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Antragsservice De-minimis


Was ist das De-minimis-Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“?

Dasselbe Programm, ein aussagekräftigerer Name – und eine der attraktivsten Bundesförderungen für den Güterkraftverkehr.

Von „De-minimis“ zu „Umweltschutz und Sicherheit“

Das Programm wurde ursprünglich als „De-minimis-Förderung“ bekannt. Der Begriff stammt aus dem europäischen Beihilferecht und bezeichnet Zuwendungen unterhalb einer Höchstgrenze, die ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren gewährt werden dürfen. Weil dieser Name den Zweck kaum erklärt, trägt das Programm für den Güterkraftverkehr heute die Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit“ (kurz: US). Inhaltlich ist es dasselbe Förderprogramm – in Suche und Branche bleibt „De-minimis“ der geläufigste Begriff.

Ziele und Finanzierung

Der Bund verfolgt zwei Ziele: mehr Verkehrssicherheit (z. B. durch Assistenzsysteme und sichere Parkplätze) und weniger Umweltbelastung (z. B. durch sparsame Technik und Digitalisierung). Finanziert wird die Förderung aus den Einnahmen der Lkw-Maut – das Geld fließt aus der Branche in die Branche zurück.

Zielgruppe und Vorteile

Angesprochen sind Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen sowie Betriebe mit eigenem Werkverkehr. Wer die Förderung konsequent nutzt, modernisiert seine Flotte günstiger, senkt Unfallrisiken und Kraftstoffkosten und verschafft sich Vorteile bei Ausschreibungen und Fahrergewinnung.

De-minimis Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Eckdaten – die konkreten Fristen der laufenden Förderperiode prüfen wir für Sie tagesaktuell.

2.000 €Zuschuss je Fahrzeug
33.000 €max. je Unternehmen / Jahr
80 %Fördersatz der Ausgaben
> 3,5 tFahrzeuge förderfähig

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder des Werkverkehrs, die Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeugs über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sind – unabhängig von der Rechtsform. Machen Sie gleich den kostenlosen Berechtigungs-Check.

Grundvoraussetzungen

  • Gewerblicher Güterkraftverkehr oder Werkverkehr
  • Mind. ein Fahrzeug über 3,5 t zGM
  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Wirtschaftlich gesund (keine Insolvenz)
  • Förderfähige Maßnahme geplant

Häufige Ausschlussgründe

  • De-minimis-Höchstbetrag bereits ausgeschöpft
  • Maßnahme vor der Bewilligung begonnen/bestellt
  • Technische Fördervoraussetzungen nicht erfüllt
  • Doppelförderung derselben Ausgabe

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Der Maßnahmenkatalog ist breit gefächert und wird je Förderperiode aktualisiert. Mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag kombinieren.

KategorieBeispiele geförderter MaßnahmenNutzen
SicherheitAbbiegeassistent, Notbremsassistent, Kamera-/Sensorsysteme, überobligatorische Sicherheitseinrichtungenweniger Unfälle, Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer
Umwelt / EffizienzAerodynamik, rollwiderstandsoptimierte Reifen, Partikelminderung, Kraftstoffsparmaßnahmengeringerer Verbrauch, weniger Emissionen
DigitalisierungTelematik, Tachographensoftware, Flottenmanagement, Logistikplattformeneffizientere Disposition, Zeit- und Kostenersparnis
Abstellungsichere Lkw-Parkplätze, DiebstahlschutzSchutz von Ladung, Fahrzeug und Fahrer

Bin ich antragsberechtigt?

Beantworten Sie 7 kurze Fragen und erfahren Sie sofort, ob Sie die Voraussetzungen für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ erfüllen.

Orientierende Selbstauskunft, kein rechtsverbindlicher Bescheid. Die endgültige Förderfähigkeit prüfen wir individuell anhand Ihrer Fahrzeuge, Maßnahmen und des De-minimis-Rahmens.

Preise

179
  • Beantragen des Förderprogramms "De-minimis"
  • Inklusive:
  • Rückfragen seitens des BALM
  • Einreichen des Verwendungsnachweises

Wie hoch könnte meine De-minimis Förderung ausfallen?

Schätzen Sie in wenigen Sekunden Ihren möglichen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“.

Fzg.
Fahrerassistenz Abbiegeassistent Telematik Tachographensoftware Reifen/Aerodynamik Sichere Parkplätze
Voraussichtlicher Zuschuss
24.000 
Ihr Eigenanteil: 6.000 €
80 % der Investition24.000 €
Deckel je Fahrzeug (2.000 €)20.000 €
Deckel je Unternehmen/Jahr33.000 €
Unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen Förderperiode: bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.000 € je Fahrzeug und 33.000 € je Unternehmen pro Jahr. Es gilt zusätzlich die beihilferechtliche De-minimis-Obergrenze. Der tatsächliche Förderbetrag wird im Einzelfall geprüft. Keine Rechtsberatung.

Fördervolumen – wie hoch ist die De-minimis Förderung?

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – begrenzt durch die Deckel je Fahrzeug (2.000 €) und je Unternehmen (33.000 € pro Jahr). Zusätzlich gilt die beihilferechtliche De-minimis-Obergrenze über drei Steuerjahre, die mit der EU-Verordnung ab 2024 angehoben wurde. Maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Verordnung – Ihren individuellen Spielraum prüfen wir bei der Antragstellung.

