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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen in NRW

Sie brauchen eine EU-Gemeinschaftslizenz, aber niemand im Betrieb hat die IHK-Fachkunde? Wir übernehmen die Verkehrsleitung nach VO (EG) Nr. 1071/2009 – vertraglich sauber geregelt und kurzfristig bei Ihrer Erlaubnisbehörde benannt.

  • Benennung bei der Behörde in wenigen Tagen
  • Haftungsübernahme vertraglich geregelt und ausgewiesen
  • Feste Monatspauschale ab 599 € – ohne Sozialabgaben
  • Rechtsstand nach der GüKG-Reform vom 27. Februar 2026

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

5,0 Sterne bei Google

Bei über 10 Bewertungen

Über 10 Jahre Erfahrung

Transport, Logistik und Gefahrgut

Klare Haftungsregelung

Im Vertrag ausgewiesen

Antwort in 1 Werktag

Telefonisch direkt erreichbar

Fester Ansprechpartner

Kein Callcenter, kein Ticketsystem

Brauchen Sie einen externen Verkehrsleiter? Die Kurzantwort

Jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr muss der Erlaubnisbehörde eine natürliche Person als Verkehrsleiter benennen. Diese Person muss die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit nachweisen und die Verkehrstätigkeiten tatsächlich und dauerhaft leiten. Kann das niemand in Ihrem Unternehmen übernehmen, erlaubt Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 die vertragliche Beauftragung einer externen Person.

Sechs Gründe für die externe Lösung

Sofort verfügbar

Benennung binnen Tagen statt monatelanger Prüfungsvorbereitung.

Kalkulierbare Pauschale

Fester Monatsbetrag ohne Lohnnebenkosten und Fortbildungsbudget.

Abgesichertes Risiko

Vertragliche Haftungsübernahme im Schadensfall.

Vertretung inklusive

Urlaub und Krankheit gefährden Ihre Lizenz nicht.

Aktueller Rechtsstand

GüKG-Reform 2026 und Anhang IV sind eingearbeitet.

Outsourcing aus einer Hand

Verkehrsleiter, Gefahrgut, Gefahrstoff und Compliance beim selben Partner.

Unsere Leistungen als externer Verkehrsleiter

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 benennt fünf Kernbereiche, die im Vertrag ausdrücklich geregelt sein müssen. So setzen wir sie in der Praxis um.

Fuhrpark und Instandhaltung

Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung im Blick, dokumentierte Wartungsintervalle, Kontrolle von Abfahrtkontrollen und Mängelmeldungen, Einhaltung von Gewichten und Abmessungen sowie regelmäßige Fahrzeugbegehungen vor Ort.

Fahrpersonal und Qualifikation

Fahrerlaubnisse und Klassen, Grundqualifikation und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, Fahrerkarten, ADR-Bescheinigungen und Ladungssicherungsnachweise. Auslaufende Fristen melden wir, bevor ein Fahrer nicht mehr eingesetzt werden darf. Dasselbe Prinzip gilt im Gefahrgut: Auch dort muss geregelt sein, wer entscheidet — siehe beauftragte Person Gefahrgut.

Lenk- und Ruhezeiten, digitaler Tachograph

Fahrer- und Massenspeicherdaten fristgerecht auslesen, revisionssicher archivieren, auf Verstöße auswerten, auffällige Fahrer nachschulen und alle Nachweise für BALM-Kontrollen bereithalten. Der Bereich mit dem höchsten Bußgeldrisiko.

Disposition, Dokumente und Behörden

Beförderungsverträge und Frachtpapiere prüfen, grundlegende Rechnungsführung, Kabotage- und Entsenderegelungen beachten, Ladungssicherung und Unfallverhütung kontrollieren sowie die gesamte Behördenkommunikation einschließlich Kontrollen und Betriebsprüfungen.

Wann ist ein Verkehrsleiter Pflicht – und für wen?

Zwei Regelwerke bestimmen den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers: die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Verpflichtet ist jedes Unternehmen mit Sitz im Inland, das gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt – Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen, Kurierdienste und Existenzgründer gleichermaßen. Ausgenommen ist reiner Werkverkehr. Vier Voraussetzungen nach Artikel 3 der Verordnung müssen dauerhaft erfüllt sein; fällt eine weg, kann die Lizenz widerrufen werden.

1. Niederlassung

Tatsächliche Geschäftsräume in Deutschland, in denen die Unternehmensunterlagen liegen. Ein Briefkasten genügt nicht.

2. Zuverlässigkeit

Behördenführungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug, jeweils nicht älter als drei Monate.

