Die UN-Nummer ist die vierstellige Stoffnummer, mit der ein gefährliches Gut weltweit eindeutig identifiziert wird. Sie wird von den Vereinten Nationen vergeben und ist der Schlüssel zu allen weiteren Vorschriften: Über sie findet man in Tabelle A des ADR die offizielle Benennung, die Klasse, die Verpackungsgruppe, die zulässigen Verpackungen und die Freimengen. Ohne korrekte UN-Nummer ist keine rechtskonforme Beförderung möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Was eine UN-Nummer ist und was sie nicht ist
- Aufbau und Nummernsystematik
- Die vier Arten von Eintragungen
- Tabelle A: der Aufbau der zwanzig Spalten
- In sechs Schritten die richtige UN-Nummer finden
- UN-Nummer, Gefahrnummer und Klassifizierungscode
- Die UN-Nummer im Beförderungspapier und auf dem Versandstück
- Häufig benötigte UN-Nummern im Überblick
- Praxisbeispiel: eine Fehlklassifizierung und ihre Folgen
- Häufige Fragen
- Gesetzesgrundlagen und Quellen
Was eine UN-Nummer ist und was sie nicht ist
Die UN-Nummer ist eine international einheitliche Kennziffer für Stoffe und Gegenstände, von denen bei der Beförderung eine Gefahr ausgeht. Vergeben wird sie vom Sachverständigenausschuss der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter, dessen Empfehlungen als sogenanntes Orange Book die Grundlage sämtlicher Verkehrsträgervorschriften bilden. Ob eine Sendung auf der Straße nach ADR, auf der Schiene nach RID, auf See nach IMDG-Code oder in der Luft nach den IATA-Gefahrgutvorschriften befördert wird: Die UN-Nummer bleibt dieselbe. Genau darin liegt ihr Wert für den kombinierten Verkehr.
Ebenso wichtig ist, was die UN-Nummer nicht leistet. Sie ist keine chemische Identifikation. Eine CAS-Nummer beschreibt einen bestimmten Stoff, eine UN-Nummer beschreibt ein Transportrisiko. Deshalb können sich hinter einer einzigen UN-Nummer hunderte verschiedener Substanzen verbergen, und umgekehrt kann ein und derselbe Stoff je nach Konzentration, Aggregatzustand oder Verpackung unterschiedlichen UN-Nummern zugeordnet sein. Wasserstoffperoxid ist ein anschauliches Beispiel: Je nach Konzentration führt es zu völlig verschiedenen Eintragungen.
Die UN-Nummer sagt auch nichts über die Gefährlichkeit am Arbeitsplatz aus. Für den betrieblichen Umgang gelten das Gefahrstoffrecht und die Angaben im Sicherheitsdatenblatt. Transportrecht und Gefahrstoffrecht sind zwei getrennte Regelungskreise, die sich zwar berühren, aber nicht decken.
Aufbau und Nummernsystematik
Jede UN-Nummer besteht aus genau vier Ziffern und wird im Schriftverkehr mit dem vorangestellten Kürzel UN geschrieben, also beispielsweise UN 1203. Führende Nullen gehören dazu und dürfen nicht weggelassen werden; UN 0004 ist korrekt, UN 4 wäre es nicht.
Eine durchgängige inhaltliche Systematik hinter den Ziffern gibt es nicht. Die Nummern wurden historisch fortlaufend vergeben, wenn ein neuer Eintrag erforderlich wurde. Eine einzige Ausnahme besteht: Der Nummernbereich von UN 0004 bis UN 0999 ist vollständig den explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 vorbehalten. Wer eine Nummer mit führender Null sieht, weiß also sofort, dass es sich um Klasse 1 handelt. In allen anderen Bereichen lässt sich aus der Ziffernfolge kein Rückschluss auf die Klasse ziehen.
