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GEFAHRGUT CONSULTING

Unterweisung Versand von Lithiumbatterien – rechtssicher nach Kapitel 1.3 ADR


Lithiumbatterien sind in den meisten unserer Elektrogeräte enthalten und sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Jedoch ist der Umgang mit Batterien enthaltenen Lithium äußerst risikoreich. Deshalb klären wir für Versender und Transporteure den rechtlichen Rahmen für den rechtssicheren Versand und Umgang mit Lithium Batterien.

Im Gegensatz zu Alkaline Batterien gelten Lithium Batterien als Gefahrgut und ist somit dem genau reglementierten ADR zu unterwerfen. Dabei sind die rechtlichen Hürden für den Versand von Batterien sehr komplex und stellen Transporteuere und Versender vor Probleme. Viele hatten in der Vergangenheit mit einem Gefahrguttransport keine Berührungspunkte gehabt. Dies änderte sich mit den strengeren Regeln für Batterien. Darüber hinaus wurde der Markt der Geräte mit eingebauten Akkus immer größer. Heutzutage sind E-Bikes oder Smartphones nicht mehr wegzudenken.

Für den Fall, dass ihr Unternehmen Lithium-Ionen-Batterien mit einer maximalen Nennenergie von 100Wh bzw. bei Lithium-Metall-Batterien der Lithiumgehalt nicht über 2g überschreitet kann Ihr Unternehmen die Sondervorschrift (SV) 188 nutzen.

Werden jedoch die vorhin genannten Grenzwerte überschritten ist der Transport als Gefahrgut der Klasse 9 zu deklarieren.

Aufgrund der Gefahren von Lithium Batterien ist es bei allen Verkehrsträgern als Gefahrgut eingestuft worden und unterliegt sehr komplexen Rahmenbedingungen bezüglich Kennzeichnung, Markierung, Dokumentation und Entsorgung um die Sicherheit aller Beteiligen am Transport zu gewährleisten.

Warum Lithiumbatterien besondere Gefahren darstellen

Lithiumbatterien speichern auf kleinstem Raum sehr viel Energie. Genau das macht sie im Transport so heikel: Anders als klassische Gefahrgüter können Lithiumzellen ihre Energie schlagartig und unkontrolliert freisetzen. Deshalb stuft das ADR sie als Gefahrgut der Klasse 9 (Klassifizierungscode M4) ein.

Thermisches Durchgehen (Thermal Runaway)

Die größte Gefahr ist das thermische Durchgehen. Wird eine Zelle beschädigt, überladen, kurzgeschlossen oder zu heiß, setzt eine selbstverstärkende Kettenreaktion ein: Die Zelle gibt brennbare Gase ab, entzündet sich und kann benachbarte Zellen mitreißen. Solche Brände sind schwer löschbar und können sich nach scheinbarem Erlöschen erneut entzünden.

Kurzschluss und mechanische Beschädigung

Berühren sich die Pole – etwa durch metallische Kleinteile oder lose zusammengeschüttete Batterien – entsteht ein Kurzschluss mit starker Wärmeentwicklung. Ähnlich kritisch sind mechanische Einwirkungen wie Stürze, Quetschungen oder Vibrationen. Schon eine unsichtbar beschädigte Zelle kann Stunden oder Tage später versagen.

Lithium-Ionen- vs. Lithium-Metall-Batterien

Für den Versand ist die Unterscheidung entscheidend, weil sich UN-Nummern und Grenzwerte unterscheiden:

MerkmalLithium-IonenLithium-Metall
Typische AnwendungSmartphone, Laptop, E-Bike, WerkzeugKnopfzellen, Kameras, Rauchmelder
UN-NummernUN 3480 / UN 3481UN 3090 / UN 3091
Kenngröße SV 188Wattstunden (Wh)Lithiumgehalt (g)
Grenze Zelle20 Wh1 g
Grenze Batterie100 Wh2 g

Praxisbeispiel: Ein E-Bike-Akku hat oft 400–700 Wh und liegt weit über der 100-Wh-Grenze der SV 188 – er ist voll reguliertes Gefahrgut. Der 3-Wh-Akku eines Kopfhörers fällt klar unter die Freistellung.

