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Wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

Logistikleiterin prüft Versandpapiere – wann ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht
Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht? Bestellpflicht nach GbV, Ausnahmen & Bußgelder – klar erklärt mit Entscheidungshilfe.

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Ein Unternehmen braucht einen Gefahrgutbeauftragten, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist – als Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer oder Entlader – und keine der Befreiungen des § 2 GbV greift. Entscheidend ist also nicht die Unternehmensgröße oder Branche, sondern die Frage: Verlassen nicht freigestellte Gefahrgutsendungen Ihr Haus oder kommen dort an?

Der 3-Fragen-Schnelltest

Ob die Bestellpflicht nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besteht, lässt sich fast immer mit drei Fragen klären:

# Frage Wenn „Ja“ Wenn „Nein“
1 Üben Sie eine beteiligte Tätigkeit aus (versenden, verpacken, verladen, befüllen, befördern, entladen)? weiter zu Frage 2 keine Bestellpflicht
2 Sind darunter gefährliche Güter im Sinne von ADR/RID/ADN/IMDG-Code? weiter zu Frage 3 keine Bestellpflicht
3 Läuft mindestens eine Beförderung außerhalb der Befreiungen des § 2 GbV? Bestellpflicht! keine Bestellpflicht – aber Dokumentationspflicht der Prüfung empfohlen

Frage 1: Sind Sie „beteiligt“?

Die Bestellpflicht trifft nicht nur Speditionen. Beteiligt ist, wer eine der folgenden Rollen ausfüllt – auch wenn der eigentliche Transport komplett fremdvergeben ist:

  • Absender: Sie veranlassen den Versand von Gefahrgut (auch als Onlinehändler mit Versanddienstleister).
  • Auftraggeber des Absenders: deutsche Besonderheit der GGVSEB – auch wer den Absender beauftragt, steht in der Pflicht.
  • Verpacker: Sie packen Gefahrgut in Versandstücke oder kennzeichnen sie.
  • Verlader: Sie laden Versandstücke auf Fahrzeuge, in Container oder Wechselbrücken.
  • Befüller: Sie befüllen Tanks, Tankcontainer oder Schüttgut-Einheiten.
  • Beförderer: Sie transportieren selbst – ob eigener Fuhrpark oder einzelner Transporter.
  • Entlader: Sie entladen Gefahrgut oder setzen Container ab.
Wichtig: „Wir lassen doch alles von der Spedition machen“ schützt nicht. Wer Gefahrgut versendet, bleibt Absender – mit eigener Bestellpflicht, eigenem Bußgeldrisiko und eigenen Pflichten wie Klassifizierung und Beförderungspapier.

Frage 2: Handelt es sich überhaupt um Gefahrgut?

Viele Unternehmen haben Gefahrgut im Sortiment, ohne es so zu nennen. Typische „unsichtbare“ Gefahrgüter:

Produkt Typische Einstufung Klasse
Lithium-Akkus, Powerbanks, E-Bike-Akkus UN 3480/3481, UN 3090/3091 9
Parfüm, Aftershave UN 1266 3
Spraydosen (Deo, Lacke, Technik-Sprays) UN 1950 2
Farben, Lacke, Verdünner UN 1263 3
Desinfektionsmittel, Ethanol-Produkte UN 1170/1987 3
Reinigungsmittel, Säuren, Laugen z. B. UN 1789, UN 1824 8
Gasflaschen (Propan, CO2, Sauerstoff) z. B. UN 1978, UN 1013 2
Airbag-Module, Gurtstraffer UN 3268 9

Die verlässlichste Quelle ist Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts Ihrer Produkte – steht dort eine UN-Nummer, haben Sie Gefahrgut.

Frage 3: Greifen die Befreiungen des § 2 GbV?

Keine Bestellpflicht besteht, wenn sämtliche Tätigkeiten unter folgende Befreiungen fallen (kombinierbar):

  • Freistellungen nach 1.1.3.1 bis 1.1.3.3, 1.1.3.5 und 1.1.3.7 ADR – z. B. Handwerkerregelung oder Kraftstoff im Fahrzeugtank,
  • 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6 ADR (so wird gerechnet),
  • Kapitel 3.3, 3.4, 3.5 ADR – Sondervorschriften, begrenzte Mengen (LQ), freigestellte Mengen (EQ),
  • 50-Tonnen-Regel: höchstens 50 t netto pro Kalenderjahr für den eigenen Bedarf (radioaktive Stoffe: nur UN 2908–2911).
Der klassische Fehler: Die Befreiungen werden einmal geprüft und dann nie wieder. Ein neues Produkt im Sortiment, eine größere Bestellmenge, eine einzige Palettenlieferung über LQ-Grenzen – und die Bestellpflicht ist da. Die Freistellungsprüfung gehört deshalb in einen jährlichen Review-Prozess.

