Wir unterweisen Ihre Beschäftigten dort, wo die Daten entstehen: im Büro, in der Disposition, auf dem Hof. Praxisnah, dokumentiert und mit einem Nachweis, der einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde standhält.
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Gefahrgut Consulting, Leverkusen · Ansprechpartner: Alex Cwiklinski, Geschäftsinhaber · Zertifikat und Teilnahmenachweis für jede Person
Datenschutz scheitert selten an der Technik. Er scheitert in der Sekunde, in der jemand den falschen Verteiler wählt, ein Tourenprotokoll auf dem Beifahrersitz liegen lässt oder einer angeblichen Versicherung am Telefon Auskunft gibt. Genau dort setzt eine Datenschutzunterweisung an: Sie macht aus abstrakten Vorschriften konkrete Handlungsregeln für den Arbeitsplatz. Eine externe Datenschutzschulung hat dabei drei Vorteile, die intern kaum zu erreichen sind: aktuellen Rechtsstand, einen neutralen Blick auf gewachsene Abläufe und eine Dokumentation, die im Prüffall trägt.
Teilnehmerliste, Inhaltsübersicht, Datum und Zertifikat. Genau die Unterlagen, die eine Aufsichtsbehörde im Prüffall sehen will.
Wir arbeiten mit dem geltenden Stand von DSGVO, BDSG und veröffentlichter Aufsichtspraxis, nicht mit Folien aus dem Jahr der Einführung.
Betriebsblindheit fällt intern niemandem auf. Wir sehen dieselben Prozesse in Dutzenden Betrieben und erkennen die Lücke schneller.
Kein interner Referent, keine Vorbereitungszeit, keine Materialpflege. Ein Termin, ein Tag, erledigt.
Wir arbeiten mit Ihren Formularen, Ihren Systemen und Ihren Abläufen. Was nicht zum Betrieb passt, lassen wir weg.
949 € zzgl. MwSt. inklusive Anfahrt, Unterlagen und Auffrischung im Folgejahr. Keine Positionen, die später dazukommen.
Die DSGVO enthält keinen Artikel mit der Überschrift „Schulungspflicht“. Wer daraus schließt, es gebe keine Pflicht, verkennt die Systematik der Verordnung. Die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten ergibt sich aus mehreren Vorschriften zugleich und ist in der Aufsichtspraxis fest etabliert. Kurz gesagt: Ohne unterwiesene Beschäftigte kann ein Unternehmen die Anforderungen der DSGVO faktisch nicht erfüllen und im Prüffall nicht nachweisen.
| Rechtsgrundlage | Was sie für die Unterweisung bedeutet |
|---|---|
| Art. 32 Abs. 4 DSGVO | Der Verantwortliche muss sicherstellen, dass ihm unterstellte Personen personenbezogene Daten nur auf seine Weisung verarbeiten. Ohne Unterweisung ist das nicht zu leisten. |
| Art. 29 DSGVO | Beschäftigte dürfen personenbezogene Daten nur auf Weisung verarbeiten. Eine Weisung wirkt erst, wenn sie bekannt und verstanden ist. |
| Art. 24 Abs. 1 DSGVO | Pflicht zu geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Schulung der Beschäftigten ist eine der zentralen organisatorischen Maßnahmen. |
| Art. 5 Abs. 2 DSGVO | Rechenschaftspflicht. Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können, also auch die durchgeführte Unterweisung dokumentieren. |
| Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO | Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten gehört zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. |
| Art. 82 Abs. 3 DSGVO | Eine Haftungsentlastung setzt voraus, dass der Verantwortliche für den Schaden in keinerlei Hinsicht verantwortlich ist. Eine belegte Unterweisung ist dafür ein wesentlicher Baustein. |
| § 26 BDSG | Beschäftigtendatenschutz: Pflichtthema für Personalabteilung und Führungskräfte, von der Bewerbung bis zur Personalakte. |
| DIN EN ISO/IEC 27001:2022, Anhang A 6.3 | Zertifizierte Unternehmen müssen Bewusstsein, Aus- und Weiterbildung zur Informationssicherheit nachweisen. Der Datenschutzteil wird dabei regelmäßig mitgeprüft. |
| BSI IT-Grundschutz, Baustein ORP.3 | „Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit“ ist Grundlage vieler Kunden- und Ausschreibungsanforderungen, gerade bei öffentlichen Auftraggebern. |
In vielen Betrieben liegen Formulare mit dem Titel „Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG“. Für Unternehmen der Privatwirtschaft ist das die falsche Norm. § 53 BDSG steht in Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieser Teil setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um und gilt für die Verarbeitung durch Polizei- und Justizbehörden, nicht für nichtöffentliche Stellen. Das frühere Datengeheimnis nach § 5 BDSG alter Fassung ist mit dem 25. Mai 2018 entfallen.
