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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Datenschutzbeauftragter

DSGVO-konforme Betreuung für Ihr Unternehmen – rechtssicher, unabhängig und bundesweit. Wir übernehmen Bestellung, Behördenmeldung und laufende Betreuung. Zum Festpreis ab 149 € im Monat, mit festem Ansprechpartner.

  • Bestellung und Behördenmeldung in wenigen Werktagen
  • Festpreis ab 149 € im Monat, ohne Nebenkosten
  • Fester Ansprechpartner, Rückmeldung binnen 24 Stunden
  • Bundesweite Betreuung, Rechtsstand Juli 2026

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

Über 10 Jahre Praxis

Beauftragtenfunktionen für Transport, Logistik, Industrie und Handel.

Bundesweit

Vor-Ort-Termine deutschlandweit, laufende Betreuung digital.

Persönlicher Ansprechpartner

Kein Ticketsystem. Sie sprechen mit der Person, die Ihren Betrieb kennt.

Festpreis ab 149 €

Monatlich planbar, ohne Fortbildungs-, Literatur- und Softwarekosten.

Wann benötigen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Die Benennungspflicht ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Entscheidend sind zwei Fragen: Wie viele Personen verarbeiten bei Ihnen regelmäßig personenbezogene Daten – und wie risikoreich sind diese Verarbeitungen? Trifft einer der Fälle zu, ist die Benennung Pflicht.

Pflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 Abs. 1 BDSG

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind – oder unabhängig von der Beschäftigtenzahl bei risikoreichen Verarbeitungen. Gezählt werden Personen, nicht Vollzeitstellen: Teilzeitkräfte, Aushilfen und Leiharbeitnehmer zählen jeweils voll.

Ja – Sie sind benennungspflichtig, wenn

  • mindestens 20 Personen regelmäßig am Bildschirm mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist – etwa bei Videoüberwachung, Telematik oder Bewerber-Scoring
  • Sie Daten geschäftsmäßig übermitteln oder Markt- und Meinungsforschung betreiben
  • Ihre Kerntätigkeit umfangreiche Überwachung oder besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO umfasst
  • Sie eine Behörde oder öffentliche Stelle sind

In der Regel nicht pflichtig, wenn

  • weniger als 20 Personen Daten verarbeiten und keine risikoreichen Verarbeitungen vorliegen
  • Beispiel: ein Handwerksbetrieb mit 15 Beschäftigten ohne Videoüberwachung
  • Achtung: Eine Arztpraxis mit fünf Beschäftigten ist dagegen pflichtig
  • Achtung: Alle übrigen DSGVO-Pflichten bestehen trotzdem – Verarbeitungsverzeichnis, TOM, Informationspflichten

Hinweis zur Rechtslage: Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 2025 angekündigt, § 38 Abs. 1 BDSG bis Ende 2026 aufzuheben. Zugesagt ist ein Gesetzentwurf, nicht das Inkrafttreten – die 20-Personen-Schwelle gilt unverändert fort. Stand: Juli 2026. Mehr dazu in unseren aktuellen Fachbeiträgen.

Kostenloser DSGVO-Pflicht-Check

Fünf Fragen, ein Ergebnis: Finden Sie in unter einer Minute heraus, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss.

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Unsicher, ob die Benennungspflicht Sie trifft?
Schildern Sie uns Mitarbeiterzahl, Branche und eingesetzte Systeme. Sie erhalten eine belastbare Einschätzung – schriftlich und kostenfrei.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Rechtssicherheit

Wir übernehmen die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO vertraglich verbindlich, abgesichert durch Berufshaftpflicht. Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO ab Tag eins.

Kalkulierbare Kosten

Ein Festpreis im Monat statt Personalanteil, Fortbildung, Fachliteratur und Software. Keine Vertretungsregelung, keine versteckten Positionen.

Neutralität

Der Blick von außen kennt weder Betriebsblindheit noch Interessenkonflikt nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO – anders als Geschäftsführung, IT- oder Personalleitung.

Kein Kündigungsschutz

Statt besonderem Schutz nach § 38 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 BDSG gelten allein die Fristen des Dienstleistungsvertrags.

Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung und Meldung

Formale Bestellung zum Datenschutzbeauftragten und Meldung der Kontaktdaten an die Aufsichtsbehörde nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO.

