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Verpackungsgruppen I, II, III: Bedeutung und Zuordnung

Kanister, Fass und Karton mit Warnetiketten – Verpackungsgruppen im ADR
Verpackungsgruppen I, II, III erklärt: Bedeutung, Zuordnung und Folgen für Verpackung, LQ-Grenzen und 1000-Punkte-Regel – mit Tabellen.
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Verpackungsgruppen teilen gefährliche Güter nach dem Grad ihrer Gefahr ein: Verpackungsgruppe I steht für hohe, II für mittlere und III für geringe Gefahr. Die Zuordnung entscheidet darüber, wie widerstandsfähig die Verpackung sein muss, welche Mengengrenzen bei Freistellungen gelten und welche Punktwerte in der 1000-Punkte-Rechnung anzusetzen sind. Zu finden ist die Verpackungsgruppe in Spalte 4 der Tabelle A des ADR und in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts.

Was Verpackungsgruppen aussagen

VerpackungsgruppeGefahrengradBeispiel
Ihohe GefahrDiethylether (UN 1155), viele stark ätzende Säuren
IImittlere GefahrBenzin (UN 1203), viele Farben und Harzlösungen
IIIgeringe GefahrDiesel (UN 1202), viele Reinigungsmittel

Die Verpackungsgruppe beschreibt die Intensität der Gefahr innerhalb einer Klasse – sie ersetzt nicht die Klasse selbst. Ein Stoff der Klasse 3 mit Verpackungsgruppe I ist deutlich gefährlicher einzustufen als einer mit Verpackungsgruppe III, beide bleiben aber entzündbare Flüssigkeiten.

Wie die Zuordnung erfolgt

Die Kriterien stehen in Teil 2 des ADR und unterscheiden sich je Klasse. Drei Beispiele:

  • Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten): Kombination aus Flammpunkt und Siedebeginn – Siedebeginn bis 35 Grad Celsius führt zu Verpackungsgruppe I; darüber entscheidet der Flammpunkt (unter 23 Grad: II, 23 bis 60 Grad: III).
  • Klasse 8 (ätzende Stoffe): Dauer der Einwirkung bis zur vollständigen Hautzerstörung im Test – je schneller, desto höher die Gruppe.
  • Klasse 6.1 (giftige Stoffe): Toxizitätswerte für orale, dermale und inhalative Aufnahme.

Für den Versender heißt das praktisch: Die Zuordnung selbst herzuleiten ist Laborarbeit – im Alltag übernimmt man sie aus Tabelle A des ADR und dem Sicherheitsdatenblatt und prüft nur die Plausibilität. Wie die Klassifizierung insgesamt abläuft, zeigt der Beitrag Was ist das ADR?

Klassen ohne Verpackungsgruppe

Nicht jedes Gefahrgut hat eine Verpackungsgruppe. Keine Verpackungsgruppen kennen unter anderem Klasse 1 (explosive Stoffe), Klasse 2 (Gase), Klasse 5.2 (organische Peroxide), Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe), Klasse 7 (radioaktive Stoffe) sowie große Teile der Klasse 9 – etwa Lithiumbatterien (UN 3480/3481). Dort regeln eigene Systeme das Schutzniveau, zum Beispiel Verträglichkeitsgruppen bei Klasse 1 oder die Verpackungsanweisungen P903 ff. bei Batterien.

X, Y, Z: die Verbindung zur Verpackungscodierung

Auf jeder UN-zugelassenen Verpackung findet sich ein Buchstabe, der angibt, für welche Verpackungsgruppen die Bauart geprüft wurde:

CodeZugelassen für VerpackungsgruppePrüfniveau
XI, II und IIIhöchstes
YII und IIImittleres
Znur IIIBasis
Achtung: Eine Z-codierte Verpackung darf niemals für Güter der Verpackungsgruppe II verwendet werden – ein häufiger und teurer Fehler beim Einkauf von Kartonagen. Prüfen Sie den Code auf der Verpackung immer gegen die Verpackungsgruppe des Produkts.

Praktische Folgen für Versand und Freistellungen

  • Verpackungsauswahl: Die Gruppe bestimmt das erforderliche Prüfniveau (X/Y/Z) und teils die zulässigen Verpackungsarten der Verpackungsanweisung.
  • 1000-Punkte-Regel: Stoffe hoher Gefahr stehen in strengeren Beförderungskategorien und verbrauchen mehr Punkte je Liter oder Kilogramm – die Berechnung zeigt unser Beitrag zur 1000-Punkte-Regel.
  • Begrenzte Mengen: Die LQ-Grenzwerte der Tabelle A fallen bei Verpackungsgruppe I meist auf null – hochgefährliche Stoffe sind von der LQ-Erleichterung ausgeschlossen.
  • Freigestellte Mengen: Auch die EQ-Codes hängen an der Verpackungsgruppe.
  • Tank- und Stückgutvorschriften: Von der Gruppe hängen unter anderem Tankcodierungen und Sondervorschriften ab.

Beispiele aus der Praxis

Ein Farbenhändler versendet Nitroverdünnung (UN 1263, Klasse 3): Je nach Rezeptur kann das Produkt in Verpackungsgruppe II oder III fallen – mit unmittelbaren Folgen für LQ-Grenzen (1 Liter gegenüber 5 Litern Innenverpackung) und Punktwerte. Ein Laborversand mit konzentrierter Salpetersäure (Verpackungsgruppe I) kann dagegen weder LQ nutzen noch Y-codierte Kartons verwenden – hier führt der Weg über X-geprüfte Kombinationsverpackungen oder freigestellte Mengen mit ihren sehr kleinen Grenzwerten.

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Häufige Fragen

Wo finde ich die Verpackungsgruppe meines Produkts?

In Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts und in Spalte 4 der Tabelle A des ADR zur jeweiligen UN-Nummer.

Kann ein Stoff je nach Konzentration die Verpackungsgruppe wechseln?

Ja. Viele Säuren und Lösungen wandern mit sinkender Konzentration von Gruppe I über II nach III – maßgeblich sind die Kriterien in Teil 2 des ADR.

Was bedeutet es, wenn in Tabelle A keine Verpackungsgruppe steht?

Die betreffende Klasse arbeitet ohne Verpackungsgruppen (etwa Gase oder Lithiumbatterien); das Schutzniveau regeln dort Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen.

Ist Verpackungsgruppe I gleichbedeutend mit einem Beförderungsverbot?

Nein, aber die Anforderungen steigen deutlich: X-geprüfte Verpackungen, keine LQ-Erleichterung, strengere Mengen- und Tunnelregeln.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • Teil 2 ADR 2025 (Klassifizierungskriterien), Kapitel 3.2 Tabelle A
  • Kapitel 6.1 ADR (Bau- und Prüfvorschriften, X/Y/Z-Codierung)
  • Kapitel 3.4 und 3.5 ADR (begrenzte und freigestellte Mengen)
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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