Ein externer Gefahrstoffbeauftragter übernimmt die Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung als Dienstleistung: Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Unterweisung und die Kommunikation mit Behörden. Bei Gefahrgut Consulting beginnt die laufende Betreuung bei 99 Euro im Monat. Für die meisten Betriebe unter 250 Beschäftigten ist das die wirtschaftlichere Variante – nicht wegen des Stundensatzes, sondern weil Routine die Ersterfassung in Tagen abschließt, wofür intern Monate vergehen. Dieser Beitrag zeigt, welche Leistungen dazugehören, wie sich die Kosten zusammensetzen und woran Sie einen guten Anbieter erkennen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ein externer Gefahrstoffbeauftragter macht
- Leistungsumfang im Detail
- Kosten und Preismodelle
- Rechenbeispiel: intern gegen extern
- Vorteile und Grenzen der externen Lösung
- Anbieterauswahl: acht Prüffragen
- Ablauf der Zusammenarbeit
- Praxisbeispiel aus der Kontraktlogistik
- Häufige Fehler bei der Vergabe
- Häufige Fragen
- Gesetzesgrundlagen und Quellen
Was ein externer Gefahrstoffbeauftragter macht
Die Gefahrstoffverordnung verlangt keine Bestellurkunde wie das Gefahrgutrecht, aber sie verlangt Fachkunde: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, und wer diese Fachkunde nicht im Haus hat, muss sich fachkundig beraten lassen. Genau an dieser Stelle setzt die externe Lösung an.
Der externe Gefahrstoffbeauftragte ist kein Berater, der ein Gutachten abliefert und wieder geht. Er übernimmt die operative Arbeit: Er erfasst den Bestand, beurteilt die Tätigkeiten, schreibt die Betriebsanweisungen, unterweist die Beschäftigten und hält die Dokumentation aktuell. Die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen – delegiert wird die Durchführung, nicht die Pflicht. Was das rechtlich bedeutet und wie die Pflichtenübertragung sauber aufgesetzt wird, ist Thema der Service-Seite zum externen Gefahrstoffbeauftragten.
Leistungsumfang im Detail
Seriöse Anbieter beschreiben ihre Leistung entlang der Pflichten der Verordnung, nicht entlang von Stundenpaketen. Der übliche Umfang:
| Leistung | Rechtsgrundlage | Typische Frequenz |
|---|---|---|
| Gefahrstoffkataster aufbauen und pflegen | § 6 GefStoffV | Ersterfassung einmalig, Pflege laufend |
| Gefährdungsbeurteilung je Tätigkeit | § 6 GefStoffV, TRGS 400 | einmalig, dann anlassbezogen und jährliche Sichtung |
| Substitutionsprüfung dokumentieren | § 6 und § 7 GefStoffV, TRGS 600 | mit jeder Beurteilung |
| Betriebsanweisungen erstellen | § 14 GefStoffV, TRGS 555 | je Tätigkeit, Aktualisierung bei Änderungen |
| Unterweisung durchführen und dokumentieren | § 14 GefStoffV | vor Tätigkeitsaufnahme, danach jährlich |
| Lagerung und Zusammenlagerung bewerten | TRGS 510 | einmalig, bei Sortimentsänderung erneut |
| Begleitung von Behörden- und Kundenaudits | – | anlassbezogen |
| Ansprechpartner für Beschaffung und Führungskräfte | – | laufend |
Die einzelnen Bausteine sind auch separat buchbar: die Katastererstellung als einmalige Bestandsaufnahme, die Gefahrstoffunterweisung als Inhouse-Termin und die Substitutionsprüfung nach TRGS 600 als eigenständige Prüfung.
Kosten und Preismodelle
Am Markt sind drei Modelle üblich: die monatliche Pauschale für die laufende Betreuung, der Festpreis je Leistungsbaustein und die Abrechnung nach Aufwand. Kritisch ist die reine Aufwandsabrechnung – sie macht Budgets unplanbar und verlagert das Mengenrisiko vollständig auf den Kunden.
Unsere Preise:
- Externer Gefahrstoffbeauftragter: ab 99 Euro im Monat. Laufende Betreuung, Ansprechpartner, Aktualisierung der Dokumentation, Begleitung bei Rückfragen von Behörden und Kunden.
- Gefahrstoffkataster: ab 49 Euro zuzüglich 16,50 Euro je erfasster Position. Die Positionszahl bestimmt den Preis – Aussortieren vor der Erfassung senkt die Kosten unmittelbar.
- Inhouse-Gefahrstoffunterweisung: 799 Euro je Termin. Ein Termin, eine Gruppe, dokumentierte Teilnahme.
Was den Preis nach oben treibt, ist selten die Betriebsgröße, sondern die Komplexität: CMR-Stoffe, Tätigkeiten mit Asbestbezug, mehrere Standorte, explosionsgefährdete Bereiche, ein Sortiment jenseits von hundert Positionen. Was ihn senkt: ein bereinigter Bestand, vorhandene aktuelle Sicherheitsdatenblätter und ein interner Ansprechpartner, der Zugang und Auskunft organisiert.