3. Finanzielle Leistungsfähigkeit

9.000 Euro für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere über 3,5 Tonnen. Stand Juli 2026.

4. Fachliche Eignung

In der Regel die bestandene IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr. Hier liegt der häufigste Engpass.

Für die externe Lösung gilt eine harte Grenze: Ein externer Verkehrsleiter darf nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen betreuen. Überschreitet ein Anbieter diese Grenze, ist die Bestellung fehlerhaft – mit Folgen für Ihre Lizenz, nicht für seine. Fragen Sie jeden Anbieter nach seiner aktuellen Auslastung; wir legen sie im Erstgespräch von uns aus offen.

Ebenso wichtig ist die tatsächliche und dauerhafte Leitung: Der Verkehrsleiter muss Fahrzeuge stilllegen, Fahrer von Touren abziehen und Prozesse ändern können. Eine reine Namensbestellung ohne Durchgriff hält keiner behördlichen Prüfung stand. Deshalb regeln unsere Verträge Weisungsrechte, Eskalationswege und Berichtsintervalle ausdrücklich.

GüKG-Reform vom 27. Februar 2026: Für Neuanträge gibt es keine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis mehr – erteilt wird ausschließlich die EU-Gemeinschaftslizenz, für bis zu zehn Jahre. Bereits erteilte Erlaubnisse gelten bis zum Ablauf ihrer Befristung, unbefristete längstens bis zum 27. Februar 2036. Neu ist außerdem, dass die Behörde dem Verkehrsleiter persönlich die Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften untersagen kann (§ 3 Absatz 6 GüKG). Rechtsstand Juli 2026.

Erfüllen Sie alle vier Voraussetzungen? Wir prüfen Ihre Unterlagen und sagen Ihnen konkret, was noch fehlt.

Interner oder externer Verkehrsleiter – was passt zu Ihnen?

Beide Modelle sind zulässig. Welches passt, hängt vor allem von Ihrer Flottengröße ab und davon, ob jemand in Ihrem Unternehmen die fachliche Eignung nachweisen kann.

KriteriumInterner VerkehrsleiterExterner Verkehrsleiter
KostenVollkosten einer Fachkraft inklusive Lohnnebenkosten, Urlaub und FortbildungFeste Monatspauschale, kalkulierbar, keine Sozialabgaben
VerfügbarkeitErst nach Rekrutierung und bestandener IHK-Prüfung – realistisch MonateAb Vertragsschluss, oft binnen weniger Tage
FlexibilitätAn Arbeitsvertrag und Kündigungsfristen gebundenZwölf Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar
VertretungMuss zusätzlich organisiert werdenVertraglich zugesichert, Teil der Leistung
HaftungBeim Unternehmen und beim MitarbeiterVertraglich geregelt und im Geschäftsbesorgungsvertrag ausgewiesen
SkalierbarkeitKeine gesetzliche FahrzeugbegrenzungHöchstens 4 Unternehmen und 50 Fahrzeuge je Verkehrsleiter

Unser ehrliches Fazit: Ab einer Flottengröße, bei der ohnehin eine Vollzeit-Führungskraft für den Fuhrpark nötig ist, rechnet sich die interne Lösung häufig besser – und sie kennt keine Fahrzeugobergrenze. Für Gründer, Soloselbstständige und kleine bis mittlere Flotten ist die externe Lösung schneller verfügbar, günstiger und risikoärmer. Was für Sie rechnet, sagen wir Ihnen im Erstgespräch – auch dann, wenn die Antwort gegen uns ausfällt. Vollständiger Vergleich: externer vs. interner Verkehrsleiter

Verkehrsleiter bestellen – in vier Schritten

1. Erstgespräch und Prüfung

In rund 15 Minuten klären wir, ob Sie einen Verkehrsleiter benötigen und welche Fahrzeuge betroffen sind. Anschließend prüfen wir die vier Zugangsvoraussetzungen und sagen Ihnen schriftlich, was noch fehlt. Dauer: 15 Minuten, kostenlos.

2. Vertrag und Benennung

Sie erhalten einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit konkreten Aufgaben, Weisungsrechten, Vertretungsregelung und Haftungsübernahme. Laufzeit zwölf Monate, danach monatlich kündbar. Anschließend benennen wir uns bei Ihrer zuständigen Behörde. Dauer: wenige Tage.

3. EU-Gemeinschaftslizenz beantragen

Wir bereiten den Antrag vor und stellen eine Unterlagen-Checkliste bereit. Rückfragen der Behörde übernehmen wir. Einplanen sollten Sie die Anhörung von IHK und Verbänden nach § 3 Absatz 5 GüKG. Dauer: mehrere Wochen, behördenabhängig.