Gesetzliche Grundlagen: ADR, GGVSEB und die Unterweisungspflicht

Der Versand von Lithiumbatterien auf der Straße richtet sich nach dem ADR, das in Deutschland über die GGVSEB verbindlich umgesetzt wird. Für See- und Luftverkehr gelten zusätzlich IMDG-Code bzw. IATA-DGR mit teils strengeren Anforderungen.

Kapitel 1.3 ADR – die Unterweisungspflicht

Kapitel 1.3 ADR verpflichtet jedes Unternehmen, alle an der Beförderung beteiligten Personen zu unterweisen – nicht nur Fahrer, sondern auch Verpacker, Verlader und Versandmitarbeitende. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, regelmäßig aufgefrischt und dokumentiert werden.

Verantwortlichkeiten und Arbeitgeberpflichten

Die Verantwortung liegt beim Unternehmen: Es muss geschultes Personal einsetzen, die Unterweisung aktuell halten und die Nachweise vorhalten. Wer regelmäßig Gefahrgut versendet, benötigt zudem häufig einen bestellten Gefahrgutbeauftragten. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, lässt sich mit unserem ADR-Pflichtenfinder und dem 1000-Punkte-Rechner einschätzen.

Dokumentationspflicht

Jede Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren; die Nachweise müssen bei Kontrollen durch Polizei, BAG oder Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können. Fehlt die dokumentierte Unterweisung, drohen Bußgelder – nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz bis zu 50.000 € je Verstoß – sowie erhebliche Haftungsfolgen.

Für den Seeweg gilt der IMDG-Code: Er verlangt eigene Trenn- und Kennzeichnungsvorschriften sowie die IMO-Erklärung, und bei beschädigten Zellen greift Sondervorschrift 376. Die passende Pflichtschulung dazu ist die IMDG-Code 1.3 Unterweisung für den Seeverkehr.

UN-Nummern für Lithiumbatterien verständlich erklärt

Die UN-Nummer ist der „Fingerabdruck“ jeder Sendung: Sie legt fest, welche Vorschriften, Verpackung und Kennzeichnung gelten. Bei Lithiumbatterien entscheidet sich das nach zwei Fragen: Lithium-Ionen oder Lithium-Metall? Und: allein, im Gerät oder mit Gerät versandt?

UN-NummerBedeutungPraxisbeispiel
UN 3480Lithium-Ionen allein (ohne Gerät)Ersatzakkus, Power-Banks
UN 3481Lithium-Ionen in oder mit AusrüstungLaptop, Akku-Schrauber
UN 3090Lithium-Metall alleinLose Knopfzellen
UN 3091Lithium-Metall in oder mit AusrüstungRauchmelder, Kamera

Ergänzend gibt es UN 3536 für Batterien, die in eine Beförderungseinheit eingebaut sind. Seit ADR 2025 existieren zudem eigene UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551 / UN 3552).

UN 3480 und UN 3481 – der häufigste Stolperstein

Sobald ein Gerät dabei ist, wird aus UN 3480 die UN 3481 (bzw. aus UN 3090 die UN 3091). „In Ausrüstung“ heißt eingebaut, „mit Ausrüstung“ heißt im selben Versandstück beigepackt – das ändert Kennzeichnung, Freimengen und Dokumentation.

Typische Fehler: Ersatzakkus werden als UN 3481 deklariert, obwohl sie ohne Gerät reisen (korrekt: UN 3480). Oder die Batterieart wird verwechselt, sodass die falsche Grenze herangezogen wird.

Sondervorschriften für Lithiumbatterien im Detail

Sondervorschriften (SV) sind Zusatzregeln zu einzelnen UN-Nummern. Sie entscheiden, ob eine Sendung freigestellt (erleichtert) oder voll reguliert transportiert wird.

SV 188 – die wichtigste Freistellung

Die Sondervorschrift 188 erlaubt einen deutlich vereinfachten Versand kleiner Zellen und Batterien – in der Praxis der häufigste Weg und zugleich die häufigste Fehlerquelle.

BedingungLithium-IonenLithium-Metall
Grenze Zelle20 Wh1 g Lithium
Grenze Batterie100 Wh2 g Lithium
Prüfung UN-Handbuch 38.3erforderlicherforderlich
Kurzschluss- & Polschutzerforderlicherforderlich
Fallgeprüfte Verpackungerforderlicherforderlich
Lithiumbatterie-Kennzeichenerforderlicherforderlich

Werden alle Bedingungen erfüllt, gilt die Sendung als freigestellt: kein Gefahrzettel 9A, kein klassisches Beförderungspapier – aber weiterhin geprüfte Verpackung und Kennzeichen. Wird auch nur eine Bedingung verletzt, ist die Sendung voll reguliert.