Der Nummernvorrat wächst mit jeder Ausgabe des Regelwerks. Neue Technologien führen regelmäßig zu neuen Eintragungen; die Aufnahme eigener Nummern für Natrium-Ionen-Batterien und für Fahrzeuge mit Lithiumbatterieantrieb in das ADR 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel. Einmal vergebene Nummern werden dagegen nur selten gestrichen, sondern eher inhaltlich umgestellt.
Hinweis: Die UN-Nummer allein genügt nie zur Beschreibung eines Gutes. Erst die Kombination aus UN-Nummer, offizieller Benennung, Klasse und Verpackungsgruppe beschreibt die Eintragung vollständig. Viele UN-Nummern existieren in mehreren Verpackungsgruppen mit jeweils unterschiedlichen Freimengen und Verpackungsanforderungen.
Die vier Arten von Eintragungen
Das ADR unterscheidet in Unterabschnitt 2.1.1.2 vier Typen von Eintragungen. Das Verständnis dieser Systematik ist die eigentliche Kernkompetenz bei der Klassifizierung, denn die Reihenfolge ist verbindlich: Es ist stets die spezifischste zutreffende Eintragung zu wählen.
| Typ | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Einzeleintragung | Ein genau bezeichneter Stoff oder Gegenstand | UN 1203 Benzin |
| Gattungseintragung | Eine genau definierte Gruppe von Stoffen oder Gegenständen | UN 1263 Farbe |
| Spezifische n.a.g.-Eintragung | Eine Gruppe chemisch verwandter Stoffe, nicht anderweitig genannt | UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. |
| Allgemeine n.a.g.-Eintragung | Auffangeintragung für Stoffe mit bestimmten Gefahreneigenschaften | UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. |
Die Abkürzung n.a.g. steht für nicht anderweitig genannt. Solche Sammeleintragungen dürfen erst herangezogen werden, wenn keine spezifischere Eintragung existiert. Wer aus Bequemlichkeit auf UN 1993 ausweicht, obwohl eine Einzeleintragung vorhanden wäre, klassifiziert falsch, auch wenn die Gefahrenmerkmale zufällig zutreffen.
Bei vielen n.a.g.-Eintragungen verlangt die Sondervorschrift 274 zusätzlich die Angabe des technischen Namens in Klammern hinter der offiziellen Benennung. Aus UN 1993 wird dann etwa UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. (Ethanol, Toluen). Die Angabe dient den Einsatzkräften, die im Schadensfall wissen müssen, womit sie es konkret zu tun haben.
Tabelle A: der Aufbau der zwanzig Spalten
Tabelle A des Kapitels 3.2 ist das Herzstück des ADR. Sie ist nach UN-Nummern aufsteigend sortiert und enthält für jede Eintragung zwanzig Spalten. Wer die Bedeutung der wichtigsten Spalten kennt, kann nahezu jede Transportfrage selbst beantworten.
| Spalte | Inhalt | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | UN-Nummer | Einstieg in die Tabelle |
| 2 | Offizielle Benennung für die Beförderung | Wortlaut für Papier und Versandstück |
| 3a / 3b | Klasse und Klassifizierungscode | Zuordnung der Hauptgefahr |
| 4 | Verpackungsgruppe | Gefahrgrad I bis III |
| 5 | Gefahrzettel | Kennzeichnung von Versandstück und Fahrzeug |
| 6 | Sondervorschriften | Verweise auf Kapitel 3.3 |
| 7a / 7b | Begrenzte und freigestellte Mengen | Erleichterungen nach Kapitel 3.4 und 3.5 |
| 8 bis 9b | Verpackungsanweisungen und Zusammenpackung | Zulässige Verpackungen |
| 10 bis 13 | Ortsbewegliche Tanks und ADR-Tanks | Tankcodierung und Sondervorschriften |
| 14 | Fahrzeug für die Tankbeförderung | Fahrzeugtyp |
| 15 | Beförderungskategorie und Tunnelbeschränkungscode | Freimengen und Tunneldurchfahrt |
| 16 bis 19 | Sondervorschriften für Beförderung, Handhabung und Betrieb | Ergänzende Auflagen |
| 20 | Gefahrnummer | Obere Zahl der orangefarbenen Warntafel |
Spalte 15 verdient besondere Aufmerksamkeit, weil sie zwei völlig verschiedene Informationen in einer Zelle bündelt. Oben steht die Beförderungskategorie für die Berechnung nach der 1000-Punkte-Regel, unten in Klammern der Code für die Tunnelbeschränkungen. Die Verwechslung beider Angaben gehört zu den häufigsten Fehlern in der Praxis.
