Praxisnahe Inhouse-Unterweisung für Fahrer, Disponenten und Unternehmer. Rechtssicher dokumentiert, bundesweit vor Ort in Ihrem Betrieb.
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Rückmeldungen unserer Auftraggeber öffentlich einsehbar.
Wir kommen in Ihren Betrieb, die Anfahrt ist im Preis enthalten.
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, Sie erhalten den Nachweis.
Ein Termin, Ihre Fahrzeuge, Ihre Geräte, keine Reisekosten.
Die Pflicht ergibt sich unmittelbar aus Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014. Danach ist das Verkehrsunternehmen dafür verantwortlich, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen sind. Zusätzlich verlangt die Vorschrift regelmäßige Überprüfungen, ob das Kontrollgerät im Alltag korrekt bedient wird. Beides ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine dauerhafte Unternehmerpflicht.
Praktisch relevant wird die Pflicht immer dann, wenn ein Fahrzeug Ihres Betriebs mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss. Das betrifft den gewerblichen Güterverkehr ebenso wie Werkverkehr, kommunale Fahrzeuge und Baustellenverkehr. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Ausrüstungspflicht im grenzüberschreitenden Verkehr zudem für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Dadurch fallen viele Betriebe erstmals in den Anwendungsbereich, die bislang keine Berührung mit dem Thema hatten.
Vor der ersten Fahrt mit Fahrtenschreiber, unabhängig von der Berufserfahrung. Eine früher erhaltene Unterweisung eines anderen Arbeitgebers entlastet Sie nicht.
Eine feste Frist nennt die Verordnung nicht. In der Aufsichtspraxis hat sich ein jährlicher Turnus als belastbarer Nachweis etabliert.
Neue Fahrzeuge, der Wechsel auf den Smart Tachograph Version 2 oder geänderte Vorschriften lösen einen eigenen Unterweisungsbedarf aus.
Die Unterweisung richtet sich nicht nur an das Fahrpersonal. Verstöße entstehen im Fuhrparkalltag genauso häufig in der Disposition und in der Auswertung. Deshalb schulen wir die gesamte Kette in einem Termin.
Alle Personen, die ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber führen, typischerweise mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sie lernen Bedienung, manuellen Nachtrag, Ausdrucke und ihre Mitführpflichten.
Wer Touren plant, entscheidet über die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Die Schulung zeigt, welche Planungsvorgaben rechtlich tragfähig sind und wo Haftungsrisiken entstehen.
Auslesefristen, Archivierung, Fehlzeitennachweise und der Umgang mit Kontrollen. Dieser Teil sichert die Nachweisfähigkeit des Unternehmens gegenüber der Aufsicht.
Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Wir zeigen, welche Kontroll- und Organisationspflichten Sie persönlich treffen und wie Sie deren Erfüllung belegen.
Artikel 33 Absatz 3 der VO (EU) 165/2014 ist eindeutig: Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- und Unterweisungspflicht nachgekommen ist, haftet es uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Der fehlende Nachweis verschiebt damit das gesamte Risiko vom Fahrer auf den Betrieb.
Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht werden nach Überschreitungsstufen geahndet und können sowohl gegen den Fahrer als auch gegen das Unternehmen festgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach Ausmaß und Wiederholung.
Ohne Nachweis greift die volle Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens. Der Einwand, der Fahrer habe eigenmächtig gehandelt, trägt dann regelmäßig nicht mehr.
Bei Straßenkontrollen und Betriebsprüfungen wird die Bedienung des Kontrollgeräts systematisch ausgewertet. Häufungen führen zu einer vertieften Prüfung des gesamten Fuhrparks.
Verlangt wird ein dokumentierter Nachweis: wer, wann und mit welchen Inhalten unterwiesen wurde. Eine mündliche Einweisung ohne Protokoll ist im Ernstfall wertlos.
Wiederholte Verstöße fließen in die Beurteilung der Zuverlässigkeit ein und können die Güterkraftverkehrserlaubnis sowie die Position des Verkehrsleiters berühren.
Bei grober Organisationsverletzung drohen Regressansprüche und Leistungskürzungen im Schadenfall. Der Unterweisungsnachweis ist Teil Ihrer Organisationsverantwortung.
