GEFAHRGUT CONSULTING
Ein Compliance-Beauftragter (englisch: Compliance Officer) sorgt dafür, dass ein Unternehmen alle für seine Tätigkeit geltenden Gesetze, behördlichen Auflagen und internen Richtlinien einhält. Er ist die zentrale Instanz, die Regelverstöße verhindert, aufdeckt und abstellt – von Korruption und Geldwäsche über Datenschutz und Kartellrecht bis zum Arbeits- und Umweltrecht. Ziel ist nicht Bürokratie, sondern der wirksame Schutz des Unternehmens, seiner Geschäftsführung und seiner Mitarbeitenden vor rechtlichen, finanziellen und reputativen Schäden.
Ein externer Compliance-Beauftragter erfüllt genau diese Funktion – jedoch als spezialisierter Dienstleister von außen, statt als fest angestellte Position im Unternehmen. Er wird per Vertrag bestellt, arbeitet unabhängig von internen Hierarchien und bringt Fachwissen sowie Branchenerfahrung aus vielen Mandaten mit. Gerade für den Mittelstand ist das oft die wirtschaftlichste und zugleich professionellste Lösung: volle Compliance-Kompetenz ohne die Kosten und Bindung einer eigenen Stabsstelle.
Aufbau und Betrieb eines wirksamen Compliance-Management-Systems (CMS): Risiken identifizieren, Regeln definieren, deren Einhaltung überwachen und Verstöße konsequent bearbeiten.
Vermeidung von Bußgeldern, Schadenersatz, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Reputationsverlust. Regelkonformität wird zum belastbaren Wettbewerbsvorteil.
Systematische Reduktion von Haftungs-, Straf- und Bußgeldrisiken durch dokumentierte Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und nachweisbare Kontrollen.
Beratung der Geschäftsführung, Berichtswesen, Schulung der Belegschaft und kontinuierliche Verbesserung – die Letztverantwortung verbleibt stets bei der Unternehmensleitung.
Kurz gesagt: Der externe Compliance-Beauftragte ist Ihr regulatorisches Frühwarnsystem. Er sorgt dafür, dass Regeltreue kein Zufall, sondern ein steuerbarer, jederzeit nachweisbarer Prozess ist – und entlastet Geschäftsführung und Fachabteilungen spürbar.
Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen – und mit ihnen die persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen. Compliance ist längst kein Thema mehr allein für Großkonzerne, sondern betrifft den Mittelstand genauso. Wer die Einhaltung von Regeln nicht organisiert, riskiert nicht nur Geldbußen, sondern im Ernstfall die wirtschaftliche Existenz des Betriebs.
Bis zu 1 Mio. € nach § 130 OWiG, bis zu 10 Mio. € Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG – plus Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils.
Kartell-, Korruptions- und Geldwäscheverstöße werden konsequent verfolgt – zzgl. Untersuchungs-, Anwalts- und Folgekosten.
Negativschlagzeilen verbreiten sich in Stunden, Reputation wächst in Jahren. Auftraggeber verlangen belegbare Compliance-Standards.
DSGVO, LkSG, CSDDD und interne Kontrollsysteme greifen ineinander und verlangen strukturierte Nachweise.
In Deutschland gibt es zwar (Stand 2026) kein eigenständiges Unternehmensstrafrecht – das geplante Verbandssanktionengesetz ist nicht in Kraft getreten. Die Haftung von Unternehmen läuft jedoch über das Ordnungswidrigkeitenrecht, und das hat es in sich. Nach § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht) drohen Geldbußen von bis zu 1 Mio. Euro, wenn die Leitung zumutbare Aufsichtsmaßnahmen unterlässt und dadurch betriebsbezogene Verstöße ermöglicht werden. Über § 30 OWiG kann zusätzlich gegen das Unternehmen selbst eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Mio. Euro verhängt werden – zuzüglich der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, die diese Grenze noch übersteigen kann.
Der entscheidende Punkt: Ein nachweisbar wirksames Compliance-Management-System kann den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung entkräften oder ein Bußgeld erheblich mindern. Genau hier setzt der Compliance-Beauftragte an – er organisiert und dokumentiert die „gebotene Aufsicht“.
