Gesetzeskonforme Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR für alle an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen – deutschlandweit vor Ort oder live online.
Unverbindlich und kostenfrei · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages
Kapitel 1.3 ADR verpflichtet jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, seine Mitarbeitenden vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Über die GGVSEB gilt diese Anforderung in Deutschland unmittelbar – unabhängig von Betriebsgröße, Transportmenge oder Branche. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen, eine Dokumentation dagegen zwingend. Wer im Betrieb eigenverantwortlich über Verpackung, Versand oder Verladung entscheidet, braucht darüber hinaus eine wirksame Pflichtenübertragung — was dabei zu regeln ist, steht unter beauftragte Person Gefahrgut.
Das ADR unterscheidet drei Bausteine, die jede Unterweisung abdecken muss:
Grundkenntnisse der Gefahrgutvorschriften und ihrer Systematik.
Konkrete Anforderungen an die jeweilige Funktion: verpacken, verladen, dokumentieren.
Gefahren der Güter, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Ereignisfall.
Unterwiesen werden muss jede Person, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter berührt – unabhängig davon, ob sie das Gefahrgut selbst anfasst. In der Praxis betrifft das:
Unsicher, welche Pflichten Ihr Betrieb überhaupt trifft? Der ADR-Pflichtenfinder gibt in wenigen Minuten eine erste Einschätzung.
Unklar, wer in Ihrem Betrieb unterwiesen werden muss?
Das Programm wird vorab auf Ihre Stoffe, Verpackungen und Abläufe zugeschnitten – keine Standardfolien.
Anfahrt im Pauschalpreis enthalten, keine Zusatzkosten pro Teilnehmer.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält einen individuellen Nachweis.
Teilnehmerliste, Inhalte, Dauer sowie Name und Qualifikation der unterweisenden Person.
Selbststudium-Unterlagen für das Zwischenjahr – ohne Aufpreis.
Unterweisung, Beratung und externer Gefahrgutbeauftragter aus demselben Haus.
Die Inhalte richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben im Betrieb. Je nach Teilnehmerkreis decken wir ab:
Ob Ihre Transporte unter die Freistellungsgrenze fallen, klärt der 1000-Punkte-Rechner. Für Seetransporte gilt zusätzlich die IMDG-Code 1.3 Unterweisung, für den Versand von Akkus die Unterweisung Lithiumbatterien.
Das ADR nennt kein starres Intervall, verlangt aber regelmäßige Auffrischung, damit Vorschriftenänderungen berücksichtigt werden. Da das ADR im Zwei-Jahres-Rhythmus geändert wird, hat sich dieser Turnus etabliert:
Vollständige Erstunterweisung, bevor die Person eingesetzt wird.
Auffrischung vor Inkrafttreten der neuen ADR-Fassung.
Selbststudium-Unterlagen zur Wissensauffrischung.
Bei neuen Aufgaben, neuen Stoffen oder nach Zwischenfällen.
Fehlt die Unterweisung oder ihr Nachweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet werden kann; die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Im Schadensfall kommen haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen hinzu.
Beide Formate erfüllen die Anforderungen des Kapitels 1.3 ADR. Entscheidend ist, welches besser zu Ihrem Betrieb passt.
Wenn praktische Abläufe, Verpackungen oder Ladungssicherung direkt am Arbeitsplatz gezeigt werden sollen und ein ganzes Team gemeinsam geschult wird.
Wenn Teams über mehrere Standorte verteilt sind, Reisezeiten entfallen sollen oder kurzfristig geschult werden muss. Kein Video-Selbstlernmodul – der Referent ist live dabei.
Wir schulen kurzfristig – vor Ort oder live online.
Wir klären Tätigkeiten, betroffene Personengruppen und Terminwünsche – kostenfrei.
Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot für Ihr Format und Ihre Gruppengröße.
Das Programm wird auf Ihre Stoffe, Verpackungen und Prozesse zugeschnitten.
Sie bekommen Ablaufplan und organisatorische Hinweise für Ihr Team.
Unterweisung vor Ort oder live online, mit praxisnahen Beispielen aus Ihrem Betrieb.
Bescheinigungen und Dokumentation sofort, Selbststudium-Unterlagen fürs Folgejahr.
Transparent und ohne Zusatzkosten pro Teilnehmer. Die Inhouse-Unterweisung ist ein Komplettpaket für Ihr Team – einzelne Plätze buchen Sie in der Live-Online-Unterweisung.
Sie brauchen nur einzelne Plätze statt einer kompletten Inhouse-Schulung? Der Preis richtet sich danach, ob Sie bereits in laufender Betreuung bei uns sind.
