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Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR: Das ist erlaubt

Maler entnimmt Farbeimer aus verzurrtem Transporter an der Baustelle – die Handwerkerregelung im ADR
Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR: Wer sie nutzen darf, welche Mengen gelten und wo die Grenzen liegen – mit Praxisbeispielen.
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Die Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR stellt Beförderungen frei, die Unternehmen im Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit durchführen – etwa die Versorgung von Baustellen oder Fahrten zu Mess-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Die Grenzen: höchstens 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen der 1000-Punkte-Regel. Ausdrücklich nicht erfasst sind Fahrten zur internen oder externen Versorgung – also klassische Beschaffungs- und Auslieferungstouren.

Was die Regelung erlaubt

Freigestellt sind Beförderungen gefährlicher Güter, die Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchführen – das ADR nennt beispielhaft Lieferungen an Baustellen des Hoch- und Tiefbaus sowie Fahrten im Zusammenhang mit Vermessungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten. Der Monteur mit Gasflaschen im Servicefahrzeug, der Maler mit Verdünnung auf dem Weg zur Baustelle, der SHK-Betrieb mit Propan für die Dacharbeiten: alles klassische Anwendungsfälle. Die Beförderung ist dabei Nebenzweck – transportiert wird, um vor Ort zu arbeiten.

Die vier Voraussetzungen

  1. Zusammenhang mit der Haupttätigkeit: Das Unternehmen fährt zum eigenen Einsatzort; das Gut wird dort von ihm selbst verwendet.
  2. Mengengrenze je Verpackung: höchstens 450 Liter je Verpackung – auch bei IBC.
  3. Gesamtmenge: innerhalb der Höchstmengen des Unterabschnitts 1.1.3.6, also der 1000-Punkte-Regel.
  4. Sicherer Zustand: Maßnahmen, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern – dichte, verschlossene, gesicherte Gebinde.
Hinweis: Die 450-Liter-Grenze bezieht sich auf die einzelne Verpackung, nicht auf die Gesamtladung. Zwei 200-Liter-Fässer Diesel sind gedeckt, ein 600-Liter-Tank nicht – unabhängig von der Punkterechnung.

Abgrenzung: Was nicht mehr gedeckt ist

FallHandwerkerregelung?Begründung
Maler fährt Farben zur eigenen BaustellejaVerwendung durch das eigene Unternehmen vor Ort
Großhandel liefert Farben an Malerbetriebneinexterne Versorgung – Auslieferung ist Hauptzweck
Zentrallager beliefert eigene Filialenneininterne Versorgung ist ausdrücklich ausgenommen
Monteur bringt leere ungereinigte Gebinde zurückjaRückführung im Rahmen der Tätigkeit (ggf. auch 1.1.3.5)
Entsorgungsfahrt mit Altlacken zum Recyclinghofdifferenzierteigene Abfälle aus der Tätigkeit können erfasst sein; gewerbliche Sammlung nicht

Die Grenzlinie verläuft am Zweck der Fahrt: Wird befördert, um anderswo selbst zu arbeiten, greift die Regelung. Wird befördert, um zu liefern, greift sie nicht – dann helfen nur LQ oder die reguläre 1000-Punkte-Anwendung. Einen Überblick über alle Erleichterungen gibt der Beitrag Freistellungen im ADR.

Diese Pflichten bleiben trotzdem

  • Unterweisung: Alle Mitarbeiter mit Gefahrgutkontakt benötigen die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.
  • Ladungssicherung: Gasflaschen, Kanister und Fässer sind nach den allgemeinen Regeln zu sichern – siehe Ladungssicherung beim Gefahrguttransport.
  • Zustand der Gebinde: dicht, verschlossen, unbeschädigt; Originalverschlüsse verwenden.
  • Lüftung: Bei Gasflaschen im Kastenwagen auf Belüftung achten – ein Punkt, den Berufsgenossenschaften regelmäßig anmahnen.
  • Rauchverbot bei Ladearbeiten.

Kein ADR-Schein, keine Warntafel, kein Beförderungspapier – aber die Grundpflichten bleiben. Und: Läuft im Betrieb daneben auch nur eine nicht freigestellte Beförderung, stellt sich die Frage nach dem Gefahrgutbeauftragten.

Typische Fälle aus Handwerk und Bau

Ein Dachdeckerbetrieb fährt morgens mit zwei 33-Kilogramm-Propanflaschen, einem 20-Liter-Kanister Benzin für die Schneidmaschine und Bitumen-Voranstrich zur Baustelle: Alle Gebinde unter 450 Litern, die Punkterechnung liegt weit unter 1000 – die Fahrt läuft unter der Handwerkerregelung. Derselbe Betrieb holt mittags beim Großhandel zehn weitere Propanflaschen für das Lager: Das ist Beschaffung, keine Baustellenversorgung – hier zählt die reguläre 1000-Punkte-Rechnung, die bei dieser Menge allerdings ebenfalls trägt. Kritisch wird es beim Sprinter, der wochenlang als rollendes Lager mit Restbeständen unterwegs ist: Ohne Dokumentation gerät die Punkterechnung bei Kontrollen schnell ins Wanken.

So organisieren Sie die Regelung im Betrieb

  1. Fahrzeugbezogene Positivliste: Welche Güter in welchen Höchstmengen dürfen mit?
  2. Punkterechnung je Standardbeladung dokumentieren und im Fahrzeug mitführen.
  3. Jährliche Unterweisung der Monteure mit Praxisteil (Sicherung, Verhalten bei Leckage).
  4. Klare Regel für Sonderfälle: Neue Produkte erst nach Freigabe durch den Verantwortlichen mitnehmen.
  5. Freistellungsprüfung schriftlich hinterlegen – sie trägt auch die Befreiung nach § 2 GbV.
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Häufige Fragen

Gilt die Handwerkerregelung auch für Subunternehmer?

Ja, wenn der Subunternehmer zu seiner eigenen Arbeitsstelle fährt und die Güter dort selbst verwendet – die Regelung knüpft an die Tätigkeit des befördernden Unternehmens an.

Brauchen Monteure einen ADR-Schein?

Nein, innerhalb der Handwerkerregelung nicht. Eine dokumentierte Unterweisung nach 1.3 ADR ist aber Pflicht.

Zählt der Weg zurück zum Betriebshof?

Ja, Hin- und Rückfahrt im Rahmen des Einsatzes sind erfasst – einschließlich angebrochener Gebinde und Restmengen.

Was ist mit dem täglichen Pendeln zwischen Lager und Baustelle?

Die laufende Versorgung der eigenen Baustelle bleibt gedeckt; die Belieferung anderer Betriebe oder Filialen nicht.

Gilt die Regelung auch für Lithiumbatterien in Geräten?

Akkugeräte fallen meist schon unter andere Erleichterungen (etwa SV 188 oder 1.1.3.1 b); die Handwerkerregelung ergänzt das für Kraftstoffe, Gase und Chemie.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • Unterabschnitt 1.1.3.1 c) ADR 2025
  • Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (Höchstmengen)
  • Kapitel 1.3 ADR (Unterweisung)
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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