Typischer Fehler: Ein 120-Wh-Akku wird „wie immer“ als freigestellt behandelt – tatsächlich liegt er über 100 Wh und hätte voll reguliert versendet werden müssen.

SV 636 – Sammlung gebrauchter Batterien zur Verwertung

SV 636 erleichtert das Einsammeln und den Transport gebrauchter, intakter Lithiumbatterien zur Zwischenbehandlung bzw. zum Recycling – unter definierten Bedingungen (Kurzschluss- und Beschädigungsschutz, begrenzte Größe, Transport zur Sammel- oder Verwertungsstelle). Nicht für beschädigte Batterien – dafür greift SV 376.

SV 376 – beschädigte und kritische Batterien

SV 376 regelt beschädigte oder defekte Lithiumbatterien mit den höchsten Anforderungen:

  • Beschädigt/defekt, nicht kritisch: nur in besonders geprüften Verpackungen (P908 / LP904), einzeln gepolstert und kurzschlusssicher.
  • Kritisch (Gefahr von Zerlegung, thermischem Durchgehen): noch strengere Verpackung (P911 / LP906), teils nur mit behördlicher Zustimmung.
  • Transportverbot im Luftverkehr für beschädigte/defekte Lithiumbatterien.

Praxisbeispiel: Ein aufgeblähter oder beschädigter E-Bike-Akku darf niemals in der normalen Retourenverpackung zurückgeschickt werden – er fällt unter SV 376 und benötigt eine zugelassene Sicherheitsverpackung.

Weitere relevante Sondervorschriften

  • SV 230: Grundbedingungen für die Zulassung zur Beförderung (u. a. bestandene 38.3-Prüfung, Schutz vor Überdruck).
  • SV 310: Prototypen und Kleinserien (bis 100 Stück) mit noch nicht abgeschlossener 38.3-Prüfung – Versand nur unter verschärften Bedingungen.
  • SV 377: gebrauchte Zellen/Batterien zur Entsorgung oder zum Recycling (P909) – Bindeglied zu SV 636.

Verpackung von Lithiumbatterien

Die Verpackung ist die wichtigste physische Schutzbarriere. Sie muss verhindern, dass Batterien kurzschließen, sich bewegen, beschädigt werden oder ein Feuer auf die Umgebung übergreift.

Zugelassene Verpackungen und Innenverpackungen

Voll regulierte Sendungen erfordern UN-baumustergeprüfte Verpackungen nach der passenden Verpackungsanweisung (u. a. P903 für normale Lithiumbatterien, P908/P911 für beschädigte/kritische, P909 für Entsorgung, P910 für Kleinserien). Jede Zelle wird so in Innenverpackungen gesetzt, dass sie vollständig umschlossen und fixiert ist.

Kurzschluss- und Polschutz

Offene Pole müssen abgedeckt sein – durch Originalverpackung, Abkleben der Kontakte, Einzelbeutel oder Trennstege. Batterien dürfen sich weder berühren noch mit leitfähigem Material in Kontakt kommen. Das ist die häufigste und zugleich am einfachsten vermeidbare Fehlerquelle.

Polsterung und Fixierung

Die Batterien werden mit geeignetem, nicht leitfähigem Polstermaterial so verpackt, dass sie im Versandstück nicht wandern. Hohlräume sind auszufüllen, damit Erschütterungen und Stürze abgefangen werden.

Beschädigte, kritische und große Batterien

Für beschädigte, defekte oder kritische Batterien reichen Standardkartons nicht aus – hier sind Sicherheitsverpackungen (P908/LP904 bzw. P911/LP906) mit nicht brennbarem, nicht leitfähigem Füllmaterial vorgeschrieben. Beim Versand von Geräten mit Batterien (UN 3481/3091) muss das Gerät gegen unbeabsichtigtes Einschalten und Kurzschluss gesichert sein; beim Versand von Batterien ohne Gerät (UN 3480/3090) stehen Einzelisolierung und Kurzschlussschutz im Vordergrund.

