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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Abfallbeauftragter


Viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall – kurz Abfallbeauftragten – zu bestellen, ohne es zu wissen. Die Pflicht ergibt sich aus § 59 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Wer die Bestellung versäumt oder die Aufgaben nur unzureichend erfüllt, riskiert Bußgelder und trägt bei Umweltverstößen ein erhebliches Haftungsrisiko – die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsführung.

Ein externer Abfallbeauftragter ist die effiziente Lösung: Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht vollständig, ohne eine eigene Fachkraft ausbilden, fortbilden und vorhalten zu müssen. Gefahrgut Consulting stellt Ihnen einen fachkundigen Abfallbeauftragten zur Seite, der Ihre Abfallwirtschaft überwacht, Ihre Entsorgungswege prüft, Ihre Mitarbeitenden schult, den vorgeschriebenen Jahresbericht erstellt und Sie bei Behördenkontrollen souverän vertritt. Sie gewinnen Rechtssicherheit, sparen Personal- und Fortbildungskosten und behalten den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft.

Als ganzheitlicher Compliance-Partner unterstützen wir Sie über den Abfallbereich hinaus auch als externer Gefahrgutbeauftragter und Gefahrstoffbeauftragter, inklusive Gefahrstoffkataster. Weitere Fachbeiträge finden Sie in unserem Ratgeber.

Warum ein externer Abfallbeauftragter?

Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist keine freiwillige Kür, sondern für viele Betriebe eine gesetzliche Verpflichtung. Ob intern besetzt oder extern vergeben – die externe Lösung hat in der Praxis klare Vorteile.

Gesetzliche Pflicht sicher erfüllen

§ 59 KrWG verlangt einen fachkundigen Abfallbeauftragten. Ein externer Beauftragter erfüllt diese Pflicht sofort und rechtssicher – ohne Vakanz durch Kündigung, Krankheit oder Urlaub.

Haftung & Bußgelder minimieren

Fehlt die Bestellung trotz Pflicht, drohen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder. Bei Umweltverstößen haftet die Unternehmensleitung – wir erkennen Risiken früh und dokumentieren belastbar.

Behördensicherheit gewinnen

Bei Prüfungen zählt ein sauber geführtes Abfallmanagement mit lückenloser Dokumentation. Wir bereiten Sie auf Kontrollen vor und sind Ansprechpartner gegenüber der Behörde.

Zeit & Ressourcen sparen

Kein Aufbau und keine Fortbildung eigener Fachkräfte – Sie nutzen sofort verfügbares, aktuelles Fachwissen und binden keine internen Kapazitäten.

Neutrale Bewertung

Ein externer Beauftragter bewertet Entsorgungswege unabhängig und wählt Entsorger objektiv – ohne Betriebsblindheit.

Aktuelles Fachwissen

Wir kennen den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung und setzen Änderungen unmittelbar für Sie um.

Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht?

Ob Ihr Unternehmen einen Abfallbeauftragten bestellen muss, richtet sich nach § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV). Das Gesetz nennt den Grundsatz, die Verordnung konkretisiert, welche Betreiber ab welchen Mengen betroffen sind.

Diese Unternehmen sind typischerweise verpflichtet

Genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit mehr als 100 t/Jahr gefährlichen oder mehr als 2.000 t/Jahr nicht gefährlichen Abfällen
Deponien – bis zum Abschluss der Stilllegungs- und Nachsorgephase
Krankenhäuser und Kliniken mit mehr als 2 t/Jahr gefährlichen Abfällen
Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5
Rücknahmepflichtige Hersteller/Vertreiber sowie Betreiber von Rücknahmesystemen (Verpackungen, Elektroaltgeräte, Batterien)

Auch ohne feste Mengenschwelle kann die Behörde im Einzelfall die Bestellung anordnen (§ 59 Abs. 2 KrWG) – etwa wegen Art oder Menge der Abfälle oder technischer Besonderheiten der Entsorgung. Die Angaben erläutern die Rechtslage allgemein verständlich und ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Unsicher, ob Sie betroffen sind? Wir prüfen in einer kostenlosen Erstberatung anhand Ihrer Abfallmengen, Anlagen und Branche verbindlich, ob für Sie eine Bestellpflicht besteht.

