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Rechnungscontrolling Energie – Strom-, Gas- und Fernwärmerechnungen unabhängig prüfen lassen

Zahlen Sie zu viel für Energie, ohne es zu wissen? Eine Energierechnung besteht aus bis zu sechzehn einzelnen Preisbestandteilen, die nach unterschiedlichen Verfahren berechnet werden – vom Arbeits- und Grundpreis über Netzentgelte und Messstellenbetrieb bis zu Stromsteuer, Konzessionsabgabe und den jährlich wechselnden Umlagen. Genau in dieser Komplexität entstehen Fehler, und diese Fehler gehen fast immer zulasten des Abnehmers. Unser Rechnungscontrolling Energie prüft Ihre Strom-, Erdgas- und Fernwärmerechnungen unabhängig, deckt fehlerhafte Positionen auf und schafft volle Transparenz über jede Position Ihrer Energiekosten.

Als unabhängige Energieberater ohne Bindung an einen Versorger analysieren wir Ihre Abrechnungen rein aus Ihrer Perspektive. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prüfbericht, eine monetäre Bewertung jeder Auffälligkeit und – falls erforderlich – unsere Unterstützung bei der Rückforderung gegenüber dem Energieversorger. Die Betreuung erfolgt bundesweit.

✔ Unabhängige Prüfung  ·  ✔ Strom · Gas · Fernwärme  ·  ✔ Transparenter Prüfbericht  ·  ✔ Bundesweite Betreuung  ·  ✔ Rückforderung inklusive

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Was ist Rechnungscontrolling im Energiebereich?

Rechnungscontrolling Energie ist die systematische, unabhängige Prüfung von Energieabrechnungen auf ihre kaufmännische und technische Richtigkeit. Kontrolliert wird, ob der Versorger genau das abgerechnet hat, was vertraglich vereinbart wurde, ob alle gesetzlich geregelten Preisbestandteile korrekt und in der richtigen Höhe angesetzt sind und ob die abgerechneten Mengen mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen. Rechnungscontrolling ist damit mehr als ein flüchtiger Blick auf die Endsumme: Es ist die Nachrechnung jeder einzelnen Position einer Strom-, Gas- oder Fernwärmerechnung.

Ziel des Rechnungscontrollings

Das Ziel ist doppelt. Erstens sollen konkrete Abrechnungsfehler gefunden und korrigiert werden, damit zu viel gezahlte Beträge zurückfließen und künftige Rechnungen korrekt gestellt werden. Zweitens schafft die Prüfung Transparenz: Sie wissen anschließend, wofür Sie zahlen, welche Positionen Ihre Energiekosten treiben und an welchen Stellen wirtschaftliche Hebel liegen. Rechnungscontrolling ist damit sowohl ein Instrument der Fehlerkorrektur als auch ein Baustein eines belastbaren Energiecontrollings.

Nutzen für Ihr Unternehmen

Der unmittelbare Nutzen ist finanziell: Jede fehlerhaft berechnete Position, jedes falsch angesetzte Netzentgelt und jede doppelt abgerechnete Leistung bedeutet bares Geld. Bei energieintensiven Betrieben summieren sich schon kleine Fehler pro Kilowattstunde über den Jahresverbrauch zu erheblichen Beträgen. Hinzu kommt der indirekte Nutzen: Ein geprüfter, dokumentierter Kostenblock erleichtert Budgetierung, Nachkalkulation und die interne Rechtfertigung von Energiekosten – und stärkt Ihre Position in Verhandlungen mit dem Versorger.

Typische Fehlerquellen im Überblick

Fehler entstehen selten aus bösem Willen, sondern aus der schieren Komplexität der Energieabrechnung: falsch übernommene Zählerstände, veraltete Vertragskonditionen im Abrechnungssystem des Versorgers, unzutreffend zugeordnete Netzentgelte, nicht gewährte Steuerentlastungen oder Umlagen, die in falscher Höhe oder für den falschen Zeitraum angesetzt werden. Weiter unten erläutern wir die häufigsten Fehlerquellen im Detail.

