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GEFAHRGUT CONSULTING

Energiebeschaffung für Unternehmen

Strom und Gas strategisch einkaufen statt Verträge stillschweigend verlängern: Wir schreiben Ihren Bedarf am Markt aus, wählen die passende Beschaffungsstrategie und kontrollieren Verträge und Rechnungen über die gesamte Laufzeit. Unabhängig und ohne Provision vom Energieversorger.

  • Unabhängig – keine Provision vom Energieversorger
  • Bundesweite Ausschreibung von Strom und Gas
  • Fester Ansprechpartner statt Callcenter
  • Vertragsprüfung, Netzentgelte und Rechnungscontrolling inklusive
  • 5,0 ★★★★★ bei Google · 10+ Bewertungen

Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages

UnabhängigVergütung ausschließlich durch Sie – keine Provision, keine Rückvergütung vom Versorger
DeutschlandweitSitz in Leverkusen, Betreuung im gesamten Bundesgebiet und standortübergreifend
PersönlichAlex Cwiklinski als fester Ansprechpartner – vom Erstgespräch bis zur Rechnungsprüfung
5,0 ★★★★★ bei Google10+ Bewertungen · Bewertungen ansehen

Warum professionelle Energiebeschaffung Energiekosten dauerhaft senkt

Energie ist für die meisten Unternehmen der drittgrößte Kostenblock nach Personal und Material – und der einzige, dessen Preis sich stündlich ändert. Wer seinen Strom- oder Gasvertrag verlängert, ohne den Markt anzusprechen, zahlt in aller Regel einen Aufschlag für die Bequemlichkeit des Lieferanten.

Professionelle Energiebeschaffung ist deshalb kein Preisvergleich, sondern ein Prozess: Verbrauchsdaten aufbereiten, Bedarf und Risikobudget definieren, den Markt zum richtigen Zeitpunkt ansprechen, Angebote auf eine gemeinsame Basis rechnen und den Vertrag über die gesamte Laufzeit kontrollieren. Genau das übernehmen wir – als Berater, der von Ihnen bezahlt wird und nicht vom Energieversorger.

Typische Fehler beim Energieeinkauf – und was sie kosten

Der Vertrag verlängert sich still

Die meisten Lieferverträge verlängern sich automatisch, wenn die Kündigungsfrist verstreicht. Ohne Fristenkalender ist der Markt für ein weiteres Jahr geschlossen – unabhängig davon, wie günstig er gerade ist.

Einkauf an einem einzigen Stichtag

Wer den gesamten Jahresbedarf an einem Tag fixiert, macht das Ergebnis vom Zufall abhängig. Ein ungünstiger Stichtag wirkt über die volle Vertragslaufzeit nach.

Nur der Arbeitspreis wird verglichen

Angebote unterscheiden sich in Toleranzbändern, Mehr- und Mindermengenregelungen, Preisanpassungsklauseln und Bilanzkreisrisiken. Der niedrigste Cent-Wert ist nicht automatisch das günstigste Angebot.

Netzentgelte bleiben unangetastet

Netzentgelte und Umlagen machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus. Entlastungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV werden nur auf Antrag gewährt – und nur für Zeiträume, die noch offen sind.

Rechnungen werden nicht geprüft

Falsche Zählerstände, veraltete Netzentgelte, nicht gewährte Entlastungen und fehlerhafte Umlagenabrechnungen fallen ohne systematisches Rechnungscontrolling nicht auf.

Beratung auf Provisionsbasis

Wird der Berater vom Lieferanten vergütet, entscheidet nicht zwangsläufig das beste Angebot. Die wichtigste Frage an jeden Energieberater lautet deshalb: Wer bezahlt Sie?

Zahlen Sie zu viel für Strom und Gas? Wir prüfen es kostenfrei.