Laufende Beratung

Fester Ansprechpartner für neue Software, Verträge und Auskunftsersuchen – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Schulungen

Praxisnahe Datenschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten vor Ort oder digital, prüfungsfest dokumentiert.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Beurteilung, ob eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist – einschließlich Begleitung und Überwachung der Durchführung.

Verarbeitungsverzeichnis

Erstellung und Pflege des Verzeichnisses nach Art. 30 DSGVO – das erste Dokument, das eine Aufsichtsbehörde anfordert.

Technische und organisatorische Maßnahmen

TOM nach Art. 32 DSGVO, die im Alltag tatsächlich greifen – nicht nur als Beschreibung aus einer Vorlage.

Audits

Regelmäßige Prüfung von Verarbeitungen, Dienstleistern und Webauftritt – Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan mit Fristen.

Behördenkommunikation

Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene, inklusive Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO.

Alle Beauftragtenfunktionen aus einer Hand.
Datenschutz, Compliance, Ombudsstelle, Gefahrgut, Gefahrstoff und Abfall – ein Vertrag, eine Rechnung, ein Termin.

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Beide Wege sind rechtlich zulässig. Die Entscheidung ist betriebswirtschaftlich – und fällt in Betrieben unter 100 Beschäftigten fast immer zugunsten der externen Lösung aus, weil intern kaum jemand ohne Interessenkonflikt zur Verfügung steht.

KriteriumInterner DSBExterner DSB
KostenPersonalanteil, Fortbildung, Literatur, SoftwareMonatlicher Festpreis
FachkundeMuss aufgebaut und aktuell gehalten werdenAb Tag eins vorhanden
KündigungsschutzBesonderer Schutz nach § 6 Abs. 4 BDSGReguläre Vertragsfristen
Ausfall bei Urlaub und KrankheitVertretung selbst organisierenVertretung im Haus geregelt
UnabhängigkeitBetriebsblindheit, InteressenkonflikteStrukturell unabhängig
HaftungArbeitnehmerhaftung, faktisch begrenztVertraglich, mit Berufshaftpflicht

Wer intern nicht in Frage kommt

Geschäftsführung, IT-Leitung, Personal-, Vertriebs- und Marketingleitung sowie die Rechtsabteilung entscheiden über Verarbeitungen und würden sich selbst kontrollieren (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Eine fehlerhafte Benennung ist unwirksam – und damit riskanter als gar keine.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  • 1AnalyseKostenlose Erstberatung, danach Bestandsaufnahme von Verarbeitungen, Systemen, Dienstleistern und Website. Ihr Aufwand: rund vier Stunden.
  • 2BestellungSie erhalten die Bestellungsurkunde, wir melden uns bei der Aufsichtsbehörde. Die Benennungspflicht ist in wenigen Werktagen erfüllt.
  • 3UmsetzungPriorisierter Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten und Fristen. Die vollständige Dokumentation entsteht in zwei bis vier Monaten.
  • 4Laufende BetreuungErreichbar bei neuer Software, Verträgen, Auskunftsersuchen und Vorfällen. Ihr Aufwand liegt danach unter einer Stunde im Monat.
  • 5JahresberichtAudit, aktualisierte Dokumentation und Tätigkeitsbericht als Nachweis gegenüber Geschäftsführung, Kunden und Behörde.

Lieber persönlich sprechen?
Wir rufen Sie zum Wunschtermin zurück – unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Marktüblich sind 150 bis 800 € im Monat, je nach Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Bei uns beginnen die Pakete bei 149 € – inklusive Bestellung, Behördenmeldung und Onboarding. Ein separates Einrichtungsentgelt fällt nicht an.

