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Begrenzte Mengen (LQ): Regeln nach Kapitel 3.4 ADR

Pakete mit LQ-Raute auf dem Förderband – begrenzte Mengen nach Kapitel 3.4 ADR
Begrenzte Mengen (LQ) nach 3.4 ADR: Grenzwerte, LQ-Raute, 8-Tonnen-Regel und was bei See- und Luftfracht gilt – mit Praxisbeispiel.
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Begrenzte Mengen (Limited Quantities, LQ) nach Kapitel 3.4 ADR erlauben den stark vereinfachten Versand von Gefahrgut in kleinen Innenverpackungen: keine Gefahrzettel, kein Beförderungspapier im Straßenverkehr, kein ADR-Schein für den Fahrer. Voraussetzungen sind die Einhaltung des LQ-Grenzwerts je Innenverpackung (Spalte 7a der Tabelle A), eine Außenverpackung bis 30 Kilogramm brutto und die Kennzeichnung mit der schwarz-weißen LQ-Raute.

Das Prinzip der begrenzten Mengen

Die LQ-Regelung folgt einer einfachen Logik: Kleine Mengen in doppelter Umschließung – Innenverpackung plus stabile Außenverpackung – stellen ein so geringes Risiko dar, dass der volle ADR-Apparat nicht erforderlich ist. Der zulässige Grenzwert je Innenverpackung hängt von UN-Nummer und Verpackungsgruppe ab und steht in Spalte 7a der Tabelle A. Typische Werte: 5 Liter für Farben der Verpackungsgruppe III, 1 Liter für Benzin-ähnliche Stoffe der Gruppe II, 0 – also ausgeschlossen – für Güter der Gruppe I.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

AnforderungRegel
InnenverpackungMenge höchstens Grenzwert der Spalte 7a (steht dort „0″, ist LQ ausgeschlossen)
Außenverpackunggeeignete zusammengesetzte Verpackung, höchstens 30 kg brutto
Trays mit Dehn-/Schrumpffoliehöchstens 20 kg brutto, keine zerbrechlichen Innenverpackungen
Bauartzulassungnicht erforderlich – aber die allgemeinen Verpackungsvorschriften (4.1.1.1 ff.) gelten
KennzeichnungLQ-Raute, ggf. Ausrichtungspfeile bei flüssigen Gütern in bestimmten Fällen
PersonalUnterweisung nach Kapitel 1.3 ADR

Kennzeichnung: die LQ-Raute

Das LQ-Kennzeichen ist eine auf die Spitze gestellte quadratische Raute mit schwarzen Ecken auf weißem oder kontrastierendem Grund, Mindestgröße 100 mal 100 Millimeter (verkleinert bis 50 mal 50 Millimeter, wenn die Versandstückgröße es erfordert). Für den Luftverkehr gilt die Variante mit dem Buchstaben „Y“ in der Mitte. UN-Nummer und Gefahrzettel sind auf dem LQ-Versandstück nicht erforderlich – wohl aber Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten, wenn Innenverpackungen mit flüssigen Gütern verschlossen über einer bestimmten Menge enthalten sind.

Welche Pflichten entfallen – und welche bleiben

  • Es entfallen: Gefahrzettel und UN-Nummer am Versandstück, Beförderungspapier im Straßenverkehr, orangefarbene Warntafel (unterhalb der 8-Tonnen-Schwelle), ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers, Feuerlöscher- und Ausrüstungspflichten des Voll-ADR.
  • Es bleiben: die Unterweisung nach 1.3 ADR für alle Beteiligten, die Ladungssicherung, das Rauchverbot bei Ladearbeiten, die Grundregeln für unbeschädigte Verpackungen sowie im Vor- und Nachlauf zur Seefracht die IMDG-Anforderungen.
Wichtig: LQ befreit das Unternehmen nicht automatisch vom Gefahrgutbeauftragten – das gilt nur, wenn sämtliche Tätigkeiten unter Freistellungen fallen. Die Zusammenhänge erklärt der Beitrag zur Befreiung nach § 2 GbV.

Die 8-Tonnen-Regel

Befördert eine Beförderungseinheit mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mehr als 8 Tonnen brutto an LQ-Versandstücken, muss sie vorn und hinten gekennzeichnet werden – wahlweise mit orangefarbenen Warntafeln oder mit vergrößerten LQ-Rauten (250 mal 250 Millimeter). Zudem greift dann die Fahrwegpflicht zur Nutzung von Autobahnen nach § 35a GGVSEB in den dort geregelten Fällen. Für Versender relevant: Ab dieser Schwelle verlangt der Beförderer die Information über die LQ-Bruttomasse – sie ist ihm nach 3.4.12 ADR vor der Beförderung mitzuteilen.

LQ bei See- und Luftfracht

Der IMDG-Code kennt eine weitgehend harmonisierte LQ-Regelung, verlangt aber ein Beförderungsdokument mit der Angabe „LIMITED QUANTITY“ oder „LTD QTY“ sowie das Containerpackzertifikat. In der Luftfracht gelten eigene, meist strengere Y-Grenzwerte der IATA-DGR samt Shipper’s Declaration im Regelfall. Wer multimodal versendet, richtet sich nach dem strengsten Glied der Kette.

Praxisbeispiel Onlinehandel

Ein Shop versendet Nagellack (UN 1263, Verpackungsgruppe II, LQ-Grenzwert 5 Liter): Flaschen zu 15 Millilitern in einem Karton mit Polsterung, Gesamtgewicht 4 Kilogramm – klassischer LQ-Fall mit Raute, ohne Gefahrzettel und ohne Beförderungspapier. Dieselbe Ware palettiert ans Zentrallager: weiterhin LQ, aber ab insgesamt 8 Tonnen auf dem Lkw greift die Fahrzeugkennzeichnung. Ein 10-Liter-Kanister desselben Produkts sprengt dagegen den Innenverpackungs-Grenzwert – er läuft im Voll-ADR oder über die 1000-Punkte-Regel.

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Häufige Fragen

Brauchen LQ-Sendungen ein Beförderungspapier?

Im reinen Straßenverkehr nein. Bei Seefracht ist die LQ-Angabe im Beförderungsdokument Pflicht, in der Luftfracht gelten die IATA-Regeln.

Müssen LQ-Verpackungen UN-zugelassen sein?

Nein, eine Bauartzulassung ist nicht erforderlich. Die Verpackung muss aber den allgemeinen Anforderungen genügen – stabil, dicht, geeignet.

Zählen LQ-Mengen in die 1000-Punkte-Rechnung?

Nein. Beide Freistellungen laufen unabhängig nebeneinander.

Gibt es eine Obergrenze je Fahrzeug?

Keine absolute – ab 8 Tonnen LQ brutto in großen Beförderungseinheiten greifen aber Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Dürfen Paketdienste LQ-Sendungen befördern?

Ja, das ist ihr Standardfall. Die Anbieter haben zusätzlich eigene Beförderungsbedingungen, die einzelne Güter ausschließen können.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • Kapitel 3.4 ADR 2025 (begrenzte Mengen), Tabelle A Spalte 7a
  • Abschnitte 3.4.12–3.4.14 ADR (Information, Fahrzeugkennzeichnung)
  • Kapitel 3.4 IMDG-Code, IATA-DGR (Y-Grenzwerte)
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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