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GEFAHRGUT CONSULTING

Externer Gefahrgutbeauftragter Hamburg


Ihr Gefahrgutbeauftragter nach GbV für Hamburg — Straße, Schiene und See aus einer Hand

Kein deutscher Wirtschaftsraum ist so eng mit dem Gefahrgut verbunden wie Hamburg: Im größten Seehafen des Landes wechseln täglich tausende Container zwischen Straße, Schiene und Schiff — und mit jedem Wechsel wechselt das Regelwerk. Der typische Hamburger Gefahrgutfall beginnt beim Versender in der Speicherstadt oder in Billbrook und endet an Bord: ADR bis zum Terminal, ab dort IMDG-Code — mit eigener Dokumentation, eigener Stauordnung und eigener Verantwortung.

Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Pflichten nach § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) — für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Gerade die Kombination Straße + See entscheidet in Hamburg. Begehungen und Unterweisungen finden vor Ort in Ihrem Betrieb statt — zu einer festen Monatspauschale ab 29 €.

✓ Über 10 Jahre Erfahrung✓ ADR 2025 · IMDG 42-24 · IATA-DGR 67✓ Vor Ort in Hamburg & Umland✓ Feste Pauschale ab 29 €/Monat

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter in Hamburg Pflicht?

Sobald Ihrem Unternehmen Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder — im Hafenumfeld besonders relevant — nach GGVSee zugewiesen sind, ist nach § 3 GbV ein Gefahrgutbeauftragter in Textform zu bestellen. Maßgeblich ist die Rolle in der Kette: Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Empfänger oder Entlader. Wer Container für die Verschiffung packt oder als Versender im Seeverkehr auftritt, braucht den Verkehrsträger See in der Bestellung — der Schulungsnachweis Straße deckt das nicht ab.

Freistellungen: die vier wichtigsten Wege

VorschriftKurzbezeichnungTypischer Hamburger Anwendungsfall
1.1.3.6 ADR1000-Punkte-RegelStadtverkehre und Kleinmengen
Kapitel 3.4 ADRBegrenzte Mengen (LQ)Handels- und Versandware
Kapitel 3.5 ADRFreigestellte Mengen (EQ)Labor- und Musterversand
1.1.3.1 c) ADRHandwerkerregelungWerft-, Bau- und Servicefahrten

Achtung: Diese ADR-Freistellungen gelten nicht automatisch im Seeverkehr — der IMDG-Code erleichtert anders. In zwei Minuten Klarheit: Selbsttest oder 1000-Punkte-Rechner.

Hafenstadt Hamburg: Was gefahrgutrechtlich besonders ist

BesonderheitWas sie für Sie bedeutet
IMDG-Code statt ADR ab TerminalMit der Übergabe zur Verschiffung gilt der IMDG-Code (Amendment 42-24, verbindlich seit 1.1.2026) — eigene Dokumentation (Dangerous-Goods-Deklaration), Stau- und Trennvorschriften inklusive.
Container-PackbescheinigungWer den Container packt, zeichnet nach 5.4.2 IMDG-Code verantwortlich — einer der häufigsten Beanstandungspunkte im Hafenvorlauf.
CTU-CodeInternationale Standards für das Packen und Sichern von Ladung im Container — Fehler fallen an Bord oder beim Empfänger auf, die Verantwortung bleibt beim Packbetrieb.
Elbtunnel und StadtroutenFür kennzeichnungspflichtige Transporte gelten die Tunnelbeschränkungen nach Kapitel 8.6 ADR — der Tunnelcode Ihrer Ladung entscheidet über Elbtunnel oder Alternativroute.
Hafen- und StraßenkontrollenIm Hafen kontrollieren Wasserschutzpolizei und Hafenbehörden den Umschlag gefährlicher Güter, auf A1 und A7 BALM und Polizei.

Unser Ansatz: Wir setzen Klassifizierung, Verpackung und Papiere von Anfang an so auf, dass Ihre Sendung in allen Regelwerken besteht — vom Werkstor bis an Bord.

Branchen, die wir in Hamburg betreuen

Seehafenspedition und Packbetriebe

Verlader- und Verpackerpflichten, Packbescheinigungen nach 5.4.2 IMDG, CTU-gerechtes Stauen und die Unterweisung des gewerblichen Personals — für Betriebe von Waltershof bis Billbrook.

🌍

Im- und Exporthandel

Chemiehandel, Konsumgüter, Rohstoffe: Wir prüfen Sortimente auf Gefahrguteigenschaften, richten LQ-Prozesse ein und halten die Dokumentation für Straße und See konsistent.

