn praktische Abläufe, Verpackungen oder Ladungssicherung direkt am Arbeitsplatz gezeigt werden sollen und ein ganzes Team gemeinsam geschult wird.

Pauschalpreis für die gesamte Gruppe
Anfahrt deutschlandweit inklusive
Beispiele direkt aus Ihrem Lager

Live online

Wenn Teams über mehrere Standorte verteilt sind, Reisezeiten entfallen sollen oder kurzfristig geschult werden muss. Kein Video-Selbstlernmodul – der Referent ist live dabei.

Abrechnung pro Teilnehmerplatz
Dauer 1,5 Stunden, Rückfragen jederzeit
Auf Wunsch über Ihr eigenes Konferenzsystem

Wir schulen kurzfristig – vor Ort oder live online.

Ablauf in sechs Schritten

1

Erstgespräch

Wir klären Tätigkeiten, betroffene Personengruppen und Terminwünsche – kostenfrei.

2

Angebot

Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot für Ihr Format und Ihre Gruppengröße.

3

Abstimmung der Inhalte

Das Programm wird auf Ihre Stoffe, Verpackungen und Prozesse zugeschnitten.

4

Terminbestätigung

Sie bekommen Ablaufplan und organisatorische Hinweise für Ihr Team.

5

Durchführung

Unterweisung vor Ort oder live online, mit praxisnahen Beispielen aus Ihrem Betrieb.

6

Nachweis und Auffrischung

Bescheinigungen und Dokumentation sofort, Selbststudium-Unterlagen fürs Folgejahr.

Was kostet eine ADR 1.3 Unterweisung?

Transparent und ohne Zusatzkosten pro Teilnehmer. Die Inhouse-Unterweisung ist ein Komplettpaket für Ihr Team – einzelne Plätze buchen Sie in der Live-Online-Unterweisung.

Inhouse Unterweisung

gemäß 1.3 ADR – Komplettpaket für Ihr Team
899 zzgl. MwSt
  • Inhalt:
  • Rechtliche Grundlagen: ADR und GGVSEB
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung
  • Beförderungspapiere und Dokumentation
  • Verladung, Ladungssicherung, Zusammenladeverbote
  • Freistellungen und Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR
  • Inklusive:
  • Anfahrt deutschlandweit
  • Seminarunterlagen für alle Teilnehmenden
  • Selbststudium-Unterlagen für das Folgejahr
  • Keine Zusatzkosten pro Teilnehmer
  • Abschluss:
  • Teilnahmebescheinigung und Dokumentation
Populär

Live-Online-Unterweisung – Preise pro Teilnehmer

Sie brauchen nur einzelne Plätze statt einer kompletten Inhouse-Schulung? Der Preis richtet sich danach, ob Sie bereits in laufender Betreuung bei uns sind.

Externe Kunden

Ohne laufenden Betreuungsvertrag
49 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer 1,5 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Teilnahmebescheinigung als Nachweis
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage
Populär

Vertragskunden

Mit laufendem Betreuungsvertrag
39 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer 1,5 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Teilnahmebescheinigung als Nachweis
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage
Populär

Premium-Vertragskunden

Mit externem Gefahrgutbeauftragten von uns
29 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer 1,5 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Teilnahmebescheinigung als Nachweis
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage
Bester Preis

Jetzt Angebot erhalten

Alle Preise zzgl. USt. · Ab 10 Plätzen Paketpreis auf Anfrage

Branchen, die wir regelmäßig unterweisen

Gefahrgut betrifft weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Typische Auftraggeber sind:

Chemie-, Lack- und Kunststoffindustrie
Spedition, Logistik und Kurierdienste
Groß- und Einzelhandel mit Versand, inkl. E-Commerce
Metallverarbeitung und Maschinenbau
Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
Labore, Forschung, Pharma und Medizintechnik
Handwerk mit Gasen, Farben oder Kraftstoffen
Hersteller und Versender von Lithiumbatterien

Die häufigsten Fehler in der Praxis

Diese Punkte begegnen uns bei Kontrollen und Audits besonders oft:

Nur Fahrer geschult

Versand, Lager und Disposition werden übersehen – obwohl sie Beteiligte nach ADR sind.

ADR-Schein als Ersatz gewertet

Die Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 deckt die 1.3-Unterweisung nicht ab.

Keine Dokumentation

Die Schulung fand statt, ist bei der Kontrolle aber nicht nachweisbar.

Auffrischung verschlafen

Nach einer ADR-Änderung wird nicht nachgeschult, der Stand veraltet.

Leiharbeit übersehen

Auch Zeitarbeitskräfte müssen vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen sein.

Standardfolien ohne Bezug

Eine Unterweisung ohne Bezug zum realen Betriebsablauf verfehlt ihren Zweck.

