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Tunnelcode-Checker: Welcher Tunnel für welches Gefahrgut?


Interaktiver Checker

Tunnelcode prüfen: Welcher Tunnel ist erlaubt?

Tunnelbeschränkungscode oder UN-Nummer eingeben – der Checker zeigt sofort, welche Tunnelkategorien (A bis E) Ihr Transport befahren darf.

Dieser Checker dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Prüfung durch einen qualifizierten Gefahrgutbeauftragten. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen ADR-Vorschriften (ADR 2025, Abschnitt 8.6.4 und Kapitel 3.2 Tabelle A).

Unsicher, welcher Tunnelcode für Ihre Ladung gilt?

Als externer Gefahrgutbeauftragter prüfen wir Ihre Transporte, Beförderungspapiere und Routenplanung – bundesweit, zu planbaren Pauschalen ab 29 € pro Monat.

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Grundlagen · ADR 8.6

Was ist der Tunnelbeschränkungscode?

Der Tunnelbeschränkungscode regelt, durch welche Straßentunnel ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport fahren darf. Jedem gefährlichen Gut ist in Kapitel 3.2 Tabelle A des ADR, Spalte 15, neben der Beförderungskategorie ein Code in Klammern zugeordnet – zum Beispiel „(D/E)“ für Benzin oder „(C/D)“ für Chlor. Gleichzeitig sind Straßentunnel in den ADR-Vertragsstaaten in fünf Kategorien eingeteilt: A (keine Beschränkung) bis E (strengste Beschränkung). Aus der Kombination von Code und Tunnelkategorie ergibt sich nach Abschnitt 8.6.4 ADR, ob die Durchfahrt erlaubt ist.

Die Logik dahinter: Die Codes sortieren Gefahrgüter nach ihrem Gefährdungspotenzial im Tunnel – Großexplosion (Gruppe B), große Explosion oder umfangreicher Austritt giftiger Stoffe (Gruppe C), Brand oder begrenzte Explosion (Gruppe D) und alle übrigen kennzeichnungspflichtigen Güter (Gruppe E). Ein Doppelcode wie „D/E“ unterscheidet zusätzlich zwischen Tankbeförderung (strengerer Teil vor dem Schrägstrich) und Beförderung in Versandstücken.

Übersicht

Tunnelkategorien A bis E: Bedeutung und Beschilderung

TunnelkategorieBedeutungBeschilderung in Deutschland
AKeine Beschränkungen für GefahrguttransporteKeine besondere Beschilderung
BVerbot für Güter, die zu einer sehr großen Explosion führen könnenZeichen 261 mit Zusatzzeichen „B“
CZusätzlich Verbot für Güter mit Gefahr einer großen Explosion oder eines umfangreichen Austritts giftiger StoffeZeichen 261 mit Zusatzzeichen „C“
DZusätzlich Verbot für Güter mit Gefahr eines großen BrandesZeichen 261 mit Zusatzzeichen „D“
EVerbot für alle kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporte (Ausnahmen u. a. UN 2919, 3291, 3331, 3359, 3373)Zeichen 261 mit Zusatzzeichen „E“

Quelle: ADR 2025, Abschnitte 1.9.5 und 8.6.3–8.6.4. Die Zuordnung der Tunnelkategorie nimmt die jeweilige Straßenverkehrsbehörde vor.

Praxis

Wo finde ich den Tunnelcode für meinen Transport?

1. Im Beförderungspapier: Bei kennzeichnungspflichtigen Transporten muss der Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben in Klammern hinter der Gefahrgutbeschreibung stehen – z. B. „UN 1203 BENZIN, 3, VG II, (D/E)“. Er darf nur entfallen, wenn die Route bekanntermaßen keinen beschränkten Tunnel enthält. Unser Service: Beförderungspapier erstellen lassen.

2. In Tabelle A des ADR: Spalte 15, in Klammern unter der Beförderungskategorie. Genau diese Daten nutzt der Checker oben – oder Sie schlagen den Stoff direkt in unserer UN-Nummern-Datenbank nach.

3. Bei Mischladungen gilt: der restriktivste Code der gesamten Ladung. Ein einziges Versandstück mit Code „B“ macht aus einer ganzen Ladung „E“-Güter einen B-beschränkten Transport.

Häufige Fragen

FAQ zum Tunnelbeschränkungscode

Gilt die Tunnelbeschränkung auch unter der 1000-Punkte-Grenze?

Nein. Tunnelbeschränkungen gelten nur für kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten (orange Warntafeln). Transporte innerhalb der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 oder vollständig in begrenzten Mengen (LQ) dürfen jeden Tunnel befahren. Ob Ihre Ladung darunter fällt, zeigt der 1000-Punkte-Rechner.

Was bedeutet ein Doppelcode wie B/D oder C/E?

Der Buchstabe vor dem Schrägstrich gilt für die Tankbeförderung, der Buchstabe danach für alle anderen Beförderungsarten (Versandstücke). UN 1203 Benzin mit Code D/E darf im Tankwagen keine Tunnel der Kategorien D und E befahren, als Kanisterware nur Kategorie E nicht.

Was bedeutet B1000C bzw. C5000D?

Diese Codes gelten für Explosivstoffe: Bei B1000C ist die Durchfahrt ab mehr als 1.000 kg Nettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit wie Code B beschränkt, darunter wie Code C. Bei C5000D liegt die Schwelle bei 5.000 kg zwischen Code C und D.

Was gilt, wenn in Spalte 15 „(–)“ steht?

Der Stoff unterliegt keiner Tunnelbeschränkung und darf – korrekte Kennzeichnung vorausgesetzt – jeden Tunnel befahren. Im Beförderungspapier wird dann „(–)“ angegeben.

Woher weiß ich, welche Kategorie ein bestimmter Tunnel hat?

Die Kategorie steht auf der Beschilderung vor dem Tunnel (Zusatzzeichen B bis E unter Zeichen 261). In Deutschland sind nur wenige Tunnel beschränkt – die Zuordnung veröffentlichen die Straßenverkehrsbehörden; Navigationssysteme für Lkw mit Gefahrgutprofil berücksichtigen sie automatisch. Ohne Zusatzzeichen gilt der Tunnel als Kategorie A.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Tunnelbeschränkung?

Die Durchfahrt durch einen gesperrten Tunnel ist eine Ordnungswidrigkeit, die Fahrer, Halter und Unternehmen treffen kann – neben Bußgeldern drohen bei einem Unfall im Tunnel erhebliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Routenprüfung gehört deshalb in die Transportvorbereitung und zur Unterweisung nach 1.3 ADR.

Muss der Tunnelcode immer ins Beförderungspapier?

Ja, bei kennzeichnungspflichtigen Transporten – es sei denn, es ist im Voraus bekannt, dass die Beförderung keinen Tunnel mit Beschränkungen passiert (ADR 5.4.1.1.1). In der Praxis empfiehlt sich die Angabe immer, da sich Routen kurzfristig ändern können.

Alex Cwiklinski, IHK-geprüfter Gefahrgutbeauftragter

Geprüft von Ihrem Gefahrgutbeauftragten

Checker und Fachinhalte dieser Seite werden von Alex Cwiklinski, IHK-geprüftem Gefahrgutbeauftragten (Straße, Schiene, See) und Inhaber von Gefahrgut Consulting, gepflegt und regelmäßig anhand der gültigen ADR-Vorschriften überprüft. ★★★★★ Top bewertet bei Google.

Fachlich geprüft am 23.07.2026 · Basis: ADR 2025, Abschnitte 1.9.5, 8.6.3, 8.6.4 und Kapitel 3.2 Tabelle A
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