In sechs Schritten die richtige UN-Nummer finden
- Sicherheitsdatenblatt heranziehen. Abschnitt 14 enthält die Transportangaben, darunter regelmäßig bereits einen Vorschlag für die UN-Nummer. Dieser Vorschlag ist eine Hilfe, aber keine Garantie; die Verantwortung für die Klassifizierung bleibt beim Absender.
- Prüfen, ob eine Einzeleintragung existiert. Dazu das alphabetische Verzeichnis in Tabelle B des Kapitels 3.2 nutzen, das nach Stoffnamen sortiert ist.
- Findet sich keine Einzeleintragung, nach einer passenden Gattungseintragung suchen, anschließend nach einer spezifischen und erst zuletzt nach einer allgemeinen n.a.g.-Eintragung.
- Die gefundene Eintragung in Tabelle A aufschlagen und die Gefahrenmerkmale mit den Kriterien der jeweiligen Klasse in Teil 2 abgleichen. Stimmen Flammpunkt, Toxizität oder Ätzwirkung nicht mit der Eintragung überein, ist die Auswahl falsch.
- Verpackungsgruppe bestimmen. Sie ergibt sich aus den Prüfkriterien der Klasse und nicht aus dem Sicherheitsdatenblatt.
- Sondervorschriften der Spalte 6 lesen. Sie können die Eintragung erheblich verändern, etwa durch Freistellungen, zusätzliche Kennzeichnungspflichten oder die Pflicht zur Angabe des technischen Namens.
Achtung: Angaben in Abschnitt 14 eines Sicherheitsdatenblatts sind nicht selten veraltet oder auf einen anderen Verkehrsträger zugeschnitten. Wer sie ungeprüft übernimmt, haftet für die Fehlklassifizierung dennoch selbst. Bei Zweifeln ist die Eintragung anhand der Kriterien in Teil 2 des ADR zu verifizieren.
UN-Nummer, Gefahrnummer und Klassifizierungscode
Drei Zahlenangaben werden im Alltag regelmäßig durcheinandergebracht. Die UN-Nummer ist stets vierstellig und steht auf der orangefarbenen Warntafel unten. Die Gefahrnummer, auch Kemler-Zahl genannt, ist zwei- bis dreistellig und steht oben. Sie beschreibt die Art der Gefahr: Die erste Ziffer nennt die Hauptgefahr, weitere Ziffern nennen Nebengefahren, eine Verdopplung steht für eine Verstärkung der Gefahr, ein vorangestelltes X bedeutet, dass der Stoff nicht mit Wasser in Berührung kommen darf.
Der Klassifizierungscode aus Spalte 3b ist eine Buchstaben-Ziffern-Kombination wie F1 oder T4 und ordnet die Eintragung innerhalb ihrer Klasse einer Untergruppe zu. Er wird für die Zusammenladung und für tankrechtliche Fragen benötigt, erscheint aber weder auf dem Versandstück noch auf der Warntafel.