Unterschied: Rechnungsprüfung und Energieeinkauf

Rechnungsprüfung und Energieeinkauf werden oft verwechselt, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Der Energieeinkauf – auch Energiebeschaffung genannt – setzt vor dem Vertragsabschluss an: Es geht darum, den günstigsten Arbeitspreis, die passende Vertragsform und optimale Konditionen zu verhandeln. Das Rechnungscontrolling setzt nach dem Vertragsabschluss an und prüft, ob der Versorger die vereinbarten Konditionen auch korrekt abrechnet. Ein niedrig verhandelter Arbeitspreis nützt wenig, wenn er in der Rechnung falsch angesetzt oder um fehlerhafte Netzentgelte und Umlagen ergänzt wird. Beide Disziplinen greifen ineinander – erst zusammen sichern sie dauerhaft niedrige Energiekosten.

Der wirtschaftliche Mehrwert

Externes Rechnungscontrolling rechnet sich in der Regel bereits im ersten Jahr: Die aufgedeckten Fehler und Rückforderungen übersteigen den Prüfaufwand häufig um ein Vielfaches. Anders als eine einmalige Preisverhandlung wirkt ein laufendes Controlling zudem fortlaufend – jede neue Rechnung wird geprüft, bevor sie unbemerkt zu einem Dauerfehler wird. Der Mehrwert liegt also nicht nur in der einmaligen Rückerstattung, sondern in der dauerhaften Absicherung Ihrer Energiekosten.

Warum Energierechnungen häufig Fehler enthalten

Studien von Verbraucherschutzstellen und die Erfahrung aus der Prüfpraxis zeigen übereinstimmend, dass ein erheblicher Anteil der Energierechnungen fehlerhaft ist – die Schätzungen reichen, je nach Quelle und Abnehmergruppe, von etwa jeder achten bis zu jeder dritten Rechnung. Für Unternehmen mit mehreren Zählern und Standorten steigt die Wahrscheinlichkeit weiter, weil sich Fehler über viele Abnahmestellen und Abrechnungszeiträume vervielfachen. Die Ursachen sind fast immer strukturell.

Komplexe Preisbestandteile

Eine Stromrechnung setzt sich aus dem Arbeitspreis (Energiebeschaffung und Vertrieb), den Netzentgelten, dem Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung, der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer sowie mehreren netzentgeltbasierten Umlagen zusammen. Jeder Bestandteil folgt eigenen Berechnungsregeln. Wo viele Komponenten mit unterschiedlicher Logik zusammenkommen, entstehen Übertragungs-, Zuordnungs- und Rechenfehler – besonders bei Lastgangzählern mit separater Arbeits- und Leistungspreisabrechnung.

Jährlich wechselnde Umlagen und Abgaben

Die netzentgeltbasierten Umlagen werden jedes Jahr neu festgelegt und von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlicht. Zum Jahr 2026 gelten beispielsweise eine KWKG-Umlage von 0,446 ct/kWh, ein Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 StromNEV von 1,559 ct/kWh (bis 1 Mio. kWh Jahresverbrauch) und eine Offshore-Netzumlage von 0,941 ct/kWh; die Umlage für abschaltbare Lasten entfällt, und die EEG-Umlage wird bereits seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Wird im Abrechnungssystem des Versorgers ein veralteter Umlagesatz, ein falscher Stichtag oder eine bereits entfallene Umlage weitergeführt, zahlt der Kunde zu viel – ein klassischer, leicht übersehener Fehler.

Netzentgelte und Voraussetzungen für Reduzierungen

Netzentgelte unterscheiden sich je nach Netzgebiet, Spannungs- bzw. Druckebene und Abnahmeprofil erheblich. Fehler entstehen, wenn ein Abnehmer der falschen Spannungsebene oder dem falschen Entgelttarif zugeordnet wird. Zusätzlich bleiben Reduzierungspotenziale oft ungenutzt: Wer die Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV erfüllt – etwa durch atypische Netznutzung außerhalb der Hochlastzeitfenster oder durch stromintensive Bandlast mit hoher Benutzungsstundenzahl – kann deutlich reduzierte Netzentgelte erhalten. Diese Chancen zu erkennen, ist Teil eines guten Rechnungscontrollings.

