GEFAHRGUT CONSULTING
Beim Betreiben eines Lagers, welches Gefahrstoffe lagert ist eine Fachkundige Person über Gefahrstoffe nötig. Der Gefahrstoffbeauftragter hat dabei einen Überblick über die Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und erfüllt eine besondere Sorgfaltspflicht. Das Unternehmen ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdungen in einem Dokument zu erfassen und zu beurteilen. Dabei ist bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Fachkunde über Gefahrstoffe notwendig. Wir helfen Ihnen dabei den Durchblick zu behalten und die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen.

Sie entlasten Ihre Mitarbeiter und stellen neue Ressourcen für Ihre Mitarbeiter frei.

Ihre Mitarbeiter und die Umwelt werden vor gefährlichen Substanzen oder Stoffen gestellt.

"Betriebsblindheit“ wird durch eine neutrale Begutachtung Ihres Unternehmen ausgeschlossen.

Wir unterrichten Ihr Unternehmen bei neuen Revisionen und Sie blieben auf dem neuen Stand der Dinge.
Was kostet ein externer Gefahrstoffbeauftragter? Nachfolgend bieten wir Ihnen den Service in zwei unterschiedlichen Modellen an.
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?
Jeder Unternehmer, welches ein Lager mit Gefahrenstoff betreibt, benötigt einen Gefahrstoffbeauftragten. Dieser stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben (z.B. TRGS) eingehalten werden. Mit unserem Service vermeiden Sie nicht nur Bußgelder, sondern schaffen einen sicheren Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.
Die Mindestvertragslaufzeit unserer Verträge sind 24 Monate Betreuung.
Der Gefahrgutbeauftragter ist zuständig als Berater für den Transport von gefährlichen Gütern.
Der Gefahrstoffbeauftragter ist zuständig als Berater für die Lagerung von gefährlichen Stoffen.
Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung müssen folgende Inhalte enthalten sein:
Einen Sicherungen Umgang mit Gefahrstoff stellt man mit einem gesamten Konzept sicher. Dabei nennen wir Ihnen die grundlegenden Eckpunkte einer Konzeption vor:
Unsere Gefahrstoffbeauftragten sind bestmöglich ausgebildet und verfügen über die Fachkunde im Gefahrstoff.
Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweise liegen in Ihrem Portal bereit. Sie sehen jederzeit, welche Unterweisung abläuft und welcher Nachweis fehlt. Wir arbeiten als Ihre bestellten Gefahrstoffbeauftragten direkt darin.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
Ein Gefahrstoffbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber dabei, die Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) rechtssicher zu erfüllen – von der Gefährdungsbeurteilung über das Gefahrstoffkataster bis zu den jährlichen Unterweisungen. Als externer Beauftragter übernehmen wir diese Aufgaben mit eigener Fachkunde, ohne dass Sie internes Personal ausbilden und binden müssen. Sie behalten die Verantwortung als Unternehmer, wir liefern das Fachwissen, die Dokumentation und die laufende Aktualisierung.
Anders als beim Gefahrgutbeauftragten schreibt das Gesetz keine namentlich bestellte Gefahrstoffbeauftragten-Funktion zwingend vor. Verpflichtend sind jedoch die dahinterliegenden Aufgaben – und die verlangen Fachkunde. Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausübt, unter anderem zu einer fachkundig erstellten Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV), zu einem Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 Abs. 12 GefStoffV), zu Betriebsanweisungen und Unterweisungen (§ 14 GefStoffV) sowie zu Schutzmaßnahmen. Verfügt Ihr Betrieb nicht selbst über die nötige Fachkunde, ist die Bestellung einer fachkundigen Person – intern oder extern – der praktische Weg, diese Pflichten zu erfüllen.
Diese beiden Rollen werden oft verwechselt, decken aber verschiedene Bereiche ab:
| Kriterium | Gefahrstoffbeauftragter | Gefahrgutbeauftragter |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | GefStoffV / ArbSchG | GbV / ADR (Transport) |
| Fokus | Umgang und Lagerung im Betrieb | Transport / Versand |
| Bestellung | nicht namentlich zwingend, aber Pflichten und Fachkunde erforderlich | gesetzlich vorgeschrieben ab bestimmten Mengen |
| Typische Themen | Gefährdungsbeurteilung, Kataster, Unterweisung, PSA | Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapiere |
Kurz: Wer Gefahrstoffe im Betrieb lagert und verwendet, braucht die Gefahrstoff-Kompetenz. Wer Gefahrgut versendet oder transportiert, braucht zusätzlich einen Gefahrgutbeauftragten. Wir bieten beides aus einer Hand. Die passende Gefahrstoffunterweisung nach § 14 GefStoffV führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch.
Das Gefahrstoffverzeichnis (auch Gefahrstoffkataster) ist nach § 6 Abs. 12 GefStoffV verpflichtend: Es listet alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Einstufung, Kennzeichnung, Mengenbereichen und Arbeitsbereichen. Wir erstellen Ihr Kataster von Grund auf oder übernehmen die laufende Pflege – inklusive Verknüpfung mit den aktuellen Sicherheitsdatenblättern.
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