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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Gefahrstoffbeauftragter


Beim Betreiben eines Lagers, welches Gefahrstoffe lagert ist eine Fachkundige Person über Gefahrstoffe nötig. Der Gefahrstoffbeauftragter hat dabei einen Überblick über die Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und erfüllt eine besondere Sorgfaltspflicht. Das Unternehmen ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdungen in einem Dokument zu erfassen und zu beurteilen. Dabei ist bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Fachkunde über Gefahrstoffe notwendig. Wir helfen Ihnen dabei den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

Unsere Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen

  • Beratung des Unternehmens bei der Lagerung gefährlicher Stoffe
  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrstoffvorschriften
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter und Erstellung einer Sicherheitstechnische Bewertung und Kennzeichnung
  • Erstellung von arbeitsplatzspezifischen Gefahrstoff-Betriebsanweisungen.
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatastersa
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
  • Durchführung und Dokumentation einer Substitutionsprüfung nach TRGS 600 (Ersatzstoffprüfung)
  • ggf. bei Bedarf ein Entsorgungskonzept für Gefahrstoffe
  • Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
  • Mitarbeiterunterweisungen

Vorteile eines Gefahrstoffbeauftragten

Externer Beauftragter entlastet die eigenen Mitarbeitenden – Ressourcen bleiben im Kerngeschäft

Ressourcen

Sie entlasten Ihre Mitarbeiter und stellen neue Ressourcen für Ihre Mitarbeiter frei.

Mitarbeiter und Umweltschutz

Mitarbeiter und Umweltschutz

Ihre Mitarbeiter und die Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen oder Stoffen gestellt.

Neutrale und unabhängige Beratung durch externe Beauftragte

Neutralität

"Betriebsblindheit“ wird durch eine neutrale Begutachtung Ihres Unternehmen ausgeschlossen.

Externe Beauftragte auf aktuellem Stand von Normen, Recht und Technik

Aktualität

Wir unterrichten Ihr Unternehmen bei neuen Revisionen und Sie blieben auf dem neuen Stand der Dinge.

Preise

Was kostet ein externer Gefahrstoffbeauftragter? Nachfolgend bieten wir Ihnen den Service in zwei unterschiedlichen Modellen an.

Standard

99 / Monat
  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffverzeichnises
  • 1x jährlich Unterweisung (Deutsch/Englisch)
  • ggf. Unterweisungen im LMS-System
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Teilnahme an einer ASA-Sitzung
  • Bericht an die Geschäftsführung

Premium

139 / Monat
  • Begehung des Standortes
  • Bericht über die Begehung
  • Gefährdungsanalyse
  • Überprüfung der gesetzlichen Regelungen am Standort
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffverzeichnises
  • 1x jährlich Unterweisung (Deutsch/Englisch)
  • ggf. Unterweisungen im LMS-System
  • Beratung bei individuellen Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Teilnahme an einer ASA-Sitzung
  • Bericht an die Geschäftsführung

Gefahrstoffverzeichnis

  • Auswertung von Sicherheitsdatenblättern
  • Bereitstellung des Katasters als Excel-Datei
  • ggf. ADR Informationen einbinden

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

FAQ - Gefahrstoffbeauftragter

Jeder Unternehmer, welches ein Lager mit Gefahrenstoff betreibt, benötigt einen Gefahrstoffbeauftragten. Dieser stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben (z.B. TRGS) eingehalten werden. Mit unserem Service vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern schaffen einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.

Die Mindestvertragslaufzeit unserer Verträge sind 24 Monate Betreuung.

Der Gefahrgutbeauftragter ist zuständig als Berater für den Transport von gefährlichen Gütern. 

Der Gefahrstoffbeauftragter ist zuständig als Berater für die Lagerung von gefährlichen Stoffen. 

