GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Abfallbeauftragter


Beim Betreiben eines von genehmigungsbedürftige Anlagen, Deponien, Krankenhäusern oder auch Abwasserbahandlungsanlagen ist eine Fachkundige Person über Abfälle notwendig. Wir helfen Ihnen dabei den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

Unsere Aufgaben als externer Abfallbeauftragter

  • Überwachung der Entsorgungswege
  • Analyse der Abfallströme
  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ggf. behördlichen Auflagen
  • Überwachung und Protokollierung der Begehung der Betriebsstätte
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Einführung von Abfallminderungsmaßnahmen
  • Unabhängige Auswahl von Entsorgungsunternehmen
  • Schulungs- und Beratungsleistungen
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Entwicklung neuer Verfahren zur Abfallverminderung

Vorteile eines Gefahrstoffbeauftragten

Mitarbeiter Ressourcen

Ressourcen

Interne Ressourcenschonung oder keine zusätzlichen Mitarbeiter

Mitarbeiter und Umweltschutz

Mitarbeiter

Kein Kündigungsschutz für Mitarbeiter

Neutral

Neutralität

"Betriebsblindheit“ wird durch eine neutrale Begutachtung Ihres Unternehmen ausgeschlossen.

Aktualitaet

Aktualität

Wir unterrichten Ihr Unternehmen bei neuen Revisionen und Sie bekommen eine zuverlässige Expertise

Preise

Was kostet ein externer Abfallbeauftragter? 

Standard

  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Entwicklung Abfallmanagementkonzepte
  • Verfahrungsentwicklung bei Abläufen
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Bericht an die Geschäftsführung

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?

FAQ - Abfallbeauftragter

Gemäß § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz benötigt der Betreiber von Anlagen, Abfallbeseitigungsanlagen, Rücknahmesystem oder auch Abwasserbehandlungsanlagen einen Abfallbeauftragten.

Dem Abfallbeauftragtem wurden gesetzlich gemäß § 60 Abs. 1 KrWG Aufgaben zugewiesen, welche wie folgt sind:

  • Überwachung der Abfällen 
  • Überwachung rechtlicher Vorgaben
  • Berichterstattung über festgestellte Mängel, sowie Vorschläge zur Beseitigung
  • Schulung der Mitarbeiter über Gefährdungen
  • Erstellung des Jahresberichtes

Die Mindestvertragslaufzeit unserer Verträge sind 24 Monate Betreuung.

Unsere Abfallbeauftragten sind bestmöglich ausgebildet und verfügen über die Fachkunde im Gefahrstoff. 

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