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Orangefarbene Warntafel: Zahlen, Bedeutung & Pflichten

Orangefarbene Warntafel an der Front eines Gefahrgut-LKW auf dem Betriebshof
Die orangefarbene Warntafel erklärt: Gefahrnummer, UN-Nummer & wann welche Tafel Pflicht ist – mit Beispielen.
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Die orangefarbene Warntafel ist das auffälligste Erkennungszeichen eines Gefahrguttransports auf der Straße. Sie signalisiert Rettungskräften und Kontrollbehörden auf einen Blick, dass ein Fahrzeug gefährliche Güter befördert, und benennt über zwei Zahlen die Art der Gefahr sowie den transportierten Stoff. Geregelt ist ihre Gestaltung und Anbringung in Abschnitt 5.3.2 des ADR.

Was ist die orangefarbene Warntafel?

Die orangefarbene Warntafel – im ADR schlicht „orangefarbene Tafel“ genannt – kennzeichnet Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter im Straßenverkehr transportieren. Sie erfüllt eine doppelte Funktion. Zum einen macht sie den Transport überhaupt als Gefahrguttransport erkennbar, sodass die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden ihn gezielt kontrollieren können. Zum anderen liefert sie im Ernstfall – etwa nach einem Unfall – der Feuerwehr und dem Rettungsdienst die entscheidenden Erstinformationen, um die richtige Einsatztaktik zu wählen, bevor die Beförderungspapiere gesichtet sind.

Rechtsgrundlage ist der Abschnitt 5.3.2 des ADR, des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Fahrende Betriebe in Deutschland setzen dieses Regelwerk über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) verbindlich um. Aktuell gilt die Fassung ADR 2025; die nächste Ausgabe ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, wobei für die Umstellung eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen ist.

Aufbau, Maße und Farbe

Die Tafel ist rechteckig und leuchtend orange. Ihre Grundmaße betragen 40 Zentimeter in der Breite und 30 Zentimeter in der Höhe. Ein schwarzer Rand von etwa 15 Millimetern umschließt die Fläche. Ist an einem Fahrzeug wegen seiner Bauart nicht genügend Platz vorhanden, lässt das ADR eine Verkleinerung auf mindestens 300 mal 120 Millimeter mit einem Rand von 10 Millimetern zu. Die orange Grundfarbe und der reflektierende Charakter sorgen dafür, dass die Tafel auch bei Dunkelheit und Nässe gut sichtbar bleibt.

Man unterscheidet zwei Grundformen: die ungeteilte, leere Tafel ohne Beschriftung und die durch einen waagerechten schwarzen Strich geteilte Tafel mit zwei Zahlen. Welche Form zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Beförderung ab – dazu weiter unten mehr.

Hinweis: Die Tafel muss dauerhaft und witterungsbeständig angebracht sein. Löst sich die Tafel im Brandfall bei einer Feuereinwirkung von 15 Minuten nicht ab, gilt die Anbringung als ordnungsgemäß. Provisorien mit Klebeband oder locker eingesteckte Schilder erfüllen diese Anforderung in aller Regel nicht.

Die beiden Zahlen: Gefahrnummer und UN-Nummer

Auf der geteilten Tafel steht oben die Gefahrnummer und unten die UN-Nummer. Beide zusammen beschreiben präzise, welcher Stoff mit welchem Gefahrenpotenzial unterwegs ist.

Die obere Zahl ist die Gefahrnummer, früher als Kemler-Zahl bezeichnet. Sie besteht aus zwei oder drei Ziffern. Die erste Ziffer benennt die Hauptgefahr, weitere Ziffern stehen für Nebengefahren. Wird eine Ziffer verdoppelt – etwa 33 oder 88 –, drückt das eine Verstärkung der jeweiligen Gefahr aus. Eine Null an zweiter Stelle bedeutet, dass keine zusätzliche Gefahr über die Hauptgefahr hinaus besteht. Ein vorangestelltes „X“ warnt davor, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert – ein für Löscheinsätze entscheidender Hinweis.

Die untere Zahl ist die vierstellige UN-Nummer. Sie identifiziert den konkreten Stoff oder Gegenstand eindeutig, zum Beispiel 1203 für Ottokraftstoff (Benzin) oder 1202 für Dieselkraftstoff und Heizöl leicht.

Erste ZifferBedeutung der Hauptgefahr
2Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen und Dämpfen
4Entzündbarkeit von festen Stoffen
5Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7Radioaktivität
8Ätzwirkung
9Umweltgefährdung oder verschiedene gefährliche Stoffe
0Als zweite Ziffer: keine zusätzliche Gefahr
XVorangestellt: reagiert gefährlich mit Wasser

Wer die vollständige Systematik samt aller Ziffernkombinationen von 20 bis X886 nachschlagen möchte, findet sie in unserer kompletten Gefahrnummern-Tabelle. Wie die Warntafel in das gesamte Kennzeichnungssystem eingebettet ist, zeigt unser Überblick zur Gefahrgutkennzeichnung.

Blanko-Tafel oder nummerierte Tafel?