Unsere Lösung: Strom- und Gasverträge professionell ausschreiben

Wir bündeln Ihren Bedarf über alle Abnahmestellen, holen vergleichbare Angebote am Markt ein und verhandeln bis zum Abschluss. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen – wir liefern die Grundlage dafür:

  • Verbrauchs- und Lastgangdaten aller Abnahmestellen aufbereiten
  • Beschaffungsstrategie, Zeitfenster und Risikobudget festlegen
  • Ausschreibungsunterlagen mit einheitlichem Leistungsverzeichnis erstellen
  • Geeignete Lieferanten ansprechen, Bonität prüfen, Angebote zeitgleich einholen
  • Angebote auf eine einheitliche Basis rechnen und transparent gegenüberstellen
  • Vertrag verhandeln, Klauseln prüfen, Lieferantenwechsel und Fristen überwachen

Unser Prinzip: Sie sehen jedes Lieferantenangebot im Original. Wir erhalten weder Provision noch Rückvergütung oder Bestandspflege von Energieversorgern. Unsere Vergütung kommt ausschließlich von Ihnen – damit ist unsere Empfehlung nicht an einen bestimmten Lieferanten gebunden.

Beschaffungsstrategie wählen: Festpreis, Tranchenmodell oder Spotmarkt

Es gibt keine Beschaffungsstrategie, die für jedes Unternehmen richtig ist. Entscheidend sind Verbrauchsmenge, Lastprofil, Planungssicherheit im Budget und die Risikotragfähigkeit Ihres Unternehmens.

Festpreis / Stichtagsbeschaffung

Der gesamte Bedarf wird an einem Tag für die volle Laufzeit fixiert. Maximale Budgetsicherheit – das Ergebnis hängt allerdings vollständig vom gewählten Stichtag ab.

Geeignet für: kleinere Verbräuche und Unternehmen mit strenger Budgetplanung.

Tranchenmodell / strukturierte Beschaffung

Der Bedarf wird in mehrere Tranchen zerlegt und über einen längeren Zeitraum am Terminmarkt eingekauft. Das mittelt Preisspitzen aus und löst das Ergebnis vom Zufall eines einzelnen Tages.

Geeignet für: den Regelfall ab etwa 1 GWh Jahresverbrauch.

Spot- und Indexbeschaffung

Die Belieferung folgt dem Börsenpreis am Day-Ahead-Markt. Chancen bei fallenden Preisen, volles Preisrisiko bei steigenden. Verlangt laufende Marktbeobachtung.

Geeignet für: Teilmengen oder flexible Verbraucher mit steuerbaren Lasten, in der Regel ab etwa 5 GWh Jahresverbrauch.

Portfoliomanagement

Kombination aus Termin- und Spotmarkt mit laufender Steuerung sowie definierten Preisober- und -untergrenzen. Höchster Steuerungsaufwand, größte Flexibilität.

Geeignet für: Verbräuche im zweistelligen GWh-Bereich.

StrategiePreisrisikoBudgetsicherheitSteuerungsaufwandSinnvoll ab
Festpreisgering in der Laufzeit, hoch am Stichtagsehr hochgeringjeder Größe
Tranchenmodellüber die Tranchen verteilthochmittelca. 1 GWh pro Jahr
Spot / Indexhochgeringmittel bis hochca. 5 GWh pro Jahr
Portfoliomanagementaktiv steuerbarmittelhochca. 10 GWh pro Jahr

Die Schwellenwerte sind Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis und keine festen Grenzen. Entscheidend bleibt das individuelle Lastprofil.

Ablauf: In sechs Schritten zum neuen Energievertrag

1

Kostenlose Erstberatung

Wir sichten Ihre aktuellen Verträge, Verbräuche und Laufzeiten und sagen Ihnen offen, ob und wann sich eine Ausschreibung rechnet.

2

Daten- und Vertragsanalyse

Lastgänge, Abnahmestellen, Netzentgelte, Umlagen und bestehende Entlastungen werden vollständig erfasst und plausibilisiert.

3

Beschaffungsstrategie

Gemeinsam legen wir Modell, Zeitraum und Risikobudget fest – einschließlich der Kriterien, bei denen die Ausschreibung abgebrochen wird.