🏭

Metall und Grundstoffindustrie

Säuren und Laugen der Klasse 8, Schwefelsäure aus der Kupferproduktion, Beizen und Prozesschemie: Klassifizierung, Tankfragen und Empfängerpflichten aus einer Hand.

Mineralöl und Energie

Kraft- und Brennstoffe der Klasse 3 in Tank- und Gebindelogistik, dazu die Betankungs- und Entsorgungsketten im Hafen — inklusive Sicherungsplan-Prüfung nach 1.10 ADR.

✈️

Luftfahrtindustrie und Zulieferer

Lacke, Klebstoffe, Harze und Druckgase in der Fertigung — plus Prüfmuster und Ersatzteile mit Gefahrgutanteil im weltweiten Versand.

📦

E-Commerce und Versandhandel

Lithium-Akkus, Aerosole, Parfüm: Prüfroutinen für Versand und Retoure, die auch bei hohem Sendungsvolumen funktionieren — inklusive SV 188 und SV 376.

Lebensmittel und Kaffeewirtschaft

Trockeneis und Kohlendioxid in der Kühl- und Röstlogistik, Reinigungschemie der Klasse 8 — die unterschätzten Gefahrgüter der Branche.

🔧

Handwerk, Werften und Bau

Propan, Acetylen, Farben und Kraftstoffe zwischen Werkstatt, Werft und Baustelle: Wir ziehen die Grenze der Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 c) ADR sauber und schriftlich.

Häufige Fehler aus der Hamburger Praxis

Bestellung nur für die Straße: Das Unternehmen packt Container für die Verschiffung oder steht als Versender in der DGD — bestellt ist aber nur für Straße. Formal ein Verstoß, bei jeder Kontrolle angreifbar.

Packbescheinigung als Formsache behandelt: Die Unterschrift dokumentiert Verantwortung für Stauung, Trennung und Ladungszustand — sie gehört in geschulte Hände, nicht auf den Stapel.

ADR-Freistellung im Seeverkehr fortgeschrieben: Was unter der 1000-Punkte-Grenze auf der Straße frei fährt, ist deshalb noch nicht IMDG-konform — die Regelwerke erleichtern unterschiedlich.

Tunnelcode ignoriert: Kennzeichnungspflichtige Transporte Richtung Süden brauchen den Abgleich mit dem Tunnelcode — sonst endet die Fahrt vor dem Elbtunnel.

In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob Ihr Betrieb betroffen ist.

So läuft die Zusammenarbeit in Hamburg ab

  1. Erstgespräch — 15 Minuten, kostenfrei

    Wir klären Güter, Verkehrsträger und Bestellpflicht — inklusive der Frage, ob Ihre Sendungen aufs Schiff gehen.

  2. Bestandsaufnahme und Bestellung

    Erfassung von Warenströmen, Standorten und Rollen bis zum Terminal, danach Bestellung in Textform nach § 3 GbV für alle einschlägigen Verkehrsträger.

  3. Begehung und Unterweisung

    Standortbegehung inklusive Packplätzen und Ladungssicherung, Unterweisung nach 1.3 ADR und 1.3.1 IMDG-Code — vor Ort oder digital.

  4. Laufende Betreuung

    Erreichbarkeit ohne Zusatzkosten, See-Checks vor kritischen Verschiffungen, Updates zu Regelwerksänderungen und der Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR.

KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH

Individuelle Beratung für individuelle Kunden

Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten

Vorteile Gefahrgut Consulting

Vier Gründe für die externe Lösung in Hamburg

Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten — und gewinnen dabei:

Kostenersparnis

Ein interner Beauftragter — für Straße und See geschult — kostet doppelte Schulungen, IHK-Prüfungen und Freistellungszeit. Extern zahlen Sie eine feste Pauschale ab 29 €/Monat, alle Verkehrsträger inklusive.

Rechtssicherheit & Haftung

Die dokumentierte Arbeit eines fachkundigen Beauftragten belegt die Erfüllung Ihrer Organisationspflichten — der entscheidende Nachweis, wenn Amt für Arbeitsschutz, Hafenbehörde oder BALM prüfen.

Multimodales Praxiswissen

ADR, RID und IMDG aus einer Hand: Wir kennen die Übergänge zwischen Straße, Schiene und Schiff aus dem Tagesgeschäft — genau dort entstehen die Hamburger Fehler.

Aktualität ohne Aufwand

Mit IMDG-Amendment 42-24 kamen neue UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge — wir übersetzen jede Änderung auf Ihre Prozesse, ohne dass Sie nachlesen müssen.

Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter in Hamburg

Wir übernehmen alle Pflichten, die Ihr Unternehmen als Beteiligter der Beförderungskette zu erfüllen hat — für Straße, Schiene und See:

§

Bestellung nach § 3 GbV — auch für See

Bestellung in Textform exakt für die Verkehrsträger, die Sie betreffen. Im Hafenumfeld prüfen wir immer mit: Braucht Ihre Rolle den Verkehrsträger See nach GGVSee?

🔍

Bedarfsanalyse und Rollenbestimmung

Beteiligtenrollen je Standort und Warenstrom — vom Lager bis zum Terminal. Daraus folgt der komplette Pflichtenkatalog.

🏷️

Klassifizierung und Freistellungsprüfung

UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe — geprüft für ADR und IMDG, denn die Erleichterungen unterscheiden sich.

📋

Papiere, DGD und Packbescheinigung

Beförderungspapiere nach Kapitel 5.4 ADR, Dangerous-Goods-Deklaration und Container-Packbescheinigung nach 5.4.2 IMDG für Ihre Seeverkehre.

🎓

Unterweisung 1.3 ADR / 1.3.1 IMDG

Inhouse in Hamburg oder digital, dokumentiert. Ergänzend: IMDG-Code 1.3 Unterweisung und CTU-Code Schulung.

📊

Jahresbericht und Sicherungsplan

Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR, Sicherungsplan nach Kapitel 1.10 ADR bei Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial.

🏭

Standortbegehung mit Protokoll

Begehung von Lager, Packplätzen und Verladebereichen — inklusive Ladungssicherung und Containerpacken nach CTU-Code.

🏛️

Behördenkontakt und Ereignisberichte

Begleitung gegenüber Amt für Arbeitsschutz, Hafenbehörden und BALM; bei Unfällen der Bericht nach 1.8.5 ADR.

See-Check für Exportsendungen

Unsere Zusatzleistung für Hamburg: Prüfung Ihrer Exportsendungen gegen den IMDG-Code — Stauung, Trennung, Dokumentation — bevor der Container zum Terminal rollt.

Preise

Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter in Hamburg? Drei transparente Modelle, jeweils mit 12 Monaten Laufzeit — Rückfragen per Telefon und E-Mail sind immer inklusive.

Selbstfahrer

1 Mitarbeiter
29 pro Monat
  • Verkehrsträger Straße
  • Bedarfsanalyse
  • Gefährdungsanalyse
  • Erstellung von Musterbeförderungspapieren
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • jährliche Schulung vor Ort
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Beratung individueller Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Begehung und Überwachung des Standortes
  • Erstellung eines Überwachungsprotokolles
  • Organisation von Gefahrgutprozessen
  • Erstellung eines Rechtskatasters
  • Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
  • Laufzeit: 12 Monate
Einsteiger

Kleinunternehmer

bis 15 Mitarbeiter
99 pro Monat
  • Verkehrsträger Straße
  • Bedarfsanalyse
  • Gefährdungsanalyse
  • Erstellung von Musterbeförderungspapieren
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • jährliche Schulung vor Ort
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Beratung individueller Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Begehung und Überwachung des Standortes
  • Erstellung eines Überwachungsprotokolles
  • Organisation von Gefahrgutprozessen
  • Erstellung eines Rechtskatasters
  • Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
  • Laufzeit: 12 Monate
Premium

Großbetrieb

keine Begrenzung
159 pro Monat
  • Verkehrsträger Straße
  • Bedarfsanalyse
  • Gefährdungsanalyse
  • Erstellung von Musterbeförderungspapieren
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • jährliche Schulung vor Ort
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Beratung individueller Fragen
  • Telefon/E-Mail Support
  • Checklisten/Arbeitshilfen/Handouts
  • Begehung und Überwachung des Standortes
  • Erstellung eines Überwachungsprotokolles
  • Organisation von Gefahrgutprozessen
  • Erstellung eines Rechtskatasters
  • Bericht an die Geschäftsführung/ Vorstand
  • Laufzeit: 12 Monate
professional

Unsere Standorte in Hamburg und ganz Deutschland

Deutschlandweit für Sie da

Unsere Experten für Gefahrgut beraten Sie persönlich und
umfassend vor Ort - bundesweit und darüber hinaus.

Unser Hauptsitz

Gefahrgut Consulting
Köschenberg 10
51379 Leverkusen

Sie haben noch Fragen oder wollen uns beauftragen?