Verstöße gegen Kartellrecht, Korruptions- oder Geldwäschevorschriften werden von Behörden zunehmend konsequent verfolgt. Neben den Bußgeldern selbst entstehen erhebliche Folgekosten: interne Untersuchungen, Anwalts- und Beraterhonorare, Steuernachforderungen und der Verlust von Aufträgen. Wirtschaftskriminalität – von Betrug und Untreue bis zu Bestechung – trifft nach Studien einen Großteil der deutschen Unternehmen und richtet jährlich Milliardenschäden an. Ein funktionierendes Präventionssystem ist deutlich günstiger als die Aufarbeitung eines einzigen Schadensfalls.
Ein öffentlich gewordener Compliance-Verstoß beschädigt Vertrauen – bei Kunden, Lieferanten, Banken und Bewerbern. In Zeiten sozialer Medien verbreiten sich Negativschlagzeilen in Stunden, während der Aufbau von Reputation Jahre dauert. Regelkonformität ist damit auch ein Marketing- und Vertriebsargument: immer mehr Auftraggeber verlangen von ihren Partnern belegbare Compliance-Standards, etwa im Rahmen von Lieferanten-Audits.
Gleich mehrere Regelungsfelder verlangen heute strukturierte Kontrollen:
Diese Themen greifen ineinander. Ein externer Compliance-Beauftragter behält den Überblick über das gesamte Pflichtengeflecht, priorisiert nach Risiko und verhindert, dass einzelne Bereiche – etwa Datenschutz oder Umwelt- und Abfallrecht – zwischen den Zuständigkeiten untergehen.
Die Tätigkeit eines Compliance-Beauftragten ist weit mehr als das Verfassen von Richtlinien. Sie umfasst einen vollständigen Managementkreislauf – von der Analyse über die Umsetzung bis zur laufenden Überwachung und Verbesserung. Als externer Partner übernehmen wir die folgenden Aufgaben ganz oder in dem Umfang, den Ihr Unternehmen benötigt.
Aus einer Hand: Sie erhalten alle diese Leistungen von einem festen Ansprechpartner – ohne Reibungsverluste zwischen mehreren Dienstleistern und ohne internen Personalaufbau.
Ein Compliance-Management-System ist die organisatorische Grundlage jeder wirksamen Compliance. Es bündelt die Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Einhaltung von Regeln und die Vermeidung von Verstößen gerichtet sind. Ein gutes CMS ist kein Aktenordner, sondern ein lebendiger Regelkreis, der sich an veränderte Risiken anpasst.
Ein anerkanntes CMS – etwa nach dem Prüfungsstandard IDW PS 980 oder der Norm ISO 37301 – stützt sich auf mehrere Grundelemente, die ineinandergreifen:
Die Einführung eines CMS folgt idealerweise dem PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act), dem international bewährten Prinzip kontinuierlicher Verbesserung:
Risiken analysieren, Ziele und Maßnahmen festlegen, Richtlinien entwickeln.
Maßnahmen umsetzen, Prozesse einführen, Mitarbeitende schulen.
Wirksamkeit prüfen: Audits, Kennzahlen, Auswertung von Hinweisen.
Aus Erkenntnissen lernen, nachsteuern, das System weiterentwickeln.
Die ISO 37301 wurde 2021 veröffentlicht und ist der maßgebliche internationale Standard für Compliance-Management-Systeme. Sie löste den Leitfaden ISO 19600 ab und ist – anders als dieser – zertifizierbar: Unternehmen können ihr CMS durch eine akkreditierte Stelle offiziell zertifizieren lassen. Die Norm folgt der einheitlichen High-Level-Struktur der ISO-Managementsystemnormen und lässt sich dadurch gut mit vorhandenen Systemen (z. B. Qualitäts- oder Umweltmanagement) verzahnen. Auch wer keine Zertifizierung anstrebt, profitiert von der ISO 37301 als anerkanntem Orientierungsrahmen für ein wirksames CMS.
