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Gefahrgut · ADR 1.1.3.6

ADR 1000-Punkte-Rechner

In weniger als einer Minute prüfen, ob Ihr Gefahrguttransport unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 fällt – mit vollständiger Stoffdatenbank (alle UN-Nummern der Tabelle A, ADR 2025), automatischer Beförderungskategorie und Live-Berechnung.

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Häufige Fragen zur 1000-Punkte-Regel

Was bedeutet die 1000-Punkte-Regel?

Die 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 ist eine Freistellung für kleinere Gefahrgutmengen. Bleibt die berechnete Punktesumme aller Gefahrgüter auf einer Beförderungseinheit bei 1000 oder darunter, entfallen wesentliche ADR-Pflichten – etwa orange Warntafeln, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und die schriftlichen Weisungen.

Wie werden ADR-Punkte berechnet?

Jede beförderte Menge wird mit dem Multiplikationsfaktor ihrer Beförderungskategorie multipliziert: Kategorie 1 × 50 (Sonderfälle × 20), Kategorie 2 × 3, Kategorie 3 × 1, Kategorie 4 × 0. Die Ergebnisse aller Positionen werden addiert. Beispiel: 10 Liter eines Stoffes der Kategorie 1 ergeben 10 × 50 = 500 Punkte.

Welche Beförderungskategorie gilt für meinen Stoff?

Die Beförderungskategorie (0 bis 4) ist jedem Stoff in Kapitel 3.2 Tabelle A des ADR, Spalte 15, zugeordnet. Sie richtet sich im Wesentlichen nach Klasse und Verpackungsgruppe. Dieser Rechner bestimmt die Kategorie automatisch aus der UN-Nummer.

Welche Mengen zählen bei der Berechnung?

Nach ADR 1.1.3.6.3 zählen: bei Gegenständen die Bruttomasse in kg, bei festen Stoffen sowie verflüssigten, tiefgekühlt verflüssigten und gelösten Gasen die Nettomasse in kg, bei flüssigen Stoffen die Nettomenge in Litern und bei verdichteten Gasen der Fassungsraum des Gefäßes in Litern. Der Rechner wählt die richtige Bezugsgröße automatisch.

Wie werden Mischladungen berechnet?

Bei Gefahrgütern unterschiedlicher Beförderungskategorien auf einer Beförderungseinheit wird für jede Position das Produkt aus Menge und Faktor gebildet und anschließend alles addiert. Bleibt die Gesamtsumme bei höchstens 1000, greift die Freistellung für die gesamte Ladung.

Welche Erleichterungen gelten unter 1000 Punkten?

Unterhalb von 1000 Punkten entfallen insbesondere: orange Warntafeln, ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers, schriftliche Weisungen, weite Teile der Fahrzeug- und Ausrüstungsvorschriften sowie die Tunnelbeschränkungen. Es genügt ein 2-kg-Feuerlöscher.

Welche Pflichten bleiben trotz Freistellung bestehen?

Auch unter 1000 Punkten gelten weiterhin: zugelassene und gekennzeichnete Verpackungen, ein Beförderungspapier mit Angabe der Gesamtmenge je Beförderungskategorie, die Unterweisung der Beteiligten nach Kapitel 1.3, das Rauchverbot bei Ladearbeiten, Zusammenladeverbote und die Ladungssicherung.

Wann benötige ich orange Warntafeln?

Orange Warntafeln sind erforderlich, sobald die Freistellung nach 1.1.3.6 nicht greift – also bei mehr als 1000 Punkten – sowie generell bei Tank- und Schüttguttransporten unabhängig von der Punktzahl.

Wann ist ein ADR-Schein erforderlich?

Die ADR-Schulungsbescheinigung („ADR-Schein") nach Kapitel 8.2 braucht der Fahrer, sobald die 1000-Punkte-Grenze überschritten wird oder die Freistellung aus anderen Gründen nicht anwendbar ist. Unterhalb der Grenze genügt die Unterweisung nach Kapitel 1.3.

Was passiert bei mehr als 1000 Punkten?

