GEFAHRGUT CONSULTING
Externer Gefahrgutbeauftragter
Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter
- Bedarfsanalyse
- Gefahrgutverpackungsfragen
- Regelmäßige Informationen hinsichtlich Neuerungen
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Schulungen
- Erstellung von Arbeitsanweisungen
- Erstellung eines Sicherungsplanes nach ADR 1.10
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen
- Erstellung von Berichten von Unfällen
- Überwachung und Berichterstattung aller Prozesse bei Gefahrguttransporten
- Erstellung eines Jahresabschlussberichtes
- Unterstützung bei Behördenkontakt
- Unterweisung für Batterien
- Inhouse Schulungen
Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten
Ressourcen
Sie halten sich die Ressourcen von Mitarbeitern frei, indem Sie durch unseren festen Ansprechpartner betreut werden.
Optimale Beratung
Unsere Experten sind durch kontinuierliche Weiterbildung zu gefahrgutrechtlichen Themen stehst auf dem neusten Stand und unterstützen Ihr Unternehmen mit unseren Fachwissen.
Gefahrgutrechtliche Absicherung
Ihr externer Gefahrgutbeauftragter unterstützt Sie dabei, Gefahrgutvorschriften sicher umzusetzen und das Risiko von Bußgeldern und Reklamationen zu minimieren.
Aktualität
Sie sind jederzeit auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und erfüllen effizient ihre gesetzlichen Pflichten.
Neutralität
Ihr Unternehmen wird neutral begutachtet, um Fehler aus „Betriebsblindheit“ auszuschließen.
Transparente Kostenstruktur
Ihre Kosten sind planbar und vorhersehbar. Dadurch erhalten Sie eine Kostensicherheit für Ihr Unternehmen. Sie haben keine versteckten Kosten zu befürchten.
Unsere Verkehrsträger
Straße (ADR)
Bahn (RID)
Seeschifffahrt (IMDG)
Binnenschifffahrt (ADN)
Preise
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter? Nachfolgend bieten wir Ihnen den Service in drei unterschiedlichen Modellen an.
Selbstfahrer
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Verkehrsträger Straße
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Bedarfsanalyse
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Gefährdungsanalyse
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Erstellung von Musterbeförderungspapieren
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Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
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jährliche Schulung vor Ort
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Erstellung des Jahresberichts
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Beratung individueller Fragen
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Telefon/E-Mail Support
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Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
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Begehung und Überwachung des Standortes
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Erstellung eines Überwachungsprotokolles
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Organisation von Gefahrgutprozessen
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Erstellung eines Rechtskatasters
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Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
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Laufzeit: 12 Monate
Kleinunternehmer
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Verkehrsträger Straße
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Bedarfsanalyse
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Gefährdungsanalyse
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Erstellung von Musterbeförderungspapieren
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Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
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jährliche Schulung vor Ort
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Erstellung des Jahresberichts
-
Beratung individueller Fragen
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Telefon/E-Mail Support
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Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
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Begehung und Überwachung des Standortes
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Erstellung eines Überwachungsprotokolles
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Organisation von Gefahrgutprozessen
-
Erstellung eines Rechtskatasters
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Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
-
Laufzeit: 12 Monate
Großbetrieb
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Verkehrsträger Straße
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Bedarfsanalyse
-
Gefährdungsanalyse
-
Erstellung von Musterbeförderungspapieren
-
Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
-
jährliche Schulung vor Ort
-
Erstellung des Jahresberichts
-
Beratung individueller Fragen
-
Telefon/E-Mail Support
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Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
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Begehung und Überwachung des Standortes
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Erstellung eines Überwachungsprotokolles
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Organisation von Gefahrgutprozessen
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Erstellung eines Rechtskatasters
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Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
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Laufzeit: 12 Monate
In diesen Bundesländern sind wir aktiv
Deutschlandweit für Sie da
Unsere Experten für Gefahrgut beraten Sie persönlich und
umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.
Unser Hauptsitz
Gefahrgut Consulting
Kanalstraße 95
51379 Leverkusen
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?
Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter notwendig?
Jedes Unternehmen braucht einen Gefahrgutbeauftragten, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene, Binnen oder/und Seegewässern umfasst.