Für Unternehmen ergibt sich die Verpflichtung der Beschäftigten auf Vertraulichkeit heute aus Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO, bei Auftragsverarbeitung zusätzlich aus Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO. Wir verpflichten Ihre Teilnehmenden auf dieser Grundlage, mit einem Formular, das die richtige Norm nennt.
Beides wird häufig verwechselt. Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, unabhängig davon zusätzlich bei bestimmten Verarbeitungen. Die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten gilt davon unabhängig, also auch im Betrieb mit fünf Mitarbeitenden. Wenn Sie beides aus einer Hand benötigen, übernehmen wir auch die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter.
Teilnehmen muss jede Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet. In Speditionen, Industrie und Entsorgung ist das deutlich mehr als die Verwaltung, weil Fahrzeug-, Standort- und Telematikdaten ebenfalls personenbezogen sind, sobald sie einer Person zuzuordnen sind.
Trifft einer dieser Punkte zu, besteht Handlungsbedarf.
Die Unterweisung umfasst sieben Unterrichtseinheiten und damit einen Schulungstag. Der Aufbau ist fest, die Beispiele nicht: Wir ersetzen die Standardfälle vorab durch Situationen aus Ihrem Betrieb. Themen, die bei Ihnen nicht vorkommen, lassen wir weg, statt die Zeit damit zu füllen.
Sie benötigen weitere Pflichtunterweisungen am selben Tag? Wir kombinieren die Datenschutzunterweisung regelmäßig mit der Gefahrstoffunterweisung, der Unterweisung nach 1.3 ADR oder der Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten. Das spart eine zweite Anfahrt und einen zweiten Ausfalltag.
Keine Extremfälle, sondern der Regelfall in Betrieben, die sich für gut aufgestellt halten.
Alle drei Fälle sind organisatorisch, nicht technisch. Sie lassen sich in einer halben Stunde Unterweisung verhindern und sind, wenn sie eingetreten sind, in Monaten nicht mehr zu reparieren. Genau deshalb ist die Datenschutzunterweisung der wirtschaftlichste Baustein im gesamten Datenschutzkonzept.
Eine Inhouse-Datenschutzunterweisung bei Gefahrgut Consulting kostet 949 € zzgl. MwSt. Der Preis gilt pro Schulungstag und Standort, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Anfahrt, Seminarunterlagen, Zertifikate und die Selbststudium-Auffrischung für das Folgejahr sind enthalten. Es gibt keine Positionen, die später dazukommen.
Die Rechtsgrundlagen sind überall gleich, die Risikoschwerpunkte nicht. Wir bringen die Beispiele mit, die zu Ihrer Branche gehören.
Alex Cwiklinski · Geschäftsinhaber und Gefahrgutbeauftragter
Seit über zehn Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Compliance-, Transport- und Arbeitssicherheitsthemen. Wir sind keine reine Datenschutzkanzlei, sondern kennen den betrieblichen Alltag, in dem der Datenschutz umgesetzt werden muss: Disposition unter Zeitdruck, Fahrpersonal mit mobilen Geräten, gewachsene Ablagen, ein IT-Dienstleister von außen. Genau diese Perspektive unterscheidet unsere Unterweisung von einem allgemeinen DSGVO-Seminar.
Gefahrgut Consulting · Köschenberg 10 · 51379 Leverkusen · 0214 403 9597 · info@gefahrgut-consulting.de
Die DSGVO nennt keine ausdrückliche Schulungspflicht, verlangt sie aber mittelbar. Aus Art. 32 Abs. 4, Art. 29, Art. 24 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO folgt, dass Beschäftigte über den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten unterrichtet sein müssen und das Unternehmen dies nachweisen können muss. In der Aufsichtspraxis gilt die regelmäßige, dokumentierte Unterweisung deshalb als faktische Pflicht.
Die DSGVO nennt kein festes Intervall. Etabliert und aufsichtsseitig erwartet ist eine jährliche Wiederholung. Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen: bei neuen Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Einführung neuer Systeme oder Verarbeitungen, nach einer Datenpanne und bei wesentlichen Rechtsänderungen.
Bei uns 949 € zzgl. MwSt. pro Schulungstag und Standort, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Enthalten sind Anfahrt und Spesen bundesweit, Seminarunterlagen, Zertifikate und eine Selbststudium-Auffrischung für das Folgejahr. Für mehrere Standorte oder Kombitermine erstellen wir ein individuelles Angebot.
