Die 1000-Punkte-Regel nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR erlaubt es, begrenzte Mengen gefährlicher Güter unter deutlich reduzierten Anforderungen zu befördern. Dabei wird jede transportierte Menge mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der Beförderungskategorie des jeweiligen Stoffes ergibt; bleibt die Summe je Beförderungseinheit bei oder unter 1000 Punkten, entfallen wesentliche Pflichten wie die orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs oder die ADR-Bescheinigung des Fahrers. Vollständig befreit ist der Transport damit jedoch nicht.
Was die 1000-Punkte-Regel regelt
Die umgangssprachlich als 1000-Punkte-Regel bekannte Freistellung ist in Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR verankert. Sie richtet sich an Unternehmen, die gefährliche Güter nicht in großen Mengen, sondern in überschaubaren Teilmengen je Fahrzeug transportieren. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass von solchen Kleinmengen ein geringeres Risiko ausgeht, und verzichtet deshalb auf einen Teil der sonst vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen.
Wichtig ist das Verständnis, dass es sich nicht um eine vollständige Befreiung handelt. Die Regel senkt den Aufwand, hebt aber die grundlegenden Beförderungspflichten nicht auf. Wer die Punktegrenze überschreitet, unterliegt wieder dem vollen Pflichtenkatalog des ADR. Die Freistellung bezieht sich zudem immer auf die Beförderungseinheit, also auf das einzelne Fahrzeug samt Anhänger, nicht auf das einzelne Versandstück.
Beförderungskategorien und Faktoren
Grundlage der Berechnung ist die Beförderungskategorie, die jedem Eintrag in Tabelle A des Kapitels 3.2 in Spalte 15 zugeordnet ist. Das ADR unterscheidet fünf Kategorien von 0 bis 4. Jeder Kategorie ist ein Multiplikationsfaktor zugewiesen, aus dem sich zugleich die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit ableitet.
| Beförderungskategorie | Faktor | Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit |
|---|---|---|
| 0 | — | 0 (keine Anwendung der Freistellung möglich) |
| 1 | 50 | 20 kg oder Liter |
| 2 | 3 | 333 kg oder Liter |
| 3 | 1 | 1000 kg oder Liter |
| 4 | 0 | unbegrenzt |
Die Kategorie 0 umfasst besonders gefährliche Güter, für die keine Freistellung nach 1.1.3.6 in Betracht kommt. Güter der Kategorie 4 sind mit dem Faktor 0 belegt und fließen damit rechnerisch nicht in die Punktesumme ein; sie können in unbegrenzter Menge mitgeführt werden, ohne die 1000 Punkte zu belasten.
So berechnen Sie die Punkte
Die Berechnung folgt einem einfachen Grundsatz: Für jeden beförderten Stoff wird die Menge mit dem Faktor der zugehörigen Beförderungskategorie multipliziert. Als Menge zählt bei Stoffen und Gegenständen die Nettomasse in Kilogramm, bei flüssigen Stoffen und Gasen gelten die im ADR genannten Bezugsgrößen. Anschließend werden alle Einzelwerte addiert. Liegt die Summe bei höchstens 1000, greift die Freistellung.
Rechenbeispiel aus der Praxis
Ein Handwerksbetrieb möchte Material zu mehreren Baustellen bringen. An Bord befinden sich folgende Güter:
| Gut | Menge | Beförderungskategorie | Faktor | Punkte |
|---|---|---|---|---|
| UN 1203 Benzin | 150 Liter | 2 | 3 | 450 |
| UN 1263 Farbe, Verpackungsgruppe III | 400 kg | 3 | 1 | 400 |
| Summe | — | — | — | 850 |
Mit 850 Punkten bleibt der Betrieb unter der Grenze von 1000, die Freistellung ist anwendbar. Würde derselbe Transport zusätzlich 100 Liter eines weiteren Stoffes der Kategorie 2 aufnehmen, kämen 300 Punkte hinzu. Die Summe stiege auf 1150 Punkte, die Freistellung entfiele, und der Transport unterläge wieder allen Vorschriften des ADR.
Welche Erleichterungen gelten
Bleibt der Transport innerhalb der 1000 Punkte, entfallen nach 1.1.3.6.2 mehrere sonst zwingende Anforderungen. Dazu gehören insbesondere:
- die Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit orangefarbenen Warntafeln und Großzetteln nach Kapitel 5.3,
- die Pflicht des Fahrzeugführers, eine ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 mitzuführen,
- das Mitführen der schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 in vollem Umfang,
- ein Teil der besonderen Ausrüstungsanforderungen nach Kapitel 8.1, etwa der große Feuerlöscher zur Fahrzeugbrandbekämpfung.
Diese Erleichterungen machen den innerbetrieblichen Materialtransport und die Belieferung kleinerer Baustellen deutlich praktikabler, ohne die grundlegende Sicherheit auszuhebeln.
