Auf Unternehmensseite ist der Gefahrgutbeauftragter für die Überwachung der Gefahrgutvorschriften zuständig. Die Gefahrgutvorschriften außerhalb des Unternehmens werden durch verschiedene Amtsträger beaufsichtigt.
Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für die Kontrolle
- der Bestellungen der Gefahrgutbeauftragten,
- Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Unternehmen,
- des Jahresberichtes,
- sowie der Unfallberichte.
Wird das Gefahrgut versandt werden durch das BAG, Eisenbahn-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt oder die Hafenbehörden die vorschriftsmäßige Deklaration der Versandstücke, sowie die Dokumentation überprüft.