
GEFAHRGUT CONSULTING
Kein deutscher Wirtschaftsraum ist so eng mit dem Gefahrgut verbunden wie Hamburg: Im größten Seehafen des Landes wechseln täglich tausende Container zwischen Straße, Schiene und Schiff — und mit jedem Wechsel wechselt das Regelwerk. Der typische Hamburger Gefahrgutfall beginnt beim Versender in der Speicherstadt oder in Billbrook und endet an Bord: ADR bis zum Terminal, ab dort IMDG-Code — mit eigener Dokumentation, eigener Stauordnung und eigener Verantwortung.
Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Pflichten nach § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) — für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Gerade die Kombination Straße + See entscheidet in Hamburg. Begehungen und Unterweisungen finden vor Ort in Ihrem Betrieb statt — zu einer festen Monatspauschale ab 29 €.
Sobald Ihrem Unternehmen Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder — im Hafenumfeld besonders relevant — nach GGVSee zugewiesen sind, ist nach § 3 GbV ein Gefahrgutbeauftragter in Textform zu bestellen. Maßgeblich ist die Rolle in der Kette: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder Entlader. Wer Container für die Verschiffung packt oder als Versender im Seeverkehr auftritt, braucht den Verkehrsträger See in der Bestellung — der Schulungsnachweis Straße deckt das nicht ab.
| Vorschrift | Kurzbezeichnung | Typischer Hamburger Anwendungsfall |
|---|---|---|
| 1.1.3.6 ADR | 1000-Punkte-Regel | Stadtverkehre und Kleinmengen |
| Kapitel 3.4 ADR | Begrenzte Mengen (LQ) | Handels- und Versandware |
| Kapitel 3.5 ADR | Freigestellte Mengen (EQ) | Labor- und Musterversand |
| 1.1.3.1 c) ADR | Handwerkerregelung | Werft-, Bau- und Servicefahrten |
Achtung: Diese ADR-Freistellungen gelten nicht automatisch im Seeverkehr — der IMDG-Code erleichtert anders. In zwei Minuten Klarheit: Selbsttest oder 1000-Punkte-Rechner.
| Besonderheit | Was sie für Sie bedeutet |
|---|---|
| IMDG-Code statt ADR ab Terminal | Mit der Übergabe zur Verschiffung gilt der IMDG-Code (Amendment 42-24, verbindlich seit 1.1.2026) — eigene Dokumentation (Dangerous-Goods-Deklaration), Stau- und Trennvorschriften inklusive. |
| Container-Packbescheinigung | Wer den Container packt, zeichnet nach 5.4.2 IMDG-Code verantwortlich — einer der häufigsten Beanstandungspunkte im Hafenvorlauf. |
| CTU-Code | Internationale Standards für das Packen und Sichern von Ladung im Container — Fehler fallen an Bord oder beim Empfänger auf, die Verantwortung bleibt beim Packbetrieb. |
| Elbtunnel und Stadtrouten | Für kennzeichnungspflichtige Transporte gelten die Tunnelbeschränkungen nach Kapitel 8.6 ADR — der Tunnelcode Ihrer Ladung entscheidet über Elbtunnel oder Alternativroute. |
| Hafen- und Straßenkontrollen | Im Hafen kontrollieren Wasserschutzpolizei und Hafenbehörden den Umschlag gefährlicher Güter, auf A1 und A7 BALM und Polizei. |
Unser Ansatz: Wir setzen Klassifizierung, Verpackung und Papiere von Anfang an so auf, dass Ihre Sendung in allen Regelwerken besteht — vom Werkstor bis an Bord.
Verlader- und Verpackerpflichten, Packbescheinigungen nach 5.4.2 IMDG, CTU-gerechtes Stauen und die Unterweisung des gewerblichen Personals — für Betriebe von Waltershof bis Billbrook.
Chemiehandel, Konsumgüter, Rohstoffe: Wir prüfen Sortimente auf Gefahrguteigenschaften, richten LQ-Prozesse ein und halten die Dokumentation für Straße und See konsistent.
Säuren und Laugen der Klasse 8, Schwefelsäure aus der Kupferproduktion, Beizen und Prozesschemie: Klassifizierung, Tankfragen und Empfängerpflichten aus einer Hand.
Kraft- und Brennstoffe der Klasse 3 in Tank- und Gebindelogistik, dazu die Betankungs- und Entsorgungsketten im Hafen — inklusive Sicherungsplan-Prüfung nach 1.10 ADR.
Lacke, Klebstoffe, Harze und Druckgase in der Fertigung — plus Prüfmuster und Ersatzteile mit Gefahrgutanteil im weltweiten Versand.
Lithium-Akkus, Aerosole, Parfüm: Prüfroutinen für Versand und Retoure, die auch bei hohem Sendungsvolumen funktionieren — inklusive SV 188 und SV 376.
Trockeneis und Kohlendioxid in der Kühl- und Röstlogistik, Reinigungschemie der Klasse 8 — die unterschätzten Gefahrgüter der Branche.