Rechenbeispiel: intern gegen extern
Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten und rund 70 Gefahrstoffpositionen steht vor der Entscheidung. Die interne Variante bedeutet: eine Person qualifizieren, Fortbildung dauerhaft finanzieren und vor allem Arbeitszeit bereitstellen. Realistisch sind für den Aufbau mehrere Wochen verteilt über Monate – Bestandsaufnahme, Sicherheitsdatenblätter nachfordern, Beurteilungen schreiben, Betriebsanweisungen erstellen, Unterweisung vorbereiten. Diese Zeit fehlt an anderer Stelle, und sie erscheint in keiner Rechnung.
Die externe Variante macht dieselbe Leistung sichtbar: Katastererstellung für 70 Positionen zu 49 Euro plus 16,50 Euro je Position, die jährliche Inhouse-Unterweisung zu 799 Euro und die laufende Betreuung ab 99 Euro im Monat. Der Unterschied liegt weniger im Betrag als im Zeitpunkt: Extern ist die Grundlage nach wenigen Wochen fertig, intern zieht sie sich über ein Jahr – und in diesem Jahr existiert die Pflichtdokumentation nicht.
Die ehrliche Einschränkung: Ab einer gewissen Größe und Stoffkomplexität ist die interne Fachkunde ohnehin unverzichtbar. Dann verschiebt sich die Frage von entweder-oder zu wer-macht-was.
Vorteile und Grenzen der externen Lösung
Die Vorteile liegen auf der Hand: Fachkunde ohne Personalaufbau, kein Ausfallrisiko bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung, kalkulierbare Kosten, Routine aus vielen vergleichbaren Betrieben und ein unbefangener Blick von außen, der Dinge sieht, an denen man intern seit Jahren vorbeiläuft.
Die Grenzen sind ebenso klar. Ein Externer ist nicht täglich im Haus. Er kann die Beschaffung nicht selbst kontrollieren und keine Kultur ändern. Ohne einen internen Ansprechpartner, der Zugang, Informationen und Termine organisiert, läuft das Modell leer. Und er ersetzt weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch den Betriebsarzt – beide bleiben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu bestellen.
Für Betriebe, die Gefahrstoffe lagern und zugleich versenden, kommt ein handfester Nebeneffekt hinzu: Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht greifen an der Rampe ineinander. Derselbe Kanister ist im Lager Gefahrstoff und auf dem Lkw Gefahrgut. Wer beide Rollen aus einer Hand besetzt, schließt die Lücke, die sonst niemandem gehört.
Fachkunde ohne Personalaufbau: Kataster ab 49 Euro zuzüglich 16,50 Euro je Position, Inhouse-Unterweisung 799 Euro je Termin, laufende Betreuung ab 99 Euro im Monat. Kostenlose Erstberatung unter 0214 403 9597.
Angebot anfordern
Anbieterauswahl: acht Prüffragen
- Wird die Fachkunde konkret belegt – Ausbildung, Berufserfahrung, aktuelle Fortbildung – oder nur behauptet?
- Ist eine Begehung vor Ort Bestandteil des Angebots?
- Wird die Gefährdungsbeurteilung tätigkeitsbezogen erstellt, nicht stoffbezogen?
- Ist die Substitutionsprüfung ausdrücklich enthalten, inklusive Dokumentation bei Verzicht?
- Wer erstellt die Betriebsanweisungen, und in welchen Sprachen wird unterwiesen?
- Was kostet die laufende Pflege, und was passiert bei Sortimentsänderungen?
- Wem gehören die Dokumente nach Vertragsende – bekommen Sie die Dateien in bearbeitbarer Form?
- Gibt es eine feste Ansprechperson, und wie schnell ist sie im Fall einer Kontrolle erreichbar?
Punkt sieben wird regelmäßig übersehen. Wer nach einem Anbieterwechsel nur PDFs in der Hand hält, fängt faktisch von vorn an.
Ablauf der Zusammenarbeit
Bewährt hat sich ein Ablauf in vier Phasen. Erstens die Bestandsaufnahme: Begehung aller Bereiche, Erfassung der Gebinde, Sichtung der vorhandenen Dokumente, Aussortieren von Altbeständen. Zweitens die Beurteilung: Tätigkeiten abgrenzen, Gefährdungen ermitteln, Substitution prüfen, Maßnahmen nach der Rangfolge festlegen. Drittens die Umsetzung: Betriebsanweisungen schreiben, Beschäftigte unterweisen, Lagerkonzept anpassen. Viertens der Regelbetrieb: Pflege des Katasters, anlassbezogene Aktualisierung, jährliche Unterweisung, Begleitung von Audits.
Realistisch sind für die ersten drei Phasen in einem mittelgroßen Betrieb vier bis acht Wochen, abhängig davon, wie schnell fehlende Sicherheitsdatenblätter von Lieferanten kommen. Das ist erfahrungsgemäß der Engpass, nicht die eigentliche Facharbeit.
