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GEFAHRGUT CONSULTING

Beförderungspapier erstellen lassen

Ein einziger Fehler im Beförderungspapier stoppt den Transport und löst ein Bußgeldverfahren aus. Wir erstellen Ihr ADR- und IMDG-Dokument vollständig nach geltendem Recht – geprüft von einem Gefahrgutbeauftragten, zum Festpreis.

  • Erstellung nach ADR 2025 und IMDG-Code
  • Vier-Augen-Prüfung durch Gefahrgutbeauftragte
  • Festpreis 129 € je Beförderungspapier
  • Deutschlandweit digital, kurzfristig verfügbar

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

5,0 bei Google

Bewertungen unserer Mandanten

10 Jahre Praxis

Gefahrgut, Gefahrstoff und Abfall

Deutschlandweit

Digitaler Prozess, ortsunabhängig

Rechtsstand ADR 2025

IHK-Schulungsnachweis nach GbV

Was ist ein Beförderungspapier?

Das Beförderungspapier ist das gesetzlich vorgeschriebene Begleitdokument jedes Gefahrguttransports. Es beschreibt die geladenen gefährlichen Güter so eindeutig, dass Kontrollbehörden und Einsatzkräfte sofort erkennen, womit sie es zu tun haben. Welche Angaben hineingehören, regelt Abschnitt 5.4.1 ADR – verbindlich, in fester Reihenfolge und in vorgeschriebener Schreibweise. Ein optisch sauberes Dokument nützt nichts, wenn eine einzige Pflichtangabe fehlt oder falsch ist.

ADR, IMDG, RID, IATA – welches Dokument gilt wann?

RegelwerkVerkehrsträgerDokumentBesonderheit
ADRStraßeBeförderungspapier nach 5.4.1National umgesetzt durch die GGVSEB
IMDG-CodeSeeschiffIMO-Erklärung (Dangerous Goods Declaration)Zusätzlich Flammpunkt, EmS, 24-h-Notfallkontakt
RIDEisenbahnBeförderungspapier nach 5.4.1 RIDInhaltlich nahezu deckungsgleich mit ADR
IATA-DGRLuftfrachtShipper’s DeclarationStrengste Vorgaben, eigenes Formular

Rechtsstand: ADR 2025, gültig für die Jahre 2025 und 2026. Das ADR wird alle zwei Jahre fortgeschrieben; ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit Übergangsfrist bis 30. Juni 2027. National umgesetzt durch die GGVSEB.

Wann ist ein Beförderungspapier erforderlich?

Grundsatz: Jede Gefahrgutbeförderung auf der Straße braucht ein Beförderungspapier. Entscheidend sind die Ausnahmen – und genau dort wird in der Praxis am häufigsten falsch entschieden.

Vollständiges Papier erforderlich

  • Stückgut oberhalb der Freistellungsgrenzen – der Regelfall
  • Tanktransporte und Beförderung in loser Schüttung
  • Sammelbeförderung mehrerer UN-Nummern
  • Abfalltransporte, mit vorangestelltem „ABFALL“
  • Lithiumbatterien oberhalb der freigestellten Mengen
  • Leere ungereinigte Verpackungen mit Restgefahr

Wann Erleichterungen greifen können

KonstellationGrundlageFolge für das Papier
Begrenzte Mengen (LQ)Kapitel 3.4 ADRi. d. R. kein Beförderungspapier, aber Kennzeichnungspflichten
Freigestellte Mengen (EQ)Kapitel 3.5 ADRReduzierte Anforderungen, eigene Kennzeichnung
1000-Punkte-Regel1.1.3.6 ADRErleichterungen; Punktwert muss im Papier stehen
Handwerkerregelung1.1.3.1 ADRBefreiung bei Eigenbedarf in Kleinmengen
Innerstaatlich, eigene ZweckeAusnahme 18 (S) GGVAVPapier kann entfallen, wenn keine Übergabe an Dritte

Häufiger Trugschluss: „Unter 1000 Punkte = keine Vorschriften“ ist falsch. Es entfallen nur einzelne Pflichten. Klassifizierung, Verpackung, Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR und – bei Anwendung der Regel – die Angabe von Menge und berechnetem Punktwert je Beförderungskategorie im Papier bleiben bestehen.

