GEFAHRGUT CONSULTING
Mannheim liegt mitten im dichtesten Gefahrgutraum Europas: Gegenüber am Rhein produziert der größte Chemiestandort der Welt, die Mannheimer Häfen gehören zu den bedeutendsten Binnenhäfen des Landes, und in der Stadt selbst treffen Diagnostik, Schmierstoffproduktion und Fahrzeugbau aufeinander. Der typische Mannheimer Gefahrgutfall: das Tankschiff an der Umschlagstelle, der IBC mit Prozesschemie im Wareneingang, die Diagnostikprobe auf Trockeneis.
Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Pflichten nach § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) — für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Gerade das ADN zählt am Binnenhafen-Standort. Begehungen und Unterweisungen finden vor Ort statt — zu einer festen Monatspauschale ab 29 €.
Sobald Ihrem Unternehmen Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder GGVSee zugewiesen sind, ist nach § 3 GbV ein Gefahrgutbeauftragter in Textform zu bestellen. Maßgeblich ist die Rolle in der Kette: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder Entlader. Der Diagnostikhersteller, der Proben und Reagenzien versendet, ist Absender. Der Betrieb, der Chemie vom Nachbarufer bezieht, ist Empfänger und Entlader. Der Hafenumschlagbetrieb ist Verlader — und braucht je nach Kette auch das ADN.
| Vorschrift | Kurzbezeichnung | Typischer Mannheimer Anwendungsfall |
|---|---|---|
| 1.1.3.6 ADR | 1000-Punkte-Regel | Werks- und Kleinmengenverkehre |
| Kapitel 3.4 ADR | Begrenzte Mengen (LQ) | Handels- und Konsumgüterlogistik |
| Kapitel 3.5 ADR | Freigestellte Mengen (EQ) | Diagnostika und Laborreagenzien |
| 1.1.3.1 c) ADR | Handwerkerregelung | Bau- und Servicefahrten in der Metropolregion |
In zwei Minuten Klarheit: Selbsttest „Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?“ oder 1000-Punkte-Rechner.
Wer den größten Chemiestandort der Welt vor der Tür hat, ist schnell Beteiligter: Empfänger- und Entladerpflichten beim Bezug, Absenderpflichten bei der Zulieferung — wir ordnen beide Richtungen sauber ein.
Für den Diagnostik-Standort Mannheim: UN 3373 nach P650, Reagenzien in freigestellten Mengen, Trockeneis (UN 1845) in der Kühlkette — inklusive Luftfracht-Übergängen.
Öle, Additive und umweltgefährdende Stoffe (UN 3082): Klassifizierung, Verpackung, Tank- und Gebindelogistik — plus Sicherungsplan-Prüfung nach 1.10 ADR.
Lacke, Klebstoffe, Batterien, Kraftstoffe im Werksverkehr — dazu Ersatzteilversand mit Gefahrgutanteil in alle Welt.
Für Umschlag- und Lagerbetriebe in den Mannheimer Häfen: Verladerpflichten, ADN-Übergänge, Ladungssicherung nach Kapitel 7.5 ADR und die Unterweisung des Personals.
Altöle, Lösemittel, Batterien: Wir verzahnen Abfall- und Gefahrgutrecht — auch mit dem externen Abfallbeauftragten.
Propan, Acetylen, Farben und Kraftstoffe zwischen Quadraten und Umland: Wir ziehen die Grenze der Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR sauber und schriftlich.
Wareneingang vom Nachbarufer ohne Pflichtenprüfung: Die Lieferung kommt „frei Haus“ über die Rheinbrücke — trotzdem ist der Betrieb Empfänger und Entlader nach GGVSEB, mit eigenen Pflichten.
Diagnostikprobe im Standardumschlag: UN 3373 verlangt die Verpackungsanweisung P650 mit drei Verpackungslagen — Büromaterial erfüllt das nicht.
ADN vergessen: Das Unternehmen verlädt auf das Binnenschiff, bestellt ist der Beauftragte nur für die Straße — formal ein Verstoß, bei jeder Hafenkontrolle angreifbar.
Dreiländereck unterschätzt: Mannheim (Baden-Württemberg), Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), Viernheim (Hessen): Wer Standorte über die Landesgrenzen verteilt hat, hat es mit drei Aufsichtsbehörden zu tun.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob Ihr Betrieb betroffen ist.
| Besonderheit | Was sie für Sie bedeutet |
|---|---|
| Größter Chemiestandort der Welt gegenüber | Lieferbeziehungen über den Rhein erzeugen laufend Beteiligtenrollen — vom Empfänger bis zum Absender. Werksvorschriften der Chemie kommen on top. |
| Mannheimer Häfen | Einer der größten Binnenhäfen Deutschlands: Beim Übergang aufs Binnenschiff gilt das ADN — inklusive Tankschifffahrt für flüssige Güter. |
| Drei Bundesländer auf engem Raum | Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen grenzen direkt aneinander — die Aufsicht wechselt mit der Landesgrenze. Für Mannheim ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. |
| Verkehrsknoten A5/A6/A61 | BALM und Polizei kontrollieren regelmäßig an den Autobahnkreuzen der Metropolregion — Papiere, Kennzeichnung, Ladungssicherung. |
Unser Ansatz: Wir prüfen Ihre Standorte getrennt nach Zuständigkeit, denken den Rhein als Verkehrsträger mit und bestellen exakt für das, was Ihre Kette braucht.
Wir klären Güter, Verkehrsträger und Bestellpflicht — inklusive der Frage, ob Ihre Kette den Hafen berührt.