Fehlt Ihnen der Unterweisungsnachweis für die nächste Kontrolle?
Wir prüfen Ihre Situation kostenfrei und nennen Ihnen einen Termin.
Wir arbeiten mit Ihren Geräten, Ihren Ausdrucken und Ihren realen Auswertungen. Theorie wird nur so weit vertieft, wie sie im Betrieb gebraucht wird. Der Rest ist Anwendung.
VO (EU) 165/2014, VO (EG) 561/2006, Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung sowie die Schnittstelle zum Arbeitszeitgesetz. Wer wofür haftet und welche Ausnahmen tatsächlich greifen.
Schichtbeginn und Schichtende, Zeitgruppenumschaltung, Fähr- und Zugverfahren, OUT-Funktion, Warnmeldungen richtig lesen und im Alltag korrekt reagieren.
Tages- und Wochenlenkzeit, Unterbrechungen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, Ausgleichsregeln, Mehrfahrerbetrieb und die Abgrenzung zur Arbeitszeit.
Der häufigste Fehler in der Praxis. Nachtragen von Bereitschafts-, Ruhe- und sonstigen Zeiten sowie der korrekte Umgang mit der 60-Sekunden-Regel.
Positionsaufzeichnung, Grenzübertritte, Lade- und Entladevorgänge, OSNMA sowie die Umrüstungsfristen und was sich für Fahrer und Disposition konkret ändert.
Beantragung, Gültigkeit, Verlust und Beschädigung, Fahren ohne Karte, Ersatzverfahren und die Pflichten bei einem Kartendefekt während der Fahrt.
Unternehmenskarte, Sperren und Entsperren, Auslesefristen, Archivierung, die Kontrollpflicht nach Art. 33 und die revisionssichere Ablage der Nachweise.
Mitführpflichten, Verhalten bei Straßenkontrolle und Betriebsprüfung, Tagesausdruck, handschriftliche Ergänzung und die Bescheinigung berücksichtigungsfreier Tage.
Auslesen der Fahrerkarte und des Massenspeichers in den vorgeschriebenen Intervallen, Prüfung der Datenintegrität und Aufbewahrung der Dateien.
Wir werten anonymisierte Verstoßmeldungen aus Ihrem Fuhrpark aus und leiten daraus konkrete Handlungsanweisungen für Fahrer und Disposition ab.
Überall dort, wo Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber bewegt werden, greift die Unterweisungspflicht. Sie ist kein reines Speditionsthema.
Teilnehmerzertifikate und ein unterschriebenes Protokoll, das bei Kontrolle und Betriebsprüfung Bestand hat.
Weniger Nachtragsfehler und Zeitgruppenverstöße bedeuten weniger Beanstandungen bei der nächsten Auswertung.
Ein Termin im eigenen Betrieb, planbar auch am Samstag oder in Randzeiten. Keine Reisekosten, keine Fahrzeugstillstände.
Die Kontrollpflicht nach Art. 33 wird strukturiert erfüllt, statt im Tagesgeschäft unterzugehen.
Smart Tachograph Version 2, Grenzübertritte, Lade- und Entladeerfassung und die Fristen des Mobilitätspakets.
Praxisbeispiele statt Paragrafenvortrag. Auf Wunsch mehrsprachig für gemischte Fahrerteams.
Wir klären Fahrzeugklassen, Fahreranzahl, Gerätegeneration und offene Punkte aus zurückliegenden Kontrollen. Telefonisch oder über das Formular.
Sie erhalten ein Festpreisangebot mit Terminvorschlägen. In der Regel ist eine Durchführung innerhalb von 15 Werktagen möglich.
Auf Wunsch werten wir vorab anonymisierte Verstoßmeldungen aus, damit die Schulung Ihre tatsächlichen Fehlerschwerpunkte trifft.
Vier bis fünf Stunden in Ihrem Betrieb, mit Ihren Geräten und Ausdrucken. Abschluss mit Lernerfolgskontrolle.
Sie erhalten Teilnahmezertifikate, das Unterweisungsprotokoll und die Schulungsunterlagen als Nachweispaket für Ihre Ablage.
Termin in den nächsten Wochen gesucht?
Nennen Sie uns Standort und Teilnehmerzahl, wir melden uns mit konkreten Terminen zurück.