Jede Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten verarbeitet. In Transport- und Industriebetrieben ist das deutlich mehr als die Verwaltung: Disposition, Fuhrparkleitung, Personal, Vertrieb, Buchhaltung, IT, Werkstatt und Lager sowie das Fahrpersonal. Auch die Geschäftsführung sollte teilnehmen, da sie die Verantwortung nach Art. 24 DSGVO trägt.
Inhouse an Ihrem Standort, bundesweit. Anfahrt und Spesen sind im Festpreis enthalten. Auf Wunsch teilen wir die Belegschaft in zwei Gruppen auf, damit Disposition und Betrieb während der Schulung weiterlaufen.
Sieben Unterrichtseinheiten, also ein Schulungstag. Bei kleineren Betrieben mit klar begrenzten Verarbeitungen lässt sich der Umfang reduzieren, bei mehreren Gruppen oder Sonderthemen erweitern. Den passenden Zuschnitt klären wir im Vorgespräch.
Sie erhalten eine unterschriebene Teilnahmeliste, eine Übersicht der vermittelten Inhalte mit Datum und Dauer, ein Zertifikat je Teilnehmerin und Teilnehmer sowie die Verpflichtungen auf Vertraulichkeit. Diese Kombination ist das, was Aufsichtsbehörden, Auditoren und Auftraggeber im Prüffall sehen wollen.
Nein. Das sind zwei getrennte Pflichten. Nach § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, unabhängig davon auch bei bestimmten Verarbeitungen. Die Unterweisungspflicht besteht davon losgelöst. Beide Leistungen bieten wir an, auch kombiniert.
Für Unternehmen der Privatwirtschaft ist das die falsche Norm. § 53 BDSG steht in Teil 3 des BDSG, der die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzt und für Polizei- und Justizbehörden gilt. Das frühere Datengeheimnis nach § 5 BDSG alter Fassung ist seit dem 25. Mai 2018 entfallen. Maßgeblich sind heute Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DSGVO, bei Auftragsverarbeitung zusätzlich Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO. Wir stellen die Verpflichtungserklärung entsprechend aus.
Art. 83 DSGVO sieht zwei Bußgeldrahmen vor: bis 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und bis 20 Mio. Euro oder 4 Prozent, jeweils der höhere Wert. Die konkrete Höhe richtet sich nach den Kriterien des Art. 83 Abs. 2. Eine fehlende Unterweisung wirkt dabei erschwerend, weil sie gegen die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen spricht. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche Betroffener nach Art. 82 DSGVO, von denen eine Entlastung ohne belegte Schulung deutlich schwerer fällt.
Ja, das machen wir regelmäßig. Häufige Kombinationen sind Gefahrstoffunterweisung, Unterweisung nach 1.3 ADR sowie Lenk- und Ruhezeiten. Das spart eine zweite Anfahrt und einen zweiten Ausfalltag im Betrieb.
Rechtlich ist das Format nicht vorgeschrieben, entscheidend sind Inhalt und Nachweis. In der Praxis ist eine reine E-Learning-Lösung dort schwach, wo es auf betriebsspezifische Abläufe ankommt: Telematik, Videoüberwachung, Auskünfte am Telefon, Umgang mit Papierunterlagen. Wir setzen deshalb auf eine Präsenzunterweisung mit Ihren Fällen und geben die Auffrischung für das Folgejahr als Selbststudium mit.
Ja, idealerweise vor dem ersten Datenkontakt. Mindestens die Verpflichtung auf Vertraulichkeit und eine Kurzeinweisung sollten vorliegen, die ausführliche Unterweisung folgt zum nächsten Termin. Für diese Kurzeinweisung stellen wir Ihnen unsere Unterlagen zur Verfügung.
Anfragen beantworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages. Der Schulungstermin selbst richtet sich nach Ihrem Wunschzeitraum. Für die erste Einschätzung und ein Angebot brauchen wir nur Standort, ungefähre Teilnehmerzahl und Zeitraum.
Wir erstellen einen abgestimmten Schulungsplan über das Jahr, unterweisen mit einheitlichen Inhalten und liefern eine einheitliche Nachweisdokumentation für alle Standorte. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner. Das Angebot erstellen wir individuell.
Für die erste Einschätzung brauchen wir nur drei Angaben: Standort, ungefähre Teilnehmerzahl und Wunschzeitraum. Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages ein verbindliches Angebot. Unverbindlich und kostenfrei.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
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