Falsche Verbrauchsdaten und Messfehler

Falsch übernommene oder geschätzte Zählerstände, Zahlendreher bei der Ablesung, nicht plausible Verbrauchssprünge oder ein defekter bzw. falsch parametrierter Zähler führen zu überhöhten Mengen. Da der Arbeitspreis mit der Menge multipliziert wird, wirkt sich jeder Mengenfehler unmittelbar auf die Rechnungssumme aus. Ein Abgleich der abgerechneten Mengen mit Lastgängen und Vorjahreswerten deckt solche Abweichungen zuverlässig auf.

Vertragsabweichungen und fehlerhafte Preisgleitklauseln

Häufig weicht die Rechnung von den vertraglich vereinbarten Konditionen ab: ein anderer Arbeitspreis, ein nicht vereinbarter Grundpreis oder eine falsch angewandte Preisgleitklausel. Gerade bei Fernwärme, deren Preise über Preisänderungsklauseln an Indizes gekoppelt sind, führen fehlerhaft angewandte Formeln oder veraltete Indexstände zu systematisch überhöhten Preisen über den gesamten Abrechnungszeitraum.

Falsche Abrechnungszeiträume und Doppelabrechnungen

Überschneidende oder lückenhafte Abrechnungszeiträume, doppelt berechnete Grundpreise nach einem Zählerwechsel oder Lieferantenwechsel sowie mehrfach angesetzte Einzelpositionen gehören zu den am häufigsten übersehenen Fehlern. Sie fallen ohne strukturierte Prüfung kaum auf, weil die Einzelbeträge im Verhältnis zur Gesamtrechnung klein wirken – in der Summe über viele Zähler jedoch beträchtlich sind.

Unser Prüfumfang – jede Position Ihrer Energierechnung

Wir prüfen Ihre Strom-, Erdgas- und Fernwärmerechnungen Position für Position. Die folgende Übersicht zeigt, was wir kontrollieren und worauf wir dabei achten. Der Umfang wird an Ihre Rechnungen angepasst – nicht jede Position kommt auf jeder Rechnung vor.

PrüfpunktWorauf wir achten
ArbeitspreisStimmt der abgerechnete Preis je kWh mit dem Vertrag überein? Wird er korrekt mit der Menge multipliziert und über den richtigen Zeitraum angewandt?
Grundpreis / LeistungspreisIst der Grundpreis (bzw. bei Lastgangkunden der Leistungspreis je kW) korrekt und vertragskonform? Keine doppelte Berechnung nach Zähler- oder Lieferantenwechsel.
VerbrauchsmengenAbgleich der abgerechneten Mengen mit Zählerständen, Vorjahreswerten und Plausibilität; Erkennen von Schätzwerten und Ablesefehlern.
LastgängeAuswertung registrierender Leistungsmessung (RLM): Spitzenlast, Benutzungsstunden, Blindarbeit und deren korrekte Abrechnung.
NetzentgelteRichtige Spannungs-/Druckebene und Entgelttarif des Netzbetreibers, korrekte Arbeits- und Leistungspreisanteile, Plausibilität gegenüber der veröffentlichten Preisliste.
MessstellenbetriebAngemessenheit und Vertragskonformität des Entgelts für Messstellenbetrieb und Messung; keine Doppelberechnung durch mehrere Beteiligte.
KonzessionsabgabeKorrekte Einordnung (z. B. Sondervertragskunde mit gedeckeltem Satz) und richtige Höhe entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung.
StromsteuerRichtiger Steuersatz und – für das produzierende Gewerbe – die Prüfung möglicher Steuerentlastungen nach § 9b StromStG.
Energiesteuer (Erdgas)Korrekte Erdgassteuer und Prüfung von Entlastungstatbeständen für berechtigte Unternehmen.
UmlagenAktueller Satz und richtiger Stichtag für KWKG-Umlage, § 19-StromNEV-Umlage und Offshore-Netzumlage; keine bereits entfallenen Umlagen (z. B. EEG-Umlage, abschaltbare Lasten).
VertragskonditionenVollständiger Abgleich der Rechnung mit dem Liefervertrag: Preise, Laufzeiten, Sondervereinbarungen, Preisgarantien.
PreisänderungenRechtzeitige und korrekte Umsetzung von Preisanpassungen und -garantien; keine verfrühten oder unzulässigen Erhöhungen.
AbrechnungszeitraumLückenlose, überschneidungsfreie Zeiträume; korrekte tagegenaue Abgrenzung bei Preis- oder Zählerwechseln.
DoppelabrechnungenAufdecken doppelt oder mehrfach angesetzter Positionen – ein häufiger Fehler nach Wechseln oder Systemumstellungen.
SondervereinbarungenPrüfung, ob individuell vereinbarte Rabatte, Boni oder Sonderkonditionen tatsächlich gewährt wurden.
Individuelle NetzentgeltePrüfung, ob die Voraussetzungen für reduzierte Netzentgelte nach § 19 StromNEV vorliegen und genutzt werden.
RechnungslogikNachrechnung der gesamten Rechnung: Summieren sich alle Positionen korrekt zur Endsumme, inklusive Umsatzsteuer und Abschlagsverrechnung?