Typische Fälle nach Branche

Onlinehandel & Versandhandel

Bestellpflicht häufig ja – Lithiumbatterien über SV-188-Grenzen, Parfüm- und Aerosol-Paletten an Fulfillment-Center überschreiten die Freistellungen schnell. Einzelpakete in LQ sind oft freigestellt, der palettierte Nachschub ans Lager nicht.

Handwerk & Bau

Meist befreit über die Handwerkerregelung und 1000-Punkte-Grenzen – solange nur zur eigenen Verwendung auf Baustellen gefahren wird. Wer Material an Kunden liefert oder Abfälle gewerblich zurückführt, rutscht in die Pflicht.

Produktion & Chemie

Bestellpflicht fast immer ja – Rohstoffe kommen als Gefahrgut an (Entlader!), Fertigprodukte gehen als Gefahrgut raus (Absender, Verpacker, Verlader).

Kfz-Werkstätten & Autohäuser

Grenzfall: Altöl, Altbatterien, Airbags, Hochvolt-Akkus. Rücksendungen defekter Lithium-Batterien an Hersteller sind regelmäßig nicht freigestellt.

Labore & Gesundheitswesen

Proben nach UN 3373 sind meist freigestellt verpackbar, Chemikalien und Desinfektionsmittel-Großgebinde dagegen oft nicht.

5 Grauzonen aus der Praxis

  1. Retouren: Der Kunde schickt den defekten Akku zurück – Ihr Unternehmen wird Empfänger/Entlader und organisiert als Auftraggeber den Rücktransport.
  2. Interner Werksverkehr über öffentliche Straßen: Auch 500 Meter zwischen zwei Werkteilen sind eine Beförderung im Sinne des ADR.
  3. Messen & Vorführgeräte: Geräte mit eingebauten Batterien oder Gasflaschen im Transporter des Außendienstes.
  4. Entsorgung: Gefährliche Abfälle (Altlacke, Lösemittel, Batterien) sind Gefahrgut – die Übergabe an den Entsorger macht Sie zum Absender/Verlader.
  5. Konzernstrukturen: Die Bestellpflicht gilt je Unternehmen (Rechtsträger), nicht je Konzern – jede GmbH braucht eine eigene Regelung.

Was passiert ohne Bestellung?

Fehlt der Gefahrgutbeauftragte trotz Pflicht, drohen Bußgelder nach § 10 GGBefG bis 50.000 €, Regelsätze nach RSEB Anlage 7, bei Aufsichtspflichtverletzung der Geschäftsleitung nach § 130 OWiG deutlich mehr. Details und echte Fälle: Gefahrgutbeauftragter – Aufgaben, Pflichten & Bußgelder.

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FAQ: Häufige Fragen zur Bestellpflicht

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die GbV kennt keine Mindestgröße – ein Zwei-Personen-Betrieb, der regelmäßig nicht freigestelltes Gefahrgut versendet, ist genauso bestellpflichtig wie ein Konzern.

Reicht ein Gefahrgutbeauftragter für mehrere Standorte?

Ja, ein Beauftragter kann für mehrere Standorte und sogar mehrere Unternehmen bestellt werden – solange er seine Aufgaben tatsächlich wahrnehmen kann. Jede juristische Person braucht aber eine eigene schriftliche Bestellung.

Wir versenden nur begrenzte Mengen (LQ). Sind wir sicher befreit?

Nur solange alle Sendungen die LQ-Bedingungen einhalten – inklusive der Nachschublieferungen ans Lager und der Retourenprozesse. Eine dokumentierte Freistellungsprüfung ist dringend zu empfehlen.

Wer prüft eigentlich, ob wir einen Gefahrgutbeauftragten haben?

Straßenkontrollen (Polizei, BALM) führen schnell zu Nachfragen im Betrieb; zuständige Behörden können Bestellurkunde, Schulungsnachweis und Jahresberichte anfordern – auch anlasslos oder nach Hinweisen.

Wie schnell lässt sich die Pflicht erfüllen?

Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten innerhalb weniger Tage: Vertrag, schriftliche Bestellung, Bestandsaufnahme – fertig. Der Aufbau eines internen Beauftragten dauert mit Lehrgang und IHK-Prüfung mehrere Wochen bis Monate.

Gesetzesgrundlagen & Quellen

  • GbV, §§ 1–3 (Anwendungsbereich, Befreiungen, Bestellung)
  • Unterabschnitt 1.8.3 ADR 2025; Freistellungen 1.1.3, Kapitel 3.3–3.5 ADR
  • GGVSEB (Pflichten der Beteiligten), GGBefG § 10 (Bußgeld)
  • RSEB 2025, Anlage 7
Über den Autor: Gefahrgut Consulting – IHK-geprüfte Gefahrgutbeauftragte für Straße, Schiene und See. Fachlich geprüft am 06.07.2026.

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