Über 1000 Punkten unterliegt der Transport den vollständigen ADR-Vorschriften: orange Warntafeln, ADR-Schein, schriftliche Weisungen, vollständige ADR-Ausrüstung, ggf. Tunnelbeschränkungen. Alternativ kann die Ladung auf mehrere Beförderungseinheiten aufgeteilt oder die Menge reduziert werden.

Was ist Beförderungskategorie 0?

Für Güter der Beförderungskategorie 0 (z. B. bestimmte PCB-haltige oder mit Wasser reagierende Stoffe) ist die Freistellung nach 1.1.3.6 grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig von der Menge. Der Rechner kennzeichnet solche Positionen entsprechend.

Gilt die 1000-Punkte-Regel auch für Tankfahrzeuge?

Nein. Die Freistellung nach 1.1.3.6 gilt nur für die Beförderung in Versandstücken. Beförderungen in Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainern oder in loser Schüttung sind ausgenommen.

Zählen Limited Quantities (LQ) in die 1000 Punkte hinein?

Nein. Gefahrgüter, die vollständig nach Kapitel 3.4 als begrenzte Mengen (LQ) verpackt und befördert werden, sind bereits eigenständig freigestellt und werden bei der 1000-Punkte-Berechnung nicht mitgerechnet.

Muss auch unter 1000 Punkten ein Beförderungspapier mitgeführt werden?

Ja. Das Beförderungspapier bleibt Pflicht und muss zusätzlich die Gesamtmenge der gefährlichen Güter je Beförderungskategorie enthalten. Nur so kann bei einer Kontrolle die Einhaltung der 1000-Punkte-Grenze nachgewiesen werden.

Ersetzt dieser Rechner den Gefahrgutbeauftragten?

Nein. Der Rechner liefert eine schnelle, unverbindliche Orientierung. Die rechtsverbindliche Prüfung – insbesondere von Sonderfällen, Zusammenladeverboten und Freistellungen – gehört in die Hand eines qualifizierten Gefahrgutbeauftragten.

Grundlagen · ADR 1.1.3.6

Was ist die 1000-Punkte-Regel?

Die 1000-Punkte-Regel nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist die wichtigste Kleinmengen-Freistellung im Gefahrguttransport auf der Straße. Jedem gefährlichen Gut ist über seine UN-Nummer eine Beförderungskategorie zugeordnet. Multiplizieren Sie die beförderte Menge mit dem Faktor dieser Kategorie, erhalten Sie die Gefahrgutpunkte. Bleibt die Summe aller Positionen auf einer Beförderungseinheit bei höchstens 1000 Punkten, entfallen zentrale ADR-Pflichten: orange Warntafeln, die ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers und die schriftlichen Weisungen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Erleichterung, nicht um eine vollständige Befreiung. Verpackung, Kennzeichnung der Versandstücke, Beförderungspapier, Ladungssicherung und die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bleiben auch unterhalb der Grenze verpflichtend.

Vertiefung: Alle Hintergründe, Erleichterungen und Pflichten haben wir im Fachbeitrag 1000-Punkte-Regel: Berechnung, Tabelle & Erleichterungen zusammengefasst. Diese Seite hier konzentriert sich auf die schnelle Berechnung mit dem Rechner.

So einfach geht es

So funktioniert der 1000-Punkte-Rechner

1

UN-Nummer eingeben

Tippen Sie die UN-Nummer oder den Stoffnamen ein, z. B. „1202“ oder „Diesel“. Der Rechner findet den Eintrag in der vollständigen Stoffdatenbank nach Tabelle A des ADR 2025 und ermittelt Beförderungskategorie und Faktor automatisch.

2

Menge erfassen

Geben Sie die Menge in Kilogramm oder Litern an. Der Rechner wählt die richtige Bezugsgröße nach ADR 1.1.3.6.3 – Nettomasse, Nettomenge in Litern oder Fassungsraum bei verdichteten Gasen.

3

Ergebnis ablesen

Die Gesamtpunkte werden live berechnet – auch für Mischladungen mit mehreren Positionen. Das Ergebnis exportieren Sie als PDF oder CSV, drucken es aus oder lassen es sich per E-Mail zusenden.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kostenlos & ohne Anmeldung

Der ADR-Rechner ist dauerhaft kostenlos nutzbar – ohne Registrierung, ohne Software-Installation, direkt im Browser auf PC, Tablet und Smartphone.

