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Natrium-Ionen-Batterien: Neue Vorschriften und UN-Nummern

Batteriemodule stehen gesichert auf einer Palette in einer Lagerhalle
Natrium-Ionen-Batterien im Transport: UN 3551 und 3552, Nullvolt-Freistellung und der Ausblick auf das ADR 2027 – aktueller Überblick.
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Natrium-Ionen-Batterien haben seit dem ADR 2025 eigene UN-Nummern: UN 3551 (Batterien allein) und UN 3552 (in oder mit Ausrüstung). Sie gelten wie Lithiumbatterien als Klasse 9 und folgen weitgehend analogen Regeln – inklusive UN-38.3-Prüfpflicht und einer SV-188-ähnlichen Erleichterung für kleine Batterien. Mit dem ADR 2027 kommen weitere Positionen für in Güterbeförderungseinheiten eingebaute Batterien hinzu; zudem werden Hybride aus Lithium- und Natrium-Zellen ausdrücklich geregelt.

Was Natrium-Ionen-Batterien auszeichnet

Natrium-Ionen-Zellen verzichten auf Lithium, Kobalt und Nickel, sind kälteresistent und lassen sich auf null Volt entladen – ein Sicherheitsvorteil bei Transport und Lagerung. Sie erobern derzeit stationäre Speicher, Zweiräder und Einstiegssegmente der Elektromobilität. Für Versender heißt das: Die Stückzahlen steigen, und wer heute Prozesse aufsetzt, spart sich später die Nachrüstung.

UN 3551 und UN 3552

UN-Nummer Fall Analogie bei Lithium
UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien (mit organischem Elektrolyt) allein UN 3480
UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstung UN 3481

Die Systematik folgt bewusst dem Lithium-Vorbild – wer die Abgrenzung „allein / in Ausrüstung / mit Ausrüstung“ beherrscht, findet sich sofort zurecht.

Die Transportregeln im Überblick

  • Klasse 9 mit Gefahrzettel 9A,
  • UN-38.3-Prüfung wie bei Lithium verpflichtend,
  • SV 188-analoge Erleichterung für kleine Batterien (bis 20 Wattstunden je Zelle, 100 Wattstunden je Batterie) mit Kurzschlussschutz, stabiler Verpackung und Batterie-Kennzeichen,
  • Verpackungsanweisungen analog P903 ff.,
  • beschädigte/defekte Batterien nach den entsprechenden Sondervorschriften wie bei Lithium.

Besonderheit: Transport bei null Volt

Hinweis: Vollständig entladene, kurzgeschlossene Natrium-Ionen-Zellen gelten als elektrisch inert. Das ADR sieht dafür eine weitgehende Freistellung vor, wenn die Batterie nachweislich auf null Volt entladen und gegen Wiederaufladung gesichert ist – ein Weg, den es bei Lithium nicht gibt und der Rückläufer- und Entsorgungslogistik deutlich vereinfachen kann. Die Nachweisführung sollte mit dem Hersteller abgestimmt werden.

Ausblick ADR 2027

Das ADR 2027 (in Kraft ab 1. Januar 2027, Übergangsfrist bis 30. Juni 2027) baut die Systematik aus: Für in Güterbeförderungseinheiten eingebaute Batterien werden die Positionen präzisiert – Lithium-Ionen bleiben bei UN 3536, für Lithium-Metall und Natrium-Ionen kommen UN 3563 und UN 3564 hinzu. Hybridbatterien mit Lithium- und Natrium-Ionen-Zellen werden ausdrücklich den Lithium-Positionen zugeordnet. Unser ADR-2027-Cluster begleitet die Änderungen mit eigenen Beiträgen ab Herbst.

Vergleich zu Lithiumbatterien

Kriterium Lithium-Ionen Natrium-Ionen
UN-Nummern 3480/3481 3551/3552
Klasse 9 (9A) 9 (9A)
UN 38.3 ja ja
Kleine-Batterien-Erleichterung SV 188 analog
Nullvolt-Freistellung nein ja, unter Bedingungen
Luftfracht lose Batterien nur CAO, 30 % SoC eigene ICAO/IATA-Regeln, restriktiv
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Häufige Fragen

Sind Natrium-Ionen-Batterien Gefahrgut?

Ja, Klasse 9 mit den UN-Nummern 3551 und 3552 – die Regeln folgen weitgehend dem Lithium-Vorbild.

Gilt die SV 188 auch für Natrium-Ionen?

Es gibt eine analoge Erleichterung für kleine Batterien mit denselben Wattstunden-Grenzen und Bedingungen.

Was ist der Vorteil der Nullvolt-Entladung?

Vollständig entladene, gesicherte Natrium-Ionen-Batterien gelten als inert und können weitgehend freigestellt befördert werden – hilfreich für Retouren und Entsorgung.

Was ändert das ADR 2027?

Neue Positionen für in Beförderungseinheiten eingebaute Batterien (UN 3563/3564) und die klare Zuordnung von Hybridbatterien zu den Lithium-Nummern.

Gesetzesgrundlagen und Quellen

  • UN 3551/3552, ADR 2025 (Klasse 9, Sondervorschriften)
  • Änderungsdokumente zum ADR 2027 (UNECE)
  • UN Manual of Tests and Criteria, 38.3
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 07.07.2026.

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