BASIC

Für Unternehmen bis 19 Beschäftigte
149 / Monat zzgl. USt.
  • Inhalt:
  • Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO
  • Verarbeitungsverzeichnis für bis zu 6 Verarbeitungen
  • Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
  • Muster-Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO
  • IT-Nutzungsrichtlinie für Ihre Beschäftigten
  • Checklisten, Merkblätter und Leitfäden
  • Inklusive:
  • Datenschutz-Support per Telefon und E-Mail
  • Jährliches Statusgespräch
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht
  • Datenschutz-Siegel für Ihre Website

EXPERT

Für Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten
299 / Monat zzgl. USt.
  • Alles aus BASIC, zusätzlich:
  • Verarbeitungsverzeichnis für bis zu 12 Verarbeitungen
  • Individuelle Auftragsverarbeitungsverträge statt Muster
  • Dokumentation der TOM nach Art. 32 DSGVO
  • Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • Jährliches Datenschutz-Audit mit Maßnahmenplan
  • Prüfung Ihrer Website auf Cookies, Consent und Drittdienste
  • Mitarbeiterschulung vor Ort, einmal jährlich
  • Inklusive:
  • Halbjährliches Statusgespräch
  • Begleitung bei Behördenanfragen und Datenpannen
EMPFOHLEN

PROFESSIONAL

Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
549 / Monat zzgl. USt.
  • Alles aus EXPERT, zusätzlich:
  • Verarbeitungsverzeichnis für bis zu 25 Verarbeitungen
  • Mehrere Standorte in einem Vertrag
  • Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Löschkonzept mit gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
  • Halbjährliche Audits statt jährlich
  • Schulungen nach Fachbereichen: Personal, Vertrieb, Disposition, IT
  • Inklusive:
  • Persönliche Notfallnummer bei Datenpannen
  • Rückmeldung innerhalb von 8 statt 24 Stunden
  • Quartalsweises Statusgespräch

Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Mindestlaufzeit 12 Monate, danach quartalsweise kündbar. Onboarding, Bestandsaufnahme und Behördenmeldung sind im Paketpreis enthalten.

Rechenbeispiel: intern gegen extern

Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten benennt intern: Arbeitszeitanteil von rund 15 Prozent einer Stelle, Grundausbildung, jährliche Fortbildung nach Art. 38 Abs. 2 DSGVO, Fachliteratur und Software summieren sich auf etwa 13.000 € im Jahr. Das Paket EXPERT liegt bei 3.588 € – rund 9.400 € Unterschied, ohne Vertretungsregelung und ohne Kündigungsschutz. Kalkulationsbeispiel, tatsächliche Werte variieren.

Welches Paket passt zu Ihrem Unternehmen?
Nennen Sie uns Mitarbeiterzahl und Branche – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot zum Festpreis.

Warum Gefahrgut Consulting?

  • Über 10 Jahre Beauftragtenpraxis. Wir kennen die Perspektive der Aufsichtsbehörde ebenso wie die des Mittelständlers, der seinen Betrieb am Laufen halten muss. Mehr im Unternehmensporträt.
  • Persönliche Betreuung statt Ticketsystem. Direkt erreichbar unter 0214 403 9597, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
  • Fester Ansprechpartner. Sie sprechen mit der Person, die Ihren Betrieb kennt – auch im dritten Jahr der Zusammenarbeit.
  • Bundesweite Betreuung. Vor-Ort-Termine deutschlandweit, laufende Betreuung digital, ohne Reisekosten für Sie. Hauptsitz Leverkusen.
  • Transparente Festpreise. Was im Paket enthalten ist, steht auf dieser Seite. Kein Einrichtungsentgelt, keine Stundensätze.
  • Branchenkenntnis in Transport und Logistik. Wer Frachtbrief, Fahrerkarte und Telematik kennt, versteht Ihre Datenflüsse schneller – siehe Lenk- und Ruhezeiten.

Branchen, die wir betreuen

IndustrieBeschäftigtendaten, Zutrittskontrolle, Lieferantenmanagement
Spedition und LogistikTelematik, Fahrerkarten, Führerscheinkontrolle, Videoüberwachung
GesundheitswesenPatienten- und Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
Handel und E-CommerceKundenkonten, Zahlungsdaten, Newsletter, Tracking und Consent
ChemieGefahrstoffdaten, arbeitsmedizinische Vorsorge, Werkschutz
ProduktionSchichtplanung, Zeiterfassung, Maschinen- und Leistungsdaten
Dienstleistung und ITRolle als Auftragsverarbeiter, Cloud-Architekturen, Mandantendaten
KommunenBenennungspflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO, unabhängig von der Größe

Häufige Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 Abs. 1 BDSG). Unabhängig davon besteht die Pflicht bei Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung, geschäftsmäßiger Übermittlung, Markt- und Meinungsforschung sowie bei umfangreicher Überwachung oder besonderen Datenkategorien als Kerntätigkeit (Art. 37 DSGVO).