Hinweis: Genannte Beträge und Sätze dienen der fachlichen Einordnung und geben den Stand 2026 wieder. Maßgeblich sind stets die für Ihren Standort und Zeitraum gültigen Werte.

Sie möchten wissen, was in Ihren Rechnungen steckt?Senden Sie uns Ihre letzte Jahresrechnung – wir sagen Ihnen, wo wir ansetzen würden.

Ablauf unseres Rechnungscontrollings in neun Schritten

Unser Vorgehen ist strukturiert, transparent und für Sie mit minimalem Aufwand verbunden. Sie stellen die Unterlagen bereit – den Rest übernehmen wir.

  1. Erstgespräch. Wir klären Ihre Ausgangssituation: Energiearten, Anzahl der Zähler und Standorte, bisherige Auffälligkeiten und Ihre Ziele. Sie erhalten eine erste Einschätzung, wo Potenzial liegt.
  2. Sichtung der Rechnungen. Sie stellen uns Ihre Energierechnungen sowie – soweit vorhanden – Lastgangdaten bereit. Wir verschaffen uns einen Überblick über Struktur und Vollständigkeit.
  3. Vertragsprüfung. Wir gleichen die Rechnungen mit Ihren Liefer- und Netzverträgen ab: Preise, Laufzeiten, Preisgleitklauseln und Sondervereinbarungen.
  4. Technische Prüfung. Wir kontrollieren Mengen, Zählerstände, Lastgänge, Spannungs-/Druckebene und die technische Zuordnung der Netzentgelte.
  5. Kaufmännische Prüfung. Wir rechnen jede Position nach: Arbeits- und Grundpreis, Steuern, Abgaben, Umlagen, Abschläge und Umsatzsteuer bis zur Endsumme.
  6. Fehleranalyse. Auffälligkeiten werden bewertet, den Ursachen zugeordnet und monetär beziffert – Sie sehen, welcher Fehler welchen Betrag ausmacht.
  7. Reporting. Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht mit allen Ergebnissen, priorisiert nach wirtschaftlicher Bedeutung.
  8. Handlungsempfehlungen. Wir zeigen konkret, welche Schritte sinnvoll sind – von der Reklamation bis zu strukturellen Optimierungen wie individuellen Netzentgelten.
  9. Unterstützung bei der Korrespondenz. Auf Wunsch begleiten wir die Kommunikation mit dem Energieversorger bis zur Klärung und Korrektur.

Reporting und Ergebnisbericht

Das Ergebnis unserer Arbeit ist ein strukturierter, nachvollziehbarer Prüfbericht – kein Bauchgefühl, sondern eine belastbare Grundlage für Entscheidungen und für die Kommunikation mit dem Versorger.