Kennzeichnung und Markierung

Die richtige Kennzeichnung signalisiert jedem Beteiligten sofort, was im Paket ist und wie es zu behandeln ist. Fehlt sie oder ist sie falsch, wird die Sendung gestoppt.

Lithiumbatterie-Kennzeichen

Das Lithiumbatterie-Kennzeichen (seit 2019 verbindlich, ersetzt das frühere SV-188-Kennzeichen) trägt einen rot schraffierten Rand, ein Batteriesymbol, die UN-Nummer(n) und eine Telefonnummer. Es ist bei freigestellten Sendungen nach SV 188 Pflicht (Mindestgröße üblicherweise 100 × 100 mm).

Gefahrzettel Klasse 9A

Voll regulierte Lithiumbatterien tragen den Gefahrzettel Muster 9A – seit ADR 2019 ein eigenes, speziell für Lithiumbatterien vorgesehenes Symbol. Er ersetzt bei diesen Sendungen den allgemeinen Gefahrzettel der Klasse 9.

UN-Nummern und Ausrichtungspfeile

Auf voll regulierten Versandstücken müssen UN-Nummer und offizielle Versandbenennung deutlich lesbar sein. Ausrichtungspfeile sind bei bestimmten Konstellationen erforderlich (z. B. Batterien mit flüssigem Elektrolyt), damit das Versandstück in der richtigen Lage bleibt.

Freigestellt oder voll reguliert – der Unterschied

MerkmalFreigestellt (SV 188)Voll reguliert (Klasse 9)
Lithiumbatterie-Kennzeichenja
Gefahrzettel 9Aneinja
Beförderungspapieri. d. R. nicht nötigerforderlich
Verpackunggeprüft, FallprüfungUN-baumustergeprüft

Dokumentation und Nachweise

Für voll regulierte Sendungen ist ein Beförderungspapier erforderlich, das u. a. UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse und Anzahl/Beschreibung der Versandstücke enthält. Gern unterstützen wir Sie beim Erstellen rechtssicherer Beförderungspapiere. Freigestellte Sendungen nach SV 188 benötigen in der Regel kein Beförderungspapier, aber das korrekte Kennzeichen.

Zur Dokumentation gehören außerdem die Unterweisungsnachweise nach Kapitel 1.3 ADR, Prüfzeugnisse der Verpackungen und – sofern relevant – die 38.3-Prüfzusammenfassung der Batterien. Alle Nachweise sind aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Aktualität liegt beim Unternehmen.

Wer benötigt die Unterweisung?

Unterwiesen werden muss jeder, der mit Versand, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung oder Entsorgung von Lithiumbatterien zu tun hat – unabhängig von der Position. In der Praxis betrifft das weit mehr Personen, als viele Unternehmen annehmen:

  • Lager & Logistik: Ein- und Auslagerung, Kommissionierung, Sammelbehälter.
  • Versand & Verpacker: Verpacken, Kennzeichnen, Versandpapiere.
  • Verlader & Disponenten: Beladen, Ladungssicherung, Tourenplanung.
  • Einkauf & Produktion: Wareneingang, Einbau von Zellen, innerbetrieblicher Transport.
  • E-Commerce: Retouren, Ersatzakku-Versand, Endkundensendungen.
  • Werkstatt & Service: Austausch, Rücksendung defekter Akkus, Reparaturteile.
  • Entsorgung & Retouren: Sammlung, Rückführung, Transport zur Verwertung.

Faustregel: Sobald eine Batterie in Ihrem Betrieb bewegt, verpackt, beschriftet oder verschickt wird, sind die beteiligten Personen unterweisungspflichtig.

Inhalte der Schulung

Unsere Unterweisung ist praxisorientiert aufgebaut und deckt alle prüfungs- und alltagsrelevanten Themen ab. Wo möglich, arbeiten wir an Ihren eigenen Produkten und Versandprozessen.

  • Rechtliche Grundlagen: ADR, GGVSEB, Kapitel 1.3, Verantwortlichkeiten, IMDG/IATA im Überblick.
  • Batteriearten: Lithium-Ionen vs. Lithium-Metall, Kenngrößen Wh und Lithiumgehalt, Natrium-Ionen im Ausblick.
  • UN-Nummern: UN 3480/3481/3090/3091 sicher zuordnen.
  • Sondervorschriften: SV 188, 636, 376 sowie 230/310/377 in der Anwendung.
  • Verpackung: zugelassene Verpackungen, Kurzschluss- und Polschutz, beschädigte Batterien.
  • Kennzeichnung: Lithiumbatterie-Kennzeichen, Gefahrzettel 9A, UN-Nummern, Ausrichtungspfeile.
  • Dokumentation: Beförderungspapiere, Nachweise, Aufbewahrung.
  • Notfallmaßnahmen: Verhalten bei Beschädigung, Erwärmung, Rauch oder Brand.
  • Praxisbeispiele & häufige Fehler: reale Fälle aus Versand, E-Commerce und Werkstatt.
  • Lernerfolgskontrolle: Wissensabfrage und Klärung offener Fragen.

Online oder Inhouse – welche Variante passt zu Ihnen?

Online-UnterweisungPräsenz / Inhouse
VorteileOrtsunabhängig, flexible Zeiteinteilung, geringer Organisationsaufwand, ideal für einzelne oder verteilte Mitarbeitende.Direkter Praxisbezug an Ihren Produkten, Fragen sofort geklärt, Übungen mit echten Verpackungen, hoher Lerneffekt im Team.
Besonders geeignetAuffrischungen, kleine Teams, dezentrale Standorte, schnelle Nachschulung.Erstunterweisung, größere Teams, komplexe Versandprozesse, branchenspezifische Anforderungen.

Gefahrgut Consulting ist auf bundesweite Inhouse-Schulungen spezialisiert, weil der Praxisbezug an Ihren eigenen Batterien und Verpackungen den größten Lerneffekt bringt. Für Auffrischungen oder einzelne Mitarbeitende lässt sich auf Wunsch eine Online-Variante kombinieren.

Ablauf einer Unterweisung

  1. Anfrage: Sie schildern uns kurz Ihre Batterien, Versandwege und die Anzahl der Teilnehmenden.
  2. Bedarfsanalyse: Wir klären Batteriearten, UN-Nummern, Versandwege (Straße/Luft/See) und Ihre Prozesse.
  3. Vorbereitung: Wir stellen die Schulung individuell auf Ihre Branche und Produkte ein.
  4. Durchführung: Praxisnahe Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bei Ihnen vor Ort oder online (ca. 4 Stunden).
  5. Praxisbeispiele: Verpacken, Kennzeichnen und Einordnen an realen Fällen.
  6. Fragerunde: Klärung Ihrer individuellen Versandfragen.
  7. Teilnahmebescheinigung: Jeder Teilnehmende erhält einen Nachweis der Unterweisung.
  8. Dokumentation: Sie erhalten die Unterlagen für Ihre Nachweispflicht nach 1.3 ADR.

Unterweisung Batterie

ca. 4 Stunden
799
  • Inhalt:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kennzeichnung und Markierungen
  • Verpackungen
  • Beschädigte oder defekte Batterien
  • Recycling / Entsorgung
  • Versand
  • Prototypen
  • Dokumentation
  • Inklusive:
  • Anfahrtkosten
  • Seminarunterlagen
  • Zertifikat

Online-Seminar Lithiumbatterien – Preise pro Teilnehmer

Sie müssen nur einzelne Mitarbeitende schulen und wollen keine komplette Inhouse-Schulung buchen? Dann melden Sie Ihr Team zum Live-Online-Seminar an – mit Referent, Rückfragen und Teilnahmebescheinigung. Der Preis richtet sich danach, ob Sie bereits in laufender Betreuung bei uns sind.

Externe Kunden

Ohne laufenden Betreuungsvertrag
79 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer: 2 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Teilnahmebescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR
  • Pro Teilnehmer ein eigener Rechner mit Ton und Kamera
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage

Vertragskunden

Mit laufendem Betreuungsvertrag
69 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer: 2 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Teilnahmebescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR
  • Pro Teilnehmer ein eigener Rechner mit Ton und Kamera
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage

Premium-Vertragskunden

Mit externem Gefahrgutbeauftragten von uns
59 zzgl. MwSt / Teilnehmer
  • Ein Teilnehmerplatz in der Live-Online-Unterweisung
  • Dauer: 2 Stunden, Seminarsprache Deutsch
  • Handout zum Nachschlagen im Betrieb
  • Teilnahmebescheinigung nach Kapitel 1.3 ADR
  • Pro Teilnehmer ein eigener Rechner mit Ton und Kamera
  • Ab 10 Plätzen: Paketpreis auf Anfrage
Bester Preis

