Wer gefährliche Güter per Seefracht versendet, verpackt, kennzeichnet oder dokumentiert, muss nach Kapitel 1.3 des IMDG-Codes unterwiesen sein — vor Aufnahme der Tätigkeit. Wir übernehmen das für Ihr Unternehmen: live-online ab 99 € je Teilnehmer oder inhouse zum Festpreis, bundesweit.
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Inhalte und Nachweise nach Kapitel 1.3 IMDG-Code, Stand Amendment 42-24.
Kein Abspielvideo — echte Rückfragen im Termin, mit Wissenstest.
Inhouse-Termine deutschlandweit, Live-Online ortsunabhängig.
Personalisierte Teilnahmebescheinigung für jede teilnehmende Person.
Zuschnitt auf Ihre Güter, Verpackungen und Versandprozesse.
Teilnehmerliste, Themennachweis, Dozentenqualifikation, Testnachweis.
| Rechtsgrundlage | Kapitel 1.3 IMDG-Code, in Deutschland über die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) verbindlich |
| Wer | Alle an Land tätigen Personen, deren Aufgaben Seetransporte gefährlicher Güter berühren |
| Wann | Vor Aufnahme der Tätigkeit — nicht irgendwann im ersten Jahr |
| Format | Live-Online oder Inhouse vor Ort, bundesweit |
| Dauer | ca. 3 Stunden inklusive Fragerunde und Wissenstest |
| Auffrischung | Empfohlen im Zweijahresrhythmus, jeweils vor dem neuen Amendment |
| Nachweis | Teilnahmebescheinigung je Person plus prüffähiges Dokumentationspaket |
| Preis | 99 € je Teilnehmer live-online · 899 € pauschal inhouse, jeweils zzgl. USt. |
Auf dieser Seite: Wer ist betroffen? · Gesetzliche Pflicht · Inhalte · Ablauf · Online oder Inhouse · Preise · FAQ
Kapitel 1.3 stellt nicht auf die Berufsbezeichnung ab, sondern auf die tatsächliche Beteiligung an der Beförderungskette. Wer eine Entscheidung trifft, die Einfluss auf Sicherheit oder Vorschriftenkonformität eines Seetransports hat, ist unterweisungspflichtig. Der Kreis fällt deshalb fast immer größer aus als erwartet.
Eine Frage genügt: Kann diese Person durch Handeln oder Unterlassen dazu beitragen, dass ein gefährliches Gut falsch klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert oder gestaut auf ein Seeschiff gelangt? Lautet die Antwort ja, ist sie zu unterweisen.
Typische Branchen: Spedition und Logistik · Export im Maschinen- und Anlagenbau · Chemie und Lack · Automotive-Zulieferer · Batterie- und Energiespeicherhersteller · E-Commerce · Großhandel · Medizintechnik und Labor · Hafen- und Terminalbetriebe.
Der IMDG-Code ist kein Leitfaden, sondern verbindliches Recht. Seine Verbindlichkeit bezieht er aus Kapitel VII des SOLAS-Übereinkommens; für meeresverschmutzende Stoffe kommt MARPOL Anlage III hinzu. In Deutschland wird er über die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in nationales Recht überführt. Ein Verstoß ist damit kein internationaler Formfehler, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach deutschem Recht.
Kapitel 1.3 ist die Schulungsvorschrift darin: Alle an Land tätigen Personen — im Code „shore-side personnel“ — müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten geschult sein, bevor sie die betreffenden Aufgaben übernehmen.
Diese Dreiteilung wird in der Praxis am häufigsten übersehen — und ist zugleich der entscheidende Prüfmaßstab bei einer Behördenkontrolle. Wer den Seeversand im Betrieb verantwortet, sollte diese Zuständigkeit auch schriftlich geregelt haben — siehe beauftragte Person Gefahrgut.
Eine Unterweisung, die nur Baustein 1 abdeckt, erfüllt Kapitel 1.3 nicht. Genau hier scheitern viele Standard-E-Learning-Angebote im Audit.
