
Jährliche Gefahrstoffunterweisung: Turnus, Fristen und wer unterweisen darf
Die Gefahrstoffunterweisung muss nach § 14 GefStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich erfolgen – mündlich, tätigkeitsbezogen und dokumentiert. Dieser Beitrag klärt Turnus und Fristen, erläutert die Sonderfälle und zeigt, wer im Betrieb unterweisen darf.






