Warum Gefahrgut Consulting

Wir unterweisen nicht nebenbei. Gefahrgut Consulting betreut Unternehmen deutschlandweit als externer Gefahrgutbeauftragter – die Unterweisung ist Teil dieser täglichen Praxis. Was in Ihrem Betrieb geschult wird, stammt aus Kontrollen, Audits und Vorfällen, die wir bei anderen Auftraggebern begleitet haben.

Alex Cwiklinski – Geschäftsinhaber und bestellter Gefahrgutbeauftragter, Gefahrgut Consulting, Köschenberg 10, 51379 Leverkusen. Führt Unterweisungen nach ADR, IMDG-Code und Gefahrstoffrecht persönlich durch und betreut Unternehmen von der Einzelmaßnahme bis zur laufenden Beauftragtenfunktion.

Rechtsgrundlagen im Original: GGVSEB (Gesetze im Internet) und ADR (UNECE).

Passende Leistungen und weiterführende Themen

Externer Gefahrgutbeauftragter – laufende Betreuung statt Einzelmaßnahme
IMDG-Code 1.3 Unterweisung – für Seetransporte
Unterweisung Lithiumbatterien – Versand und Handel
Gefahrstoffunterweisung – der Arbeitsschutzteil neben dem Transportrecht
Beförderungspapier erstellen lassen – geprüft und plausibilisiert
ADR-Pflichtenfinder – welche Pflichten treffen Sie?
1000-Punkte-Rechner – Freistellungsgrenze berechnen
Ladungssicherung Schulung nach VDI 2700 – Ladung sichern nach VDI 2700a

Häufige Fragen zur ADR 1.3 Unterweisung

Alle Personen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter berührt: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Entlader, Empfänger, Disposition, Lager- und Versandpersonal sowie Fahrer ohne ADR-Bescheinigung. Auch Leih- und Zeitarbeitskräfte gehören dazu.

Ja. Kapitel 1.3 ADR in Verbindung mit der GGVSEB verpflichtet Unternehmen, die beteiligten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Eine Betriebsgrößen- oder Mengenschwelle gibt es nicht.

Das ADR schreibt kein festes Intervall vor, verlangt aber regelmäßige Auffrischung. Bewährt hat sich ein Zwei-Jahres-Rhythmus passend zur ADR-Novelle, ergänzt um anlassbezogene Unterweisung bei neuen Aufgaben, neuen Stoffen oder nach Zwischenfällen.

Die Inhouse-Unterweisung kostet 899 € zzgl. MwSt. als Komplettpaket inklusive Anfahrt, Unterlagen, Bescheinigung und Auffrischungsunterlagen – unabhängig von der Teilnehmerzahl. Einzelne Plätze in der Live-Online-Unterweisung kosten 49 €, für Vertragskunden 39 € und für Premium-Vertragskunden 29 € je Teilnehmer.

Die Live-Online-Unterweisung dauert 1,5 Stunden. Inhouse richtet sich die Dauer nach Teilnehmerkreis und Tätigkeitsfeld; den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Nein. Der ADR-Schein ist eine geprüfte Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR. Die 1.3-Unterweisung ist eine innerbetriebliche Unterweisung ohne Prüfung für alle Beteiligten – und für Fahrer zusätzlich zum Schein erforderlich.

Ja. Die interaktive Live-Online-Unterweisung ist der Präsenzschulung gleichwertig, solange Rückfragen möglich sind und die Teilnahme dokumentiert wird. Auf Wunsch nutzen wir Ihr eigenes Videokonferenzsystem.

Eine Person mit nachgewiesener Sachkunde im Gefahrgutrecht – intern oder extern. Bei uns führt ein bestellter Gefahrgutbeauftragter die Unterweisung durch; Name und Qualifikation stehen im Nachweis.

Der Nachweis enthält Namen und Funktion der Teilnehmenden, Datum, Dauer und Inhalte der Unterweisung sowie Name und Qualifikation der unterweisenden Person. Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine individuelle Teilnahmebescheinigung.

Nach § 27 Abs. 5 GGVSEB bewahrt der Arbeitgeber die Aufzeichnungen fünf Jahre auf und legt sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vor.

Fehlt die Unterweisung oder ihr Nachweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet werden kann; die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Im Schadensfall kommen haftungs- und versicherungsrechtliche Risiken hinzu.

Ja. Auch Leih- und Zeitarbeitskräfte, die gefahrgutrelevante Tätigkeiten ausüben, sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Die Pflicht trifft den einsetzenden Betrieb.

Ja. Auch beim Transport begrenzter oder freigestellter Mengen und unterhalb der 1000-Punkte-Grenze müssen die Beteiligten die einschlägigen Vorschriften kennen – und daher unterwiesen sein.

In der Regel kurzfristig innerhalb weniger Werktage, online oft noch schneller. Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf – Sie erhalten meist innerhalb eines Werktages einen Terminvorschlag.

Kontakt

Schildern Sie kurz, wer bei Ihnen unterwiesen werden soll – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages ein Angebot mit Terminvorschlag.

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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