Kapitel 1.3 verlangt, dass Aufzeichnungen über die Schulung geführt, vom Arbeitgeber aufbewahrt und Beschäftigten sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
Prüffähig ist eine Dokumentation, die enthält: Datum und Dauer · namentliche Teilnehmerliste · Themenübersicht mit Zuordnung zu den drei Bausteinen · Name und Qualifikation der unterweisenden Person · verwendete Unterlagen · Nachweis der Wissensüberprüfung.
Eine Jahreszahl für die Aufbewahrung nennt der IMDG-Code nicht. Im deutschen Landverkehrsrecht sind für die Unterweisung nach 1.3 ADR fünf Jahre geregelt (§ 27 Abs. 5 GGVSEB). Wir empfehlen, denselben Maßstab auf den Seeverkehr anzulegen.
Der Code verlangt eine periodische Auffrischung, nennt aber kein festes Intervall. Da der IMDG-Code alle zwei Jahre novelliert wird, ist ein Zweijahresrhythmus — jeweils vor Inkrafttreten des neuen Amendments — der fachlich schlüssige und in Audits gut vertretbare Turnus. Viele Unternehmen synchronisieren ihn mit der ADR-1.3-Unterweisung.
Bei Personalwechsel gilt: vor Aufnahme der Tätigkeit, nicht irgendwann danach. Bis zur Unterweisung darf eine Person nur unter unmittelbarer Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person tätig werden. Das ist der häufigste Befund bei Betriebsprüfungen.
Die folgenden acht Bausteine bilden das Grundgerüst. Bei Inhouse-Terminen gewichten wir sie nach Ihren tatsächlich versendeten Gütern — ein Batteriehersteller bekommt einen anderen Schwerpunkt als eine Chemiespedition.
Gefahrgutklassen 1 bis 9, Ableitung von UN-Nummer, richtigem technischen Namen und Verpackungsgruppe aus dem Sicherheitsdatenblatt.
Beförderungspapier nach 5.4.1, Behälterpackzertifikat nach 5.4.2, Multimodal Dangerous Goods Form, UN-38.3-Prüfbericht.
UN-Codierung lesen, Verpackungsanweisungen, Kombinations- und Umverpackungen, Füllgrade, Zusammenpackverbote.
UN 3480, 3481, 3090 und 3091, Sondervorschrift 188, beschädigte Zellen nach SV 376, Recycling nach SV 377.
Gefahrzettel, Placards, UN-Nummer am Container, Meeresschadstoff-, LQ- und Lithiumbatterie-Kennzeichen, Ausrichtungspfeile.
EmS-Verfahren, MFAG, betriebliche Alarm- und Meldeketten, Verhalten bei Leckagen und Beschädigungen im Lager.
Die vier Trennstufen des Seeverkehrs und die Trenngruppen — der Bereich mit dem größten Unterschied zum Straßentransport.
Wer im Unternehmen wofür einsteht — und wann eine Sendung gestoppt werden muss.
Vertiefung nach Bedarf: Lithiumbatterien im Seeversand · IMO-Erklärung ausfüllen · CTU-Code Schulung · Amendment 42-24
Beide Formate führt ein Dozent live durch. Wir arbeiten bewusst nicht mit reinen Abspielvideos, weil der Rückfrageteil in der Praxis den größten Lerneffekt bringt.
| Kriterium | Live-Online | Inhouse vor Ort |
|---|---|---|
| Teilnehmerkreis | Einzelpersonen, kleine Gruppen, verteilte Standorte | Ganze Abteilungen und Schichtteams |
| Ausrichtung | Branchenübergreifend mit typischen Praxisfällen | Vollständig auf Ihre Güter und Prozesse zugeschnitten |
| Kosten je Person | Bei kleiner Teilnehmerzahl günstiger | Ab ca. neun Teilnehmern günstiger pro Kopf |
| Anschauungsmaterial | Digitale Muster und Beispieldokumente | Ihre echten Verpackungen und Kennzeichen, Rundgang im Versand möglich |
| Prozessberatung | Eingeschränkt | Direkte Beobachtung und konkrete Korrekturhinweise |
| Terminflexibilität | Hoch, auch kurzfristig | Terminabstimmung mit Vorlauf |
| Ideal für | Auffrischung und Onboarding einzelner Personen | Erstunterweisung ganzer Teams, Auditvorbereitung |
Unsere Empfehlung aus der Praxis: Erstunterweisung inhouse mit Werksrundgang, Auffrischung im Folgezyklus live-online. So sichern Sie den Betriebsbezug und halten den Aufwand kalkulierbar.