4

Ausschreibung am Markt

Wir sprechen geeignete Lieferanten an, prüfen deren Bonität und holen alle Angebote zum selben Stichzeitpunkt ein. Nur so sind sie vergleichbar.

5

Vergabe und Vertrag

Angebote werden auf eine einheitliche Basis gerechnet, Klauseln geprüft und Konditionen nachverhandelt. Die Vergabeentscheidung treffen Sie.

6

Laufende Betreuung

Fristenüberwachung, Rechnungscontrolling, Marktbeobachtung und rechtzeitige Vorbereitung der nächsten Beschaffungsrunde.

Ihr Energievertrag läuft aus? Wir übernehmen die Ausschreibung.

Unsere Leistungen in der Energiebeschaffung

Beschaffung und Ausschreibung

  • Analyse bestehender Strom- und Gasverträge
  • Aufbereitung von Verbrauchs- und Lastgangdaten
  • Bündelung mehrerer Standorte zu einer Ausschreibung
  • Entwicklung der Beschaffungsstrategie
  • Durchführung der Ausschreibung inklusive Lieferantenauswahl
  • Bonitätsprüfung der Bieter
  • Vertragsverhandlung und Prüfung der Vertragsklauseln
  • Begleitung des Lieferantenwechsels

Controlling, Absicherung und Compliance

  • Kündigungs- und Fristenmanagement
  • Marktbeobachtung und Preisberichte
  • Risikomanagement und Preisabsicherung
  • Rechnungsprüfung und Rechnungscontrolling
  • Prüfung von Netzentgelten und Entlastungstatbeständen
  • Energiecontrolling und Verbrauchsberichte
  • Abstimmung mit ISO 50001, EnEfG und EDL-G
  • Unterstützung bei Herkunftsnachweisen und Ökostrombezug

Energiepreisbestandteile 2026: Wo im Strompreis noch Geld liegt

Nur etwa die Hälfte des gewerblichen Strompreises entfällt auf die Energie selbst. Der Rest sind Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben – und genau dort liegen die Positionen, die sich mit Anträgen und Nachweisen beeinflussen lassen. Eine ausführliche Herleitung finden Sie in unserem Ratgeber zur Strompreis-Zusammensetzung.

BestandteilStand 2026Beeinflussbar durch
Energiepreis (Beschaffung)marktabhängigBeschaffungsstrategie, Ausschreibung, Timing
Netzentgelt2026 durch einen auf das Jahr 2026 befristeten Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro nach § 24c EnWG gedämpftindividuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV
KWKG-Umlage0,446 ct/kWh
Umlage für besondere Netznutzung1,559 ct/kWh
Offshore-Netzumlage0,941 ct/kWh
EEG-Umlage0,00 ct/kWh seit 2023, Finanzierung über den Bundeshaushaltentfällt
StromsteuerRegelsatz 2,05 ct/kWh; für das produzierende Gewerbe seit 1.1.2026 dauerhaft auf den EU-Mindestsatz entlastet, ab 12.500 kWh JahresverbrauchEntlastungsantrag nach § 9b StromStG
Konzessionsabgabefür Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 3 KAV auf 0,11 ct/kWh begrenzt
Messstellenbetriebabhängig von Messeinrichtung und MessstellenbetreiberWechsel des Messstellenbetreibers
CO2-Kosten (Erdgas)nEHS-Zertifikate werden 2026 erstmals versteigert, Preiskorridor 55 bis 65 Euro; danach Verkauf zu 68 Euro, Nachkäufe 2027 zu 70 EuroEffizienzmaßnahmen, Brennstoffwechsel

Stand: Juli 2026. Umlagenwerte nach den Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber für das Kalenderjahr 2026; die netzentgeltbasierten Umlagen summieren sich auf 2,946 ct/kWh gegenüber 2,651 ct/kWh im Vorjahr. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage.

Neu 2026 – Industriestrompreis: Die Europäische Kommission hat die deutsche Richtlinie am 16. April 2026 beihilferechtlich genehmigt. Für strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren ist für die Jahre 2026 bis 2028 ein Zielpreis von rund 5 ct/kWh vorgesehen; die Antragstellung beim BAFA erfolgt 2027 rückwirkend für das Jahr 2026. Wir prüfen im Rahmen der Beschaffung, ob Ihr Unternehmen zu den anspruchsberechtigten Sektoren zählt.