Praxisbeispiel: Ein mittelständischer Logistikbetrieb führt nach einer Risikoanalyse ein CMS ein: Verhaltenskodex, Schulungen zu Korruption und Kartellrecht, eine digitale Meldestelle nach HinSchG sowie halbjährliche interne Audits. Nach dem PDCA-Prinzip zeigt das erste Audit Lücken bei der Lieferantenprüfung – diese werden gezielt geschlossen. Ergebnis: dokumentierte Aufsicht, geringeres Haftungsrisiko und ein belastbares Argument bei Kundenaudits.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es ist einer der wichtigsten Compliance-Bausteine der letzten Jahre – und für viele Unternehmen eine konkrete gesetzliche Pflicht.
Unternehmen müssen Kanäle bereitstellen, über die Hinweise vertraulich abgegeben und bearbeitet werden.
Kündigung, Abmahnung oder Mobbing sind verboten – mit Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers.
Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen binnen 3 Monaten.
Bis zu 50.000 € bei Behinderung oder Vertraulichkeitsverstoß, bis zu 20.000 € bei fehlender Meldestelle.
| Unternehmensgröße | Pflicht |
|---|---|
| ab 250 Beschäftigte | interne Meldestelle verpflichtend seit 2. Juli 2023 |
| 50 bis 249 Beschäftigte | interne Meldestelle verpflichtend seit 17. Dezember 2023 |
| unter 50 Beschäftigte | grundsätzlich keine Pflicht – Ausnahme: bestimmte Finanzunternehmen (z. B. Kreditinstitute, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen) unabhängig von der Größe |
Vom Unternehmen selbst eingerichtet – mit eigenem Personal oder ausgelagert an einen unabhängigen Dritten wie einen externen Compliance-Beauftragten. Vorteil: Probleme werden intern gelöst, bevor sie nach außen dringen.
Staatliche Stellen, allen voran die zentrale externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ), daneben BaFin und Bundeskartellamt für ihre Bereiche. Hinweisgeber haben ein Wahlrecht zwischen beiden Wegen.
Ein Hinweisgebersystem ist kein isoliertes Pflichtprogramm, sondern ein zentrales Frühwarninstrument des CMS: Mitarbeitende erkennen Missstände oft zuerst. Werden Hinweise ernst genommen und professionell bearbeitet, lassen sich Schäden verhindern, bevor sie entstehen – und die Bearbeitung der Hinweise liefert wertvolle Erkenntnisse für die kontinuierliche Verbesserung nach dem PDCA-Prinzip. Als externer Compliance-Beauftragter betreiben wir die Meldestelle vertraulich, neutral und rechtssicher. Datenschutzrechtliche Anforderungen stimmen wir eng mit dem Datenschutzbeauftragten ab.
Die Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Rollen, die sich gut ergänzen. Der eine nimmt Hinweise entgegen, der andere organisiert das Gesamtsystem.
| Ombudsmann | Compliance-Beauftragter | |
|---|---|---|
| Rolle | Unabhängige Vertrauensperson (oft externer Anwalt) | Organisator und Steuerer der Compliance |
| Hauptfunktion | Nimmt Hinweise vertraulich entgegen und vermittelt | Überwacht Prozesse, erstellt Richtlinien, analysiert Risiken |
| Fokus | Einzelfall / Meldung | Gesamtes Compliance-System |
| Berichtet an | Meist an Compliance-Stelle oder Leitung | Geschäftsführung / Vorstand |
Wenn ausschließlich eine vertrauliche, unabhängige Meldestelle nach HinSchG benötigt wird und die übrige Compliance bereits organisiert ist.
Wenn ein umfassendes CMS auf- oder ausgebaut werden soll – die Meldestelle kann er gleich mit übernehmen.
Häufig sinnvoll: Der Compliance-Beauftragte steuert das System, ein separater Ombudsmann fungiert als besonders vertrauensbildende Meldestelle.
Warum überhaupt auslagern, statt eine interne Stelle zu schaffen? Gerade für den Mittelstand überwiegen die Vorteile einer externen Lösung deutlich – fachlich, wirtschaftlich und mit Blick auf die Unabhängigkeit.
Ein Externer prüft frei von Betriebsblindheit und internen Loyalitäten. Er benennt Risiken offen – gerade das macht Compliance glaubwürdig, auch gegenüber Behörden.
Keine Vollzeitstelle, keine Lohnnebenkosten, keine Weiterbildungsbudgets. Sie zahlen nur die tatsächlich benötigte Leistung – planbar zum Pauschalpreis.