Unsere Aufgaben als externer Abfallbeauftragter

Der Gesetzgeber weist dem Betriebsbeauftragten für Abfall in § 60 KrWG klar umrissene Aufgaben zu. Als Ihr externer Abfallbeauftragter übernehmen wir diese vollständig – von der Beratung der Unternehmensleitung über die Überwachung der Abfallströme und Entsorgungswege, die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben, Betriebsbegehungen und Dokumentation bis zur Schulung der Mitarbeitenden, dem Jahresbericht und der aktiven Optimierung Ihrer Entsorgungsprozesse.
  • Überwachung der Entsorgungswege
  • Analyse der Abfallströme
  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ggf. behördlichen Auflagen
  • Überwachung und Protokollierung der Begehung der Betriebsstätte
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Einführung von Abfallminderungsmaßnahmen
  • Unabhängige Auswahl von Entsorgungsunternehmen
  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Entwicklung neuer Verfahren zur Abfallverminderung

Welche Unternehmen benötigen einen Abfallbeauftragten?

Die Bestellpflicht trifft Betriebe unterschiedlichster Branchen – überall dort, wo relevante Mengen (gefährlicher) Abfälle anfallen oder genehmigungsbedürftige bzw. abfallwirtschaftliche Anlagen betrieben werden. Typische betroffene Branchen sind:

Industrie & ProduktionChemie & PharmaLogistik & SpeditionenKrankenhäuser, Kliniken & LaboreEntsorgungs- & RecyclingunternehmenEnergieversorger & KraftwerkeAbwasserbehandlungsanlagenGenehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchG)DeponienRücknahmesysteme (Verpackungen, Elektro, Batterien)

Auch wenn Ihre Branche hier nicht ausdrücklich genannt ist, kann eine Pflicht bestehen – entscheidend sind Ihre konkreten Abfallarten, -mengen und Anlagen. Wir prüfen das für Sie.

Unser Betreuungsprozess in 6 Schritten

1

Kostenlose Erstberatung

Wir klären Ihre Ausgangslage, Abfallarten und offenen Fragen – unverbindlich und kostenfrei.

2

Analyse der Verpflichtung

Wir prüfen anhand von § 59 KrWG und AbfBeauftrV, ob und in welchem Umfang für Sie eine Bestellpflicht besteht.

3

Bestellung

Wir werden formell und rechtssicher als Ihr Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt – auf Wunsch inkl. Anzeige bei der Behörde.

4

Betriebsbegehung

Wir begehen Ihren Standort, erfassen Abfallströme, Lager- und Entsorgungssituation und dokumentieren den Status quo.

5

Laufende Betreuung

Wir überwachen Ihre Entsorgungswege, beraten, schulen Mitarbeitende und sind Ihr fester Ansprechpartner.

6

Jahresbericht & Optimierung

Wir erstellen Ihren Jahresbericht und leiten daraus konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Kostensenkung ab.

Unsere Leistungen als externer Abfallbeauftragter

Als Ihr externer Abfallbeauftragter übernehmen wir das gesamte Spektrum der abfallrechtlichen Betreuung:

Stoffstromanalyse – Abfall- und Wertstoffströme erfassen und Einsparpotenziale sichtbar machen
Abfallmanagement – Trennung, Lagerung und Entsorgung effizient und rechtskonform strukturieren
Entsorgungskonzepte – individuell passend zu Ihren Prozessen und Mengen
Überwachung der Entsorgungswege – Verwertung/Beseitigung nur bei zugelassenen Entsorgern
Behördenkommunikation – wir vertreten Sie gegenüber den Abfallbehörden
AVV-Unterstützung – korrekte Einstufung nach Abfallverzeichnis-Verordnung
Schulungen – praxisnahe Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden
Dokumentation & Begehungsprotokolle – prüfungssichere Nachweise und Register
Jahresbericht – Erstellung des gesetzlich vorgesehenen Berichts
Beratung der Geschäftsführung – abfallwirtschaftliche Themen fundiert eingebunden