Alle UN-Nummern (ADR 2025)

Hinterlegt ist die komplette Tabelle A des aktuellen ADR 2025 – inklusive Beförderungskategorie, Faktor und Sonderfällen der Kategorie 1.

PDF für Ihre Dokumentation

Exportieren Sie die Berechnung als PDF und legen Sie sie zum Transportauftrag – als Nachweis Ihrer Prüfung für Disposition und Fahrer.

Formel & Tabelle

ADR-Punkte berechnen: Formel, Tabelle und Vorgehen

Die Punkteberechnung nach ADR 1.1.3.6 folgt einer einfachen Formel – entscheidend ist allein die richtige Beförderungskategorie aus Spalte 15 der Tabelle A:

Punkte = Menge (kg oder Liter) × Faktor der Beförderungskategorie
BeförderungskategorieFaktorMax. Menge je BeförderungseinheitTypische Beispiele
00 – keine Freistellung möglichz. B. UN 2315 (PCB), bestimmte mit Wasser reagierende Stoffe
1× 50 (Sonderfälle × 20)20 kg / Literz. B. UN 1017 Chlor, Stoffe der Verpackungsgruppe I
2× 3333 kg / Literz. B. UN 1203 Benzin, UN 1090 Aceton
3× 11000 kg / Literz. B. UN 1202 Diesel, UN 1263 Farbe (VG III)
4× 0unbegrenztz. B. leere, ungereinigte Verpackungen, UN 3268

Quelle: ADR 2025, Unterabschnitt 1.1.3.6.3 und Kapitel 3.2 Tabelle A, Spalte 15. Der Rechner oben ordnet Kategorie und Faktor automatisch zu – Sie müssen die Tabelle nicht auswählen.

Schritt für Schritt zur Punktesumme

1. UN-Nummer bestimmen: aus Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 14), Lieferschein oder Gebinde-Kennzeichnung.

2. Beförderungskategorie ablesen: Spalte 15 der Tabelle A – oder automatisch über den Rechner.

3. Menge × Faktor rechnen: für jede Position einzeln, mit der richtigen Bezugsgröße (netto kg, Liter oder Fassungsraum).

4. Alle Positionen addieren: maßgeblich ist die gesamte Ladung der Beförderungseinheit – inklusive Anhänger und Zuladungen unterwegs. Bis 1000 Punkte greift die Freistellung.

Aus der Praxis

Berechnungsbeispiele: So rechnet der 1000-Punkte-Rechner

Beispiel 1: Diesel-Lieferung

Ein Bauunternehmen bringt 800 Liter Diesel (UN 1202) in IBC zur Baustelle. Kategorie 3, Faktor 1:

800 × 1 = 800 Punkte → Freistellung greift. Erst ab mehr als 1000 Litern Diesel wäre die Grenze überschritten.

Beispiel 2: Mischladung Handwerk

120 Liter Benzin (UN 1203, Kat. 2, ×3) und 500 kg Farbe (UN 1263, VG III, Kat. 3, ×1):

360 + 500 = 860 Punkte → Freistellung greift. Für beide Positionen gilt: Beförderungspapier mit Gesamtmenge je Kategorie mitführen.

Beispiel 3: Grenze überschritten

250 Liter Aceton (UN 1090, Kat. 2, ×3) und 400 Liter Diesel: 750 + 400 = 1150 Punkte → keine Freistellung.

Lösung: Ladung auf zwei Fahrzeuge aufteilen oder Menge reduzieren – sonst gelten alle ADR-Pflichten inklusive Warntafeln und ADR-Schein.

Anwendungsbereich

Wann gilt die 1000-Punkte-Freistellung – und wann nicht?

