GEFAHRGUT CONSULTING
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen wir die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens nach Arbeitssicherheitsgesetz und neuer DGUV Vorschrift 2 – mit schriftlicher Bestellung, Begehungen, Arbeitsschutzausschuss, Unterweisungen und Jahresbericht. Sie behalten die Verantwortung, wir bringen Fachkunde, Struktur und eine prüffeste Dokumentation ein.
- Betreuung nach ASiG und neuer DGUV Vorschrift 2
- Ab 89 Euro monatlich, inklusive Fahrt- und Spesenkosten
- Bundesweit, mit festem Ansprechpartner
- Angebot innerhalb von 24 Stunden
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa oder Fasi, unterstützt den Arbeitgeber nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung: Sie berät, prüft Anlagen und Arbeitsverfahren, führt Begehungen durch, untersucht Unfälle und wirkt auf sicheres Verhalten der Beschäftigten hin. Bei der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt ein Dienstleister diese Aufgabe – § 19 ASiG erlaubt ausdrücklich, die Bestellpflicht über einen überbetrieblichen Dienst zu erfüllen.
Wie viel Betreuung Ihr Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers. Ihre Neufassung tritt seit April 2025 schrittweise bei den Berufsgenossenschaften in Kraft und verändert Schwellenwerte, Einsatzzeiten und digitale Betreuung spürbar.
- Rechtsgrundlage: §§ 5 bis 7 und 19 ASiG, DGUV Vorschrift 2 Ihres Trägers
- Bestellung: schriftlich durch den Arbeitgeber (§ 5 Abs. 1 ASiG)
- Umfang: nach Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe und Betreuungsmodell
- Betriebsarzt: zusätzlich erforderlich, die Sifa ersetzt ihn nicht
- Verantwortung: bleibt beim Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG)
- Kosten bei uns: ab 89 Euro monatlich, inklusive Fahrt- und Spesenkosten
Wann brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
§ 5 ASiG verpflichtet den Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, soweit dies mit Blick auf Betriebsart, Zahl der Beschäftigten und Betriebsorganisation erforderlich ist. Konkretisiert wird das durch die DGUV Vorschrift 2: Sobald Sie Beschäftigte haben, müssen Sie die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Offen ist nur die Form. Diese Modelle sieht die Neufassung vor:
| Betreuungsmodell | Betriebsgröße | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Regelbetreuung für Kleinbetriebe (Anlage 1) | bis 20 Beschäftigte (bisher 10) | Keine festen Einsatzstunden mehr. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete anlassbezogene Betreuung durch Sifa und Betriebsarzt. |
| Regelbetreuung (Anlage 2) | mehr als 20 Beschäftigte | Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem plus betriebsspezifische Betreuung, die Sie selbst ermitteln. |
| Unternehmermodell (Anlage 3) | bis höchstens 50 Beschäftigte, Grenzen je Träger | Der Unternehmer qualifiziert sich selbst über Motivations- und Informationsmaßnahmen und holt anlassbezogen Sifa und Betriebsarzt hinzu. |
| Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4) | bis 20 Beschäftigte, nicht bei allen Trägern | Anlassbezogene Betreuung durch ein Kompetenzzentrum des Trägers, bei manchen Trägern kostenfrei. |
- Inkrafttreten je Träger: u. a. BGHM 1. April 2025, VBG 1. Dezember 2025, BGN 1. Januar 2026, BGW 1. Juni 2026 (Anpassungsfrist für Verträge bis 31. Mai 2027). Fragen Sie Ihren Träger nach seinem Termin – oder uns.
- Schwelle Kleinbetriebe: von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben
- Mindestanteile: Sifa und Betriebsarzt übernehmen je mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung; die bisherige Mindestzeit von 0,2 Stunden je Beschäftigtem entfällt
- Digitale Betreuung: höchstens ein Drittel, unter Voraussetzungen bis zu 50 Prozent, nur wenn der Betrieb persönlich bekannt ist; rein digitale Betreuung bleibt unzulässig
- Fortbildungsnachweis: Sifa und Betriebsarzt dokumentieren ihre Fortbildungen im Jahresbericht
- Teilzeit: bis 20 Wochenstunden zählen 0,5, bis 30 Stunden 0,75, darüber 1,0
- Sie haben mehr als 20 Beschäftigte und keine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Ihr Vertrag mit Sifa oder Betriebsarzt stammt aus der Zeit vor der neuen DGUV Vorschrift 2
- Ihre Gefährdungsbeurteilung ist älter als Ihre letzten größeren Änderungen im Betrieb
- Es gibt keinen Arbeitsschutzausschuss, obwohl Sie mehr als 20 Beschäftigte haben
- Unterweisungen finden statt, sind aber nicht lückenlos nachgewiesen
- Eine Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde hat sich angekündigt
Dann lohnt sich ein kurzes Gespräch. Wir prüfen Betreuungsgruppe, Modell und Einsatzzeiten für Ihren Betrieb.
Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnen
In der Regelbetreuung ab 21 Beschäftigten hängt die Grundbetreuung von der Betreuungsgruppe ab. In welche Gruppe Ihr Betrieb fällt, ergibt sich aus dem Wirtschaftszweig, den Ihr Unfallversicherungsträger in seiner Zuordnungsliste festlegt.
| Betreuungsgruppe | Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr | Davon mindestens je Sifa und Betriebsarzt |
|---|---|---|
| Gruppe I (hohe Gefährdung) | 2,5 Stunden | 20 Prozent |
| Gruppe II (mittlere Gefährdung) | 1,5 Stunden | 20 Prozent |
| Gruppe III (geringere Gefährdung) | 0,5 Stunden | 20 Prozent |
Ein Betrieb der Betreuungsgruppe II mit 40 Vollzeitbeschäftigten braucht 40 × 1,5 = 60 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Davon entfallen mindestens 12 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und mindestens 12 Stunden auf den Betriebsarzt; die übrigen 36 Stunden teilen Sie nach Bedarf auf. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang Sie anhand Ihrer Gefährdungen selbst ermitteln. Teilzeitkräfte zählen anteilig.
Welche Aufgaben übernimmt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Aufgaben ergeben sich aus § 6 ASiG und den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. Begehungen mit Protokoll, Arbeitsschutzausschuss, Unterweisungen und Jahresbericht sind in unserer Grundbetreuung enthalten; weitere Aufgaben vereinbaren wir nach Bedarf.
- Beratung von Geschäftsleitung, Führungskräften und Betriebsrat
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung bei Planung, Beschaffung und Arbeitsplatzgestaltung
- Sicherheitstechnische Prüfung neuer Anlagen, Arbeitsmittel und Verfahren
- Regelmäßige Begehungen mit Protokoll und Mängelliste
- Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen
- Kontrolle der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
- Unterweisungen der Beschäftigten, persönlich oder digital
- Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
- Unterstützung bei Betriebsanweisungen
- Hilfe beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
- Begleitung von Terminen mit Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörde
- Jahresbericht mit Fortbildungsnachweis nach DGUV Vorschrift 2
Interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Beide Wege sind zulässig. Ein eigener Sicherheitsingenieur lohnt sich meist erst ab einer Betriebsgröße, bei der die Einsatzzeiten eine Stelle tragen. Darunter ist die externe Betreuung nach § 19 ASiG die Regel.
| Kriterium | Interne Fachkraft | Externe Fachkraft |
|---|---|---|
| Qualifikation | Ingenieur, Techniker oder Meister plus Sifa-Ausbildung des Trägers, die der Arbeitgeber ermöglichen muss | vom ersten Tag an vorhanden |
| Fortbildung | laufend, Nachweis im Jahresbericht | Teil unserer Leistung |
| Auslastung | Stelle muss zur Einsatzzeit passen | Bezahlung nach tatsächlichem Betreuungsumfang |
| Neutralität | Gefahr der Betriebsblindheit | unabhängiger Blick von außen |
| Vertretung und Wechsel | Funktion fällt bei Kündigung weg | Funktion bleibt besetzt |
| Kosten | Personalkosten plus Aus- und Fortbildung | fester Monatspreis ab 89 Euro, inklusive Fahrt- und Spesenkosten |
| Verantwortung des Arbeitgebers | bleibt bestehen | bleibt bestehen |
Qualifikation und Bestellung
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nach § 7 ASiG nur bestellt werden, wer als Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde besitzt. Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 öffnet den Zugang zusätzlich für Fachrichtungen wie Physik, Chemie, Biologie, Ergonomie oder Arbeitspsychologie, im Einzelfall mit Genehmigung der staatlichen Aufsicht. Neu ist außerdem, dass Fortbildungen im Jahresbericht nachzuweisen sind.
Die Bestellung erfolgt schriftlich (§ 5 Abs. 1 ASiG). Darin werden Aufgaben, Einsatzzeiten und Betreuungsumfang festgelegt. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde ist die Fachkraft weisungsfrei und berichtet unmittelbar der Leitung des Betriebs.
- Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, jeweils schriftlich
- Arbeitsschutzausschuss ab mehr als 20 Beschäftigten, mindestens einmal im Vierteljahr (§ 11 ASiG)
- Sicherheitsbeauftragte nach den Vorgaben Ihres Trägers, geschult unter Mitwirkung der Sifa
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aktuell und dokumentiert
- Unterweisungen mit lückenlosem Nachweis
Verantwortung, Haftung und Folgen fehlender Betreuung
Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten trägt nach § 3 ArbSchG der Arbeitgeber; § 13 ArbSchG erweitert sie auf Geschäftsführung und beauftragte Führungskräfte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät, übernimmt die Verantwortung aber nicht. Was sie leistet, ist der Nachweis, dass Sie Ihre Organisationspflichten erfüllt haben.
- Anordnungen der Arbeitsschutzbehörde nach § 12 ASiG, deren Missachtung eine Ordnungswidrigkeit nach § 20 ASiG ist
- Maßnahmen des Unfallversicherungsträgers bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 2
- Regress des Trägers, wenn ein Arbeitsunfall auf grobe Pflichtverletzungen zurückgeht
- Persönliche Haftung der Verantwortlichen bei Personenschäden
Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach Tatbestand und Einzelfall; pauschale Beträge nennen wir bewusst nicht. Entscheidend ist die Nachweiskette aus Bestellung, Gefährdungsbeurteilung, Begehungsprotokollen, Unterweisungsnachweisen und Jahresbericht.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Mitgliedsnummer bzw. Name Ihres Unfallversicherungsträgers
- Beschäftigtenzahl mit Teilzeitanteil und Standorten
- Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Unterweisungsnachweise und Unfallstatistik
- Bisherige Bestellungen von Sifa und Betriebsarzt
- Einen Ansprechpartner vor Ort
Unsere Preise
Wir nennen unsere Preise, damit Sie vergleichen können. Den verbindlichen Festpreis mit berechneten Einsatzzeiten erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Erstgespräch.
Grundbetreuung
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, ab*-
Inklusive:
-
Alle Fahrt- und Spesenkosten
-
Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
-
Begehungen mit Protokoll
-
Arbeitsschutzausschuss, vor Ort oder digital
-
Unterweisungen, persönlich und digital
-
Jahresbericht mit Fortbildungsnachweis
-
Beratung per E-Mail und Telefon
-
Individuelle Beratung
Weitere Leistungen
Nach Bedarf, auch einzeln buchbar-
Inhalt:
-
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
-
Betriebsanweisungen
-
Gefahrstoffkataster und Gefahrstoffunterweisung
-
Externer Brandschutzbeauftragter
-
Externer Gefahrgutbeauftragter
-
Mehrstandort-Betreuung mit Reporting
* Grundbetreuung ab 89 Euro monatlich in Abhängigkeit von Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl, inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten. Den Festpreis bestimmen außerdem Betreuungsmodell, Zahl der Standorte und der Zustand der vorhandenen Dokumentation. Die betriebsärztliche Betreuung ist nicht enthalten. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit folgen vor allem den Einsatzzeiten, also Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Öffentlich genannte Einstiegspreise am Markt liegen bei rund 100 Euro monatlich; viele Anbieter rechnen stattdessen nach Stundensatz ab. Bei uns beginnt die Grundbetreuung bei 89 Euro monatlich inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten, zuzüglich Umsatzsteuer.
| Kostentreiber | Warum er den Aufwand verändert |
|---|---|
| Betreuungsgruppe | bestimmt die Einsatzzeit je Beschäftigtem: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden im Jahr |
| Beschäftigtenzahl | multipliziert die Einsatzzeit, Teilzeitkräfte zählen anteilig |
| Betreuungsmodell | Kleinbetriebe und Unternehmermodell kommen mit anlassbezogener Betreuung aus |
| Betriebsspezifische Betreuung | besondere Gefährdungen wie Gefahrstoffe, Maschinen oder Lärm erhöhen den Bedarf |
| Standorte | mehrere Standorte erfordern Koordination und gebündeltes Reporting |
| Ausgangslage | fehlende Gefährdungsbeurteilungen erhöhen den Startaufwand |
Ehrlich gesagt: Bis 20 Beschäftigte bieten manche Träger mit dem Kompetenzzentrenmodell eine kostenfreie Betreuung an. Ob das für Sie reicht oder ob eine eigene Sifa sinnvoller ist, klären wir im Erstgespräch – auch wenn die Antwort lautet, dass Sie uns nicht brauchen.
