GEFAHRGUT CONSULTING

Antragsservice De-minimis


Wir helfen Ihnen vom Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr bis zur Auszahlung ihrer Beantragten Förderung. 

Machen Sie sich keine Sorgen mehr um Rückfragen seitens des BAG oder um abgelehnte Anträge. 

Bitte beachten Sie die Fristen zur Antragstellung auf Seiten des BAG.

Preise

  • Beantragen des Förderprogramms "De-minimis"
  • Inklusive:
  • Rückfragen seitens des BAG
  • Einreichen des Verwendungsnachweises

Ablauf beim Antragsservice

Kontaktaufnahme externer Verkehrsleiter

1. Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

externer Verkehrsleiter

2. Vertrag

Sie unterzeichnen einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit uns und füllen die Vollmacht aus, damit wir Ihre Interessen so schnell wie möglich durchsetzen können.

Antrag externer Verkehrsleiter

3. Beantragung De-Minimis

Wir beantragen alle Fördermittel beim BAG für Sie.

Betreuung externer Verkehrsleiter

4. Verwendungsnachweise

Nach Tätigen Ihrer Investition senden Sie uns die Rechnungen mit Beschriftung des jeweiligen geförderten LKW's. Wir beantragen für Sie die Auszahlung des Fördermittels.

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?

FAQ - De-minimis Förderung

Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von 200.000 € erhalten. 

Im Rahmen des De-minimis Beihilfen werden Unternehmen aus der Transportbranche gefördert, welche Sicherheit und Umwelt in Ihrem Unternehmen weiterhin weiterentwickeln wollen. Dabei wurde vom Bundesamt für Güterverkehr ein Maßnahmenkatalog veröffentlicht, beidem alle möglichen förderfähigen Investition zusammengestellt sind. Darüber hinaus wurde durch das Bundesamt für Güterverkehr eine Positivliste zur Rechtssicherheit für Unternehmen veröffentlicht. An dieser können sich Unternehmen orientieren, ob die gewünschte Maßnahme in dieser Liste enthalten ist. 

Je schweres Nutzfahrzeug beträgt die Förderung 2.000 €. Jedoch höchstens 33.000 €.

Bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller/in zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete oder Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf ihn zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

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