4. Laufende Betreuung

Regelmäßige Fahrzeugbegehungen, Auswertung der digitalen Kontrollgeräte, Fristenüberwachung für Fahrerqualifikationen und die gesamte Behördenkommunikation. Dauerhaft, mit festem Ansprechpartner.

Was kostet ein externer Verkehrsleiter?

Feste Monatspauschalen nach Flottengröße. Keine Stundenabrechnung, keine Nachberechnung. Das Erstgespräch und die Prüfung Ihrer Unterlagen sind kostenlos.

Soloselbstständige

1 Lkw
599 pro Monat
  • Inhalt:
  • Regelmäßige Begehung des Nutzfahrzeugs
  • Lenk- und Ruhezeiten inklusive Auswertung der Kontrollgeräte
  • Überwachung der Fahrerqualifikationen und Fristen
  • Straßenverkehrstauglichkeit und Instandhaltungsmanagement
  • Prüfung der Beförderungs- und Frachtdokumente
  • Inklusive:
  • Benennung bei der Erlaubnisbehörde
  • Vertragliche Haftungsübernahme
  • Fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar
  • 12 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar

Kleinunternehmen

bis 3 Lkw
1250 pro Monat
  • Inhalt:
  • Regelmäßige Begehung aller Nutzfahrzeuge
  • Lenk- und Ruhezeiten inklusive Auswertung der Kontrollgeräte
  • Überwachung der Fahrerqualifikationen und Fristen
  • Straßenverkehrstauglichkeit und Instandhaltungsmanagement
  • Prüfung der Beförderungs- und Frachtdokumente
  • Inklusive:
  • Benennung bei der Erlaubnisbehörde
  • Vertragliche Haftungsübernahme
  • Vorbereitung des Lizenzantrags und Unterlagen-Checkliste
  • Fester Ansprechpartner, telefonisch erreichbar
  • 12 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar
Meistgewählt

Mittelstandsunternehmen

bis 10 Lkw
2800 pro Monat
  • Inhalt:
  • Regelmäßige Begehung aller Nutzfahrzeuge
  • Lenk- und Ruhezeiten inklusive Auswertung der Kontrollgeräte
  • Überwachung der Fahrerqualifikationen und Fristen
  • Straßenverkehrstauglichkeit und Instandhaltungsmanagement
  • Prüfung der Beförderungs- und Frachtdokumente
  • Inklusive:
  • Benennung bei der Erlaubnisbehörde
  • Vertragliche Haftungsübernahme
  • Begleitung von BALM-Kontrollen und Betriebsprüfungen
  • Quartalsbericht an die Geschäftsführung
  • 12 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar

Warum unsere Pauschalen über dem Markteinstieg liegen. Im Preis enthalten sind die persönliche Begehung Ihrer Fahrzeuge vor Ort, die vertraglich geregelte Haftungsübernahme, eine zugesicherte Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie ein fester Ansprechpartner, der Ihre Behördenpost selbst bearbeitet. Anbieter, die deutlich günstiger sind, erbringen die Leitungstätigkeit in der Regel rein digital. Bei einer behördlichen Prüfung der tatsächlichen und dauerhaften Leitung ist genau das der kritische Punkt. Über 10 Fahrzeuge erstellen wir ein individuelles Angebot. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Branchen, die wir als Verkehrsleiter betreuen

Spedition und Fernverkehr

Baustoffe und Schüttgut

Entsorgung und Abfalltransport

Lebensmittel und Kühltransport

Container- und Wechselbrückenverkehr

Baulogistik

Kurier-, Express- und Paketdienste

Handel mit eigenem Fuhrpark

Industrie und Werkslogistik

Warum Gefahrgut Consulting?

Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber, Gefahrgutbeauftragter und benannter externer Verkehrsleiter

Über zehn Jahre Praxis in Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit. Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite.

Gefahrgut Consulting · Köschenberg 10 · 51379 Leverkusen
0214 403 9597 · info@gefahrgut-consulting.de

Sie haben noch Fragen oder wollen uns direkt beauftragen? Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Häufige Fragen zum externen Verkehrsleiter

Jedes Unternehmen, das gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss der Behörde eine natürliche Person als Verkehrsleiter benennen. Erfüllt niemand im Betrieb die fachliche Eignung, erlaubt Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 die Beauftragung einer externen Person. Die Erlaubnispflicht greift im Inlandsverkehr ab mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, im grenzüberschreitenden Verkehr ab mehr als 2,5 Tonnen. Reiner Werkverkehr ist erlaubnisfrei.