Ausnahmen:
Die Vorschriften gelten nicht für Unternehmen,
- denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnen- schifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackun- gen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind
- denen ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders zugewiesen sind und die an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Ka- lenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährli- che Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR,
- denen ausschließlich Pflichten als Entlader zugewiesen sind und die an der Beförde- rung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr beteiligt sind,
- deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind,
- deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,
- deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter erstreckt, die nach den Bedingungen des Kapitels 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code freigestellt sind, und
- die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Ei- genbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur für solche der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt.
Broschüre
In unserer Broschüre (Gefahrgut) finden Sie alle Informationen zum externen Gefahrgutbeauftragten auf einen Blick zusammengetragen.
Branchen, in denen unserer externen Gefahrgutbeauftragten tätig sind
Kontakt
FAQ - Gefahrgutbeauftragter
Wir bieten neben dem Verkehrsträger Straße (ADR) auch die folgenden Verkehrsträger an:
- Schiene (RID)
- Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code)
Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein externer Berater im Unternehmen, welcher das Unternehmen in allen Fragen rund um das Thema Gefahrgut berät und Prozesse definiert und optimiert.
Wir behandeln auf der Präsenzschulung neben den Pflichtbestandteilen viele Praxisbeispiele aus dem jeweiligen Unternehmen, um eine möglichst praxisnahe Schulung zu bieten und die Inhalte für die Mitarbeiter so interessant wie möglich zu gestalten. Darüber hinaus sensibilisieren wir die Mitarbeiter beim Umgang und den dazugehörigen Aufgaben mit Gefahrgut.
Außerhalb der Präsenzschulung bieten wir den Mitarbeitern die Schulung in unserem eigenen LMS-System zur Auffrischung an.
Nein, wir arbeiten für unsere Kunden europaweit.
- Zunächst erstellen wir Ihnen ein Angebot nach Ihren persönlichen Ansprüchen
- Wenn Ihnen das Angebot zusagt, erhalten Sie von uns einen Vertrag, sowie eine Bestellurkunde
- Wir vereinbaren gemeinsam die jährlichen Begehungstermine vor Ort und besprechen die Themen für die Unterweisungen
- Wir organisieren und optimieren Ihre Gefahrgutprozesse
Die Mindestvertragslaufzeit unserer Dienstleistungsverträge beträgt 12 Monate und bietet dem Kunden über die volle Kostenkontrolle hinaus eine größtmögliche Flexibilität.
Der Jahresbericht ist durch die Gesetzgebung in das Gefahrgutrecht verankert worden und stellt eine gewisse Transparenz für die Behörden dar. Er umfasst für das jeweilige Jahr Angaben zu Tätigkeiten des Gefahrgutbeauftragten, Unfälle, sowie beförderte Mengen des Gefahrguts.
Auf Unternehmensseite ist der Gefahrgutbeauftragter für die Überwachung der Gefahrgutvorschriften zuständig. Die Gefahrgutvorschriften außerhalb des Unternehmens werden durch verschiedene Amtsträger beaufsichtigt.
Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für die Kontrolle
- der Bestellungen der Gefahrgutbeauftragten,
- Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Unternehmen,
- des Jahresberichtes,
- sowie der Unfallberichte.
Wird das Gefahrgut versandt werden durch das BAG, Eisenbahn-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt oder die Hafenbehörden die vorschriftsmäßige Deklaration der Versandstücke, sowie die Dokumentation überprüft.
Gefahrgutbeauftragte sind das Glied zwischen der Gesetzgebung und dem Unternehmer. Dabei obliegt es dem Gefahrgutbeauftragten den Unternehmer auf Verstöße intern hinzuweisen, sowie zeitgleich Verbesserungsvorschläge zu formulieren. Bei Behördenanfragen steht er sich mit vorgeworfenen Verstößen auseinander und prüft dessen Begründetheit. Es handelt jederzeit im Interesse des Auftraggebers und versucht Ihn lösungsorientiert zu unterstützen.
News
Im unseren Blog stellen wir die neusten wegweisenden Urteile, nützliche Informationen und vieles mehr vor.