GEFAHRGUT CONSULTING
Dasselbe Programm, ein aussagekräftigerer Name – und eine der attraktivsten Bundesförderungen für den Güterkraftverkehr.
Das Programm wurde ursprünglich als „De-minimis-Förderung“ bekannt. Der Begriff stammt aus dem europäischen Beihilferecht und bezeichnet Zuwendungen unterhalb einer Höchstgrenze, die ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren gewährt werden dürfen. Weil dieser Name den Zweck kaum erklärt, trägt das Programm für den Güterkraftverkehr heute die Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit“ (kurz: US). Inhaltlich ist es dasselbe Förderprogramm – in Suche und Branche bleibt „De-minimis“ der geläufigste Begriff.
Der Bund verfolgt zwei Ziele: mehr Verkehrssicherheit (z. B. durch Assistenzsysteme und sichere Parkplätze) und weniger Umweltbelastung (z. B. durch sparsame Technik und Digitalisierung). Finanziert wird die Förderung aus den Einnahmen der Lkw-Maut – das Geld fließt aus der Branche in die Branche zurück.
Angesprochen sind Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie Betriebe mit eigenem Werkverkehr. Wer die Förderung konsequent nutzt, modernisiert seine Flotte günstiger, senkt Unfallrisiken und Kraftstoffkosten und verschafft sich Vorteile bei Ausschreibungen und Fahrergewinnung.
Die wichtigsten Eckdaten – die konkreten Fristen der laufenden Förderperiode prüfen wir für Sie tagesaktuell.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder des Werkverkehrs, die Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sind – unabhängig von der Rechtsform. Machen Sie gleich den kostenlosen Berechtigungs-Check.
Der Maßnahmenkatalog ist breit gefächert und wird je Förderperiode aktualisiert. Mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag kombinieren.
| Kategorie | Beispiele geförderter Maßnahmen | Nutzen |
|---|---|---|
| Sicherheit | Abbiegeassistent, Notbremsassistent, Kamera-/Sensorsysteme, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen | weniger Unfälle, Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer |
| Umwelt / Effizienz | Aerodynamik, rollwiderstandsoptimierte Reifen, Partikelminderung, Kraftstoffsparmaßnahmen | geringerer Verbrauch, weniger Emissionen |
| Digitalisierung | Telematik, Tachographensoftware, Flottenmanagement, Logistikplattformen | effizientere Disposition, Zeit- und Kostenersparnis |
| Abstellung | sichere Lkw-Parkplätze, Diebstahlschutz | Schutz von Ladung, Fahrzeug und Fahrer |
Beantworten Sie 7 kurze Fragen und erfahren Sie sofort, ob Sie die Voraussetzungen für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ erfüllen.
Schätzen Sie in wenigen Sekunden Ihren möglichen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“.
Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – begrenzt durch die Deckel je Fahrzeug (2.000 €) und je Unternehmen (33.000 € pro Jahr). Zusätzlich gilt die beihilferechtliche De-minimis-Obergrenze über drei Steuerjahre, die mit der EU-Verordnung ab 2024 angehoben wurde. Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Verordnung – Ihren individuellen Spielraum prüfen wir bei der Antragstellung.
| Kennzahl | Wert (aktuelle Förderperiode) |
|---|---|
| Zuschuss je Fahrzeug | bis zu 2.000 € |
| Zuschuss je Unternehmen und Jahr | bis zu 33.000 € |
| Fördersatz | bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Förderart | nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) |
Das Programm läuft in jährlichen Förderperioden. Der Teil „Umweltschutz und Sicherheit“ startet meist im Frühjahr; für die Periode 2026 lief die Antragsfrist vom 14. April bis 31. August 2026. Nach Umsetzung ist ein fristgebundener Verwendungsnachweis zu erbringen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs – deshalb gilt: erst Antrag und Bewilligung, dann Maßnahme.
Eine Spedition mit 18 mautpflichtigen Lkw plant Telematik, Fahrerassistenzsysteme und Tachographensoftware. Alle drei Maßnahmen sind förderfähig; bei 2.000 € je Fahrzeug ergibt sich ein Rahmen bis zum Unternehmensdeckel von 33.000 €. Wichtig: Bestellung erst nach der Bewilligung. Ergebnis: deutlich gesenkte Investitionskosten, mehr Sicherheit und digitalisierte Disposition.
Anonymisiertes Musterbeispiel, keine echten Kundendaten.
Fördermittel-Know-how trifft auf tiefes Verständnis für den Alltag von Speditionen und Werkverkehr.
Wir unterstützen Transport- und Logistikunternehmen in allen Sicherheits- und Compliance-Fragen:
Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Funktion – bundesweit.
Rechtssichere Beratung und Schulung rund um Gefahrguttransporte.
Optimierung von Prozessen, Sicherheit und Effizienz.

Kontaktieren Sie uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

Sie unterzeichnen einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit uns und füllen die Vollmacht aus, damit wir Ihre Interessen so schnell wie möglich durchsetzen können.

Wir beantragen alle Fördermittel beim BAG für Sie.

Nach Tätigen Ihrer Investition senden Sie uns die Rechnungen mit Beschriftung des jeweiligen geförderten LKW's. Wir beantragen für Sie die Auszahlung des Fördermittels.
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?
Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von 300.000 € erhalten.
Im Rahmen des De-minimis Beihilfen werden Unternehmen aus der Transportbranche gefördert, welche Sicherheit und Umwelt in Ihrem Unternehmen weiterhin weiterentwickeln wollen. Dabei wurde vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein Maßnahmenkatalog veröffentlicht, beidem alle möglichen förderfähigen Investition zusammengestellt sind. Darüber hinaus wurde durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Positivliste zur Rechtssicherheit für Unternehmen veröffentlicht. An dieser können sich Unternehmen orientieren, ob die gewünschte Maßnahme in dieser Liste enthalten ist.
Je schweres Nutzfahrzeug beträgt die Förderung 2.000 €. Jedoch höchstens 33.000 €.
Bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller/in zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete oder Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf ihn zugelassen sind, nicht berücksichtigt.
Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrpersonal gehören zu den Bereichen, für die im Rahmen der De-minimis-Förderung Mittel beantragt werden können. Wenn Sie ohnehin einen Antrag vorbereiten, lohnt es sich, die Pflichtunterweisung Ihrer Fahrer und Disponenten gleich mit einzuplanen. Ob die konkrete Maßnahme förderfähig ist, prüfen wir im Rahmen der Antragsberatung.
Zur Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, FPersG und FPersV →

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen