GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Ombudsmann


Unternehmer und ihre Geschäftsführung oder Vorstand haben die gesetzliche und vertragliche Verpflichtung Gesetzesverstöße aus dem Unternehmen heraus abzuwenden. Der Ombudsmann handelt dabei als Medium zwischen Unternehmer und Hinweisgeber und nimmt die Hinweise über potenzielle Gesetzesverstöße auf und wendet sich vertrauensvoll an den Unternehmer. 

Dabei kann der Ombudsmann nicht nur von einen Mitarbeitern, sondern auch von möglichen Mitbewerbern, Kunden oder Lieferanten erhalten. Ein vertrauensvolles Verhältnis zum Ombudsmann ist dabei entscheidend, da der Hinweisgeber meist seine Identität preisgeben will. In diesem Fall ist es für das auftrageebene Unternehmen entscheidend, dass die durch den Ombudsmann erlangen Informationen sorgfältig aufgearbeitet und auf die Richtigkeit geprüft wird. Ein Ombudsmann entwickelt seine Funktion gerade dahingehend, wo der Hinweisgeber seine Identität nicht preisgeben will und nicht in direkten Kontakt mit dem Unternehmen treten will. 

ACHTUNG: Bis zum 17.12.2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern in nationale Gesetze zu überführen. 

 

Unsere Leistungen als externer Ombudsmann

  • Dauerhafte Erreichbarkeit für Hinweise
  • Einrichtung von Kommunikationsmöglichkeiten für Whistleblower (Telefon, Mail, Kontaktformular)
  • Fachkundige Überprüfung des Hinweises (Abgrenzung zum Beschwerdemanagement)
  • Datenschutzüberprüfung 
  • Reporting an die Geschäftsführung/ Vorstand

Vorteile eines externen Ombudsmann

Ressourcen

Sparen Sie interne Kapazitäten und werden durch unseren festen Ansprechpartner betreut

Unparteiisch

Sie bleiben durch uns immer auf dem neusten Stand der Gesetzgebung.

Diskret

Unser zertifizierter Experte begutachtet Ihr Unternehmen und schließt die Betriebsblindheit aus.

Pauschale Kosten

Wir zeigen Ihnen alle Kosten auf, welche in Ihrer Unternehmensgröße auf Sie zu kommen. Dadurch bekommen Sie eine Kostensicherheit und Planbarkeit für Ihr Unternehmen

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?

Was ist ein Ombudsmann?

Der Ombudsmann ist ein unabhängige Schiedsperson zwischen Ihrem Unternehmen und dem Hinweisgeber, welcher auf einen möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Anweisungen in Ihrem Unternehmen gibt. Der Ombudsmann nimmt dabei Hinweise vertraulich entgegen und bietet eine Anlaufstelle ohne Angst vor Vergeltung oder Bekanntgabe der Identität. Der Ombudsmann ist in der Regel ein Bestandteil des CMS (Compliance-Management-System) und als solche ein Teil des Risikomanagements. 

 

 

Externer Compliance Beauftragter

FAQ - Ombudsmann

Unter Compliance fällt die Gesamtheit der Richtlinien und Regelungen im Unternehmen zur Vermeidung von Regelverstößen. Ziele von unternehmensinternen Richtlinien sind Risikominimierung, Effizienzsteigerung und Effektivitätssteigerung.

Die immer weiter voran streitende Digitalisierung trägt auch zahlreiche Herausforderungen die Unternehmen und dessen Mitarbeiter. Dabei wird die Möglichkeit eines Fehltrittes immer größer. Die gesamten Regelungen und Richtlinien des Compliance im Unternehmen dienen nicht nur zum Schutze des Unternehmens, sondern auch dessen Geschäftspartnern.

Zunächst kurz und knapp: bei den meisten Unternehmen NEIN

Jedoch gibt es branchenspezifische Regelungen, wie etwa bei der Finanzwirtschaft, bei denen das Unternehmen zur Einrichtung einer Compliance-Struktur verpflichtet ist. Darüber hinaus ist es der Fall, wenn das Unternehmen börsennotiert ist und Rechtsverstöße bereits vorgekommen sind oder wahrscheinlich sind.

Eine etablierte Compliance hilft Unternehmen dabei, im Zeitalter der Digitalisierung, höchste Sicherheitsvorkehrungen bei der Datensicherheit zu gewährleisten und beim Kunden einen nachhaltigen Eindruck von Regelkonformität und Prozessoptimierung einzuprägen.

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