Wichtig: Die Fördermittel je Periode sind begrenzt. Sind sie ausgeschöpft, können keine weiteren Anträge bewilligt werden – eine frühzeitige Antragstellung erhöht Ihre Chancen deutlich.
KennzahlWert (aktuelle Förderperiode)
Zuschuss je Fahrzeugbis zu 2.000 €
Zuschuss je Unternehmen und Jahrbis zu 33.000 €
Fördersatzbis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderartnicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Fristen & erforderliche Unterlagen

Fristen

Das Programm läuft in jährlichen Förderperioden. Der Teil „Umweltschutz und Sicherheit“ startet meist im Frühjahr; für die Periode 2026 lief die Antragsfrist vom 14. April bis 31. August 2026. Nach Umsetzung ist ein fristgebundener Verwendungsnachweis zu erbringen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs – deshalb gilt: erst Antrag und Bewilligung, dann Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmensdaten (Firmierung, Anschrift, Steuer-/HR-Nummer)
  • Fahrzeugliste (Kennzeichen, Klasse, zGM, Halter)
  • Nachweise (Angebote, Rechnungen, Datenblätter)
  • Vollmachten zur Antragstellung
  • De-minimis-Erklärung der letzten drei Steuerjahre
  • ggf. weitere Belege je Maßnahme

Praxisbeispiel & häufige Fehler

Beispiel: Spedition mit 18 Lkw

Eine Spedition mit 18 mautpflichtigen Lkw plant Telematik, Fahrerassistenzsysteme und Tachographensoftware. Alle drei Maßnahmen sind förderfähig; bei 2.000 € je Fahrzeug ergibt sich ein Rahmen bis zum Unternehmensdeckel von 33.000 €. Wichtig: Bestellung erst nach der Bewilligung. Ergebnis: deutlich gesenkte Investitionskosten, mehr Sicherheit und digitalisierte Disposition.

Anonymisiertes Musterbeispiel, keine echten Kundendaten.

Diese Fehler vermeiden wir

  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Unvollständige Unterlagen
  • Falsche Fahrzeugangaben
  • Verspätete Antragstellung
  • Fehlende Nachweise beim Verwendungsnachweis
  • Versäumte Fristen

Ihre Vorteile mit Gefahrgut Consulting

Fördermittel-Know-how trifft auf tiefes Verständnis für den Alltag von Speditionen und Werkverkehr.

Rundum-Service

  • Vollständige Antragserstellung – Sie liefern nur die Basisdaten
  • Zeitersparnis, kein Einarbeiten in Portale und Richtlinien
  • Minimierung von Fehlern & Ablehnungsrisiko
  • Unterstützung bis zur Auszahlung und beim Verwendungsnachweis

Kompetenz & Nähe

  • Persönlicher Ansprechpartner statt Hotline
  • Erfahrung im Güterkraftverkehr & aktuelle BALM-Richtlinien
  • Schnelle Bearbeitung vor Fristende
  • Bundesweite, digitale Betreuung

Passende Leistungen von Gefahrgut Consulting

Wir unterstützen Transport- und Logistikunternehmen in allen Sicherheits- und Compliance-Fragen:

Gefahrgutbeauftragter

Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Funktion – bundesweit.

Gefahrgutberatung & ADR

Rechtssichere Beratung und Schulung rund um Gefahrguttransporte.

Logistik- & Compliance-Beratung

Optimierung von Prozessen, Sicherheit und Effizienz.

Ablauf beim Antragsservice

Kontaktsymbole für E-Mail, Telefon und Nachricht – Erstgespräch zur Bestellung eines externen Verkehrsleiters

1. Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

Handschlag zweier Geschäftspartner am Besprechungstisch – Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags

2. Vertrag

Sie unterzeichnen einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit uns und füllen die Vollmacht aus, damit wir Ihre Interessen so schnell wie möglich durchsetzen können.

Ausfüllen der Antragsunterlagen für die EU-Gemeinschaftslizenz im Güterkraftverkehr

3. Beantragung De-Minimis

Wir beantragen alle Fördermittel beim BAG für Sie.

Dokumentation und Nachweisführung in der laufenden Verkehrsleiterbetreuung

4. Verwendungsnachweise

Nach Tätigen Ihrer Investition senden Sie uns die Rechnungen mit Beschriftung des jeweiligen geförderten LKW's. Wir beantragen für Sie die Auszahlung des Fördermittels.

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

FAQ - De-minimis Förderung

Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von 300.000 € erhalten. 

Im Rahmen des De-minimis Beihilfen werden Unternehmen aus der Transportbranche gefördert, welche Sicherheit und Umwelt in Ihrem Unternehmen weiterhin weiterentwickeln wollen. Dabei wurde vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein Maßnahmenkatalog veröffentlicht, beidem alle möglichen förderfähigen Investition zusammengestellt sind. Darüber hinaus wurde durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eine Positivliste zur Rechtssicherheit für Unternehmen veröffentlicht. An dieser können sich Unternehmen orientieren, ob die gewünschte Maßnahme in dieser Liste enthalten ist. 

Je schweres Nutzfahrzeug beträgt die Förderung 2.000 €. Jedoch höchstens 33.000 €.

Bei der Berechnung des Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller/in zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete oder Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf ihn zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

Förderfähig: Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten

Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrpersonal gehören zu den Bereichen, für die im Rahmen der De-minimis-Förderung Mittel beantragt werden können. Wenn Sie ohnehin einen Antrag vorbereiten, lohnt es sich, die Pflichtunterweisung Ihrer Fahrer und Disponenten gleich mit einzuplanen. Ob die konkrete Maßnahme förderfähig ist, prüfen wir im Rahmen der Antragsberatung.

Zur Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006, FPersG und FPersV →

Kontakt

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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