GEFAHRGUT CONSULTING

Gefahrstoffunterweisung gemäß § 14 GefStoffV


Werden in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe gelagert, hergestellt, verwendet, transportiert oder entsorgt müssen Ihre Mitarbeiter gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung im Thema Gefahrstoff jährlich unterwiesen worden sein.

Mit dieser Teilnahme an unserer Unterweisung erhalten Ihre Mitarbeiter Grundkenntnisse im Umgang, Lagerung, Kennzeichnung und der Entsorgung von Gefahrstofffen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Darüber hinaus muss es in der verständlichen Form und Sprache des Mitarbeiters erfolgen. 

Inhouse Unterweisung

gemäß § 14 GefStoffV

  • Inhalt:
  • Grundlagenwissen für alle Beteiligten
  • Rechtliche Grundlagen
  • Angrenzende Rechtsbereiche
  • Allgemeine Schutzmaßnahmen
  • Gefahrstoffe ohne Piktogramme
  • GHS-Kennzeichnung
  • Augen-, Hand- und Gesichtsschutz
  • Verhalten bei Notfällen
  • Individuell auf Ihr Unternehmen erweitert
  • Inklusive:
  • Anfahrtkosten
  • Seminarunterlagen
  • Selbststudium Schulung für das Folgejahr
  • Abschluss:
  • Zertifikat

FAQ - Gefahrstoffunterweisung

Eine grundsätzliche Unterweisungspflicht besteht bei Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Dabei müssen Arbeitnehmer vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit gemäß § 14 Gefahrstoffverordnung unterwiesen werden. Falls die Person noch nicht unterwiesen worden ist, darf die Person unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Personen seine Tätigkeit wahrnehmen. 

Wir bieten unsere Inhouse Schulungen deutschlandweit an!

Die Betriebsanweisung ist die Grundlage für die Gefahrstoffunterweisung und muss für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff vorliegen. Dabei müssen folgende Informationen für den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden: 

  • Am Arbeitsplatz vorhandene Gefahrstoffe
  • Vorsichtsmaßnahmen (z.B. PSA)
  • Informationen zu Maßnahmen bei Störungen, Notfällen oder Unfällen

Ob im Unternehmen Gefahrstoffe sich befinden, erkennt man an den CLP-Piktogrammen. Diese bestimmen, ob der Stoff 

  • explodierend
  • brennbar
  • entzündend 
  • gase unter druck
  • ätzend
  • toxisch
  • reizend
  • gesundheitsgefährdend
  • oder umweltschädlich

ist.

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