Der Bericht enthält eine Übersicht aller Auffälligkeiten, jeweils mit Beschreibung, betroffener Rechnungsposition und Ursache. Jede Auffälligkeit wird monetär bewertet, damit Sie den finanziellen Effekt unmittelbar erkennen, und anschließend priorisiert – nach Höhe des Betrags und nach Aufwand der Durchsetzung. Dazu liefern wir konkrete Handlungsempfehlungen: Was sollte reklamiert werden, was strukturell optimiert, was lediglich beobachtet? Für das Management fassen wir die Ergebnisse in einer Management-Zusammenfassung auf einer Seite zusammen; der vollständige Bericht steht als PDF-Dokument zur Verfügung und lässt sich direkt intern weitergeben oder der Reklamation beifügen.

Unterstützung gegenüber dem Energieversorger

Einen Fehler zu finden ist das eine – ihn durchzusetzen das andere. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Begleitung gegenüber dem Energieversorger, damit aus einer festgestellten Auffälligkeit auch eine tatsächliche Gutschrift wird.

Wir formulieren die Reklamation fachlich fundiert und mit den passenden Nachweisen, machen berechtigte Rückforderungen geltend und begleiten die Erstellung von Korrekturrechnungen. Alle Nachweise – Verträge, Preislisten, Lastgänge, Berechnungen – bereiten wir so auf, dass der Versorger sie unmittelbar nachvollziehen kann. Die gesamte Kommunikation und Dokumentation halten wir strukturiert fest und begleiten den Vorgang bis zur Klärung. Sie behalten die Entscheidungshoheit; die fachliche Arbeit und den Schriftverkehr übernehmen wir.

Praxisbeispiel: Rechnungscontrolling in einem Produktionsunternehmen

Das folgende Beispiel ist zur Veranschaulichung konstruiert. Es verwendet keine realen Kundendaten; die Werte sind beispielhaft.

Ausgangssituation. Ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit Lastgangzähler bezieht rund 4 Mio. kWh Strom pro Jahr und erhält eine Jahresrechnung im mittleren sechsstelligen Bereich. Die Energiekosten waren zuletzt spürbar gestiegen, ohne dass sich Produktion oder Verbrauch wesentlich verändert hatten. Das Controlling wollte wissen, ob die Rechnung korrekt ist.

Festgestellte Fehler. Die Prüfung ergab drei Auffälligkeiten: Erstens war der Betrieb einer zu hohen Netzentgeltebene zugeordnet, sodass ein überhöhter Leistungspreis abgerechnet wurde. Zweitens wurde die § 19-StromNEV-Umlage mit einem veralteten, zu hohen Satz angesetzt. Drittens blieben die Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte wegen einer sehr gleichmäßigen Bandlast ungenutzt.

Analyse und Korrektur. Wir belegten die korrekte Netzentgeltebene anhand der Messdaten, wiesen den zutreffenden Umlagesatz nach und stellten einen Antrag auf Prüfung individueller Netzentgelte. Die fehlerhaften Positionen wurden reklamiert und rückwirkend korrigiert.

Einsparpotenzial und wirtschaftlicher Nutzen. Aus der Korrektur der beiden Abrechnungsfehler ergab sich eine Rückerstattung im niedrigen fünfstelligen Bereich; die künftig reduzierten individuellen Netzentgelte senkten die laufenden Netzkosten zusätzlich spürbar. Der Prüfaufwand amortisierte sich damit bereits im ersten Jahr um ein Mehrfaches. Die genannten Größenordnungen sind beispielhaft und nicht auf jeden Betrieb übertragbar.

Einsparbeispiele: typische Fehler und ihre Wirkung

Die folgenden Beispielrechnungen zeigen, wie sich einzelne, oft unscheinbare Fehler über den Jahresverbrauch auswirken. Alle Werte sind beispielhaft und enthalten keine realen Kundendaten.

Beispiel 1 – Falsch berechnete Netzentgelte

PositionAbgerechnetKorrektDifferenz p. a.
Leistungspreis (fehlerhafte Ebene)1.200 kW × 95 €/kW1.200 kW × 80 €/kW18.000 €

Eine falsche Netzentgeltebene wirkt sich über den gesamten Abrechnungszeitraum aus – der Fehler bleibt oft jahrelang unbemerkt.