Quellen: Umlagenwerte 2026 nach den Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de · Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026 nach § 24c EnWG, Bundesregierung · Industriestrompreis, BMWE-Pressemitteilung vom 16.04.2026 · nEHS-Versteigerung 2026, Deutsche Emissionshandelsstelle · Netzentgeltreform AgNes, Bundesnetzagentur

Energiebeschaffung mit EnEfG, EDL-G und ISO 50001 verzahnen

Beschaffung und Energierecht greifen ineinander: Dieselben Verbrauchsdaten, die wir für die Ausschreibung aufbereiten, sind die Grundlage für Energieaudit, Energiemanagementsystem und Entlastungsanträge. Wer beides getrennt bearbeitet, erhebt alles doppelt.

Energiemanagement nach ISO 50001

Ein Energiemanagementsystem liefert die Datenbasis für jede Beschaffungsentscheidung und ist Voraussetzung für mehrere Entlastungstatbestände.

ISO 50001 im Überblick · Externer Energiemanagementbeauftragter

Energieaudit nach EDL-G

Die Auditpflicht folgt aus dem EDL-G und besteht im Vierjahresturnus; durchgeführt wird das Audit nach DIN EN 16247-1. Mit der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie soll der Auslöser vom Unternehmensstatus auf den Energieverbrauch umgestellt werden.

Energieaudit nach EDL-G

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Es gilt weiterhin das EnEfG 2023 mit der Schwelle von 7,5 GWh für Energie- oder Umweltmanagementsysteme. Die im Juni 2026 vom Kabinett beschlossene Novelle ist noch nicht in Kraft – wir behalten den Stand für Sie im Blick.

EnEfG-Pflichten für Unternehmen

Individuelle Netzentgelte

Bei atypischer Netznutzung oder Bandlast ab 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh sind reduzierte Netzentgelte möglich. Die Bundesnetzagentur ordnet die Systematik derzeit unter dem Projektnamen AgNes neu; für Bestandskunden ist eine Verlängerung der Bandlastregelung bis Ende 2031 vorgesehen.

Individuelle Netzentgelte · Ablauf des Verfahrens

Für welche Unternehmen sich professionelle Energiebeschaffung lohnt

Als Faustregel gilt: Ab einem Jahresstromverbrauch von rund 100.000 kWh – der Schwelle zur registrierenden Leistungsmessung – oder ab etwa 1,5 Mio. kWh Erdgas steht Ihrem Unternehmen der Großhandelsmarkt offen und eine Ausschreibung wird wirtschaftlich. Darunter lohnt sich vor allem die Bündelung mehrerer Standorte zu einem gemeinsamen Los.

Produktion und Industrie

Hohe Grundlast, gute Voraussetzungen für Bandlastmodelle und Entlastungstatbestände – häufig der größte Hebel je eingesetzter Beratungsstunde.

Logistik, Lager und Kühlhäuser

Ausgeprägte Lastspitzen und temperaturgeführte Prozesse. Hier lohnt der Blick auf atypische Netznutzung und Lastmanagement.

Handel und Filialbetriebe

Viele kleine Abnahmestellen, die einzeln zu klein für den Markt sind. Gebündelt ergibt sich ein ausschreibungsfähiges Volumen.

Gesundheitswesen und Pflege

Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Labore mit durchgehendem Betrieb und hohen Anforderungen an Versorgungssicherheit.

Hotellerie, Gastronomie, Freizeit

Stark saisonale Verbräuche. Toleranzbänder und Mehr-/Mindermengenregelungen entscheiden hier über die tatsächlichen Kosten.

Kommunale und öffentliche Auftraggeber

Beschaffung im Rahmen des Vergaberechts – mit dokumentierter Vergabeakte, nachvollziehbaren Zuschlagskriterien und prüffester Wertung.