Ein Festpreis je Termin, keine Kopfpauschale, keine Anfahrtskosten. Damit ist die Unterweisung für die gesamte Belegschaft kalkulierbar und in aller Regel günstiger als die Beanstandungen einer einzigen Betriebsprüfung.
Gefahrgut Consulting mit Sitz in Leverkusen betreut Unternehmen deutschlandweit in den Bereichen Gefahrgut, Güterverkehr und Arbeitssicherheit. Die Unterweisung zum digitalen Kontrollgerät führen wir seit Jahren als festen Bestandteil unserer Fuhrparkbetreuung durch, überwiegend für mittelständische Speditionen, Werkverkehre und kommunale Betriebe.
Der entscheidende Unterschied zur reinen Seminaranbieterschulung: Wir kennen die Betriebsperspektive. Unser Geschäftsinhaber Alex Cwiklinski ist Gefahrgutbeauftragter und selbst Unternehmer im Transportgewerbe. Fragen zu Disposition, Fahrerkarte, Auswertungssoftware und Kontrollpraxis beantworten wir aus dem eigenen Tagesgeschäft heraus, nicht aus dem Lehrbuch.
Gefahrgutbeauftragter nach GbV, Fachkunde im Güterkraftverkehr und laufende Fortbildung zum Fahrpersonalrecht. Der Rechtsstand wird zu jedem Termin aktualisiert.
Wir betreuen eigene Fahrzeuge und Fahrer. Was in der Schulung vermittelt wird, ist im eigenen Betrieb erprobt und nicht theoretisch abgeleitet.
Von Leverkusen aus deutschlandweit im Einsatz, mit eigenen Standortseiten für Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt, Hannover und weitere Regionen.
Beratung, Termin, Durchführung und Nachweise laufen über eine feste Kontaktperson. Kein Callcenter, keine wechselnden Referenten.
Sprechen Sie direkt mit dem Dozenten.
0214 403 9597 oder info@gefahrgut-consulting.de · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.
Ja. Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 verpflichtet das Verkehrsunternehmen dazu, seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen zu schulen und zu unterweisen. Ergänzend sind regelmäßige Überprüfungen der korrekten Bedienung vorgeschrieben.
Die Verordnung nennt kein festes Intervall. In der Aufsichts- und Prüfungspraxis hat sich ein jährlicher Turnus etabliert, weil er den Nachweis der fortlaufenden Unterweisung am besten trägt. Zusätzlich ist zu unterweisen, wenn neue Fahrer eingestellt werden, Fahrzeuge mit neuer Gerätegeneration in den Fuhrpark kommen oder sich die Rechtslage ändert.
Alle Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber führen, typischerweise mit den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sinnvoll und in der Praxis wirksam ist die gemeinsame Teilnahme von Disposition, Fuhrparkleitung und Verwaltung, weil viele Verstöße dort entstehen und nicht am Steuer.
In der Regel vier bis fünf Stunden. Die gesetzlichen Pflichtinhalte sind fest, den übrigen Teil passen wir an Ihre Ausgangslage an. Sind viele Nachtragsfehler oder ein Wechsel auf den Smart Tachograph Version 2 im Spiel, verschiebt sich der Schwerpunkt entsprechend.
499 Euro zzgl. MwSt. je Termin. Darin enthalten sind die bundesweite Anfahrt, die Schulungsunterlagen, die Teilnahmezertifikate und das Nachweisprotokoll für Ihre Ablage. Abgerechnet wird je Termin, nicht je Teilnehmer.
Ja, das ist der Regelfall. Wir kommen bundesweit in Ihren Betrieb und arbeiten mit Ihren Fahrzeugen, Ihren Geräten und Ihren Ausdrucken. Dadurch entfallen Reisekosten und Ausfallzeiten, und die Inhalte sind unmittelbar auf Ihre Technik bezogen.
Jeder Teilnehmer erhält ein persönliches Teilnahmezertifikat. Das Unternehmen erhält zusätzlich ein Unterweisungsprotokoll mit Datum, Inhalten, Dauer und Unterschriftenliste sowie die Schulungsunterlagen. Dieses Paket ist der Nachweis, den Sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen.