Beispiel 2 – Fehlerhafte Verbrauchsabrechnung

PositionAbgerechnetKorrekt (Zählerabgleich)Differenz
Arbeitsmenge (Schätzwert zu hoch)820.000 kWh × 18 ct780.000 kWh × 18 ct7.200 €

40.000 kWh zu viel durch einen geschätzten statt abgelesenen Zählerstand – beim Arbeitspreis multipliziert sich der Mengenfehler unmittelbar.

Beispiel 3 – Doppelte Berechnung einzelner Positionen

PositionAbgerechnetKorrektDifferenz p. a.
Grundpreis nach Lieferantenwechsel2 × 12 Monate1 × 12 Monateje nach Grundpreis
Messstellenentgelt (doppelt)2 Beteiligte abgerechnet1 zuständiger Betreibermehrere hundert €

Doppelabrechnungen treten typischerweise nach Wechseln oder Systemumstellungen auf und fallen ohne strukturierte Prüfung kaum auf.

Beispiel 4 – Falscher Leistungspreis

PositionAbgerechnetVertraglichDifferenz p. a.
Leistungspreis Vertrieb150 €/kW135 €/kWbei 1.000 kW: 15.000 €

Weicht der abgerechnete vom vertraglich vereinbarten Leistungspreis ab, entsteht ein dauerhafter Fehler bis zur Korrektur.

Für welche Unternehmen eignet sich Rechnungscontrolling?

Rechnungscontrolling lohnt sich überall dort, wo Energie ein relevanter Kostenblock ist oder mehrere Zähler und Standorte die Abrechnung komplex machen. Besonders profitieren:

  • Industrie – hohe Verbräuche, Lastgangzähler und komplexe Netzentgeltstrukturen mit großem Fehlerhebel.
  • Produktion – energieintensive Prozesse, bei denen jeder Fehler pro kWh unmittelbar durchschlägt.
  • Logistik – Umschlaglager, Kühlung und Ladeinfrastruktur mit steigendem Strombedarf.
  • Spedition – wachsende Verbräuche durch Elektromobilität und Betriebshöfe.
  • Lebensmittel – durchgehende Kühlung und Verarbeitung mit hohem, gleichmäßigem Verbrauch (Bandlast).
  • Chemie – prozessbedingt sehr energieintensiv mit hohen absoluten Beträgen.
  • Handel – viele Filialen und Zähler, dadurch vervielfachte Fehlerwahrscheinlichkeit.
  • Immobilienwirtschaft – Objekte und Allgemeinstrom über zahlreiche Abnahmestellen hinweg.
  • Gesundheitswesen – Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit hohem Dauerverbrauch.
  • Öffentliche Einrichtungen – Liegenschaften mit vielen Zählern und Budgetverantwortung.
  • Entsorgungsunternehmen – energieintensive Anlagen und mehrere Betriebsstandorte.

Auch kleinere Unternehmen profitieren: Der prozentuale Fehleranteil ist unabhängig von der Betriebsgröße, und schon eine korrigierte Position kann die Prüfkosten übersteigen.

Ihre Vorteile mit Gefahrgut Consulting

Als Beratungsunternehmen mit ausgewiesener Erfahrung im Energiebereich verbinden wir energiewirtschaftliches Fachwissen mit einer konsequent unabhängigen Perspektive – wir arbeiten für Sie, nicht für einen Versorger.

  • Unabhängige Prüfung. Keine Provisionen, keine Bindung an Lieferanten – unser Ergebnis dient allein Ihrem Interesse.
  • Spezialwissen. Fundierte Kenntnis der Preisbestandteile, Netzentgeltsystematik, Steuern, Abgaben und Umlagen bei Strom, Gas und Fernwärme.
  • Transparente Berichte. Nachvollziehbare Prüfberichte mit monetärer Bewertung und Priorisierung statt pauschaler Aussagen.
  • Schnelle Bearbeitung. Strukturierter Prozess mit geringem Aufwand für Sie und klaren Zwischenergebnissen.
  • Unterstützung bis zur Klärung. Wir begleiten die Reklamation gegenüber dem Versorger bis zur tatsächlichen Korrektur.
  • Erfahrung im Energiemanagement. Rechnungscontrolling ist bei uns eingebettet in Energiebeschaffung, individuelle Netzentgelte und die Betreuung als externer Energiemanagementbeauftragter.
  • Persönliche Ansprechpartner. Feste Ansprechpersonen, die Ihre Rechnungen und Ihren Betrieb kennen.
  • Bundesweite Betreuung. Wir betreuen Unternehmen deutschlandweit – standortübergreifend und unabhängig vom Netzgebiet.