Urlaub, Krankheit oder Kündigung legen Ihre Compliance nicht lahm. Die Funktion ist vertraglich abgesichert und durchgehend besetzt.
Spezialisiertes, aktuelles Know-how zu HinSchG, ISO 37301, Datenschutz und Ordnungswidrigkeitenrecht – ohne internen Aufbau.
Der Leistungsumfang wächst mit Ihrem Bedarf – von der Grundabsicherung bis zum umfassenden CMS über mehrere Standorte.
Kein monatelanges Recruiting. Wir starten kurzfristig und bringen erprobte Vorlagen und Prozesse gleich mit.
Erfahrung aus vielen Mandaten und Branchen – bewährte Lösungen statt Ausprobieren auf Ihre Kosten.
Neutrale Audits und Bewertungen, die intern oft an Hierarchien scheitern. Das erhöht die Wirksamkeit spürbar.
Dokumentierte, professionelle Aufsicht mindert das Risiko von Bußgeldern nach §§ 30, 130 OWiG und entlastet die Geschäftsführung.
Compliance-Risiken entstehen in nahezu jeder Branche – nur ihre Schwerpunkte unterscheiden sich. Besonders profitieren Unternehmen mit erhöhten Haftungs-, Umwelt- oder Korruptionsrisiken, mit vielen Geschäftspartnern oder mit öffentlichen Auftraggebern. Typische Zielgruppen sind:
Arbeitsschutz, Umwelt, Kartellrecht
Gefahrstoffe, Umwelt, Anlagensicherheit
Gefahrgut, Lenkzeiten, Lieferketten
Abfallrecht, Nachweispflichten
Lieferketten, Geldwäsche, Datenschutz
Datenschutz, Antikorruption, Dokumentation
Regulierung, Umwelt, ESG
Vergaberecht, Arbeitsschutz, Schwarzarbeit
Export, Kartellrecht, Lieferketten
Vergabe, Korruption, Transparenz
Grundabsicherung, HinSchG, Datenschutz
Nachfolge, Governance, Reputation
Unternehmen mit gefahrgut-, gefahrstoff- oder abfallrechtlichem Bezug decken wir besonders umfassend ab – hier greifen unsere Leistungen als externer Gefahrstoffbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter und Abfallbeauftragter nahtlos in die Compliance-Organisation.
Transparenz von Anfang an: So gehen wir bei der Einführung und dem Betrieb Ihres Compliance-Systems vor.
Unverbindliches Kennenlernen, erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs und Ihrer Pflichten.
Systematische Erhebung der für Ihr Unternehmen relevanten Compliance-Risiken.
Prüfung vorhandener Richtlinien, Prozesse und Kontrollen (Gap-Analyse).
Priorisierter Fahrplan mit konkreten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Terminen.
Umsetzung von Richtlinien, Verhaltenskodex, Meldestelle und Kontrollen.
Sensibilisierung und Qualifizierung der Belegschaft, zielgruppengerecht.
Laufendes Monitoring, Bearbeitung von Hinweisen und interne Audits.
Regelmäßiges, verständliches Reporting an die Geschäftsführung.
Nachsteuern nach dem PDCA-Prinzip und Anpassung an neue Anforderungen.
Eine pauschale Preisangabe wäre unseriös, denn die Kosten hängen stark vom individuellen Bedarf ab. Ein Vorteil der externen Lösung: Sie zahlen planbar und nur für die tatsächlich benötigte Leistung – meist als monatliche Pauschale statt teurer Vollzeitstelle. Folgende Faktoren bestimmen den Aufwand:
Mehr Beschäftigte bedeuten mehr Schnittstellen, Schulungen und Kontrollen.
Mehrere Standorte erhöhen Koordinations- und Prüfaufwand.
Stark regulierte oder risikoreiche Branchen erfordern umfangreichere Systeme.
Von der Grundabsicherung (z. B. nur Meldestelle) bis zum vollständigen CMS.
Bereits vorhandene Strukturen senken den Einführungsaufwand.
Unser Prinzip: transparente, kalkulierbare Pauschalen ohne versteckte Kosten. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot – Sie wissen vorab genau, was auf Sie zukommt.