Ab 20 Personen mit ständiger automatisierter Datenverarbeitung. Gezählt werden Personen, nicht Vollzeitstellen – Teilzeitkräfte, Aushilfen, Werkstudenten und Leiharbeitnehmer zählen jeweils voll. Der frühere Schwellenwert von 10 Personen gilt seit November 2019 nicht mehr.

Die Bundesregierung hat am 4. Dezember 2025 angekündigt, § 38 Abs. 1 BDSG bis Ende 2026 zu streichen. Zugesagt ist ein Gesetzentwurf, nicht das Inkrafttreten. Aktuell gilt die Schwelle unverändert; bei risikoreichen Verarbeitungen bliebe die Pflicht ohnehin über Art. 37 DSGVO bestehen.

Jede Person mit nachgewiesener Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO, ausreichender Zeit und ohne Interessenkonflikt. Das kann ein Beschäftigter ohne Entscheidungsbefugnis über Verarbeitungen sein oder ein externer Dienstleister. In Betrieben unter 100 Beschäftigten ist intern selten jemand geeignet.

Nein. Er bestimmt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung und würde sich selbst kontrollieren – ein Interessenkonflikt nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO. Dasselbe gilt in aller Regel für IT-, Personal-, Vertriebs- und Marketingleitung sowie für die Rechtsabteilung.

Der interne DSB ist Beschäftigter und genießt besonderen Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG; Fachkunde und Vertretung muss das Unternehmen selbst aufbauen. Der externe DSB bringt Fachkunde ab Tag eins mit, arbeitet zum Festpreis, ist strukturell unabhängig und unterliegt nur den Fristen des Dienstleistungsvertrags.

Die unterlassene Benennung trotz Pflicht ist nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO mit Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bewehrt; bei kleineren Betrieben liegen verhängte Bußgelder meist im vier- bis fünfstelligen Bereich. Das größere Risiko: Eine Prüfung deckt ohne DSB meist mehrere Verstöße gleichzeitig auf.

Marktüblich sind 150 bis 800 € monatlich, abhängig von Unternehmensgröße und Leistungsumfang. Unsere Pakete beginnen bei 149 € im Monat zum Festpreis – inklusive Bestellung, Behördenmeldung und Onboarding, ohne separates Einrichtungsentgelt.

Nach Art. 39 DSGVO: Unterrichtung und Beratung, Überwachung der Einhaltung, Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten, Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde als deren Anlaufstelle. Hinzu kommen Verarbeitungsverzeichnis, TOM-Dokumentation und Vorfallmanagement.

Nach der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie die Bestellungsurkunde, wir melden die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde. Damit ist die Benennungspflicht in wenigen Werktagen erfüllt. Die vollständige Dokumentation entsteht je nach Ausgangslage in zwei bis vier Monaten.

Ja. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO sind die Kontaktdaten zu veröffentlichen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Beides übernehmen wir für Sie.

Nein. Die laufende Betreuung erfolgt weitgehend digital. Erstaufnahme, Audits und Präsenzschulungen bieten wir bundesweit an, ohne dass Ihnen Reisekosten entstehen.

Ja, jederzeit unter Beachtung der Vertragsfrist. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag, übernehmen Dokumentation und Behördenmeldung und stimmen den Starttermin auf Ihr Vertragsende ab – ohne Betreuungslücke. Verarbeitungsverzeichnis, TOM und Schulungsnachweise gehören Ihrem Unternehmen, nicht dem bisherigen Dienstleister.

12 Monate Mindestlaufzeit, danach quartalsweise kündbar – ohne besonderen Kündigungsschutz, wie er für interne Datenschutzbeauftragte gilt.

ComplyDesk: Ihr Compliance-Portal zum Mandat – ohne Aufpreis

Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungen, Löschfristen und Schulungsnachweise liegen in Ihrem Portal bereit. Sie sehen jederzeit, welche Frist als Nächstes fällig wird und welcher Nachweis noch fehlt. Wir arbeiten als Ihre bestellten Datenschutzbeauftragten direkt darin.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – Mitarbeiterzahl, Branche und was Sie beschäftigt. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Einschätzung: ob eine Benennungspflicht besteht, wo Handlungsbedarf liegt und was die Betreuung kosten würde.

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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