GEFAHRGUT CONSULTING
Individuelle Netzentgelte
- Compliance
- Energie
- Existenzgründungen
- Datenschutz
- Gefahrgut
- Gefahrstoff
- Güterverkehr
- Umwelt
- Gründungsberatung
- Businessplanerstellung
- Externer Verkehrsleiter
- Prüfungsvorbereitung zur IHK Fachkundeprüfung
- Unterweisung: Lenk- und Ruhezeiten
- Unterweisung: Digitaler Tachograph
- Deminimis Antragsservice
Nur rund 25% des Strompreises macht der reine Energiepreis aus. Die restlichen 75% machen die Netzentgelte und Steuern aus. Stromabnehmer, deren höchste Leistungsspitzen außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Netzentgelte gem. § 19 der StromNEV deutlich reduzieren.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Potenzialanalyse an und überprüfen für Sie, ob Sie die Bedingungen der Bundesnetzagentur für individuelle Netzentgelte erfüllen und von reduzierten Netzentgelten profitieren können.
Unsere Leistungen bei den individuellen Netzentgelten
Lastganganalyse
Wir prüfen Ihren Lastgang und erstellen eine Potenzialanalyse ob die Kriterien erfüllt werden
Antragsabwicklung
Wir übernehmen die bürokratische Abwicklung mit Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur
Beratung
Wir machen Vorschläge zur Anpassung des Abnahmeverhaltens.
Vorteile von individuellen Netzentgelten und Energiesteuern

Potenzialanalyse
Schnelle und kostenfreie Potenzialanalyse mit unserem automatisierten Analysetools

Auftragsabwicklung
Abwicklung und Beantragung der individuellen Netzentgelte durch unser Expertenteam

keine Kosten
Nur bei erfolgreicher Beantragung fällt ein anteiliges Dienstleistungsentgelt an
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragten?
FAQ - individuelle Netzentgelte
Netzentgelte liegen für den durchnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von ca. 3500 kWh bei 7,22 cent/ kWh.
Netzentgelte sind Gebühren, welche der Betreiber des Gas- oder Stromnetzes für die Aufrechterhaltung des Netzes vergütet bekommt.
Der Strompreis setzt sich ausfolgenden Bestandteilen zusammen:
- Kosten für die Strombeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge
- Steuern (Umsatz- und Stromsteuer)
- Nettonetzentgelt
- Messstellenbetrieb
- Umlagen (Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWKG Umlage, § 19 Stom-Netzentgeltordnung, Offshore-Netzumlage, abschaltbare Lasten)
- Konzessionsabgaben
Die Netzentgelte richten sich nach dem Lastverlauf der jeweiligen Verbrauchsstelle und wird entweder durch gemessene Lastgänge oder durch synthetische Standardlastprofile ermittelt.