Als inhabergeführtes Beratungsunternehmen aus Leverkusen betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland in allen Fragen des betrieblichen Beauftragtenwesens – von Gefahrgut über Gefahrstoffe und Abfall bis zu Datenschutz und Compliance. Diese fachübergreifende Perspektive ist unser Alleinstellungsmerkmal: Compliance-Risiken entstehen selten isoliert, und wir denken sie zusammen.
Kein anonymes Callcenter, sondern ein fester, erreichbarer Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.
Kontinuität statt wechselnder Zuständigkeiten – Sie sprechen immer mit denselben Fachleuten.
Wir betreuen Mandanten bundesweit – vor Ort und digital, je nach Bedarf.
Fundiertes Praxiswissen aus dem betrieblichen Beauftragtenwesen und vielen Branchen.
Klare Leistungen, klare Pauschalen, klare Berichte – ohne Überraschungen.
Umsetzbare Lösungen statt theoretischer Konzepte, die in der Schublade landen.
Mehr über unser Team und unsere Philosophie erfahren Sie in unserem Unternehmensporträt. Aktuelle Rechtsentwicklungen und Praxistipps finden Sie regelmäßig in unseren Fachbeiträgen.
21 Antworten auf die Fragen, die uns Unternehmen am häufigsten stellen. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu öffnen.
Eine allgemeine „Compliance-Pflicht“ gibt es nicht als einzelnes Gesetz, wohl aber zahlreiche Einzelpflichten (z. B. HinSchG, DSGVO, Geldwäschegesetz, LkSG). Zudem verpflichtet § 130 OWiG die Unternehmensleitung zur Aufsicht, um betriebsbezogene Verstöße zu verhindern. In der Praxis ist ein organisiertes Compliance-Management daher für nahezu jedes Unternehmen faktisch geboten.
Ein Compliance Officer baut das Compliance-Management-System auf und betreibt es: Er analysiert Risiken, erstellt Richtlinien, schult Mitarbeitende, überwacht die Einhaltung von Regeln, bearbeitet Hinweise und berichtet an die Geschäftsführung. Ziel ist die Vermeidung von Regelverstößen und der Schutz des Unternehmens vor Haftung.
Ein „Compliance-Beauftragter“ als benannte Position ist – anders als etwa der Datenschutz- oder Gefahrgutbeauftragte – nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Die dahinterstehenden Pflichten (Aufsicht, Meldestelle, Datenschutz etc.) sind es jedoch sehr wohl. Viele Unternehmen bestellen deshalb freiwillig einen Compliance-Beauftragten, um diese Pflichten gebündelt und nachweisbar zu erfüllen.
Die Kosten richten sich nach Unternehmensgröße, Standortzahl, Branche, Risikoprofil und gewünschtem Leistungsumfang. In der Regel arbeiten wir mit transparenten monatlichen Pauschalen. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie ein individuelles Festpreisangebot – deutlich günstiger als eine interne Vollzeitstelle.
Ein CMS ist die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung von Regeln und Vermeidung von Verstößen. Es umfasst u. a. Compliance-Kultur, Ziele, Risiken, ein Compliance-Programm, die Organisation, Kommunikation sowie Überwachung und Verbesserung – idealerweise nach dem PDCA-Zyklus.
ISO 37301 ist der 2021 veröffentlichte internationale Standard für Compliance-Management-Systeme. Er löste den Leitfaden ISO 19600 ab und ist – anders als dieser – zertifizierbar. Er beschreibt die Anforderungen an ein wirksames CMS und dient auch ohne Zertifizierung als anerkannter Orientierungsrahmen.
Das HinSchG (in Kraft seit Juli 2023) schützt Whistleblower vor Benachteiligungen und verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten. Es regelt Meldekanäle, Vertraulichkeit, Fristen (Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen, Rückmeldung binnen 3 Monaten) und Sanktionen bei Verstößen.
Grundsätzlich alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Bestimmte Finanzunternehmen (z. B. Kreditinstitute, Wertpapier- und Versicherungsunternehmen) sind unabhängig von ihrer Größe verpflichtet. Auch kleinere Unternehmen richten Meldesysteme oft freiwillig ein, weil sie ein wirksames Frühwarninstrument sind.