Transparente Festpreise, keine Staffelüberraschungen. Die Live-Online-Unterweisung kostet 99 € je Teilnehmer, der Inhouse-Termin 899 € pauschal — bundesweit, Anfahrt inklusive. Der Inhouse-Termin lohnt sich ab etwa neun Teilnehmern.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — welche Güter, wie viele Personen, welches Format. Sie erhalten ein Angebot mit klar benanntem Leistungsumfang, in der Regel innerhalb eines Werktages.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
Unterwiesen wird von jemandem, der die Praxis kennt. Die Unterweisung führt ein bestellter Gefahrgutbeauftragter durch, der Unternehmen im Tagesgeschäft für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschiff (ADN) und See (IMDG-Code) betreut. Die Beispiele stammen aus laufenden Mandaten, nicht aus einem Foliensatz.
Aktueller Vorschriftenstand. Die Unterlagen werden zu jedem Amendment überarbeitet — derzeit Amendment 42-24. Sie erfahren, welche Änderungen Ihr Sortiment konkret betreffen.
Rechtssichere Dokumentation. Sie erhalten ein vollständiges Nachweispaket und sind damit gegenüber Behörden, Auditoren und Kunden auskunftsfähig.
Kleine Gruppen, persönlicher Ansprechpartner. Sie sprechen dauerhaft mit derselben Person — vor, während und nach der Unterweisung.
| Kriterium | Standard-E-Learning | Unsere Unterweisung |
|---|---|---|
| Rückfragen | Nicht oder nur per Ticket | Live mit dem Dozenten, im Termin |
| Betriebsbezug | Generisch | Ihre Güter, Verpackungen und Dokumente |
| Funktionsspezifischer Baustein | Häufig nicht nachweisbar abgedeckt | Explizit ausgewiesen und dokumentiert |
| Dokumentation | Zertifikat ohne Themennachweis | Vollständiges prüffähiges Nachweispaket |
Geschäftsinhaber und Gefahrgutbeauftragter, Gefahrgut Consulting Leverkusen. Seit über zehn Jahren berät er Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit. Als bestellter Gefahrgutbeauftragter für Straße, Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt begleitet er Betriebe von der Klassifizierung über die Prozessgestaltung bis zur Behördenkontrolle.
info@gefahrgut-consulting.de · 0214 403 9597
Wir stellen Unternehmen ein Arbeitshilfenpaket kostenfrei zur Verfügung. Es ersetzt keine Unterweisung, hilft aber, Fehler früh zu erkennen.
Alle an Land tätigen Personen, deren Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter auf See berühren — Absender, Verpacker, Verlader, Containerpacker, Dokumentenersteller, Disponenten, Lagerpersonal, Zoll- und Exportsachbearbeitung sowie Führungskräfte mit Organisationsverantwortung. Maßgeblich ist die tatsächliche Beteiligung an der Beförderungskette, nicht die Stellenbezeichnung.
In Kapitel 1.3 des IMDG-Codes. Dieser ist über Kapitel VII des SOLAS-Übereinkommens international verbindlich und wird in Deutschland über die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) in nationales Recht umgesetzt.
Der IMDG-Code verlangt eine periodische Auffrischung, nennt aber kein festes Intervall. Da der Code alle zwei Jahre novelliert wird, ist ein Zweijahresrhythmus — idealerweise vor Inkrafttreten des neuen Amendments — der fachlich schlüssige und in Audits gut vertretbare Turnus.
Vor Aufnahme der Tätigkeit. Bis zur Unterweisung darf eine Person entsprechende Aufgaben nur unter unmittelbarer Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.