| Angabe | Format | Wo sie erscheint |
|---|---|---|
| UN-Nummer | Vierstellig, z. B. 1203 | Versandstück, Warntafel unten, Beförderungspapier |
| Gefahrnummer | Zwei- bis dreistellig, z. B. 33 | Warntafel oben, nur bei Tanks und loser Schüttung |
| Klassifizierungscode | Buchstabe und Ziffer, z. B. F1 | Nur in Tabelle A und in Tankvorschriften |
Die UN-Nummer im Beförderungspapier und auf dem Versandstück
Im Beförderungspapier steht die UN-Nummer nach Unterabschnitt 5.4.1.1.1 an erster Stelle der Güterbeschreibung, mit dem vorangestellten Kürzel UN. Es folgen die offizielle Benennung, die Nummern der Gefahrzettel, die Verpackungsgruppe und gegebenenfalls der Tunnelcode. Die Reihenfolge ist zwingend. Eine korrekte Zeile lautet beispielsweise UN 1263 FARBE, 3, II, (D/E). Weitere Pflichtangaben und typische Fehlerquellen sind im Beitrag zum Beförderungspapier nach ADR zusammengestellt.
Auf dem Versandstück erscheint die UN-Nummer nach Abschnitt 5.2.1 zusammen mit den Gefahrzetteln. Sie muss dauerhaft, lesbar und in ausreichender Größe angebracht sein; bei Versandstücken mit einem Fassungsraum über sechs Litern gelten Mindestschrifthöhen. Bei begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 entfällt die Angabe der UN-Nummer auf dem Versandstück zugunsten der LQ-Kennzeichnung, im Luftverkehr allerdings mit abweichenden Anforderungen.
Häufig benötigte UN-Nummern im Überblick
Die folgende Zusammenstellung nennt Eintragungen, die in Industrie und Handel besonders oft vorkommen. Sie ersetzt keine Klassifizierung im Einzelfall, hilft aber beim Einordnen.
| UN-Nummer | Offizielle Benennung | Klasse |
|---|---|---|
| UN 1202 | Dieselkraftstoff / Heizöl leicht | 3 |
| UN 1203 | Benzin | 3 |
| UN 1263 | Farbe / Farbzubehörstoffe | 3 |
| UN 1950 | Druckgaspackungen | 2 |
| UN 1993 | Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g. | 3 |
| UN 3077 | Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. | 9 |
| UN 3082 | Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. | 9 |
| UN 3480 | Lithium-Ionen-Batterien | 9 |
| UN 3481 | Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt | 9 |
| UN 3373 | Biologischer Stoff, Kategorie B | 6.2 |
Wer wissen möchte, welche Gefahr sich hinter der jeweiligen Klasse verbirgt, findet die Systematik in der Übersicht der Gefahrgutklassen. Den rechtlichen Rahmen, in dem all diese Angaben stehen, beschreibt der Beitrag Was ist das ADR.
Praxisbeispiel: eine Fehlklassifizierung und ihre Folgen
Ein Hersteller von Reinigungsmitteln versendet seit Jahren ein alkoholhaltiges Konzentrat unter UN 1993. Bei einer Betriebsprüfung fällt auf, dass das Produkt zu über sechzig Prozent aus Ethanol besteht und damit unter die Einzeleintragung UN 1170 fällt. Die Sammeleintragung war zwar von den Gefahrenmerkmalen her nicht falsch, aber unzulässig, weil eine spezifischere Eintragung existierte.
Die Folgen zeigten sich in mehreren Bereichen. Die Versandstückkennzeichnung war durchgängig unrichtig, die Beförderungspapiere ebenfalls. Da UN 1170 in der Verpackungsgruppe II geführt wurde, das Unternehmen aber mit den Freimengen der Verpackungsgruppe III kalkuliert hatte, waren zudem mehrere Sendungen tatsächlich kennzeichnungspflichtig gewesen, ohne dass Warntafeln geführt wurden. Der Gefahrgutbeauftragte hatte das Produkt bei der letzten Sortimentserweiterung nicht erneut bewertet.