Praxisbeispiel aus der Kontraktlogistik
Ein Logistikdienstleister mit 140 Beschäftigten an zwei Standorten hatte gefahrgutrechtlich alles im Griff: Beförderungspapiere sauber, Fahrer geschult, Gefahrgutbeauftragter bestellt. Gefahrstoffrechtlich existierte ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern und sonst nichts. Auslöser für die Vergabe nach außen war ein Kundenaudit, das genau diese Lücke aufdeckte.
Erfasst wurden 120 Positionen, 18 Gebinde konnten entsorgt werden. Die Beurteilung wurde auf elf Tätigkeitsblöcke umgestellt, neun Betriebsanweisungen entstanden neu, die Unterweisung lief zweisprachig. Zwei Befunde hatten Substanz: ein Reinigungskonzentrat mit inzwischen verschärfter Einstufung, mit dem ohne Schutzbrille gearbeitet wurde, und eine Zusammenlagerung von Aerosoldosen mit brennbaren Flüssigkeiten oberhalb der zulässigen Mengenschwelle.
Die laufende Betreuung bindet heute etwa zwei Stunden im Quartal auf Kundenseite – im Wesentlichen die Freigabe neuer Produkte. Beim Folgeaudit gab es zum Gefahrstoffmanagement keine Feststellung.
Häufige Fehler bei der Vergabe
Nur die Ersterfassung vergeben, die Pflege nicht regeln. Nach zwölf Monaten ist das Kataster wieder unvollständig, weil niemand den Freigabeschritt in der Beschaffung verantwortet.
Angebot ohne Begehung akzeptieren. Wer den Betrieb nicht gesehen hat, kann Tätigkeiten nicht beurteilen. Das Ergebnis ist eine Vorlage mit Ihrem Briefkopf.
Kein interner Ansprechpartner benannt. Der Externe braucht jemanden, der Türen öffnet, Auskunft gibt und Termine koordiniert. Ohne diese Person verdoppelt sich der Aufwand.
Verantwortung als abgegeben betrachtet. Die Pflicht bleibt beim Arbeitgeber. Delegiert wird die Durchführung, nicht die Haftung.
Dokumente nur als PDF erhalten. Ohne bearbeitbare Dateien ist ein Anbieterwechsel teuer – oder unmöglich.
Häufige Fragen
Was kostet ein externer Gefahrstoffbeauftragter?
Bei uns beginnt die laufende Betreuung bei 99 Euro im Monat. Das Gefahrstoffkataster wird ab 49 Euro zuzüglich 16,50 Euro je erfasster Position berechnet, eine Inhouse-Gefahrstoffunterweisung kostet 799 Euro je Termin. Den Gesamtpreis bestimmen vor allem die Zahl der Positionen und die Komplexität der Tätigkeiten.
Ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter rechtlich zulässig?
Ja. Die Gefahrstoffverordnung verlangt Fachkunde, nicht deren interne Herkunft. Verfügt der Arbeitgeber selbst nicht über die Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen – die externe Lösung ist dafür der übliche Weg.
Bleibt die Verantwortung beim Unternehmen?
Ja. Adressat der Pflichten ist der Arbeitgeber. Er wählt den Dienstleister aus, stattet ihn mit Zugang und Informationen aus und kontrolliert die Aufgabenerfüllung. Delegiert wird die Durchführung, nicht die Verantwortung.
Ersetzt der externe Gefahrstoffbeauftragte die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Sifa und Betriebsarzt sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu bestellen und beraten im gesamten Arbeitsschutz. Der Gefahrstoffbeauftragte setzt das Stoffmanagement operativ um. Beide Rollen ergänzen sich.
Wie lange dauert der Aufbau?
In einem mittelgroßen Betrieb vier bis acht Wochen bis zur vollständigen Dokumentation. Der Engpass sind fast immer fehlende Sicherheitsdatenblätter, die bei Lieferanten nachgefordert werden müssen.
Was passiert bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht?
Der externe Gefahrstoffbeauftragte begleitet die Prüfung, legt die Dokumentation vor und beantwortet Rückfragen. Geprüft wird typischerweise zuerst, ob eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, ein aktuelles Verzeichnis, Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise vorliegen.
Gesetzesgrundlagen und Quellen
- § 6 GefStoffV, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung, mit Fachkunde und Gefahrstoffverzeichnis: gesetze-im-internet.de
- § 7 GefStoffV, Grundpflichten, und § 14 GefStoffV, Unterrichtung und Unterweisung: Gesamttext der Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom Dezember 2024, in Kraft seit 05.12.2024: BAuA
- TRGS 400, TRGS 500, TRGS 510, TRGS 555 und TRGS 600 in aktueller Fassung: Übersicht der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
- Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 zur Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt: dguv.de
Sagen Sie uns, wie viele Gefahrstoffpositionen und Standorte Sie haben. Wir melden uns mit einer belastbaren Zahl zurück. Telefon 0214 403 9597.
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