Datenschutz ist ein Teilbereich der Compliance. Compliance umfasst die Einhaltung sämtlicher Regeln (Korruption, Kartellrecht, Arbeitsschutz, Umwelt u. v. m.), während sich der Datenschutz speziell auf den Umgang mit personenbezogenen Daten nach DSGVO konzentriert. Beide arbeiten eng zusammen – unser externer Datenschutzbeauftragter greift nahtlos ins CMS.
Die (interne) Revision prüft nachträglich und unabhängig, ob Prozesse und Kontrollen funktionieren. Compliance ist präventiv ausgerichtet und gestaltet Regeln, Kontrollen und Kultur aktiv. Die Revision ist eher Prüfer, der Compliance-Beauftragte eher Gestalter und Überwacher des laufenden Systems.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige Vertrauensperson, die Hinweise entgegennimmt und vermittelt. Der Compliance-Beauftragte organisiert das gesamte Compliance-System: Richtlinien, Risikoanalysen, Audits, Schulungen und Berichtswesen. Der Ombudsmann kann Teil der Meldestelle sein, ersetzt aber nicht die Compliance-Organisation.
In neun Schritten: Erstgespräch, Risikoanalyse, Bestandsaufnahme, Maßnahmenplan, Einführung, Schulungen, Überwachung, Berichte und kontinuierliche Verbesserung. Sie behalten in jeder Phase die volle Transparenz und Kontrolle.
Das hängt von Größe und Ausgangslage ab. Eine Grundabsicherung (z. B. Meldestelle plus Basisrichtlinien) lässt sich oft in wenigen Wochen umsetzen. Der Aufbau eines umfassenden CMS über mehrere Standorte kann mehrere Monate dauern. Der Betrieb selbst ist eine Daueraufgabe.
Ohne organisierte Compliance drohen Bußgelder (u. a. bis zu 1 Mio. € nach § 130 OWiG und bis zu 10 Mio. € nach § 30 OWiG), Schadenersatz, persönliche Haftung der Leitung, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Reputationsschäden und im Extremfall die Existenzgefährdung des Unternehmens.
Ja. Wir unterstützen bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, bereiten Unterlagen vor und begleiten Prüfungen. Eine dokumentierte, professionelle Compliance-Organisation ist gegenüber Behörden ein starkes Argument.
Unter anderem Risikoanalysen, Richtlinien und Verhaltenskodex, Schulungsnachweise, Audit- und Prüfberichte, Dokumentation eingegangener Hinweise sowie regelmäßige Management-Reports. Diese Nachweise sind entscheidend, um die „gebotene Aufsicht“ belegen zu können.
Je nach Bedarf durch Präsenz- oder Online-Schulungen, ergänzt um Merkblätter und Checklisten. Inhalte und Intensität richten sich nach der jeweiligen Zielgruppe und den relevanten Risiken. Passende Unterweisungen bieten wir auch für angrenzende Themen an.
Üblich sind mindestens jährliche interne Audits, in risikoreichen Bereichen auch häufiger. Ergänzend werten wir laufend Kennzahlen und eingegangene Hinweise aus, um frühzeitig nachzusteuern.
Besonders Industrie, Chemie, Logistik, Entsorgung, Handel, Gesundheitswesen, Energie, Bau, Maschinenbau, Automotive und öffentliche Unternehmen – überall dort, wo erhöhte Haftungs-, Umwelt- oder Korruptionsrisiken bestehen. Aber auch Mittelstand und Familienunternehmen profitieren von einer soliden Grundabsicherung.
Weil Sie volle Fachkompetenz erhalten, ohne eine teure interne Stelle aufzubauen: unabhängige Sicht, sofortige Verfügbarkeit, keine Personalausfälle, Skalierbarkeit und geringere Haftungsrisiken – zu planbaren, transparenten Kosten.
Ja. Auf Wunsch betreiben wir ausschließlich die interne Meldestelle als unabhängige, vertrauliche externe Stelle – ohne dass Sie gleich ein vollständiges CMS beauftragen müssen. Später lässt sich der Umfang jederzeit erweitern.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
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