Die Korrektur umfasste die Neuklassifizierung des Produkts, die Anpassung der Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem, die Neuauflage der Etiketten und eine ergänzende Unterweisung der Versandmitarbeiter. Aufwändiger als die Korrektur selbst war die rückwirkende Bewertung der bereits ausgelieferten Sendungen. Der Fall verlief ohne Bußgeldverfahren, weil das Unternehmen die Abweichung selbst gemeldet und unverzüglich abgestellt hatte. Genau das ist die Aufgabe, für die die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vorgesehen ist.
Häufige Fragen
Gibt es ein offizielles kostenloses UN-Nummern-Verzeichnis?
Der maßgebliche Volltext des ADR mit Tabelle A und dem alphabetischen Verzeichnis in Tabelle B wird von der UNECE frei zugänglich veröffentlicht. Kommerzielle Datenbanken und Apps sind bequemer, rechtlich verbindlich ist jedoch allein der amtliche Text in der jeweils geltenden Fassung.
Kann ein Produkt mehrere UN-Nummern haben?
Ein einzelnes Produkt hat in einer bestimmten Zusammensetzung und Aufmachung genau eine zutreffende Eintragung je Verkehrsträger. Unterschiedliche Konzentrationen, Aggregatzustände oder Verpackungsformen desselben Handelsprodukts können jedoch zu verschiedenen UN-Nummern führen. Abweichungen zwischen ADR und IMDG-Code oder IATA-Vorschriften betreffen in der Regel nicht die Nummer selbst, sondern die daran geknüpften Auflagen.
Wer ist für die Vergabe der UN-Nummer im Unternehmen verantwortlich?
Die Klassifizierung ist eine Pflicht des Absenders. Er muss sicherstellen, dass das Gut richtig eingestuft ist, bevor es zur Beförderung übergeben wird. Der Gefahrgutbeauftragte überwacht diesen Prozess, führt ihn aber nicht stellvertretend durch.
Was bedeutet der Zusatz n.a.g. hinter einer Benennung?
Er steht für nicht anderweitig genannt und kennzeichnet Sammeleintragungen. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn keine spezifischere Eintragung vorhanden ist. Häufig verlangt die Sondervorschrift 274 zusätzlich die Nennung des technischen Namens in Klammern.
Ändern sich UN-Nummern mit einer neuen ADR-Ausgabe?
Bestehende Nummern bleiben in aller Regel erhalten, es kommen jedoch neue hinzu und die Anforderungen an bestehende Eintragungen ändern sich. Derzeit gilt das ADR 2025; die Folgeausgabe tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027. Die eigenen Artikelstammdaten sollten zu jeder Neuausgabe überprüft werden.
Braucht jedes Gefahrgut eine UN-Nummer?
Jedes Gut, das den Vorschriften des ADR unterliegt, ist einer Eintragung mit UN-Nummer zugeordnet. Güter, die nach Teil 2 nicht den Kriterien einer Klasse entsprechen, sind kein Gefahrgut und erhalten folglich auch keine UN-Nummer.
Gesetzesgrundlagen und Quellen
- ADR 2025, Kapitel 3.2 Tabelle A Verzeichnis der gefährlichen Güter und Tabelle B alphabetisches Verzeichnis
- ADR 2025, Unterabschnitt 2.1.1.2 Arten der Eintragungen sowie Abschnitt 2.1.3 Zuordnung von Lösungen und Gemischen
- ADR 2025, Kapitel 3.3 Sondervorschriften, insbesondere Sondervorschrift 274
- ADR 2025, Unterabschnitt 5.4.1.1.1 Angaben im Beförderungspapier
- ADR 2025, Abschnitt 5.2.1 Kennzeichnung von Versandstücken und Abschnitt 5.3.2 orangefarbene Kennzeichnung
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), gesetze-im-internet.de/ggvseb
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), § 10 Bußgeldvorschriften, gesetze-im-internet.de/ggbefg
- UNECE, ADR Volltext und UN-Modellvorschriften, unece.org
- Bundesministerium für Verkehr, bmv.de
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