Alle Preise zzgl. USt. · Ab 10 Plätzen Paketpreis auf Anfrage
Gefahrgut betrifft weit mehr Unternehmen, als viele vermuten. Typische Auftraggeber sind:
Diese Punkte begegnen uns bei Kontrollen und Audits besonders oft:
Versand, Lager und Disposition werden übersehen – obwohl sie Beteiligte nach ADR sind.
Die Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 deckt die 1.3-Unterweisung nicht ab.
Die Schulung fand statt, ist bei der Kontrolle aber nicht nachweisbar.
Nach einer ADR-Änderung wird nicht nachgeschult, der Stand veraltet.
Auch Zeitarbeitskräfte müssen vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen sein.
Eine Unterweisung ohne Bezug zum realen Betriebsablauf verfehlt ihren Zweck.
Wir unterweisen nicht nebenbei. Gefahrgut Consulting betreut Unternehmen deutschlandweit als externer Gefahrgutbeauftragter – die Unterweisung ist Teil dieser täglichen Praxis. Was in Ihrem Betrieb geschult wird, stammt aus Kontrollen, Audits und Vorfällen, die wir bei anderen Auftraggebern begleitet haben.
Rechtsgrundlagen im Original: GGVSEB (Gesetze im Internet) und ADR (UNECE).
Alle Personen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter berührt: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Entlader, Empfänger, Disposition, Lager- und Versandpersonal sowie Fahrer ohne ADR-Bescheinigung. Auch Leih- und Zeitarbeitskräfte gehören dazu.
Ja. Kapitel 1.3 ADR in Verbindung mit der GGVSEB verpflichtet Unternehmen, die beteiligten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Eine Betriebsgrößen- oder Mengenschwelle gibt es nicht.
Das ADR schreibt kein festes Intervall vor, verlangt aber regelmäßige Auffrischung. Bewährt hat sich ein Zwei-Jahres-Rhythmus passend zur ADR-Novelle, ergänzt um anlassbezogene Unterweisung bei neuen Aufgaben, neuen Stoffen oder nach Zwischenfällen.
Die Inhouse-Unterweisung kostet 899 € zzgl. MwSt. als Komplettpaket inklusive Anfahrt, Unterlagen, Bescheinigung und Auffrischungsunterlagen – unabhängig von der Teilnehmerzahl. Einzelne Plätze in der Live-Online-Unterweisung kosten 49 €, für Vertragskunden 39 € und für Premium-Vertragskunden 29 € je Teilnehmer.
Die Live-Online-Unterweisung dauert 1,5 Stunden. Inhouse richtet sich die Dauer nach Teilnehmerkreis und Tätigkeitsfeld; den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Nein. Der ADR-Schein ist eine geprüfte Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR. Die 1.3-Unterweisung ist eine innerbetriebliche Unterweisung ohne Prüfung für alle Beteiligten – und für Fahrer zusätzlich zum Schein erforderlich.
Ja. Die interaktive Live-Online-Unterweisung ist der Präsenzschulung gleichwertig, solange Rückfragen möglich sind und die Teilnahme dokumentiert wird. Auf Wunsch nutzen wir Ihr eigenes Videokonferenzsystem.
Eine Person mit nachgewiesener Sachkunde im Gefahrgutrecht – intern oder extern. Bei uns führt ein bestellter Gefahrgutbeauftragter die Unterweisung durch; Name und Qualifikation stehen im Nachweis.
Der Nachweis enthält Namen und Funktion der Teilnehmenden, Datum, Dauer und Inhalte der Unterweisung sowie Name und Qualifikation der unterweisenden Person. Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine individuelle Teilnahmebescheinigung.
Nach § 27 Abs. 5 GGVSEB bewahrt der Arbeitgeber die Aufzeichnungen fünf Jahre auf und legt sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vor.
Fehlt die Unterweisung oder ihr Nachweis, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Bußgeld geahndet werden kann; die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Im Schadensfall kommen haftungs- und versicherungsrechtliche Risiken hinzu.
Ja. Auch Leih- und Zeitarbeitskräfte, die gefahrgutrelevante Tätigkeiten ausüben, sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Die Pflicht trifft den einsetzenden Betrieb.
Ja. Auch beim Transport begrenzter oder freigestellter Mengen und unterhalb der 1000-Punkte-Grenze müssen die Beteiligten die einschlägigen Vorschriften kennen – und daher unterwiesen sein.
In der Regel kurzfristig innerhalb weniger Werktage, online oft noch schneller. Schildern Sie uns kurz Ihren Bedarf – Sie erhalten meist innerhalb eines Werktages einen Terminvorschlag.
Schildern Sie kurz, wer bei Ihnen unterwiesen werden soll – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages ein Angebot mit Terminvorschlag.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
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