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

Häufige Fehler beim Versand von Lithiumbatterien

Diese Fehler sehen wir in der Praxis am häufigsten – und sie sind alle vermeidbar:

  • Falsche oder ungeprüfte Verpackung statt UN-geprüfter bzw. fallgeprüfter Verpackung.
  • Fehlender Kurzschlussschutz – lose Batterien, ungeschützte Pole.
  • Fehlende oder falsche Kennzeichnung (Lithiumbatterie-Kennzeichen bzw. Gefahrzettel 9A vergessen).
  • Falsche UN-Nummer – z. B. UN 3481 statt UN 3480 bei Batterien ohne Gerät.
  • Falsche Anwendung der SV 188 – Wh-Grenze überschritten, trotzdem als freigestellt behandelt.
  • Beschädigte Batterien falsch behandelt – Standardkarton statt Sicherheitsverpackung nach SV 376.
  • Fehlende Dokumentation – kein Beförderungspapier, keine Nachweise.
  • Keine oder veraltete Unterweisung der beteiligten Mitarbeitenden.

Ihre Vorteile mit Gefahrgut Consulting

  • Bundesweit Inhouse: Wir kommen zu Ihnen – deutschlandweit, an einen oder mehrere Standorte.
  • Erfahrene Referenten: Fachleute mit echter Gefahrgut- und Versandpraxis, nicht nur Theorie.
  • Praxisnahe Beispiele: Wir schulen an Ihren Produkten, Verpackungen und Versandwegen.
  • Aktuelle ADR-Version: Immer auf dem Stand des geltenden ADR (2025) inkl. neuer Entwicklungen.
  • Branchenspezifisch: Zugeschnitten auf E-Commerce, Industrie, Werkstatt, Logistik oder Entsorgung.
  • Individuelle Inhalte: Wir gehen auf Ihre konkreten Batterien und Prozesse ein.
  • Hohe Rechtssicherheit: Dokumentierte Unterweisung, die Kontrollen und Audits standhält.
  • Persönliche Betreuung: Fester Ansprechpartner – von der Anfrage bis zum Nachweis.

Als Anbieter aus Leverkusen betreuen wir Unternehmen in ganz Deutschland. Mehr über uns erfahren Sie in unserem Unternehmensporträt, weitere Fachthemen in unseren Fachbeiträgen. Ergänzend bieten wir die allgemeine Unterweisung nach 1.3 ADR an.

FAQ - Batterie Unterweisung

Unterweisungspflichtig sind alle Mitarbeiter, welche für den Versand, der Kennzeichnung oder der Entsorgung zuständig sind.

Die Unterweisung Batterie sollte alle zwei Jahre wiederholt bzw. aufgefrischt werden.