Warum Gefahrgut Consulting Ihre Energiebeschaffung übernimmt

Unabhängig

Wir werden ausschließlich von Ihnen vergütet. Keine Provision, keine Rückvergütung, keine Bestandspflege von Energieversorgern.

Ein Ansprechpartner

Sie sprechen durchgehend mit derselben Person – vom Erstgespräch bis zur Rechnungsprüfung im dritten Vertragsjahr.

Deutschlandweit

Von Leverkusen aus betreuen wir Unternehmen im gesamten Bundesgebiet – standortübergreifend und netzbetreiberunabhängig.

Beschaffung und Recht

Beschaffung, Energiemanagement, Energieaudit und Compliance greifen bei uns ineinander. Daten werden einmal erhoben und mehrfach genutzt.

Was kostet die Betreuung Ihrer Energiebeschaffung?

In der Energieberatung ist es üblich, dass der Berater vom Lieferanten vergütet wird. Wir machen das anders – und legen offen, wie wir abrechnen.

Erstberatung

Kostenfrei und unverbindlich. Wir sichten Verträge, Verbräuche und Fristen und sagen Ihnen, ob und wann sich eine Ausschreibung für Sie rechnet.

Ausschreibung als Projekt

Festes Projekthonorar, vor Beauftragung schriftlich vereinbart. Es richtet sich nach Anzahl der Abnahmestellen, Verbrauchsmenge und Beschaffungsmodell – nicht nach der erzielten Ersparnis.

Laufende Betreuung

Pauschale je Monat oder Jahr für Fristenmanagement, Marktbeobachtung, Rechnungscontrolling und Berichte. Der Umfang wird vorab festgelegt.

Warum das für Sie wichtig ist: Wer nach Provision oder erzielter Ersparnis vergütet wird, hat ein Interesse an einem hohen Vergleichspreis oder an bestimmten Lieferanten. Ein festes Honorar entkoppelt unsere Vergütung vom Ergebnis der Ausschreibung. Sie erhalten alle Angebote im Original und entscheiden selbst.

Selbst ausschreiben, Makler oder unabhängiger Berater?

KriteriumSelbst ausschreibenMakler auf ProvisionsbasisUnabhängiger Berater
Wer bezahlteigener Personalaufwandder EnergieversorgerIhr Unternehmen
InteressenlagedeckungsgleichAbschluss beim zahlenden Lieferantendeckungsgleich
Marktzugangbegrenzt auf bekannte Anbietermeist auf Partnerlieferanten begrenztoffener Bieterkreis
Einsicht in die Angebotevollständigoft nur aufbereitete Auswahlalle Angebote im Original
Interner Aufwandhochgeringgering
KostentransparenzhochVergütung im Arbeitspreis eingepreistHonorar vorab schriftlich vereinbart

Provisionen des Lieferanten sind nicht kostenlos – sie werden über den Arbeitspreis auf die gelieferte Menge umgelegt und laufen über die gesamte Vertragslaufzeit weiter.

Angebot für Ihre Energiebeschaffung – unverbindlich und in der Regel binnen eines Werktages.

Häufige Fragen zur Energiebeschaffung für Unternehmen

Energiebeschaffung umfasst den gesamten Prozess vom Aufbereiten der Verbrauchsdaten über die Wahl der Beschaffungsstrategie und die Ausschreibung am Markt bis zur Vertragsverhandlung und laufenden Kontrolle. Sie geht damit deutlich über einen Tarifvergleich hinaus: Gegenstand sind auch Toleranzbänder, Preisanpassungsklauseln, Bilanzkreisrisiken, Netzentgelte und Entlastungstatbestände.

Ab rund 100.000 kWh Strom pro Jahr wird die registrierende Leistungsmessung eingesetzt und Ihr Bedarf ist am Großhandelsmarkt ausschreibungsfähig. Bei Erdgas liegt die vergleichbare Größenordnung bei etwa 1,5 Mio. kWh. Unterhalb dieser Schwellen lohnt sich vor allem die Bündelung mehrerer Standorte zu einem gemeinsamen Los.