Erfassung von Warenströmen, Standorten und Rollen — auch über Landesgrenzen. Danach Bestellung in Textform nach § 3 GbV.
Standortbegehung mit Überwachungsprotokoll, Unterweisung nach 1.3 ADR vor Ort oder digital.
Erreichbarkeit ohne Zusatzkosten, Updates zu Regelwerksänderungen, Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR.
Individuelle Beratung für bestmögliche Ergebnisse
Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten — und gewinnen dabei:
Ein interner Beauftragter kostet Schulung, IHK-Prüfung und Freistellungszeit — schnell ein vierstelliger Jahresbetrag. Extern zahlen Sie eine feste Pauschale ab 29 €/Monat, Rückfragen inklusive.
Die dokumentierte Arbeit eines fachkundigen Beauftragten belegt die Erfüllung Ihrer Organisationspflichten — der Nachweis bei Kontrollen von Regierungspräsidium und BALM.
Vom IBC im Wareneingang bis zum ADN am Kai: Wir kennen die Rhein-Neckar-Ketten aus dem Tagesgeschäft — inklusive der Werksvorschriften der Chemie.
ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA-DGR ändern sich laufend — wir übersetzen jede Änderung auf Ihre Prozesse, ohne dass Sie nachlesen müssen.
Wir übernehmen alle Pflichten, die Ihr Unternehmen als Beteiligter der Beförderungskette zu erfüllen hat:
Bestellung in Textform exakt für die Verkehrsträger, die Sie betreffen — am Binnenhafen-Standort prüfen wir die Binnenschifffahrt immer mit.
Beteiligtenrollen nach GGVSEB je Standort und Warenstrom — auch über Landesgrenzen hinweg. Daraus folgt der Pflichtenkatalog.
UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe, Tunnelcode — plus Prüfung von 1000-Punkte-Regel, LQ, EQ und Handwerkerregelung.
Musterpapiere nach Kapitel 5.4 ADR, Kennzeichnung von Versandstücken und Beförderungseinheiten — konsistent für Straße und Schiff.
Inhouse in Mannheim oder digital, dokumentiert. Ergänzend: Unterweisung Batterie und Gefahrstoffunterweisung.
Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR, Sicherungsplan nach Kapitel 1.10 ADR bei Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial.
Begehung von Lager-, Abfüll- und Verladebereichen mit priorisierter Maßnahmenliste — Standorte in der Metropolregion bündeln wir.
Begleitung gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem BALM, bei Unfällen der Bericht nach 1.8.5 ADR.
Unsere Zusatzleistung für Mannheim: Wir prüfen Verladung und Dokumentation am Übergang zum Binnenschiff — bevor die Hafenkontrolle es tut.
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter in Mannheim? Drei transparente Modelle, jeweils mit 12 Monaten Laufzeit — Rückfragen per Telefon und E-Mail sind immer inklusive.
Unsere Experten für Gefahrgut beraten Sie persönlich und
umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.
Gefahrgut Consulting
Köschenberg 10
51379 Leverkusen
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?
In nachfolgender Broschüre finden Sie zusammengefasst alle Informationen zum externen Gefahrgutbeauftragten in Mannheim auf einen Blick.
Sobald ihm Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder GGVSee zugewiesen sind — vom Absender bis zum Entlader. Die Bestellung erfolgt in Textform nach § 3 GbV. Unser kostenloser Selbsttest liefert in zwei Minuten eine belastbare Antwort.
Feste Monatspauschalen: 29 € für Selbstfahrer, 99 € für Kleinunternehmen bis 15 Mitarbeiter, 159 € für Großbetriebe — netto, 12 Monate Laufzeit, ohne versteckte Kosten.
Für die betriebliche Überwachung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Auf der Straße kontrollieren BALM und Polizei — A5, A6 und A61 sind regelmäßige Kontrollstrecken.
Ja. Als Empfänger und Entlader sind Sie Beteiligter nach GGVSEB — mit Prüf-, Dokumentations- und Unterweisungspflichten, auch ohne eigenen Versand. Das ist der meistübersehene Fall in der Metropolregion.
Sobald Ihre Güter aufs Binnenschiff wechseln und Ihnen dabei Beteiligtenpflichten zufallen, muss die Bestellung das ADN umfassen. Wir prüfen das in der Bedarfsanalyse — und bestellen nur, was nötig ist.
Drei Bundesländer, drei Aufsichtsbehörden: Die Pflichten entstehen je Standort, die Zuständigkeit wechselt an der Landesgrenze. Wir prüfen jeden Standort getrennt und dokumentieren für alle Aufsichten konsistent.
Proben der UN 3373 (Kategorie B) brauchen die Verpackungsanweisung P650 mit drei Verpackungslagen; Kategorie-A-Stoffe lösen das volle Pflichtenprogramm aus. Trockeneis in der Kühlkette kommt als eigenes Thema hinzu — besonders bei Luftfracht.
Viele schon: umweltgefährdende Öle und Additive laufen als UN 3082, andere Produkte sind entzündbar. Ob und wie Ihre Produkte betroffen sind, klärt die Klassifizierungsprüfung — inklusive möglicher Freistellungen.
Ja — aber die Bestellung eines fachkundigen Beauftragten und die dokumentierte Umsetzung seiner Empfehlungen sind der Nachweis erfüllter Organisationspflichten. Ohne diesen Nachweis haften Sie doppelt.
Nach Erstgespräch und Angebotsannahme erfolgt die Bestellung kurzfristig; Bestandsaufnahme und erste Unterweisung terminieren wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. In Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar sind wir für Betriebe am Handelshafen und im chemienahen Umfeld mit Rheinbezug (ADN) schnell vor Ort.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
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