Die Freistellung gilt, wenn …

• die Güter in Versandstücken befördert werden (Kanister, Fässer, Kartons, IBC)
• die Punktesumme der gesamten Beförderungseinheit (Fahrzeug + Anhänger) höchstens 1000 beträgt
• die Grundpflichten erfüllt sind: zugelassene Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapier, Ladungssicherung, 2-kg-Feuerlöscher, Unterweisung nach 1.3 ADR

Die Freistellung gilt nicht bei …

• Beförderung in Tanks, Aufsetztanks, Tankcontainern oder in loser Schüttung
• Gütern der Beförderungskategorie 0 – hier ist keine Freistellung möglich, unabhängig von der Menge
• Überschreitung der 1000 Punkte – dann gilt das volle ADR
• Missachtung von Zusammenladeverboten nach ADR 7.5.2

Gut zu wissen: Vollständig als begrenzte Mengen (LQ, Kapitel 3.4) verpackte Güter sind eigenständig freigestellt und zählen nicht in die 1000 Punkte hinein. Welche Freistellung für Sie die richtige ist, zeigt Ihnen auch unser ADR-Pflichtenfinder.

Typische Stolperfallen

Häufige Fehler bei der Punkteberechnung

Falsche Bezugsgröße

Bruttomasse statt Nettomasse angesetzt – oder umgekehrt. Nach ADR 1.1.3.6.3 zählt bei Gegenständen die Bruttomasse, bei festen Stoffen die Nettomasse, bei Flüssigkeiten die Nettomenge in Litern und bei verdichteten Gasen der Fassungsraum.

Nur den Lieferschein gerechnet

Maßgeblich ist die tatsächlich mitgeführte Gesamtladung der Beförderungseinheit – bei Sammelladungen und Zuladungen unterwegs müssen alle Positionen an Bord zusammengezählt werden.

Anhänger vergessen

Die Beförderungseinheit umfasst Zugfahrzeug und Anhänger. Die Punkte beider Ladungen werden addiert – nicht getrennt bewertet.

Kategorie-0-Stoffe übersehen

Schon eine einzige Position der Beförderungskategorie 0 schließt die Freistellung für den gesamten Transport aus – egal wie klein die Menge ist.

Beförderungspapier weggelassen

Auch unter 1000 Punkten bleibt das Beförderungspapier Pflicht – inklusive Angabe der Gesamtmenge je Beförderungskategorie. Ohne diesen Nachweis lässt sich die Freistellung bei einer Kontrolle nicht belegen. Unser Service: Beförderungspapier erstellen lassen.

Unterweisung 1.3 fehlt

Fahrer und Beteiligte brauchen auch im freigestellten Bereich eine dokumentierte Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR. Bußgelder treffen sonst Unternehmen und Fahrer gleichermaßen. Hier geht es zur 1.3-ADR-Unterweisung.

Verantwortlichkeiten

Hinweise für Versender, Verlader und Transporteure

Die 1000-Punkte-Regel entlastet alle Beteiligten – die Verantwortung für die korrekte Anwendung bleibt jedoch klar verteilt:

Versender

Sie klassifizieren das Gut richtig (UN-Nummer, Verpackungsgruppe) und stellen die Angaben für das Beförderungspapier bereit – inklusive Gesamtmenge je Beförderungskategorie. Fehlerhafte Klassifizierung macht jede Punkteberechnung wertlos. Im Zweifel prüfen wir Ihre Klassifizierung im Rahmen der Gefahrgutberatung.

Verlader

Sie prüfen vor dem Beladen, ob die Punktegrenze eingehalten wird – auch bei Teilladungen mehrerer Auftraggeber. Dazu kommen Zusammenladeverbote, Ladungssicherung und das Rauchverbot bei Ladearbeiten. Praxiswissen dafür vermittelt unsere CTU-Code-Schulung.

Transporteure / Fahrer

Der Fahrer muss wissen, wie viele Punkte er transportiert – bei jeder Be- und Entladung neu. Unter 1000 Punkten genügt statt des ADR-Scheins die Unterweisung nach 1.3 ADR; Beförderungspapier und 2-kg-Feuerlöscher sind trotzdem an Bord.

Grenze überschritten?