Ihre Vorteile mit einem externen Abfallbeauftragten

Externer Beauftragter entlastet die eigenen Mitarbeitenden – Ressourcen bleiben im Kerngeschäft

Ressourcen

Interne Ressourcenschonung oder keine zusätzlichen Mitarbeiter

Mitarbeiter und Umweltschutz

Mitarbeiter

Kein Kündigungsschutz für Mitarbeiter

Neutrale und unabhängige Beratung durch externe Beauftragte

Neutralität

"Betriebsblindheit“ wird durch eine neutrale Begutachtung Ihres Unternehmen ausgeschlossen.

Externe Beauftragte auf aktuellem Stand von Normen, Recht und Technik

Aktualität

Wir unterrichten Ihr Unternehmen bei neuen Revisionen und Sie bekommen eine zuverlässige Expertise

Preise

Was kostet ein externer Abfallbeauftragter? 

Standard

179 / Monat
  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Entwicklung Abfallmanagementkonzepte
  • Verfahrungsentwicklung bei Abläufen
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Bericht an die Geschäftsführung

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

Warum Gefahrgut Consulting als Ihr externer Abfallbeauftragter?

Gefahrgut Consulting mit Hauptsitz in Leverkusen betreut Unternehmen deutschlandweit rund um Abfall, Gefahrgut, Gefahrstoff und Umweltmanagement. Unsere Abfallbeauftragten verbinden fundiertes abfallrechtliches Fachwissen mit langjähriger Praxiserfahrung.

Langjährige Erfahrung in Abfallwirtschaft, Umweltmanagement und Compliance
Deutschlandweite Betreuung – auch bei mehreren Standorten
Persönliche Ansprechpartner statt anonymer Hotline
Transparente Preise ab 179 €/Monat, ohne versteckte Kosten
Schnelle Reaktionszeiten per Telefon und E-Mail
Rechtssichere Betreuung auf konstant hohem Qualitätsniveau
Individuelle Beratung, zugeschnitten auf Ihre Branche
Hohe Fachkompetenz durch regelmäßig fortgebildete Beauftragte

Als ganzheitlicher Compliance-Partner unterstützen wir Sie über den Abfallbereich hinaus auch als externer Gefahrgutbeauftragter und Gefahrstoffbeauftragter, inklusive Gefahrstoffkataster. Weitere Fachbeiträge finden Sie in unserem Ratgeber.

Was kostet ein externer Abfallbeauftragter?

Transparent und planbar ab
179 € / Monat
– deutlich günstiger als eine eigene Fachkraft (Gehalt, Fortbildung, Vertretung).

Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Standortanzahl, Abfallarten und -mengen sowie der gewünschten Begehungsfrequenz.

Leistungsumfang

Bestellung als externer Abfallbeauftragter, jährliche Betriebsbegehung mit Protokoll, laufende Überwachung der Entsorgungswege, Prüfung der gesetzlichen Vorgaben, Abfallmanagement-Maßnahmen, Telefon-/E-Mail-Beratung, Checklisten und Bericht an die Geschäftsführung.

Optionale Zusatzleistungen

Zusätzliche Begehungen, Vor-Ort-Schulungen, ausführliche Stoffstromanalysen, Entsorgungskonzepte, Unterstützung bei Behördenkontrollen oder die Betreuung weiterer Standorte.

Warum es sich rechnet

Keine Personal-, Fortbildungs- und Vertretungskosten – nur die vereinbarte Pauschale bei sofort verfügbarem, aktuellem Fachwissen.

FAQ - Abfallbeauftragter

Verpflichtet sind u. a. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Deponien, Krankenhäuser, Abwasserbehandlungsanlagen sowie bestimmte Hersteller, Vertreiber und Betreiber von Rücknahmesystemen – abhängig von Abfallart und -menge nach § 59 KrWG und der Abfallbeauftragtenverordnung.