Warum Gefahrgut Consulting
In Logistik, Handel und Produktion hängen Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe und Gefahrgut eng zusammen: Ladezonen, Flurförderzeuge, Lager für entzündbare Stoffe, Lithiumbatterien. Wir betreuen diese Themen aus einer Hand und stimmen Begehungen und Unterweisungen aufeinander ab.
Was die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht übernimmt
Die betriebsärztliche Betreuung ist eine eigene Pflicht; wir stellen keinen Betriebsarzt, stimmen uns aber mit Ihrem ab. Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen führen die dafür befähigten Personen und Prüfsachverständigen durch – wir organisieren und überwachen die Nachweise. Rechtsberatung erbringen wir nicht, und die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei der Unternehmensleitung.
Häufige Fragen zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ab wann braucht ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das Arbeitssicherheitsgesetz nennt keine feste Beschäftigtenzahl. § 5 ASiG verpflichtet zur Bestellung, soweit Betriebsart, Zahl der Beschäftigten und Betriebsorganisation es erfordern; die DGUV Vorschrift 2 Ihres Unfallversicherungsträgers konkretisiert das. Im Ergebnis müssen Sie die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, sobald Sie Beschäftigte haben. Bis 20 Beschäftigte genügt die anlassbezogene Kleinbetriebsbetreuung oder ein alternatives Modell, darüber gilt die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.
Was ändert die neue DGUV Vorschrift 2 und ab wann gilt sie?
Die Neufassung wird von jedem Unfallversicherungsträger einzeln in Kraft gesetzt, zum Beispiel BGHM zum 1. April 2025, VBG zum 1. Dezember 2025, BGN zum 1. Januar 2026 und BGW zum 1. Juni 2026. Die wichtigsten Änderungen: Die Kleinbetriebsgrenze steigt von 10 auf 20 Beschäftigte, Sifa und Betriebsarzt übernehmen je mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung, die bisherige Mindestzeit von 0,2 Stunden je Beschäftigtem entfällt, digitale Betreuung ist bis zu einem Drittel zulässig, und Fortbildungen müssen im Jahresbericht nachgewiesen werden.
Wie berechne ich die Einsatzzeiten?
In der Regelbetreuung ab 21 Beschäftigten multiplizieren Sie die Beschäftigtenzahl mit dem Wert Ihrer Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II, 0,5 Stunden in Gruppe III, jeweils pro Jahr. Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Von der Summe übernehmen Sifa und Betriebsarzt je mindestens 20 Prozent. Zusätzlich ermitteln Sie die betriebsspezifische Betreuung anhand Ihrer Gefährdungen. Wir rechnen das im Erstgespräch für Sie aus.
Ich habe weniger als 20 Beschäftigte – brauche ich eine externe Sifa?
Sie brauchen eine sicherheitstechnische Betreuung, aber keine festen Einsatzstunden mehr. In der Kleinbetriebsbetreuung unterstützt die Sifa bei der Gefährdungsbeurteilung und kommt danach anlassbezogen, etwa bei neuen Maschinen oder nach einem Unfall. Alternativ bieten viele Träger das Unternehmermodell oder ein Kompetenzzentrenmodell an, teils kostenfrei. Wir sagen Ihnen offen, welches Modell für Sie wirtschaftlicher ist.
Was ist das Unternehmermodell?
Im Unternehmermodell nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sich der Unternehmer selbst über Motivations- und Informationsmaßnahmen seines Trägers und nimmt eine externe Sifa und einen Betriebsarzt nur anlassbezogen in Anspruch. Es steht Betrieben bis höchstens 50 Beschäftigten offen; die genauen Grenzen und Fortbildungsintervalle legt Ihr Träger fest. Wer das Modell wählt, muss die Fortbildungen tatsächlich wahrnehmen.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Bei Gefahrgut Consulting beginnt die Grundbetreuung bei 89 Euro monatlich, abhängig von Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl und inklusive aller Fahrt- und Spesenkosten. Enthalten sind Bestellung, Begehungen mit Protokoll, Arbeitsschutzausschuss, Unterweisungen persönlich und digital, Jahresbericht sowie Beratung per E-Mail und Telefon. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer; den Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Brauche ich zusätzlich einen Betriebsarzt?
Ja. Das ASiG verlangt sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, und beide sind schriftlich zu bestellen. Die neue DGUV Vorschrift 2 schreibt vor, dass jeder von beiden mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernimmt. Die Sifa kann den Betriebsarzt also nicht ersetzen. Wir stellen keinen Betriebsarzt, stimmen die Aufteilung der Einsatzzeiten aber mit Ihrem ab.