Die laufende Betreuung beginnt bei 599 Euro im Monat, das Erstgespräch ist kostenlos. Der genaue Preis hängt von Flottengröße, Fahrzeugklassen und Betreuungsumfang ab; Sie erhalten vor Beauftragung ein Angebot mit festem Monatsbetrag. Gegenüber einer internen Anstellung entfallen Lohnnebenkosten, Fortbildungsbudget und Rekrutierungsaufwand, hinzu kommt die gesicherte Vertretung bei Urlaub und Krankheit. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar.

Vier Voraussetzungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009: fachliche Eignung, Zuverlässigkeit, ständiger Aufenthalt in der Europäischen Union und die tatsächliche, dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten. Die fachliche Eignung wird über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr nachgewiesen, über anerkannte Studien- oder Berufsabschlüsse oder über die Besitzstandsregelung nach Artikel 9. Die Zuverlässigkeit belegen ein Behördenführungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, jeweils nicht älter als drei Monate.

Er verantwortet die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens: Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge, Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente, grundlegende Rechnungsführung, Disposition von Ladung und Fahrpersonal einschließlich der Sozialvorschriften sowie die Prüfung der Sicherheitsverfahren. Einzelne Aufgaben darf er delegieren, die Verantwortung bleibt jedoch bei ihm – er muss die Delegation überwachen und dokumentieren.

Höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen. Beide Grenzen gelten kumulativ und stehen in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009; Mitgliedstaaten dürfen strengere Grenzen festlegen. Für interne Verkehrsleiter gilt die Beschränkung nicht. Wird eine Grenze überschritten, ist die Bestellung fehlerhaft – mit Folgen für die Lizenz des beauftragenden Unternehmens. Wir legen unsere aktuelle Auslastung im Erstgespräch von uns aus offen.

In vier Schritten: kostenloses Erstgespräch mit Prüfung der vier Zugangsvoraussetzungen, Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags, Benennung gegenüber der zuständigen Behörde, anschließend laufende Betreuung. Die ersten drei Schritte sind bei vollständigen Unterlagen in wenigen Tagen erledigt. Für die Lizenz selbst gibt es keine bundeseinheitliche Bearbeitungsfrist; in der Praxis sind mehrere Wochen einzuplanen. Der größte Zeitfresser ist erfahrungsgemäß die Beschaffung von Eigenkapitalbescheinigung und Führungszeugnis.

Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar. Der Zeitraum ist bewusst so gewählt: Die Benennung bei der Erlaubnisbehörde, die Vorbereitung des Lizenzantrags und der Aufbau einer belastbaren Dokumentation fallen im ersten Jahr an. Wechseln Sie später auf einen internen Verkehrsleiter, unterstützen wir den Übergang und übergeben die Dokumentation vollständig. Die Änderung ist der Behörde innerhalb von 28 Tagen mitzuteilen (§ 10 Absatz 5 GBZugV).

Nein. Die EU-Gemeinschaftslizenz wird nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 auf den Namen des Verkehrsunternehmers ausgestellt und ist ausdrücklich nicht übertragbar. Möglich ist etwas anderes: Ihr Unternehmen beantragt die eigene Lizenz und weist die fachliche Eignung über eine benannte Person nach – und diese Person darf extern sein. Sie mieten also keine Lizenz, sondern beauftragen die Verkehrsleitung.

In der Regel: Antragsformular, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters, Behördenführungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Unternehmer und Verkehrsleiter (jeweils nicht älter als drei Monate nach § 10 Absatz 2 GBZugV), Eigenkapitalbescheinigung sowie der Nachweis der Niederlassung. Bei einer externen Lösung kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag hinzu. Die genaue Liste variiert je nach Behörde; wir stellen Ihnen eine auf Ihren Fall abgestimmte Checkliste bereit.

Als externer Verkehrsleiter nicht. Wir betreuen bewusst nur Unternehmen und Existenzgründer mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen, damit die von den Behörden erwartete räumliche Nähe und die tatsächliche Leitungstätigkeit gewährleistet sind. Eine gesetzliche Entfernungsgrenze gibt es zwar nicht, in der Praxis scheitern zu weit entfernte Bestellungen aber an der Plausibilität. Unsere übrigen Beratungsleistungen, etwa als Gefahrgutbeauftragter, erbringen wir bundesweit.

ComplyDesk: Ihr Compliance-Portal zum Mandat – ohne Aufpreis

Lenk- und Ruhezeiten, Führerscheinkontrolle, Prüffristen der Fahrzeuge und Unterweisungsnachweise liegen in Ihrem Portal bereit – für jeden Standort und jedes Fahrzeug. Wir arbeiten als Ihr bestellter Verkehrsleiter direkt darin.

Kontakt

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

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  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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