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung müssen folgende Inhalte enthalten sein:

  • Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Geschmische
  • Informationen des Sicherheitsdatenblattes vom Lieferanten
  • Ausmaß, Art und Dauer der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege
  • Möglichkeiten einer Substitution
  • Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge
  • Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
  • Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen
  • Erkenntnisse aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Einen Sicherungen Umgang mit Gefahrstoff stellt man mit einem gesamten Konzept sicher. Dabei nennen wir Ihnen die grundlegenden Eckpunkte einer Konzeption vor:

  • Kennzeichnung der Gefahrstoffe
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Verzeichnis aller betrieblichen Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis)
  • Richtige Lagerung und Eignung der Lager (Zusammenlagerung)

Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind bestmöglich ausgebildet und verfügen über die Fachkunde im Gefahrstoff. 

ComplyDesk: Ihr Compliance-Portal zum Mandat – ohne Aufpreis

Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise liegen in Ihrem Portal bereit. Sie sehen jederzeit, welche Unterweisung abläuft und welcher Nachweis fehlt. Wir arbeiten als Ihre bestellten Gefahrstoffbeauftragten direkt darin.

Kontakt

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
★★★★★ Top bewertet bei Google · bundesweit tätig
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Was macht ein externer Gefahrstoffbeauftragter?

Ein Gefahrstoffbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, die Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) rechtssicher zu erfüllen – von der Gefährdungsbeurteilung über das Gefahrstoffkataster bis zu den jährlichen Unterweisungen. Als externer Beauftragter übernehmen wir diese Aufgaben mit eigener Fachkunde, ohne dass Sie internes Personal ausbilden und binden müssen. Sie behalten die Verantwortung als Unternehmer, wir liefern das Fachwissen, die Dokumentation und die laufende Aktualisierung.

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht?

Anders als beim Gefahrgutbeauftragten schreibt das Gesetz keine namentlich bestellte Gefahrstoffbeauftragten-Funktion zwingend vor. Verpflichtend sind jedoch die dahinterliegenden Aufgaben – und die verlangen Fachkunde. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausübt, unter anderem zu einer fachkundig erstellten Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV), zu einem Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 Abs. 12 GefStoffV), zu Betriebsanweisungen und Unterweisungen (§ 14 GefStoffV) sowie zu Schutzmaßnahmen. Verfügt Ihr Betrieb nicht selbst über die nötige Fachkunde, ist die Bestellung einer fachkundigen Person – intern oder extern – der praktische Weg, diese Pflichten zu erfüllen.

Gefahrstoffbeauftragter oder Gefahrgutbeauftragter?

Diese beiden Rollen werden oft verwechselt, decken aber verschiedene Bereiche ab:

KriteriumGefahrstoffbeauftragterGefahrgutbeauftragter
RechtsgrundlageGefStoffV / ArbSchGGbV / ADR (Transport)
FokusUmgang und Lagerung im BetriebTransport / Versand
Bestellungnicht namentlich zwingend, aber Pflichten und Fachkunde erforderlichgesetzlich vorgeschrieben ab bestimmten Mengen
Typische ThemenGefährdungsbeurteilung, Kataster, Unterweisung, PSAVerpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapiere

Kurz: Wer Gefahrstoffe im Betrieb lagert und verwendet, braucht die Gefahrstoff-Kompetenz. Wer Gefahrgut versendet oder transportiert, braucht zusätzlich einen Gefahrgutbeauftragten. Wir bieten beides aus einer Hand. Die passende Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch.

Gefahrstoffkataster / Gefahrstoffverzeichnis

Das Gefahrstoffverzeichnis (auch Gefahrstoffkataster) ist nach § 6 Abs. 12 GefStoffV verpflichtend: Es listet alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Einstufung, Kennzeichnung, Mengenbereichen und Arbeitsbereichen. Wir erstellen Ihr Kataster von Grund auf oder übernehmen die laufende Pflege – inklusive Verknüpfung mit den aktuellen Sicherheitsdatenblättern.

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