Was kostet Rechnungscontrolling?

Eine pauschale Preisangabe wäre unseriös, weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt. Wir stimmen den Leistungsumfang deshalb vorab mit Ihnen ab und machen ein transparentes, auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Anzahl der Rechnungen und Abrechnungszeiträume, die geprüft werden sollen.
  • Anzahl der Standorte und Zähler – je mehr Abnahmestellen, desto umfangreicher die Prüfung.
  • Energieart – Strom, Gas oder Fernwärme bringen jeweils eigene Preisbestandteile und Prüftiefen mit.
  • Gewünschter Leistungsumfang – reine Prüfung, Prüfung mit Reporting oder inklusive Begleitung der Reklamation.
  • Einmaliges oder laufendes Controlling – eine einmalige Prüfung oder eine dauerhafte Betreuung, bei der jede neue Rechnung geprüft wird.

In der Praxis übersteigt der Nutzen die Kosten in aller Regel deutlich. Gern erläutern wir Ihnen nach einem kurzen Blick auf Ihre Situation, welcher Umfang für Sie sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum Rechnungscontrolling Energie

Was ist Rechnungscontrolling?

Rechnungscontrolling ist die systematische, unabhängige Prüfung von Energieabrechnungen auf kaufmännische und technische Richtigkeit. Jede Position – Arbeitspreis, Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen – wird mit Vertrag und tatsächlichem Verbrauch abgeglichen.

Warum sollten Energierechnungen geprüft werden?

Weil Energierechnungen aus vielen komplexen Bestandteilen bestehen und ein erheblicher Teil Fehler enthält – fast immer zulasten des Kunden. Eine Prüfung deckt zu viel gezahlte Beträge auf und schafft Transparenz über Ihre Kosten.

Wie häufig treten Abrechnungsfehler auf?

Schätzungen aus Verbraucherschutz und Prüfpraxis reichen von etwa jeder achten bis zu jeder dritten Rechnung. Bei vielen Zählern und Standorten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine Rechnung betroffen ist.

Welche Rechnungen können geprüft werden?

Wir prüfen Strom-, Erdgas- und Fernwärmerechnungen – von der Standardabrechnung bis zur komplexen Lastgangabrechnung mit registrierender Leistungsmessung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel Ihre Energierechnungen (idealerweise Jahresrechnungen), die zugehörigen Liefer- und Netzverträge sowie – falls vorhanden – Lastgangdaten und Zählerstände. Was genau nötig ist, klären wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Das hängt von Umfang und Datenlage ab. Eine einzelne Jahresrechnung ist meist zügig geprüft; bei mehreren Standorten und Zählern planen wir entsprechend mehr Zeit ein. Einen konkreten Zeitrahmen nennen wir mit dem Angebot.

Wie läuft das Reporting ab?

Sie erhalten einen strukturierten Prüfbericht als PDF mit Übersicht aller Auffälligkeiten, monetärer Bewertung, Priorisierung, Handlungsempfehlungen und einer Management-Zusammenfassung.

Was passiert bei festgestellten Fehlern?

Wir bewerten den Fehler, beziffern den Betrag und empfehlen das weitere Vorgehen. Auf Wunsch übernehmen wir die Reklamation gegenüber dem Versorger bis zur Korrektur.

Unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Energieversorger?

Ja. Wir formulieren die Reklamation, bereiten Nachweise auf, machen Rückforderungen geltend und begleiten den Vorgang bis zur Klärung – die Entscheidungshoheit bleibt bei Ihnen.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten richten sich nach Anzahl der Rechnungen und Standorte, der Energieart und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot; feste Pauschalpreise nennen wir bewusst nicht.