Welche Pflichten bestehen bleiben
Trotz der Freistellung bleiben zahlreiche Kernpflichten des ADR bestehen. Die Güter müssen weiterhin ordnungsgemäß verpackt und die Versandstücke nach Kapitel 5.2 gekennzeichnet und bezettelt sein. Ein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 ist mitzuführen; Einzelheiten dazu behandelt unser Beitrag zum Beförderungspapier nach ADR. Auch die Ladung ist nach den Regeln der Ladungssicherung zu verstauen und zu sichern.
Personen, die an der Beförderung beteiligt sind, benötigen weiterhin eine Unterweisung nach Abschnitt 1.3 ADR. Ein kleiner Feuerlöscher mit mindestens zwei Kilogramm Löschmittelinhalt zur Bekämpfung von Bränden am Motor oder in der Fahrerkabine bleibt vorgeschrieben. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten richtet sich nach eigenen Kriterien und wird durch die 1000-Punkte-Regel nicht berührt.
Kurzüberblick: befreit oder nicht
| Anforderung | Bei Anwendung der 1000-Punkte-Regel |
|---|---|
| Orangefarbene Warntafeln | entfällt |
| ADR-Bescheinigung des Fahrers | entfällt |
| Großer Feuerlöscher | entfällt |
| Beförderungspapier | bleibt Pflicht |
| Verpackung und Bezettelung der Versandstücke | bleibt Pflicht |
| Unterweisung nach 1.3 ADR | bleibt Pflicht |
| Ladungssicherung | bleibt Pflicht |
Checkliste für die Anwendung
- Ermitteln Sie für jeden Stoff die UN-Nummer und die zugehörige Beförderungskategorie aus Spalte 15 der Tabelle A.
- Multiplizieren Sie die jeweilige Menge mit dem Faktor der Kategorie.
- Addieren Sie alle Einzelwerte zur Gesamtpunktzahl der Beförderungseinheit.
- Prüfen Sie, ob die Summe bei höchstens 1000 Punkten liegt.
- Stellen Sie sicher, dass Verpackung, Bezettelung, Beförderungspapier und Ladungssicherung erfüllt sind.
- Führen Sie einen geeigneten Feuerlöscher mit und dokumentieren Sie die Unterweisung der Beteiligten.
- Kontrollieren Sie bei jedem Zuladen erneut, ob die Punktegrenze weiterhin eingehalten wird.
Häufige Fragen
Gilt die 1000-Punkte-Regel je Fahrzeug oder je Versandstück?
Sie gilt je Beförderungseinheit. Alle gefährlichen Güter, die sich gleichzeitig auf dem Fahrzeug und einem etwaigen Anhänger befinden, werden zusammengerechnet.
Brauche ich trotzdem ein Beförderungspapier?
Ja. Das Beförderungspapier bleibt auch bei Anwendung der Freistellung Pflicht und muss die vorgeschriebenen Angaben einschließlich der Mengen enthalten.
Muss der Fahrer eine ADR-Schulung haben?
Eine ADR-Bescheinigung nach Kapitel 8.2 ist innerhalb der Freistellung nicht erforderlich. Eine Unterweisung nach Abschnitt 1.3 ADR muss der Fahrer jedoch nachweisen können.
Was passiert bei Überschreitung der 1000 Punkte?
Dann entfällt die Freistellung vollständig. Der Transport unterliegt wieder allen Vorschriften des ADR, einschließlich Warntafeln, ADR-Bescheinigung und vollständiger Ausrüstung.
Zählen Güter der Beförderungskategorie 4 mit?
Rechnerisch nicht, da ihr Faktor 0 beträgt. Sie können in unbegrenzter Menge mitgeführt werden, ohne die Punktesumme zu erhöhen. Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten bleiben dennoch bestehen.
Ändert sich die Regel mit dem ADR 2027?
Aktuell gilt das ADR 2025. Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen ist. Bei Änderungen an den Beförderungskategorien aktualisieren wir diesen Beitrag entsprechend.
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Gesetzesgrundlagen und Quellen
- ADR 2025, Unterabschnitt 1.1.3.6 – Freistellungen im Zusammenhang mit den je Beförderungseinheit beförderten Mengen
- ADR 2025, Abschnitt 3.2.1 Tabelle A, Spalte 15 – Beförderungskategorie
- ADR 2025, Kapitel 5.2, 5.3 und 5.4 – Kennzeichnung, Bezettelung und Dokumentation
- GGVSEB – Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt: gesetze-im-internet.de/ggvseb
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), Paragraf 10 – Bußgeldrahmen: gesetze-im-internet.de/ggbefg
- Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnungen (RSEB), Anlage 7 – Regelsätze
- UNECE, ADR-Rechtstext: unece.org/transport/dangerous-goods
- Bundesministerium für Verkehr: bmv.de

