GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Gefahrstoffbeauftragter


Beim Betreiben eines Lagers, welches Gefahrstoffe lagert ist eine Fachkundige Person über Gefahrstoffe nötig. Der Gefahrstoffbeauftragter hat dabei einen Überblick über die Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und erfüllt eine besondere Sorgfaltspflicht. Das Unternehmen ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdungen in einem Dokument zu erfassen und zu beurteilen. Dabei ist bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Fachkunde über Gefahrstoffe notwendig. Wir helfen Ihnen dabei den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

Unsere Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen

  • Beratung des Unternehmens bei der Lagerung gefährlicher Stoffe
  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrstoffvorschriften
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter und Erstellung einer Sicherheitstechnische Bewertung und Kennzeichnung
  • Erstellung von arbeitsplatzspezifischen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen.
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatastersa
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Durchführung und Dokumentation einer Substitionsprüfung (Ersatzstoffprüfung)
  • ggf. bei Bedarf ein Entsorgungskonzept für Gefahrstoffe
  • Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
  • Mitarbeiterunterweisungen

Vorteile eines Gefahrstoffbeauftragten

Mitarbeiter Ressourcen

Ressourcen

Sie entlasten Ihre Mitarbeiter und stellen neue Ressourcen für Ihre Mitarbeiter frei.

Mitarbeiter und Umweltschutz

Mitarbeiter und Umweltschutz

Ihre Mitarbeiter und die Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen oder Stoffen gestellt.

Neutral

Neutralität

"Betriebsblindheit“ wird durch eine neutrale Begutachtung Ihres Unternehmen ausgeschlossen.

Aktualitaet

Aktualität

Wir unterrichten Ihr Unternehmen bei neuen Revisionen und Sie blieben auf dem neuen Stand der Dinge.

Preise

Was kostet ein externer Gefahrstoffbeauftragter? Nachfolgend bieten wir Ihnen den Service in zwei unterschiedlichen Modellen an.

Standard

  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffverzeichnises
  • 1x jährlich Unterweisung (Deutsch/Englisch)
  • ggf. Unterweisungen im LMS-System
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Teilnahme an einer ASA-Sitzung
  • Bericht an die Geschäftsführung

Premium

  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffverzeichnises
  • 1x jährlich Unterweisung (Deutsch/Englisch)
  • ggf. Unterweisungen im LMS-System
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Teilnahme an einer ASA-Sitzung
  • Bericht an die Geschäftsführung

Gefahrstoffverzeichnis

  • Auswertung von Sicherheitsdatenblättern
  • Bereitstellung des Katasters als Excel-Datei
  • ggf. ADR Informationen einbinden

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?

FAQ - Gefahrstoffbeauftragter

Jeder Unternehmer, welches ein Lager mit Gefahrenstoff betreibt, benötigt einen Gefahrstoffbeauftragten. Dieser stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben (z.B. TRGS) eingehalten werden. Mit unserem Service vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern schaffen einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.

Die Mindestvertragslaufzeit unserer Verträge sind 24 Monate Betreuung.

Der Gefahrgutbeauftragter ist zuständig als Berater für den Transport von gefährlichen Gütern. 

Der Gefahrstoffbeauftragter ist zuständig als Berater für die Lagerung von gefährlichen Stoffen. 

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  • Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Geschmische
  • Informationen des Sicherheitsdatenblattes vom Lieferanten
  • Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege
  • Möglichkeiten einer Substitution
  • Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge
  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
  • Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen
  • Erkenntnisse aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Einen Sicherungen Umgang mit Gefahrstoff stellt man mit einem gesamten Konzept sicher. Dabei nennen wir Ihnen die grundlegenden Eckpunkte einer Konzeption vor:

  • Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Verzeichnis aller betrieblichen Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis)
  • Richtige Lagerung und Eignung der Lager (Zusammenlagerung)

Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind bestmöglich ausgebildet und verfügen über die Fachkunde im Gefahrstoff. 

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