Der IMDG-Code schreibt keine bestimmte Durchführungsform vor. Entscheidend ist, dass die Inhalte tatsächlich vermittelt, auf die jeweilige Funktion zugeschnitten und nachweisbar dokumentiert werden. Eine live durchgeführte Online-Unterweisung mit Rückfragemöglichkeit und Lernerfolgskontrolle erfüllt diese Anforderungen.
Die Live-Online-Unterweisung ist auf etwa drei Stunden inklusive Fragerunde und Wissenstest angelegt. Inhouse planen wir je nach Sortiment und Teilnehmerkreis einen halben bis ganzen Tag ein, damit Fallbesprechung und Werksrundgang Platz haben.
99 € je Teilnehmer live-online, 899 € pauschal je Inhouse-Termin bundesweit inklusive Anfahrt — jeweils zzgl. USt. und inklusive Zertifikaten und Dokumentation. Vertragskunden erhalten vergünstigte Teilnehmerpreise.
Jede teilnehmende Person erhält eine personalisierte Bescheinigung mit Datum, Inhalten, Dauer und Angaben zur unterweisenden Person. Ein formales Ablaufdatum wie bei einer ADR-Schulungsbescheinigung nach 8.2.1 kennt der IMDG-Code nicht; maßgeblich ist, dass die Unterweisung dem aktuellen Vorschriftenstand entspricht. Praktisch ist sie damit bis zum nächsten Amendment belastbar.
Ja. Kapitel 1.3 verlangt, dass Aufzeichnungen geführt, aufbewahrt und auf Verlangen zugänglich gemacht werden. Ohne Dokumentation gilt die Unterweisung im Kontrollfall als nicht erfolgt. Eine Jahreszahl nennt der Code nicht; im deutschen Landverkehrsrecht sind für die ADR-1.3-Unterweisung fünf Jahre geregelt (§ 27 Abs. 5 GGVSEB). Wir empfehlen denselben Maßstab für den Seeverkehr.
Nein. ADR und IMDG-Code unterscheiden sich in wesentlichen Punkten — insbesondere bei Trennvorschriften, begrenzten Mengen und Dokumentation. So ist im Seeverkehr auch für LQ-Sendungen ein Beförderungspapier erforderlich, und die 1.000-Punkte-Regel des ADR hat im IMDG-Code keine Entsprechung. Beide Unterweisungen lassen sich aber gut in einem gemeinsamen Termin bündeln.
Ja. Maßgeblich ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht das Vertragsverhältnis. Klären Sie vertraglich, wer die Unterweisung durchführt und dokumentiert — in der Praxis ist das meist der Einsatzbetrieb.
Amendment 42-24 (IMDG-Code, Ausgabe 2024) ist seit dem 1. Januar 2026 verbindlich. Schwerpunkte sind neue Einträge für Natrium-Ionen-Batterien, differenzierte Einträge für batteriebetriebene Fahrzeuge, Präzisierungen bei Lithiumbatterien sowie Änderungen in Gefahrgutliste, Sondervorschriften und EmS-Verfahren. Welche Änderungen Ihr Sortiment betreffen, prüfen wir anhand Ihrer UN-Nummern.
Ja, das ist der am häufigsten gewählte Weg. Ein kombinierter Schulungstag reduziert Ausfallzeiten und macht die Unterschiede zwischen den Verkehrsträgern unmittelbar sichtbar.
Für Live-Online genügt die Teilnehmerliste. Für Inhouse-Termine bitten wir um Sicherheitsdatenblätter der relevanten Produkte, Beispiele bestehender Beförderungspapiere, Fotos typischer Verpackungen sowie eine kurze Beschreibung des Versandprozesses.
Stand der Informationen: Juli 2026, IMDG-Code Amendment 42-24. Die Inhalte dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Unsicher, wen Sie unterweisen müssen? In einem kostenlosen 15-Minuten-Gespräch klären wir, welche Ihrer Mitarbeitenden nach Kapitel 1.3 IMDG-Code unterweisungspflichtig sind.
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