Bei der Ausschreibung wird der Bedarf zu einem Stichtag am Markt angefragt und der Zuschlag an einen Lieferanten vergeben. Bei der strukturierten Beschaffung wird die Menge in Tranchen zerlegt und über einen längeren Zeitraum eingekauft. Beides schließt sich nicht aus: Häufig wird ein Rahmenvertrag ausgeschrieben und die Menge anschließend strukturiert abgerufen.

Der Jahresbedarf wird in mehrere gleich große Teilmengen zerlegt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten am Terminmarkt fixiert werden. Der Einkaufspreis ist der gewichtete Durchschnitt aller Tranchen. Der Vorteil liegt in der Risikostreuung: Ein einzelner ungünstiger Zeitpunkt wirkt sich nur auf einen Bruchteil der Menge aus. Vorab werden Anzahl der Tranchen, Zeitfenster und Abbruchkriterien schriftlich festgelegt.

Den einen richtigen Zeitpunkt gibt es nicht, und seriös lässt er sich auch nicht vorhersagen. Beeinflussbar sind dagegen der Vorlauf und die Streuung: Wer 6 bis 24 Monate vor Lieferbeginn startet und die Menge auf mehrere Zeitpunkte verteilt, macht sich vom Zufall unabhängig. Bei kleineren Verbräuchen, die als Festpreis eingekauft werden, zählt vor allem der ausreichende Vorlauf. Entscheidend ist, die Kündigungsfristen nicht verstreichen zu lassen.

Am Terminmarkt werden Lieferungen für künftige Zeiträume gehandelt, typischerweise Quartale oder Kalenderjahre. Am Spotmarkt wird kurzfristig gehandelt, im Day-Ahead-Segment für den Folgetag. Der Terminmarkt liefert Planungssicherheit, der Spotmarkt bildet die tatsächliche Knappheit ab und schwankt entsprechend stark.

Sie lohnt sich für Unternehmen, die Lasten zeitlich verschieben können und Preisschwankungen im Budget aushalten. Für Betriebe mit starrem Produktionsprofil und enger Kalkulation ist sie riskant. In der Praxis bewährt sich häufig eine Mischung: Grundlast am Terminmarkt fixieren, flexible Teilmengen am Spotmarkt beziehen.

Direkt beeinflussbar sind drei Positionen: der Energiepreis über Beschaffungsstrategie und Ausschreibung, das Netzentgelt über individuelle Netzentgelte und die Stromsteuer über den Entlastungsantrag. Die netzentgeltbasierten Umlagen, die sich 2026 auf 2,946 ct/kWh summieren, sowie die Konzessionsabgabe sind dagegen gesetzt. Die vollständige Herleitung aller Bestandteile steht in unserem Ratgeber zur Strompreis-Zusammensetzung.

Nein. Die EEG-Umlage beträgt seit dem 1. Januar 2023 dauerhaft 0 ct/kWh und wird auf Rechnungen nicht mehr ausgewiesen. Die Förderung erneuerbarer Energien trägt seit 2023 der Bund – bis 2024 über den Klima- und Transformationsfonds, seit 2025 aus dem Kernhaushalt. Auf Altrechnungen und in älteren Vertragsklauseln taucht die Umlage jedoch weiterhin auf – ein Punkt, den wir bei der Vertragsprüfung regelmäßig korrigieren.

Zwei Entlastungen: Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für das produzierende Gewerbe sowie für Land- und Forstwirtschaft wurde zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf dem EU-Mindeststeuersatz festgeschrieben. Und die Übertragungsnetzbetreiber erhalten für 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro nach § 24c EnWG, was die Netzentgelte spürbar dämpft. Der Zuschuss ist ausdrücklich auf das Jahr 2026 befristet – in der Mehrjahresplanung sollte er nicht fortgeschrieben werden. Gegenläufig steigen die netzentgeltbasierten Umlagen leicht an.