Können ältere Rechnungen geprüft werden?

Ja, auch zurückliegende Rechnungen lassen sich prüfen. Ob und wie weit Rückforderungen möglich sind, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Fristen ab – das bewerten wir mit.

Lohnt sich die Prüfung auch für kleinere Unternehmen?

Ja. Der prozentuale Fehleranteil ist von der Betriebsgröße unabhängig, und schon eine korrigierte Position kann die Prüfkosten übersteigen.

Welche Einsparpotenziale sind realistisch?

Das lässt sich nicht pauschal versprechen – es hängt davon ab, ob und welche Fehler vorliegen. In der Praxis reichen die Effekte von der Korrektur einzelner Positionen bis zu strukturellen Einsparungen etwa durch individuelle Netzentgelte.

Werden auch Sonderverträge geprüft?

Ja. Individuell vereinbarte Konditionen, Rabatte und Boni gleichen wir gezielt mit der Rechnung ab, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich gewährt werden.

Können mehrere Standorte gleichzeitig geprüft werden?

Ja. Gerade bei mehreren Standorten und Zählern lohnt sich das Controlling besonders, weil sich Fehler dort vervielfachen. Wir prüfen standortübergreifend.

Welche Preisbestandteile werden kontrolliert?

Unter anderem Arbeits- und Grundpreis, Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Energiesteuer und die netzentgeltbasierten Umlagen – jeweils auf Höhe, Zeitraum und Vertragskonformität.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach dem Erstgespräch stellen Sie die Unterlagen bereit; wir prüfen, erstellen den Bericht und besprechen die Ergebnisse. Auf Wunsch begleiten wir die Reklamation. Ihr Aufwand bleibt gering.

Gibt es eine laufende Betreuung?

Ja. Neben der einmaligen Prüfung bieten wir ein laufendes Rechnungscontrolling an, bei dem jede neue Rechnung geprüft wird, bevor ein Fehler zum Dauerfehler wird.

Können Fernwärmerechnungen ebenfalls geprüft werden?

Ja. Bei Fernwärme prüfen wir insbesondere Grund- und Arbeitspreis, das Messentgelt und die korrekte Anwendung der Preisänderungs- bzw. Preisgleitklauseln, die häufig Fehlerquellen sind.

Warum lohnt sich externes Rechnungscontrolling?

Weil ein externer, unabhängiger Blick Fehler erkennt, die intern leicht übersehen werden, und weil energiewirtschaftliches Spezialwissen nötig ist, um Netzentgelte, Umlagen und Steuern korrekt zu beurteilen. Der Nutzen übersteigt die Kosten in der Regel deutlich.

Sind Sie an einen Energieversorger gebunden?

Nein. Wir arbeiten vollständig unabhängig und ohne Provisionen von Lieferanten. Unser Ergebnis dient allein Ihrem Interesse.

Was unterscheidet Rechnungscontrolling vom Energieeinkauf?

Der Energieeinkauf verhandelt die Konditionen vor Vertragsabschluss; das Rechnungscontrolling prüft nach Vertragsabschluss, ob genau diese Konditionen korrekt abgerechnet werden. Beides ergänzt sich.

Prüfen Sie auch Lastgangdaten?

Ja. Bei registrierender Leistungsmessung werten wir Lastgänge aus – etwa Spitzenlast, Benutzungsstunden und Blindarbeit – und prüfen deren korrekte Abrechnung sowie mögliche Reduzierungen der Netzentgelte.

Können Sie prüfen, ob wir Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben?

Ja. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 19 StromNEV vorliegen – etwa atypische Netznutzung oder stromintensive Bandlast – und ob sich daraus reduzierte Netzentgelte ergeben.

Wie starten wir die Zusammenarbeit?

Am einfachsten über eine kurze Anfrage mit ein paar Eckdaten zu Ihren Energiearten, Standorten und Zählern. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und den nächsten Schritten.

Ihre Energierechnungen – geprüft, transparent, ohne Aufwand für Sie

Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung, wo bei Ihnen Potenzial liegt. Bundesweite Betreuung.

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