Die Pflicht greift, wenn die in der AbfBeauftrV genannten Schwellen erreicht werden – etwa mehr als 100 t/Jahr gefährliche oder 2.000 t/Jahr nicht gefährliche Abfälle bei genehmigungsbedürftigen Anlagen, oder mehr als 2 t/Jahr gefährliche Abfälle bei Krankenhäusern. Zusätzlich kann die Behörde die Bestellung im Einzelfall anordnen.

Er berät die Unternehmensleitung, überwacht Abfallströme und Entsorgungswege, kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften, führt Begehungen durch, schult Mitarbeitende, erstellt den Jahresbericht und wirkt auf Abfallvermeidung und Verwertung hin (§ 60 KrWG).

Nur eine zuverlässige und fachkundige Person. Fachkunde und Zuverlässigkeit sind in der Abfallbeauftragtenverordnung (§§ 8, 9 AbfBeauftrV) geregelt.

Erforderlich sind eine geeignete abgeschlossene Ausbildung, ausreichende praktische Erfahrung, ein anerkannter Fachkunde-Lehrgang sowie eine regelmäßige Fortbildung (in der Regel alle zwei Jahre).

Bei Gefahrgut Consulting beginnt die Betreuung ab 179 € pro Monat. Der genaue Preis hängt von Unternehmensgröße, Standortanzahl, Abfallmengen und Begehungsfrequenz ab. Ein individuelles Angebot erhalten Sie kostenlos.

Weil Personal-, Fortbildungs- und Vertretungskosten entfallen. Sie zahlen nur die vereinbarte Pauschale und erhalten sofort verfügbares, aktuelles Fachwissen.

Mindestens einmal jährlich; je nach Betriebsgröße, Risiko und Vereinbarung auch häufiger. Zusätzliche Begehungen sind als Option buchbar.

Wir bereiten Sie auf Kontrollen vor, halten Ihre Dokumentation prüfungssicher und stehen der Behörde als Ihr Ansprechpartner zur Seite.

Der Jahresbericht dokumentiert die im Berichtsjahr getroffenen und die geplanten Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung – eine gesetzliche Pflicht nach § 60 KrWG.

Ja. Wir betreuen Unternehmen deutschlandweit auch an mehreren Standorten aus einer Hand mit einheitlichen Standards.

Keine Personal- und Fortbildungskosten, neutrale Bewertung, aktuelles Fachwissen, Vertretungssicherheit, fester Ansprechpartner, planbare Kosten und bundesweite Verfügbarkeit.

Sie konkretisiert § 59 KrWG: Sie legt fest, welche Betreiber ab welchen Mengen einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, wie viele Beauftragte nötig sind und welche Anforderungen an Zuverlässigkeit und Fachkunde gelten.

In der Regel Angaben zu Anlagen, Abfallarten und -mengen sowie die schriftliche Bestellung. Wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird, und übernehmen die formale Abwicklung.

In sechs Schritten: kostenlose Erstberatung, Prüfung der Pflicht, Bestellung, Betriebsbegehung, laufende Betreuung sowie Jahresbericht und Optimierung.

Es ist dieselbe Funktion: „Betriebsbeauftragter für Abfall“ ist der gesetzliche Begriff aus dem KrWG, „Abfallbeauftragter“ die gebräuchliche Kurzform.

Ja. Wird die Bestellpflicht missachtet, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; zusätzlich steigt das Haftungsrisiko der Unternehmensleitung.

Ja, das KrWG lässt zu, dass diese Beauftragten zugleich die Aufgaben des Abfallbeauftragten wahrnehmen, sofern sie fachkundig und zuverlässig sind.

Unsere Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, um eine kontinuierliche und rechtssichere Betreuung zu gewährleisten.

Ja. Wir skalieren die Betreuung passgenau – vom kleinen Betrieb bis zum Industrieunternehmen mit mehreren Standorten.

Unsere Abfallbeauftragten sind fachkundig nach AbfBeauftrV ausgebildet, verfügen über praktische Erfahrung in Abfallwirtschaft und Umweltmanagement und bilden sich regelmäßig fort.

Nach der kostenlosen Erstberatung und Klärung der Pflicht können wir kurzfristig als Ihr externer Abfallbeauftragter bestellt werden und mit der Betreuung beginnen.

Kontakt

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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