Welche Angaben muss ein Beförderungspapier enthalten?

Abschnitt 5.4.1.1 ADR listet die Pflichtangaben abschließend auf. Die fünf Kernangaben müssen unmittelbar aufeinanderfolgen, ohne dass andere Informationen dazwischenstehen.

AngabePflicht / BedingungBeispiel
UN-NummerimmerUN 1203
Offizielle Benennung für die BeförderungimmerBENZIN
Technische Benennungbei N.A.G.-Einträgen(Toluen)
Gefahrzettelmuster / Klasseimmer3
Verpackungsgruppesofern zugeordnetII
Tunnelbeschränkungscodesofern zugeordnet(D/E)
Anzahl und Art der Versandstückeimmer, soweit anwendbar4 Fässer
Gesamtmenge je Gutimmer800 l
Absender und EmpfängerimmerName und vollständige Anschrift
„UMWELTGEFÄHRDEND“bei entsprechender EinstufungZusatzangabe
„ABFALL“bei AbfalltransportenABFALL, UN 1993 …

So sieht eine zugelassene Beschreibung aus: UN 1098 ALLYLALKOHOL, 6.1 (3), I, (C/D)
Reihenfolge: UN-Nummer, offizielle Benennung, Gefahrzettelmuster (Nebengefahr in Klammern), Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode. Genau diese Reihenfolge ist verbindlich.

Was außerdem gilt

  • Sprache: mindestens die Amtssprache des Versandlandes; grenzüberschreitend zusätzlich Deutsch, Englisch oder Französisch.
  • Lesbarkeit: dauerhaft lesbar nach 5.4.1.1.2 ADR – Bleistift oder verblassende Tinte genügen nicht.
  • Mitführen: Das Papier muss während der Beförderung auf der beladenen Beförderungseinheit mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  • Elektronisch zulässig: nach 5.4.0.2 ADR, wenn der Leitfaden aus Verkehrsblatt 4/2021 eingehalten wird und die Daten jederzeit lesbar und ausdruckbar sind.
  • Aufbewahrung: eine Kopie mindestens drei Monate nach Ende der Beförderung (5.4.4.1 ADR, § 18 GGVSEB).

Unsicher, welche Vorgaben für Ihre Sendung gelten?

Senden Sie uns Ihr Sicherheitsdatenblatt – wir sagen Ihnen kostenfrei, welches Dokument Sie brauchen und welche Freistellungen greifen.

Die häufigsten Fehler im Beförderungspapier

Die meisten Beanstandungen entstehen nicht durch fehlende Papiere, sondern durch kleine formale Fehler in vorhandenen Dokumenten – meist, weil eine Vorlage einmal erstellt und dann jahrelang unverändert weiterverwendet wurde. Jeder dieser Punkte kann eine Ordnungswidrigkeit auslösen.

  • Kernangaben stehen nicht in der vorgeschriebenen Reihenfolge
  • „UN“ fehlt vor der vierstelligen Nummer
  • Handelsname statt offizieller Benennung nach 3.1.2 ADR
  • Technische Benennung bei N.A.G.-Einträgen vergessen
  • Verpackungsgruppe verwechselt oder aus falscher Quelle übernommen
  • Tunnelbeschränkungscode fehlt oder ist falsch
  • Anzahl und Art der Versandstücke unvollständig
  • Menge falsch: Brutto statt Netto oder falsche Einheit
  • „UMWELTGEFÄHRDEND“ oder „ABFALL“ nicht ergänzt
  • Punktwert nach 1.1.3.6 ADR fehlt im Papier
  • LQ oder EQ angenommen, ohne die Voraussetzungen zu prüfen
  • Nach veralteter ADR-Fassung gearbeitet

Praxistipp: Eine fachliche Plausibilitätsprüfung deckt diese Fehler zuverlässig auf – sie ist bei uns Bestandteil jeder Erstellung und als eigenständiger Dokumenten-Check auch für Ihre bestehenden Vorlagen buchbar.