Ob eine leere oder eine mit Zahlen versehene Tafel geführt werden muss, richtet sich nach der Beförderungsart. Grundsätzlich gilt: Bei der Beförderung verpackter Güter genügt in der Regel die ungeteilte, leere orangefarbene Tafel vorn und hinten an der Beförderungseinheit. Bei Tankbeförderungen und beim Transport in loser Schüttung dagegen sind zusätzlich die nummerierten Tafeln an den Seiten und am Heck erforderlich, die Gefahrnummer und UN-Nummer des jeweils beförderten Stoffes ausweisen.

BeförderungsartTafelformAnbringung
Versand in Versandstücken (Kollo)Leere TafelVorn und hinten an der Beförderungseinheit
Tankfahrzeug / AufsetztankNummerierte TafelVorn und hinten leer; nummeriert seitlich je Tankabteil
Lose SchüttungNummerierte TafelBeidseitig und am Heck
Tankcontainer / MEGCNummerierte TafelAn beiden Längsseiten und je Ende

Achtung: Bei Tankbeförderungen mit mehreren getrennten Abteilen, die unterschiedliche Stoffe enthalten, muss jede seitliche Tafel exakt den Stoff des dahinterliegenden Abteils ausweisen. Werden Kammern falsch zugeordnet oder nach dem Umfüllen nicht aktualisiert, entsteht im Notfall ein gefährliches Fehlbild für die Einsatzkräfte.

Warntafel, Gefahrzettel und Großzettel: die Abgrenzung

Die orangefarbene Warntafel wird im Alltag häufig mit anderen Kennzeichnungselementen verwechselt. Es lohnt sich, die drei wichtigsten auseinanderzuhalten. Die orangefarbene Tafel kennzeichnet die Beförderungseinheit als solche und benennt bei Tank- und Schüttguttransporten den Stoff samt Hauptgefahr. Der Gefahrzettel dagegen ist die kleinere, rautenförmige Kennzeichnung am einzelnen Versandstück und zeigt über Symbol und Farbe die Gefahrenklasse an. Der Großzettel, auch Placard genannt, ist die vergrößerte Fassung des Gefahrzettels an Tanks, Containern und Fahrzeugen. Während die Warntafel also über Zahlen kommuniziert, arbeiten Gefahrzettel und Großzettel mit Piktogrammen.

Im Zusammenspiel ergeben diese Elemente ein vollständiges Bild: Ein Tankfahrzeug trägt sowohl die nummerierte orangefarbene Warntafel als auch die passenden Großzettel, die die Gefahrenklasse bildlich darstellen. Erst beide zusammen erfüllen die Kennzeichnungspflicht vollständig. Welche Gefahrzettel es gibt und wofür sie stehen, erläutert unsere Übersicht der Gefahrzettel.

Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft das Verhältnis von Gefahrnummer und Gefahrgutklasse. Die erste Ziffer der Gefahrnummer entspricht zwar in der Regel der Nummer der Gefahrgutklasse – eine 3 steht sowohl für die Klasse der entzündbaren flüssigen Stoffe als auch für die entsprechende Hauptgefahr –, doch handelt es sich um zwei getrennte Systeme. Die Gefahrgutklasse ordnet den Stoff grundsätzlich ein, die Gefahrnummer fasst die konkreten Gefahren des Einzelstoffs präzise zusammen. Die vollständige Zuordnung findet sich in der Stoffliste des ADR (Tabelle A, Kapitel 3.2).

Wo und wann die Tafel Pflicht ist

Die Pflicht zur Anbringung entsteht, sobald die Beförderung nicht mehr unter eine Freistellung oder Erleichterung fällt. Unterhalb bestimmter Mengenschwellen – etwa bei der Beförderung in begrenzten Mengen oder unter der 1000-Punkte-Regel – entfällt die Kennzeichnungspflicht ganz oder teilweise. Sobald jedoch die Freimengen überschritten sind, muss die Beförderungseinheit vollständig gekennzeichnet sein, und zwar vor Antritt der Fahrt.

Die Tafel ist während der gesamten Beförderung sichtbar zu halten. Nach dem vollständigen Entladen und Reinigen sind die Tafeln zu entfernen oder abzudecken, damit kein leeres, aber noch gekennzeichnetes Fahrzeug den Eindruck erweckt, es sei weiterhin beladen. Ein sauberes Handling der Kennzeichnung gehört damit ebenso zur Sorgfaltspflicht wie das korrekte Anbringen.

Praxisbeispiel: Tankfahrzeug mit Benzin

Ein Tankfahrzeug transportiert Ottokraftstoff, UN 1203. Vorn und hinten führt es eine leere orangefarbene Tafel. An beiden Seiten und am Heck jedes Tankabteils, das Benzin enthält, ist eine nummerierte Tafel angebracht: oben die Gefahrnummer 33, unten die UN-Nummer 1203. Die 33 signalisiert einen leicht entzündbaren flüssigen Stoff mit einem Flammpunkt unter 23 Grad Celsius; die Verdopplung der Ziffer 3 macht die erhöhte Entzündbarkeit deutlich. Kommt es zu einem Unfall, erkennt die Feuerwehr allein anhand dieser Tafel, dass sie es mit einem leicht entzündbaren Kraftstoff zu tun hat, und kann Absperrbereich, Zündquellenmanagement und Löschmittel darauf ausrichten, noch bevor das Beförderungspapier vorliegt.