Ein staatlich gestützter Strompreis von rund 5 ct/kWh für strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren, vorgesehen für die Jahre 2026 bis 2028. Durchführung beim BAFA, Antragstellung 2027 rückwirkend. Ob Ihr Unternehmen zu den begünstigten Sektoren zählt, prüfen wir anhand der maßgeblichen Sektorenliste.

Unternehmen mit atypischer Netznutzung, also einem Höchstlastbezug außerhalb der Hochlastzeitfenster, oder mit Bandlast ab 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh Jahresverbrauch können ein reduziertes Netzentgelt vereinbaren. Die Vereinbarung ist antrags- und fristgebunden. Ablauf, Nachweise und der Stand der AgNes-Reform stehen auf unserer Seite zu individuellen Netzentgelten.

Wichtig sind die Kündigungsfrist des Altvertrags, die fristgerechte Abmeldung, die vollständige Angabe aller Marktlokationen, die Schlussrechnung des bisherigen Lieferanten und die Abstimmung des Bilanzkreises. Ein Wechsel dauert regulär wenige Wochen. Wichtig für Kunden mit registrierender Leistungsmessung: Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greift nur in Niederspannung und Niederdruck. Wer in Mittelspannung oder Mitteldruck abnimmt, fällt nicht darunter – die Übergangsversorgung nach § 38a EnWG ist für den Netzbetreiber freiwillig. Der Wechseltermin muss deshalb sauber abgesichert werden.

Auf die Punkte hinter dem Preis: Toleranzband und Regelung für Mehr- und Mindermengen, Preisanpassungsklauseln bei Änderung von Steuern und Umlagen, Bonität und Sicherheitsleistungen, Kündigungs- und Verlängerungsklauseln, Regelungen zu Herkunftsnachweisen sowie das Vorgehen bei Standortänderungen. Diese Klauseln entscheiden darüber, was Sie am Ende tatsächlich zahlen.

Der Lastgang ist die viertelstündliche Aufzeichnung Ihres Leistungsbezugs über das Jahr. Er wird bei registrierender Leistungsmessung automatisch erfasst und ist die Grundlage für die Angebotskalkulation der Lieferanten, für die Prüfung atypischer Netznutzung und für jedes Energiecontrolling. Ihren Lastgang erhalten Sie kostenfrei vom Messstellenbetreiber.

Ja, und in aller Regel ist das der größte Hebel für Unternehmen mit vielen kleinen Abnahmestellen. Die Standorte werden zu einem Los gebündelt und gemeinsam angefragt, auch über verschiedene Netzgebiete hinweg. Das erhöht das Volumen, senkt die Vertriebskosten des Lieferanten und vereinheitlicht Laufzeiten und Fristen.

Nein. Wir erhalten keinerlei Zahlungen von Energieversorgern – weder Provision noch Rückvergütung oder Bestandspflege. Sie erhalten alle Angebote im Original und treffen die Vergabeentscheidung selbst.

Die Erstberatung ist kostenfrei. Ausschreibungen rechnen wir zu einem festen, vor Beauftragung schriftlich vereinbarten Projekthonorar ab, die laufende Betreuung als Pauschale mit vorab festgelegtem Umfang. Die Einzelheiten stehen weiter oben im Abschnitt zu den Kosten.

Ja. Grünstrom wird über Herkunftsnachweise abgebildet, die im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt und entwertet werden. Preisrelevant sind Herkunftsland, Erzeugungstechnologie und Alter der Anlage. Wenn Sie die Herkunft für die Nachhaltigkeitsberichterstattung belegen müssen, legen wir die entsprechenden Anforderungen bereits in der Ausschreibung fest.

Sie greifen auf dieselben Daten zu. Verbrauchs- und Lastgangdaten, die wir für die Ausschreibung aufbereiten, sind zugleich die Basis für das Energieaudit nach EDL-G, für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und für Entlastungsanträge. Wer beides getrennt beauftragt, erhebt alles doppelt. Deshalb bieten wir Beschaffung und Energierecht aus einer Hand an.

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Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage – Verbrauch, Standorte und Vertragsende genügen für eine erste Einschätzung. Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages eine Antwort. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0214 403 9597.

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

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