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UN 3480 und UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien richtig versenden

Laptop mit Ersatzakku am Packtisch – Unterschied zwischen UN 3480 und UN 3481
UN 3480 oder UN 3481? Unterschiede, Verpackungsanweisungen und Kennzeichnung für Lithium-Ionen-Batterien – mit Entscheidungshilfe.
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UN 3480 steht für Lithium-Ionen-Batterien, die allein versendet werden; UN 3481 für Lithium-Ionen-Batterien, die in Ausrüstung eingebaut oder mit Ausrüstung verpackt sind. Die Unterscheidung wirkt banal, entscheidet aber über Verpackungsanweisung, Kennzeichnung und – in der Luftfracht – darüber, ob die Sendung überhaupt auf ein Passagierflugzeug darf. Wer beides mischt, richtet sich nach der strengeren Position.

Die Abgrenzung im Detail

UN 3480UN 3481 „in Ausrüstung“UN 3481 „mit Ausrüstung verpackt“
KonstellationBatterie oder Zelle alleinAkku im Gerät eingebautGerät plus separater Akku im selben Versandstück
BeispielErsatzakku, Powerbank, ZellenlieferungLaptop, Smartphone, Akkuschrauber mit eingesetztem AkkuKamera mit zwei Wechselakkus im Karton
Verpackungsanweisung (Voll-ADR)P903P903P903
SV 188 nutzbarja, bis 20/100 Whjaja
Luftfracht Passagierflugzeugnein (nur Vollfrachter, max. 30 % Ladezustand)ja, unter Bedingungenja, unter Bedingungen

Drei Konstellationen, drei Regelungen

Warum die Unterscheidung? Das Risiko unterscheidet sich messbar: Eine lose Batterie hat keinerlei mechanischen Schutz und keine Ladeelektronik des Geräts um sich – deshalb behandeln alle Regelwerke UN 3480 am strengsten. Im Gerät eingebaute Akkus sind gegen Beschädigung und Kurzschluss deutlich besser geschützt; „mit Ausrüstung verpackt“ liegt dazwischen. Die Menge der mitverpackten Ersatzakkus ist dabei begrenzt: Sie muss zur Ausrüstung passen – ein Karton mit einem Messgerät und fünfzig „Ersatz“-Akkus ist eine verkappte UN-3480-Sendung.

Versand auf der Straße

Unter den Grenzen der Sondervorschrift 188 (20 Wattstunden je Zelle, 100 je Batterie) laufen alle drei Konstellationen vereinfacht: Kurzschlussschutz, stabile Verpackung, Lithiumbatterie-Kennzeichen, bei Batterien allein höchstens 30 Kilogramm je Versandstück. Oberhalb der Grenzen gilt das Voll-ADR mit P903, Gefahrzettel 9A und Beförderungspapier – wobei Lithiumbatterien keiner Verpackungsgruppe zugeordnet sind und die Beförderungskategorie sie in der 1000-Punkte-Rechnung vergleichsweise günstig stellt.

Die Sonderrolle der Luftfracht

  • UN 3480 (Batterien allein): nur auf Nur-Frachtflugzeugen (Cargo Aircraft Only), Ladezustand höchstens 30 Prozent, die früheren Section-II-Erleichterungen sind abgeschafft – es gelten die Verpackungsanweisungen PI 965 mit vollem Programm inklusive Dokumentation und geschultem Personal.
  • UN 3481 (PI 966/967): Passagiermaschinen sind unter Bedingungen zulässig; kleine Sendungen profitieren von reduzierten Anforderungen, benötigen aber weiterhin Kennzeichen und teils Begleitdokumente.
  • Airline-Variations: Viele Fluggesellschaften verschärfen die IATA-Vorgaben zusätzlich – vor Buchung prüfen.
Achtung: Der häufigste und gefährlichste Fehler im Export: Ersatzakkus als „UN 3481 mit Ausrüstung“ deklarieren, um das CAO-Erfordernis zu umgehen. Falschdeklaration in der Luftfracht gefährdet Menschenleben und führt regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.

Kennzeichnung im Überblick

FallKennzeichen
SV 188 / kleine BatterienLithiumbatterie-Kennzeichen mit UN-Nummer(n); Ausnahme: in Geräten eingebaut, höchstens 2 Batterien, höchstens 2 Versandstücke je Sendung
Voll-ADRGefahrzettel 9A plus UN-Nummer mit offizieller Benennung
Luftfracht UN 3480zusätzlich Cargo-Aircraft-Only-Label

Praxisbeispiele

Ein Elektronikhändler versendet täglich Smartphones (UN 3481 in Ausrüstung, SV 188, meist ohne Kennzeichenpflicht bei Einzelversand), Wechselakkus für Kameras (UN 3480, SV 188 mit Kennzeichen) und E-Bike-Akkus mit 500 Wattstunden (UN 3480, Voll-ADR mit P903 und Gefahrzettel 9A). Drei Produktgruppen, drei Prozessvarianten – genau deshalb gehört die UN-Zuordnung in die Artikelstammdaten, nicht in den Kopf des Packers.

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Häufige Fragen

Gerät mit eingebautem Akku plus ein Ersatzakku im Karton – welche UN-Nummer?

UN 3481 „mit Ausrüstung verpackt“ für das Gesamtversandstück; der Ersatzakku muss kurzschlussgeschützt sein.

Wie viele Ersatzakkus dürfen „mit Ausrüstung“ verpackt werden?

Nur die für den Betrieb der Ausrüstung angemessene Zahl. Größere Mengen sind als UN 3480 zu deklarieren.

Gilt die 30-Prozent-Ladegrenze auch auf der Straße?

Nein, sie ist eine Luftfracht-Anforderung für UN 3480 nach PI 965.

Brauchen UN-3481-Sendungen ein Beförderungspapier?

Unter SV 188 auf der Straße nicht; im Voll-ADR und in der See- und Luftfracht ja.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • Tabelle A ADR 2025 zu UN 3480/3481; SV 188, SV 230; P903
  • IATA-DGR Packing Instructions 965–967
  • UN Manual of Tests and Criteria, 38.3
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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