Propan, Acetylen, Farben und Kraftstoffe zwischen Werkstatt, Werft und Baustelle: Wir ziehen die Grenze der Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR sauber und schriftlich.
Bestellung nur für die Straße: Das Unternehmen packt Container für die Verschiffung oder steht als Versender in der DGD — bestellt ist aber nur für Straße. Formal ein Verstoß, bei jeder Kontrolle angreifbar.
Packbescheinigung als Formsache behandelt: Die Unterschrift dokumentiert Verantwortung für Stauung, Trennung und Ladungszustand — sie gehört in geschulte Hände, nicht auf den Stapel.
ADR-Freistellung im Seeverkehr fortgeschrieben: Was unter der 1000-Punkte-Grenze auf der Straße frei fährt, ist deshalb noch nicht IMDG-konform — die Regelwerke erleichtern unterschiedlich.
Tunnelcode ignoriert: Kennzeichnungspflichtige Transporte Richtung Süden brauchen den Abgleich mit dem Tunnelcode — sonst endet die Fahrt vor dem Elbtunnel.
In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob Ihr Betrieb betroffen ist.
Wir klären Güter, Verkehrsträger und Bestellpflicht — inklusive der Frage, ob Ihre Sendungen aufs Schiff gehen.
Erfassung von Warenströmen, Standorten und Rollen bis zum Terminal, danach Bestellung in Textform nach § 3 GbV für alle einschlägigen Verkehrsträger.
Standortbegehung inklusive Packplätzen und Ladungssicherung, Unterweisung nach 1.3 ADR und 1.3.1 IMDG-Code — vor Ort oder digital.
Erreichbarkeit ohne Zusatzkosten, See-Checks vor kritischen Verschiffungen, Updates zu Regelwerksänderungen und der Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR.
Individuelle Beratung für individuelle Kunden

Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten — und gewinnen dabei:
Kostenersparnis
Ein interner Beauftragter — für Straße und See geschult — kostet doppelte Schulungen, IHK-Prüfungen und Freistellungszeit. Extern zahlen Sie eine feste Pauschale ab 29 €/Monat, alle Verkehrsträger inklusive.
Rechtssicherheit & Haftung
Die dokumentierte Arbeit eines fachkundigen Beauftragten belegt die Erfüllung Ihrer Organisationspflichten — der entscheidende Nachweis, wenn Amt für Arbeitsschutz, Hafenbehörde oder BALM prüfen.
Multimodales Praxiswissen
ADR, RID und IMDG aus einer Hand: Wir kennen die Übergänge zwischen Straße, Schiene und Schiff aus dem Tagesgeschäft — genau dort entstehen die Hamburger Fehler.
Aktualität ohne Aufwand
Mit IMDG-Amendment 42-24 kamen neue UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge — wir übersetzen jede Änderung auf Ihre Prozesse, ohne dass Sie nachlesen müssen.
Wir übernehmen alle Pflichten, die Ihr Unternehmen als Beteiligter der Beförderungskette zu erfüllen hat — für Straße, Schiene und See:
Bestellung in Textform exakt für die Verkehrsträger, die Sie betreffen. Im Hafenumfeld prüfen wir immer mit: Braucht Ihre Rolle den Verkehrsträger See nach GGVSee?
Beteiligtenrollen je Standort und Warenstrom — vom Lager bis zum Terminal. Daraus folgt der komplette Pflichtenkatalog.
UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe — geprüft für ADR und IMDG, denn die Erleichterungen unterscheiden sich.
Beförderungspapiere nach Kapitel 5.4 ADR, Dangerous-Goods-Deklaration und Container-Packbescheinigung nach 5.4.2 IMDG für Ihre Seeverkehre.
Inhouse in Hamburg oder digital, dokumentiert. Ergänzend: IMDG-Code 1.3 Unterweisung und CTU-Code Schulung.
Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR, Sicherungsplan nach Kapitel 1.10 ADR bei Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial.
Begehung von Lager, Packplätzen und Verladebereichen — inklusive Ladungssicherung und Containerpacken nach CTU-Code.
Begleitung gegenüber Amt für Arbeitsschutz, Hafenbehörden und BALM; bei Unfällen der Bericht nach 1.8.5 ADR.
Unsere Zusatzleistung für Hamburg: Prüfung Ihrer Exportsendungen gegen den IMDG-Code — Stauung, Trennung, Dokumentation — bevor der Container zum Terminal rollt.
Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter in Hamburg? Drei transparente Modelle, jeweils mit 12 Monaten Laufzeit — Rückfragen per Telefon und E-Mail sind immer inklusive.
Unsere Experten für Gefahrgut beraten Sie persönlich und
umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.
Gefahrgut Consulting
Köschenberg 10
51379 Leverkusen
Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

In nachfolgender Broschüre finden Sie zusammengefasst alle Informationen zum externen Gefahrgutbeauftragten auf einen Blick.
1 — Erstgespräch (kostenlos, 15 Minuten). Wir klären, ob überhaupt eine Bestellpflicht besteht. Häufig ergibt sich schon hier, dass Sie unterhalb der Freistellungsgrenzen liegen. Das sagen wir Ihnen dann auch.