Bußgeld, Weiterfahrt, Haftung – was auf dem Spiel steht

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind Ordnungswidrigkeiten nach § 37 GGVSEB. Die Zumessung richtet sich nach dem Bußgeldkatalog in Anlage 7 der RSEB, maßgeblich ist die Fassung vom 19. Juni 2025. Der Katalog staffelt nach Verstoßkategorie und Beteiligtem – pauschale Beträge lassen sich daraus nicht ableiten. Klar ist aber: Es trifft in erster Linie den Absender, also Ihr Unternehmen.

Untersagung der Weiterfahrt

Stellt die Kontrolle einen relevanten Mangel fest, darf der Transport erst weitergeführt werden, wenn die Vorschriften erfüllt sind. Stehender Lkw, verpasstes Zeitfenster, verärgerter Kunde – diese Folgekosten übersteigen das Bußgeld regelmäßig.

Wer haftet?

Die Pflichten der Beteiligten regeln die §§ 17 ff. GGVSEB. Der Absender muss dafür sorgen, dass dem Beförderer die korrekten Dokumente und Informationen vorliegen. Je nach Konstellation stehen auch Auftraggeber des Absenders, Verlader, Verpacker, Befüller und Beförderer in der Verantwortung. Hinzu kommen die zivilrechtliche Haftung für Folgeschäden und – bei grober Pflichtverletzung – mögliche Einschränkungen des Versicherungsschutzes.

Beförderungspapier erstellen lassen – unsere Leistung

Sie liefern die Eckdaten, wir liefern das fertige, rechtssichere Dokument – erstellt und geprüft mit dem Blick eines Gefahrgutbeauftragten, nicht aus einer Vorlage heraus, sondern für Ihren konkreten Fall.

ADR-Beförderungspapiere

Vollständig nach 5.4.1 ADR für den Straßentransport, in korrekter Reihenfolge und Schreibweise.

IMO-Erklärung für die Seefracht

Multimodal Dangerous Goods Form inklusive Behälterpackzertifikat – von uns erstellt und geprüft, unterschrieben von Ihnen als Versender.

Gefahrgutklassifizierung

Zuordnung von UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe – auch bei N.A.G.-Einträgen mit technischer Benennung.

Freistellungen belastbar geprüft

LQ, EQ, 1000-Punkte-Regel, Handwerkerregelung und Sondervorschriften – geprüft statt geschätzt.

Plausibilitätsprüfung inklusive

Abgleich Ihrer Angaben mit dem Sicherheitsdatenblatt und dem geltenden ADR, bevor das Papier rausgeht.

Vorlagen und laufende Pflege

Wiederverwendbare Vorlagen für Ihre Standardsendungen, auf dem jeweils geltenden Rechtsstand gehalten.

So läuft die Erstellung ab

Fünf Schritte, komplett digital. In der Regel erhalten Sie Ihr Dokument innerhalb eines Werktages nach Eingang aller Unterlagen.

1. Anfrage

Sie schildern uns Ihre Sendung – per Formular, E-Mail oder Telefon.

2. Unterlagen

Sie senden Sicherheitsdatenblatt, Menge, Verpackung und Empfänger.

3. Prüfung

Wir prüfen Klassifizierung, Freistellungen und Sondervorschriften nach ADR 2025.

4. Erstellung

Vier-Augen-Prinzip durch den Gefahrgutbeauftragten, ADR und auf Wunsch IMDG.

5. Lieferung

Sie erhalten das einsatzfertige PDF – auf Wunsch inklusive wiederverwendbarer Vorlage.

Preise – Festpreis statt Stundensatz

Sie wissen vorab, was Ihr Dokument kostet. Für Seefracht und umfangreiche Stofflisten erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.