Zum Vergleich: Ein Dieseltransport (UN 1202) trägt die Gefahrnummer 30, weil Diesel mit einem höheren Flammpunkt lediglich als entzündbar, nicht aber als leicht entzündbar eingestuft ist. Die 0 an zweiter Stelle zeigt, dass keine Nebengefahr hinzukommt. Das Beförderungspapier begleitet die Kennzeichnung und dokumentiert die transportierten Stoffe schriftlich; wie es korrekt aussieht, erläutert unser Beitrag zum Beförderungspapier nach ADR. Grundlagen zum Regelwerk selbst fasst der Artikel Was ist das ADR? zusammen.

Typische Fehler und ihre Folgen

In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Kennzeichnungsmängel. Häufig sind Tafeln verblasst oder verschmutzt, sodass die Zahlen nicht mehr zweifelsfrei lesbar sind. Ebenso oft werden nach dem Umfüllen die Zahlen nicht angepasst, oder die Tafel bleibt nach dem Entladen sichtbar, obwohl das Fahrzeug leer und gereinigt ist. Auch der umgekehrte Fall kommt vor: eine fehlende Tafel bei kennzeichnungspflichtiger Beförderung.

Kennzeichnungsmängel sind Ordnungswidrigkeiten. Der Bußgeldrahmen reicht nach § 10 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) bis zu 50.000 Euro; die konkreten Regelsätze ergeben sich aus der Anlage 7 der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnungen (RSEB). Neben dem Bußgeld droht bei gravierenden Mängeln die Untersagung der Weiterfahrt bis zur Beseitigung des Mangels – mit entsprechenden Verzögerungen und Kosten.

Checkliste vor der Abfahrt

  1. Ist die Beförderung kennzeichnungspflichtig, oder greift eine Freistellung?
  2. Sind vorn und hinten orangefarbene Tafeln angebracht und in einwandfreiem Zustand?
  3. Bei Tank- oder Schüttguttransport: Stimmen Gefahrnummer und UN-Nummer je Abteil mit dem tatsächlich geladenen Stoff überein?
  4. Sind die Zahlen gut lesbar, nicht verblasst und nicht verdeckt?
  5. Sitzen die Tafeln fest und witterungsbeständig?
  6. Bei leerer, gereinigter Einheit: Sind die Tafeln entfernt oder abgedeckt?
  7. Stimmen die Angaben mit dem Beförderungspapier überein?

Häufige Fragen

Warum ist die Warntafel orange?

Die orange Grundfarbe mit schwarzem Rand ist international einheitlich festgelegt und bietet einen hohen Kontrast, der auch bei schlechten Sichtverhältnissen aus Entfernung erkennbar bleibt. Sie ermöglicht Einsatz- und Kontrollkräften eine schnelle, sprachunabhängige Zuordnung.

Was bedeutet ein X vor der Gefahrnummer?

Das vorangestellte X bedeutet, dass der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert. Bei einem Zwischenfall darf Wasser nur im Einvernehmen mit einem Sachverständigen als Löschmittel eingesetzt werden. Diese Information ist für die Feuerwehr von unmittelbarer Bedeutung.

Muss ein leeres Tankfahrzeug die Tafel weiter führen?

Ungereinigte, leere Tanks gelten gefahrgutrechtlich weiterhin als befüllt und behalten ihre Kennzeichnung. Erst nach vollständiger Reinigung und Entgasung dürfen und müssen die Tafeln entfernt oder abgedeckt werden.

Wer haftet für eine fehlerhafte Kennzeichnung?

Die Pflichten treffen je nach Konstellation Absender, Beförderer und Fahrzeugführer. In der Regel muss der Beförderer die ordnungsgemäße Anbringung sicherstellen, während der Fahrzeugführer die Sichtbarkeit während der Fahrt zu gewährleisten hat. Ein Gefahrgutbeauftragter unterstützt den Betrieb dabei, die Zuständigkeiten klar zu regeln.

Gilt die Warntafel auch bei begrenzten Mengen?

Bei der Beförderung in begrenzten Mengen (LQ) und unter weiteren Erleichterungen entfällt die Pflicht zur orangefarbenen Tafel. Maßgeblich ist stets die konkrete Freistellung; wird sie nicht vollständig eingehalten, lebt die Kennzeichnungspflicht wieder auf.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

Die Anforderungen an die orangefarbene Warntafel ergeben sich aus Abschnitt 5.3.2 des ADR (5.3.2.1 allgemeine Vorschriften, 5.3.2.2 Spezifikationen der Tafel, 5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr). In deutsches Recht umgesetzt wird das ADR über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG). Der Bußgeldrahmen für Kennzeichnungsmängel folgt aus § 10 GGBefG in Verbindung mit der Anlage 7 der RSEB.

Weiterführende Fundstellen:

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