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Lithiumbatterien per Luftfracht: IATA-Regeln PI 965 bis 970

Frachtpalette wird an einem Luftfracht-Terminal in ein Frachtflugzeug verladen
Lithiumbatterien per Luftfracht: PI 965–970, 30-Prozent-Ladegrenze, Cargo Aircraft Only und CBTA-Schulungspflicht – kompakt erklärt.
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Für Lithiumbatterien gelten in der Luftfracht die strengsten Transportregeln aller Verkehrsträger: Lose Batterien (UN 3480/3090) dürfen nur auf Nur-Frachtflugzeugen fliegen, Lithium-Ionen-Batterien zudem nur mit höchstens 30 Prozent Ladezustand. Maßgeblich sind die Verpackungsanweisungen PI 965 bis 970 der IATA-DGR. Wer Batterien per Luftfracht versendet, braucht geschultes Personal, die richtige Verpackungsanweisung und in den meisten Fällen eine Shipper’s Declaration.

Warum die Luft die strengsten Regeln hat

Ein Thermal Runaway in 10.000 Metern Höhe lässt sich nicht löschen wie am Boden – Frachtbrände durch Lithiumbatterien haben mehrere Flugzeugverluste verursacht. ICAO und IATA haben die Vorschriften deshalb Schritt für Schritt verschärft: Passagierflugzeug-Verbot für lose Batterien, Ladezustandsgrenze, Abschaffung der früheren Section-II-Erleichterungen für UN 3480. Airlines legen mit eigenen Variations häufig noch strengere Maßstäbe an.

PI 965 bis 970: Welche Anweisung wann gilt

Packing InstructionUN-NummerFall
PI 965UN 3480Lithium-Ionen-Batterien allein
PI 966UN 3481Lithium-Ionen mit Ausrüstung verpackt
PI 967UN 3481Lithium-Ionen in Ausrüstung eingebaut
PI 968UN 3090Lithium-Metall-Batterien allein
PI 969UN 3090*Lithium-Metall mit Ausrüstung verpackt (UN 3091)
PI 970UN 3091Lithium-Metall in Ausrüstung eingebaut

Jede Anweisung unterscheidet nach Zell- und Batteriegröße (Wattstunden beziehungsweise Lithiumgehalt) mit eigenen Verpackungs- und Mengenvorgaben je Versandstück. Die Grundlagen der Einstufung erklärt unser Leitfaden zum Batterieversand.

UN 3480: die harten Auflagen für lose Akkus

  • Cargo Aircraft Only: Beförderung ausschließlich auf Nur-Frachtflugzeugen, CAO-Label Pflicht.
  • Ladezustand: höchstens 30 Prozent der Nennkapazität (State of Charge).
  • Volle Deklaration: UN-geprüfte Verpackung, Gefahrzettel Klasse 9A, Shipper’s Declaration, geschulter Versender.
  • Airline-Variations: Viele Carrier verlangen Voranmeldung oder schließen lose Akkus ganz aus.
Achtung: Ersatzakkus als „in Ausrüstung“ zu deklarieren, um das CAO-Erfordernis zu umgehen, ist keine Grauzone, sondern Falschdeklaration – mit Ermittlungsverfahren und Beförderungsausschluss als Folge. Die Abgrenzung erklärt der Beitrag UN 3480 vs. UN 3481.

UN 3481: Geräte und mitverpackte Akkus

Batterien in oder mit Ausrüstung dürfen unter Bedingungen weiterhin auf Passagiermaschinen. Kleine Zellen und Batterien (bis 20/100 Wattstunden) profitieren von den Section-II-Erleichterungen der PI 966/967 – begrenzte Stückzahlen je Versandstück, Lithiumbatterie-Kennzeichen, keine volle Deklaration. Oberhalb davon gelten Section IB und IA mit UN-Verpackung und Shipper’s Declaration. Die 30-Prozent-Ladegrenze gilt für UN 3481 nicht.

Dokumente und Kennzeichnung

  • Shipper’s Declaration for Dangerous Goods (DGD): Pflicht für Section IA/IB-Sendungen; zweifach, in Englisch, mit allen Angaben nach IATA-Format.
  • Air Waybill: mit den vorgeschriebenen Einträgen (etwa „Lithium ion batteries in compliance with Section II of PI 967″).
  • Kennzeichen: Lithiumbatterie-Mark mit UN-Nummer, bei Voll-Deklaration Gefahrzettel 9A, für UN 3480/3090 zusätzlich das CAO-Label.
  • Testnachweis: UN-38.3-Testzusammenfassung muss auf Anforderung verfügbar sein.

Schulungspflicht nach CBTA

Seit 2023 verlangt die IATA kompetenzbasierte Schulungen (Competency-Based Training and Assessment): Wer Batterien für die Luftfracht vorbereitet, klassifiziert oder dokumentiert, braucht eine funktionsbezogene Ausbildung mit Erfolgskontrolle – auch für die vereinfachten Section-II-Sendungen ist geschultes Personal vorgeschrieben. Die Unterweisung nach 1.3 ADR deckt das nicht ab; für den Lkw-Vorlauf zum Flughafen bleibt sie zusätzlich erforderlich.

Praxisfahrplan für Versender

  1. Produktdaten klären: UN-Nummer, Wattstunden, Zell- oder Batterieversand.
  2. Passende Packing Instruction und Section bestimmen.
  3. Airline-Variations und Zielland-Vorgaben prüfen (Voranmeldung, Mengenlimits).
  4. Bei UN 3480: Ladezustand auf höchstens 30 Prozent bringen und dokumentieren.
  5. Verpackung, Kennzeichen und Dokumente nach IATA-Format erstellen.
  6. Personal CBTA-schulen; Vorlauf per Lkw mit unterwiesenem Team organisieren.
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Häufige Fragen

Warum gilt die 30-Prozent-Grenze nur für UN 3480?

Geladene Zellen reagieren im Fehlerfall heftiger; bei losen Batterien ohne schützendes Gerät ist das Risiko am höchsten. Für Geräte-Sendungen (UN 3481) hat ICAO die Grenze bislang nicht übernommen.

Darf ich Powerbanks per Luftfracht exportieren?

Ja, als UN 3480 nach PI 965 – nur auf Frachtern, mit höchstens 30 Prozent Ladung und voller Deklaration. Viele Airlines verlangen Zusatzfreigaben.

Was kostet die Nichtbeachtung?

Neben Bußgeldern drohen Beförderungsausschlüsse durch Airlines, Rückstellungen am Flughafen und im Ereignisfall strafrechtliche Konsequenzen.

Gelten die IATA-Regeln auch für Kurierdienste?

Ja, Express-Integratoren fliegen nach denselben Vorschriften und haben zusätzlich eigene, oft strengere Annahmebedingungen.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • IATA Dangerous Goods Regulations, Packing Instructions 965–970
  • ICAO Technical Instructions
  • UN Manual of Tests and Criteria, 38.3
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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