Dokumenten-Check

Ihr bestehendes Papier auf dem Prüfstand
auf Anfrage
  • Inhalt:
  • Prüfung gegen Abschnitt 5.4.1 ADR
  • Abgleich mit dem Sicherheitsdatenblatt
  • Prüfung von LQ, EQ und 1000-Punkte-Regel
  • Inklusive:
  • Schriftlicher Befund mit Korrekturhinweisen
  • Rückfragen per Telefon oder E-Mail

Beförderungspapier ADR

Erstellung durch Gefahrgutbeauftragte
129 zzgl. USt. je Beförderungspapier
  • Inhalt:
  • Erstellung nach ADR 2025
  • Prüfung von UN-Nummer und Klassifizierung
  • Prüfung von LQ, EQ und 1000-Punkte-Regel
  • Inklusive:
  • Lieferung als einsatzfertiges PDF
  • Vier-Augen-Prinzip durch Gefahrgutbeauftragten
  • Plausibilitätsprüfung vor Auslieferung
Meistgewählt

Seefracht – IMO-Erklärung

Multimodal Dangerous Goods Form
auf Anfrage
  • Inhalt:
  • Erstellung nach IMDG-Code
  • Behälterpackzertifikat
  • Flammpunkt, EmS und 24-h-Notfallkontakt
  • Inklusive:
  • Abstimmung mit dem ADR-Beförderungspapier
  • Hinweis zur Unterweisung nach Kapitel 1.3 IMDG-Code

Alle Preise zzgl. USt. Die Erstellung ersetzt nicht die Absenderverantwortung nach §§ 17 ff. GGVSEB – die Unterschrift auf der IMO-Erklärung leistet der Versender.

Warum Gefahrgut Consulting?

Weil ein Beförderungspapier kein Formular ist, das man nebenbei ausfüllt, sondern ein Haftungsdokument, das stimmen muss. Wir arbeiten mit dem Anspruch, dass Ihr Papier jede Kontrolle übersteht.

Nachgewiesene Fachkunde

IHK-Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragter nach GbV, Fachkunde für ADR, IMDG und IATA – zusätzlich bestellfähig als Gefahrstoff- und Abfallbeauftragter.

10 Jahre Kontrollpraxis

Wir kennen die Punkte, an denen Polizei und BALM bei der Dokumentenkontrolle tatsächlich hinsehen.

Fester Ansprechpartner

Sie sprechen mit einer Person, die Ihren Fall kennt – kein Ticketsystem, keine wechselnden Bearbeiter.

Rechtsstand aktuell

Immer auf dem Stand des geltenden ADR – inklusive der Vorschriftenwechsel alle zwei Jahre.

Transparenter Festpreis

129 € je Beförderungspapier, klares Angebot vorab, keine versteckten Kosten.

Über das einzelne Papier hinaus

Auf Wunsch bis zur dauerhaften Betreuung als externer Gefahrgutbeauftragter nach GbV.

Wer braucht ein Beförderungspapier?

Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter zur Beförderung übergibt, ist es als Absender für das Beförderungspapier verantwortlich – unabhängig von der Branche und unabhängig davon, ob ein eigener oder ein beauftragter Lkw fährt. Besonders häufig begegnet uns der Bedarf in Chemie und Farbenherstellung, Industrie und Maschinenbau, Logistik und Spedition, Entsorgung und Recycling, im Batterieversand, in Automotive, Pharma, Laboren sowie im Handel und E-Commerce.

Verstecktes Gefahrgut: Viele Unternehmen versenden Gefahrgut, ohne es zu wissen – Parfüm, Akku-Geräte, Spraydosen, Reiniger oder Düngemittel sind häufig kennzeichnungs- und dokumentationspflichtig. Die Verantwortung trägt trotzdem der Absender.

Häufige Fragen zum Beförderungspapier

Das gesetzlich vorgeschriebene Begleitdokument jedes Gefahrguttransports. Es beschreibt das geladene Gut so eindeutig, dass es bei einer Kontrolle und im Schadensfall sofort identifiziert werden kann. Die Pflichtangaben regelt Abschnitt 5.4.1 ADR.

Verantwortlich ist der Absender – das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten Gefahrgut versendet. Er muss dafür sorgen, dass dem Beförderer die korrekten Dokumente und Informationen vorliegen (§§ 17 ff. GGVSEB). Die Erstellung darf er an einen Dienstleister übertragen; die Verantwortung bleibt bei ihm.