Im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr und in der Kabotage gilt die Ausrüstungspflicht seit dem 1. Juli 2026 auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Wo ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist, greift auch die Unterweisungspflicht. Viele Handwerks- und Kurierbetriebe sind dadurch erstmals betroffen.
Der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation zeichnet unter anderem Grenzübertritte sowie Lade- und Entladevorgänge auf und nutzt ein manipulationsgeschütztes Satellitensignal. Fahrzeuge mit analogem oder älterem digitalem Gerät mussten im grenzüberschreitenden Verkehr bis Ende 2024 umgerüstet werden, Geräte der ersten intelligenten Generation bis August 2025.
Die Verordnung schreibt keinen externen Schulungsanbieter vor. Entscheidend ist, dass die Unterweisung fachlich angemessen ist und nachweisbar dokumentiert wird. In der Praxis scheitert die Eigenunterweisung meist an der Dokumentation und an der Aktualität des Rechtsstands, weshalb viele Betriebe den externen Weg wählen.
Sinnvoll sind bis zu 15 Personen, weil dann noch am Gerät gearbeitet und individuell nachgefragt werden kann. Größere Belegschaften teilen wir auf mehrere Termine auf, häufig verteilt auf Früh- und Spätschicht. Sprechen Sie uns auf Mehrfachtermine an.
In der Regel können wir innerhalb von 15 Werktagen planen und durchführen. Bei einer laufenden Betriebsprüfung oder einem konkreten Kontrollanlass versuchen wir, kurzfristiger zu reagieren. Nennen Sie uns in der Anfrage den Hintergrund, dann priorisieren wir entsprechend.
Ja. Für gemischte Fahrerteams führen wir die Unterweisung auf Wunsch mehrsprachig durch. Die Nachweisdokumente werden in deutscher Sprache ausgestellt, damit sie bei einer Kontrolle in Deutschland ohne Rückfragen verwendbar sind.
Die Daten der Fahrerkarte sind mindestens alle 28 Tage zu kopieren, der Massenspeicher des Fahrzeuggeräts mindestens alle 90 Tage. Die Dateien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. In der Schulung gehen wir die Fristen, die Prüfung der Datenintegrität und die Ablage konkret durch.
Nach Artikel 33 Absatz 3 der VO (EU) 165/2014 haftet das Unternehmen uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer, wenn es die erfolgte Unterweisung nicht nachweisen kann. Bußgelder werden nach Überschreitungsstufen bemessen und können gegen Fahrer und Unternehmen zugleich festgesetzt werden.
Ja, in dem Umfang, der für die korrekte Bedienung des Kontrollgeräts erforderlich ist: Lenkzeiten, Unterbrechungen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie Mehrfahrerbetrieb. Wer das Thema vertiefen möchte, kombiniert die Unterweisung mit unserer separaten Schulung zu Lenk- und Ruhezeiten.
Ja. Häufig kombiniert werden die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR, die Gefahrstoffunterweisung und die Datenschutzunterweisung. Ein gemeinsamer Termin spart Anfahrt und Ausfallzeit. Nennen Sie uns die gewünschten Themen, wir stellen den Ablauf zusammen.
Nennen Sie uns Standort, Teilnehmerzahl und Wunschzeitraum. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit Terminvorschlägen, in der Regel innerhalb eines Werktages. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0214 403 9597.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
Die inhaltliche Ergänzung zum Kontrollgerät: Tages- und Wochenlenkzeit, Unterbrechungen, Ausgleichsregeln und Mehrfahrerbetrieb im Detail.
Für Betriebe mit Güterkraftverkehrserlaubnis: fachliche Leitung, Zuverlässigkeit und laufende Überwachung der Sozialvorschriften.
Pflichtunterweisung für alle Beteiligten an der Gefahrgutbeförderung. Gut kombinierbar mit der Tachographen-Unterweisung an einem Termin.
Bestellung, Jahresbericht, Überwachung und Schulung, wenn Ihr Betrieb Gefahrgut versendet, verpackt oder befördert.
Förderung für Schulungs- und Sicherheitsmaßnahmen im Güterkraftverkehr. Wir prüfen, ob Ihre Unterweisung förderfähig ist.
Aktuelle Beiträge zu Fahrpersonalrecht, Mobilitätspaket, Smart Tachograph und Kontrollpraxis.
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