Was unterscheidet Sifa und Sicherheitsbeauftragten?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine qualifizierte Beraterin des Arbeitgebers und kann intern oder extern bestellt werden. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte des eigenen Betriebs, die ehrenamtlich auf Gefahren achten und Kolleginnen und Kollegen ansprechen; Anzahl und Pflicht richten sich nach den Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers. Die Sifa wirkt nach § 6 ASiG an deren Schulung mit.
Wann brauche ich einen Arbeitsschutzausschuss?
Nach § 11 ASiG in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, wobei Teilzeitkräfte anteilig zählen. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Mitglieder sind der Arbeitgeber oder ein Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Die Teilnahme ist in unserer Grundbetreuung enthalten, vor Ort oder digital.
Darf die Betreuung digital erfolgen?
Teilweise. Die neue DGUV Vorschrift 2 erlaubt in der Regelbetreuung höchstens ein Drittel digitale Betreuung, unter weiteren Voraussetzungen bis zu 50 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Sifa den Betrieb persönlich kennt, kein sachlicher Grund Präsenz erfordert und die digitale Leistung im Jahresbericht dokumentiert wird. Rein digitale Betreuung bleibt unzulässig.
Welche Qualifikation braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nach § 7 ASiG muss sie als Sicherheitsingenieur, -techniker oder -meister die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde besitzen, die über eine Ausbildung nach den Vorgaben der Unfallversicherungsträger erworben wird. Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ermöglicht zusätzlich Fachrichtungen wie Physik, Chemie, Biologie, Ergonomie oder Arbeitspsychologie, im Einzelfall mit Genehmigung der staatlichen Aufsicht. Fortbildungen sind im Jahresbericht nachzuweisen.
Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
Die Verantwortung liegt nach § 3 und § 13 ArbSchG beim Arbeitgeber und bei den beauftragten Führungskräften – auch dann, wenn eine externe Sifa bestellt ist. Die Fachkraft haftet im Rahmen ihres Vertrags für die ordnungsgemäße Beratung. Im Schadensfall zählt die Nachweiskette aus Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Begehungsprotokollen und umgesetzten Maßnahmen. Genau diese Nachweiskette bauen wir mit Ihnen auf.
Kann eine externe Sifa eine interne ersetzen?
Ja. § 19 ASiG erlaubt ausdrücklich, die Pflicht zur Bestellung durch einen überbetrieblichen Dienst zu erfüllen. Die externe Fachkraft wird genauso schriftlich bestellt und übernimmt dieselben Aufgaben nach § 6 ASiG.
Wie schnell können Sie starten?
Das Erstgespräch bieten wir in der Regel innerhalb weniger Werktage an, das Angebot folgt innerhalb von 24 Stunden. Nach Ihrer Beauftragung bereiten wir die Bestellung vor und vereinbaren die Erstbegehung. Steht ein Termin mit Berufsgenossenschaft oder Behörde an, priorisieren wir die dringenden Punkte; melden Sie sich dann bitte telefonisch.
Begleiten Sie Termine mit Berufsgenossenschaft und Behörde?
Ja. Wir bereiten Gefährdungsbeurteilungen, Protokolle, Unterweisungsnachweise und Jahresbericht vor, begleiten den Termin und beantworten Rückfragen. Wird eine Anordnung erlassen, unterstützen wir bei der fristgerechten Umsetzung.
Wie lange läuft der Vertrag?
Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbaren wir individuell und halten sie im Angebot fest. Wichtig ist der geordnete Wechsel: Endet die Zusammenarbeit, übergeben wir Protokolle, Jahresberichte und Mängelstand vollständig an Sie oder Ihre neue Fachkraft. Bestehende Verträge aus der Zeit vor der neuen DGUV Vorschrift 2 prüfen wir gern auf Anpassungsbedarf.
Warum ein Gefahrgut-Berater als Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Weil in Logistik, Handel und Produktion die größten Gefährdungen oft aus Gefahrstoffen, Ladungssicherung und Lagerung kommen. Wer Gefährdungsbeurteilung, TRGS 510 und Gefahrgutvorschriften zusammen denkt, erkennt Risiken früher. Unternehmen, die bereits einen Gefahrgut- oder Gefahrstoffbeauftragten bei uns haben, bündeln Begehungen und Unterweisungen.
Jetzt Angebot für Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit anfordern
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in rund 30 Minuten Ihren Unfallversicherungsträger, die Betreuungsgruppe, das passende Modell und die Einsatzzeiten nach neuer DGUV Vorschrift 2. Den Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
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