2 — Angebot. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit fester Monatspauschale, passend zu Größe, Standortzahl und Verkehrsträgern.
3 — Bestellung. Vertrag und Bestellurkunde in Textform nach § 3 GbV. Sie benennen uns gegenüber Ihren Mitarbeitern; wir sind ab diesem Zeitpunkt Ihr Ansprechpartner nach außen.
4 — Bestandsaufnahme vor Ort. Erste Begehung an Ihrem Hamburger Standort. Wir sichten Prozesse, Dokumente, Kennzeichnung, Ausrüstung und Schulungsstände. Für Hafenbetriebe: Prüfung der GGBVOHH-Meldepflicht und des GEGIS-Status.
5 — Maßnahmen und Umsetzung. Bericht an die Geschäftsleitung mit priorisierten Maßnahmen. Wir liefern Arbeitsanweisungen, Musterdokumente und Checklisten und schulen Ihr Personal.
6 — Laufende Betreuung. Jährliche Begehung, jährliche Unterweisung, Jahresbericht, laufende Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail, proaktive Information bei Rechtsänderungen.
Analyse
Zunächst schauen wir uns den aktuellen Umgang mit Gefahrgut an. Welche Produkte werden in den Versandprozess eingebracht? Gab es schon Reklamationen in der Vergangenheit? Unsere erfahrenen Experten analysieren im ersten Step wie der Umgang bis dato bei Ihnen geregelt ist und stellen zeitgleich fest, welche Anforderungen an den Gefahrgutprozess zu stellen sind.
Strategie
Diese festgestellten Anforderungen stellen wir in einem Bericht für die Geschäftsführung fest. Diesen Bericht besprechen wir und setzen uns mit den Empfehlungen auseinander, welche für einen sicheren Umgang mit Gefahrgut notwendig sind.
Umsetzung
Die ausgesprochenen Empfehlungen verbessern Ihren Gefahrgutprozess im Unternehmen und schützen den Mitarbeiter. Dabei sind auch öfters verschiedene alternativen möglich. Sie können dabei jederzeit auf den festen Ansprechpartner zurückgreifen und die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen überwachen.
Monitoring
Schließlich ist ein Gefahrgutprozess ein stetiger Prozess des Wandels, welcher sich in Teilen ständig ändert. Mit dem Monitoring von Gefahrgut Consulting sind Sie jederzeit auf dem neusten Stand der Gesetzesänderungen, sodass ein sicherer Versand des Gefahrguts zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann.
Sobald ihm Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder GGVSee zugewiesen sind. Im Hafenumfeld ist die GGVSee der oft übersehene Auslöser: Auch wer nur Container packt oder als Versender in der Dangerous-Goods-Deklaration steht, kann bestellpflichtig sein.
Feste Monatspauschalen: 29 € für Selbstfahrer, 99 € für Kleinunternehmen bis 15 Mitarbeiter, 159 € für Großbetriebe — netto, 12 Monate Laufzeit, ohne versteckte Kosten.
Den Umschlag gefährlicher Güter überwachen Wasserschutzpolizei und Hafenbehörden, die betriebliche Organisation das Amt für Arbeitsschutz. Auf A1 und A7 kontrollieren BALM und Polizei.
Das entscheidet der Tunnelbeschränkungscode Ihrer Ladung nach Kapitel 8.6 ADR. Für kennzeichnungspflichtige Transporte prüfen wir Code und Route vor der Disposition — inklusive Alternativen über die A1.
Auf der Straße genügt das Beförderungspapier nach Kapitel 5.4 ADR, im Seeverkehr kommen die Dangerous-Goods-Deklaration und die Container-Packbescheinigung nach 5.4.2 IMDG hinzu. Wir halten beide Welten konsistent.
Wer Container packt, muss die einschlägigen Vorgaben des CTU-Codes kennen und anwenden — die Packbescheinigung dokumentiert genau das. Wir schulen Ihr Personal praxisnah im Betrieb.
Mit dem IMDG-Amendment 42-24 haben batteriebetriebene Fahrzeuge eigene UN-Nummern (u. a. UN 3556) erhalten. Deklaration und Dokumentation im Seeverkehr müssen entsprechend umgestellt sein.
Ja — die gesamte Metropolregion: Norderstedt, Stade, Buxtehude, Lüneburg, Geesthacht und die Logistikstandorte der Süderelbe. Begehungen bündeln wir wirtschaftlich.
Ja — der Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR/IMDG erfasst die Tätigkeiten je Verkehrsträger, für den der Beauftragte bestellt ist. Wir erstellen ihn für Straße und See aus einem Guss.
Nach Erstgespräch und Angebotsannahme erfolgt die Bestellung kurzfristig; Bestandsaufnahme und erste Unterweisung terminieren wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. In Hamburg begleiten wir Verlader mit Seeverkehrsbezug (IMDG) direkt am Hafen sowie in den Industriegebieten Harburg und Billbrook.

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns bei Ihnen.
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