129 € zzgl. USt. je Beförderungspapier. Für IMO-Erklärungen und umfangreiche Stofflisten erhalten Sie vorab ein transparentes Festpreisangebot – ohne versteckte Kosten.

Für klar beschriebene Standardsendungen ist eine kurzfristige Erstellung möglich, in der Regel innerhalb eines Werktages nach Eingang aller Unterlagen. Nennen Sie uns Ihren Zeitrahmen – wir richten uns danach.

In der Regel das Sicherheitsdatenblatt des Stoffes sowie Angaben zu Menge, Verpackungsart, Anzahl der Versandstücke und Empfänger. Klassifizierung, Prüfung und Erstellung übernehmen wir.

UN-Nummer, offizielle Benennung für die Beförderung, Gefahrzettelmuster, Verpackungsgruppe, Tunnelbeschränkungscode – unmittelbar aufeinanderfolgend. Eine falsche Reihenfolge kann das Dokument unwirksam machen, auch wenn alle Angaben vorhanden sind.

Bei Beförderung in begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR ist in der Regel kein vollständiges Beförderungspapier nötig. Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen. Ob LQ tatsächlich greift, sollte sauber geprüft werden – hier passieren die teuersten Irrtümer.

Nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR wird je Beförderungskategorie ein Punktwert berechnet. Bleibt die Summe je Beförderungseinheit bei höchstens 1000 Punkten, gelten Erleichterungen. Wer die Regel nutzt, muss Gesamtmenge und berechneten Wert je Kategorie im Beförderungspapier angeben.

Ja. Das Beförderungspapier muss während der Beförderung auf der beladenen Beförderungseinheit mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Ein Exemplar im Büro genügt nicht.

Ja. Abschnitt 5.4.0.2 ADR lässt elektronische Beförderungspapiere zu, sofern der im Verkehrsblatt 4/2021 veröffentlichte Leitfaden eingehalten wird und die Daten während der Beförderung jederzeit lesbar und ausdruckbar sind.

Eine Kopie ist nach Abschnitt 5.4.4.1 ADR und § 18 GGVSEB mindestens drei Monate nach Ende der Beförderung aufzubewahren.

Das ADR schreibt kein bestimmtes Formular vor. Ein Lieferschein oder Frachtbrief kann die Funktion übernehmen, wenn er alle Pflichtangaben in der vorgeschriebenen Reihenfolge und Form enthält. Genau daran scheitern die meisten Dokumente in der Praxis.

Das Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR gilt für den Straßentransport. Für den Seetransport gilt der IMDG-Code; dort wird eine Dangerous Goods Declaration – die IMO-Erklärung – erstellt, häufig ergänzt um ein Behälterpackzertifikat. Sie verlangt zusätzliche Angaben wie Flammpunkt, EmS-Nummern und einen 24-Stunden-Notfallkontakt. Wer sie unterschreibt, muss nach Kapitel 1.3 IMDG-Code unterwiesen sein.

Oberhalb der freigestellten Mengen ja. Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien (unter anderem UN 3480 und UN 3481) unterliegen eigenen Sondervorschriften. Welche Erleichterungen greifen, hängt von Wattstunden, Verpackung und Einbau ab – das prüfen wir im Einzelfall.

Fehlende oder falsche Pflichtangaben sind Ordnungswidrigkeiten nach § 37 GGVSEB. Die Zumessung richtet sich nach dem Bußgeldkatalog in Anlage 7 der RSEB in der Fassung vom 19. Juni 2025 und staffelt nach Verstoßkategorie und Beteiligtem. Zusätzlich kann die Weiterfahrt bis zur Mängelbeseitigung untersagt werden.

ADR 2025, gültig für die Jahre 2025 und 2026. ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit Übergangsfrist bis 30. Juni 2027. Auf Wunsch halten wir Ihre Vorlagen und Standardpapiere auf dem jeweils geltenden Stand.

Beförderungspapier anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihre Sendung – Stoff, UN-Nummer sofern bekannt, Verkehrsträger, Menge und Verpackung. Am schnellsten geht es mit dem Sicherheitsdatenblatt im Anhang. Sie erhalten ein verbindliches Angebot, in der Regel innerhalb eines Werktages.

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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