Alle Personen, die Lithiumbatterien versenden, verpacken, kennzeichnen, verladen, lagern oder entsorgen – z. B. in Lager, Versand, Produktion, E-Commerce, Werkstatt und Entsorgung. Kapitel 1.3 ADR schreibt die Unterweisung für jede an der Beförderung beteiligte Person vor.
Lithium-Ionen-Batterien, die allein (ohne Gerät) versendet werden – z. B. Ersatzakkus oder Power-Banks.
Lithium-Ionen-Batterien, die in einem Gerät eingebaut oder zusammen mit einem Gerät verpackt sind – z. B. Laptop oder Akku-Schrauber.
UN 3480 = Batterie allein, UN 3481 = Batterie in oder mit Ausrüstung. Der Unterschied ändert Kennzeichnung, Freimengen und Dokumentation.
UN 3090 sind Lithium-Metall-Batterien allein, UN 3091 sind Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstung (z. B. Rauchmelder, Kamera).
Die Sondervorschrift 188 erlaubt einen erleichterten Versand kleiner Zellen/Batterien: Lithium-Ionen bis 20 Wh (Zelle) bzw. 100 Wh (Batterie), Lithium-Metall bis 1 g bzw. 2 g – bei geprüfter Verpackung, Kurzschlussschutz und Lithiumbatterie-Kennzeichen.
Beim Sammeln und Transport gebrauchter, intakter Lithiumbatterien zur Verwertung bzw. zum Recycling – unter bestimmten Bedingungen stark erleichtert. Nicht für beschädigte Batterien.
Für beschädigte, defekte oder kritische Lithiumbatterien. Sie erfordert besonders geprüfte Sicherheitsverpackungen (P908/P911) und teils behördliche Zustimmung.
Bei voll regulierten Lithiumbatterie-Sendungen (nicht bei freigestellten nach SV 188). 9A ist seit ADR 2019 der spezielle Gefahrzettel für Lithiumbatterien.
Freigestellte Sendungen tragen das Lithiumbatterie-Kennzeichen; voll regulierte Sendungen tragen Gefahrzettel 9A, UN-Nummer und offizielle Benennung, ggf. Ausrichtungspfeile.
Freigestellt: geprüfte, fallgeprüfte Verpackung mit Kurzschlussschutz. Voll reguliert: UN-baumustergeprüfte Verpackung nach der passenden Verpackungsanweisung (z. B. P903).
Ausschließlich in speziell zugelassenen Sicherheitsverpackungen nach SV 376 (P908/LP904 bzw. P911/LP906 für kritische), einzeln gesichert. Im Luftverkehr gilt für beschädigte Batterien ein Transportverbot.
Eine selbstverstärkende Kettenreaktion, bei der eine beschädigte oder überhitzte Zelle immer heißer wird, brennbare Gase freisetzt und sich entzündet – schwer löschbar und auf Nachbarzellen übergreifend.
Ja, aber unter den strengeren Regeln der IATA-DGR mit teils niedrigeren Grenzwerten und Ladezustandsvorgaben. Beschädigte/defekte Batterien sind im Luftverkehr verboten.
Unsere Inhouse-Unterweisung ist für 799 € buchbar (ca. 4 Stunden, inkl. Anfahrt, Unterlagen und Zertifikat). Für größere Gruppen oder mehrere Standorte erstellen wir ein individuelles Angebot.
In der Regel etwa 4 Stunden – je nach Vorkenntnissen, Teilnehmerzahl und Praxisumfang.
Ja, jeder Teilnehmende erhält eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.
Ja. Für Auffrischungen und einzelne bzw. verteilte Mitarbeitende bieten wir eine Online-Variante; für Erstunterweisungen und Teams empfehlen wir die praxisnahe Inhouse-Schulung.
Polizei, BAG und Aufsichtsbehörden bei Kontrollen, außerdem der Gefahrgutbeauftragte und ggf. Auditoren. Die Nachweise müssen jederzeit vorgelegt werden können.
Alle mit Bezug zu Versand, Verpackung, Kennzeichnung, Verladung, Lagerung oder Entsorgung von Lithiumbatterien – unabhängig von der Hierarchieebene.
Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz sind Bußgelder bis zu 50.000 € je Verstoß möglich; hinzu kommen Haftungs- und Versicherungsrisiken sowie abgelehnte Sendungen.
Häufig ja – abhängig von Art und Menge des Gefahrguts. Mit unserem ADR-Pflichtenfinder und dem 1000-Punkte-Rechner lässt sich das vorab einschätzen; wir beraten Sie dazu.
Das ADR gilt europaweit einheitlich für den Straßentransport. Für Luft (IATA) und See (IMDG) gelten zusätzliche, teils strengere Regeln, die wir in der Schulung ansprechen.
Ja. Auch freigestellte Sendungen nach SV 188 bleiben Lithiumbatterien mit Pflichten zu Verpackung, Kurzschlussschutz und Kennzeichnung – freigestellt heißt nicht ungeregelt.
Sie fallen unter UN 3481 bzw. UN 3091. Das Gerät muss gegen Einschalten und Kurzschluss gesichert sein; je nach Wh-Wert gilt SV 188 oder die volle Regulierung.
Beschädigte/defekte Akkus fallen unter SV 376 und dürfen nicht in der normalen Retourenverpackung reisen. Es ist eine zugelassene Sicherheitsverpackung erforderlich.
Ja. Wir organisieren Schulungen für mehrere Standorte und größere Teilnehmerzahlen und erstellen dafür ein passendes Angebot.
Es drohen Bußgelder, das Stoppen der Sendung und im Schadensfall persönliche Haftung. Eine dokumentierte, aktuelle Unterweisung ist der wirksamste Schutz.
Nach Ihrer Anfrage stimmen wir kurzfristig einen Termin ab. Sprechen Sie uns an – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.

Kontakt

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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