Wann die Freistellung nicht mehr reicht

Liegt Ihre Punktesumme regelmäßig über 1000 – oder transportieren Sie in Tanks, Schüttgut oder Kategorie-0-Stoffe – unterliegen Sie dem vollen ADR-Pflichtenkatalog: orange Warntafeln, ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers, schriftliche Weisungen, vollständige Fahrzeugausrüstung und gegebenenfalls Tunnelbeschränkungen. Spätestens dann stellt sich auch die Frage nach der Bestellpflicht eines Gefahrgutbeauftragten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Als Faustregel: Wer nur gelegentlich unterhalb der Freistellungsgrenzen befördert, ist häufig von der Bestellpflicht ausgenommen. Wer die Grenzen überschreitet oder als Versender, Verpacker, Verlader oder Beförderer regelmäßig am Gefahrguttransport beteiligt ist, braucht in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten. Ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft, klärt unser kostenloser Test „Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?“ in zwei Minuten.

Unsicher, was für Ihren Transport gilt?

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Der Rechner beantwortet die Mengenfrage – für alles andere rund um Ihren Gefahrguttransport unterstützen wir Sie persönlich:

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Gesetzliche Betreuung nach GbV für Straße, Schiene und See – ab 29 €/Monat, deutschlandweit.

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Gefahrstoffmanagement

Vom Gefahrstoffkataster bis zur Gefahrstoffunterweisung – Lagerung und Umgang sicher geregelt.

Kurz beantwortet

Weitere Praxisfragen zum ADR-Rechner

Wie viele ADR-Punkte hat ein Liter Diesel?

Diesel (UN 1202) gehört zur Beförderungskategorie 3 mit Faktor 1: Ein Liter Diesel entspricht genau einem Punkt. Sie dürfen also bis zu 1000 Liter Diesel in Versandstücken befördern, ohne die Freistellungsgrenze zu überschreiten. Benzin (UN 1203) liegt dagegen in Kategorie 2 – hier zählt jeder Liter dreifach, die Grenze liegt bei 333 Litern.

Gibt es eine offizielle ADR-Punkte-Tabelle?

Ja – maßgeblich ist die Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 ADR in Verbindung mit Spalte 15 der Tabelle A (Kapitel 3.2). Unsere Kategorien-Tabelle oben fasst Faktoren und Höchstmengen zusammen; der Rechner greift direkt auf die vollständigen Daten des ADR 2025 zu.

Reicht eine Excel-Tabelle für die Punkteberechnung?

Selbst gepflegte Excel-Listen sind eine häufige Fehlerquelle: Beförderungskategorien ändern sich mit jeder ADR-Ausgabe, Sonderfälle der Kategorie 1 (Faktor 20 statt 50) werden leicht übersehen. Der Online-Rechner arbeitet mit der aktuellen Stoffdatenbank und rechnet Mischladungen automatisch – kostenlos und ohne Pflegeaufwand.

Gilt die 1000-Punkte-Regel auch im Ausland?

Ja. Das ADR ist ein internationales Übereinkommen; die Freistellung nach 1.1.3.6 gilt in allen ADR-Vertragsstaaten – also praktisch in ganz Europa. Nationale Besonderheiten (etwa Tunnelregelungen einzelner Länder) sollten Sie dennoch prüfen.

Wie aktuell ist der Rechner?

Die Stoffdatenbank basiert auf dem aktuell gültigen ADR 2025. Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 mit Übergangsfrist bis 30. Juni 2027 in Kraft – Änderungen an Beförderungskategorien pflegen wir rechtzeitig ein. Aktuelle Entwicklungen finden Sie in unseren Fachbeiträgen.

Alex Cwiklinski, IHK-geprüfter Gefahrgutbeauftragter und Inhaber von Gefahrgut Consulting

Geprüft von Ihrem Gefahrgutbeauftragten

Rechner und Fachinhalte dieser Seite werden von Alex Cwiklinski, IHK-geprüftem Gefahrgutbeauftragten (Straße, Schiene, See) und Inhaber von Gefahrgut Consulting, gepflegt und regelmäßig anhand der gültigen ADR-Vorschriften überprüft. Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit – von der Spedition bis zum Chemiehandel. ★★★★★ Top bewertet bei Google.

Fachlich geprüft am 23.07.2026 · Basis: ADR 2025, Unterabschnitt 1.1.3.6

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