Gefahrgutbeauftragter Broschüre

Broschüre

In nachfolgender Broschüre finden Sie zusammengefasst alle Informationen zum externen Gefahrgutbeauftragten auf einen Blick.

In sechs Schritten zum bestellten Gefahrgutbeauftragten

1 — Erstgespräch (kostenlos, 15 Minuten). Wir klären, ob überhaupt eine Bestellpflicht besteht. Häufig ergibt sich schon hier, dass Sie unterhalb der Freistellungsgrenzen liegen. Das sagen wir Ihnen dann auch.

2 — Angebot. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit fester Monatspauschale, passend zu Größe, Standortzahl und Verkehrsträgern.

3 — Bestellung. Vertrag und Bestellurkunde in Textform nach § 3 GbV. Sie benennen uns gegenüber Ihren Mitarbeitern; wir sind ab diesem Zeitpunkt Ihr Ansprechpartner nach außen.

4 — Bestandsaufnahme vor Ort. Erste Begehung an Ihrem Hamburger Standort. Wir sichten Prozesse, Dokumente, Kennzeichnung, Ausrüstung und Schulungsstände. Für Hafenbetriebe: Prüfung der GGBVOHH-Meldepflicht und des GEGIS-Status.

5 — Maßnahmen und Umsetzung. Bericht an die Geschäftsleitung mit priorisierten Maßnahmen. Wir liefern Arbeitsanweisungen, Musterdokumente und Checklisten und schulen Ihr Personal.

6 — Laufende Betreuung. Jährliche Begehung, jährliche Unterweisung, Jahresbericht, laufende Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail, proaktive Information bei Rechtsänderungen.

Analyse

Zunächst schauen wir uns den aktuellen Umgang mit Gefahrgut an. Welche Produkte werden in den Versandprozess eingebracht? Gab es schon Reklamationen in der Vergangenheit? Unsere erfahrenen Experten analysieren im ersten Step wie der Umgang bis dato bei Ihnen geregelt ist und stellen zeitgleich fest, welche Anforderungen an den Gefahrgutprozess zu stellen sind.

Strategie

Diese festgestellten Anforderungen stellen wir in einem Bericht für die Geschäftsführung fest. Diesen Bericht besprechen wir und setzen uns mit den Empfehlungen auseinander, welche für einen sicheren Umgang mit Gefahrgut notwendig sind.

Umsetzung

Die ausgesprochenen Empfehlungen verbessern Ihren Gefahrgutprozess im Unternehmen und schützen den Mitarbeiter. Dabei sind auch öfters verschiedene alternativen möglich. Sie können dabei jederzeit auf den festen Ansprechpartner zurückgreifen und die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen überwachen.

Monitoring

Schließlich ist ein Gefahrgutprozess ein stetiger Prozess des Wandels, welcher sich in Teilen ständig ändert. Mit dem Monitoring von Gefahrgut Consulting sind Sie jederzeit auf dem neusten Stand der Gesetzesänderungen, sodass ein sicherer Versand des Gefahrguts zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann.

Häufige Fragen zum externen Gefahrgutbeauftragten in Hamburg

Sobald ihm Pflichten als Beteiligter nach GGVSEB oder GGVSee zugewiesen sind. Im Hafenumfeld ist die GGVSee der oft übersehene Auslöser: Auch wer nur Container packt oder als Versender in der Dangerous-Goods-Deklaration steht, kann bestellpflichtig sein.

Feste Monatspauschalen: 29 € für Selbstfahrer, 99 € für Kleinunternehmen bis 15 Mitarbeiter, 159 € für Großbetriebe — netto, 12 Monate Laufzeit, ohne versteckte Kosten.

Den Umschlag gefährlicher Güter überwachen Wasserschutzpolizei und Hafenbehörden, die betriebliche Organisation das Amt für Arbeitsschutz. Auf A1 und A7 kontrollieren BALM und Polizei.

Das entscheidet der Tunnelbeschränkungscode Ihrer Ladung nach Kapitel 8.6 ADR. Für kennzeichnungspflichtige Transporte prüfen wir Code und Route vor der Disposition — inklusive Alternativen über die A1.

Auf der Straße genügt das Beförderungspapier nach Kapitel 5.4 ADR, im Seeverkehr kommen die Dangerous-Goods-Deklaration und die Container-Packbescheinigung nach 5.4.2 IMDG hinzu. Wir halten beide Welten konsistent.

Wer Container packt, muss die einschlägigen Vorgaben des CTU-Codes kennen und anwenden — die Packbescheinigung dokumentiert genau das. Wir schulen Ihr Personal praxisnah im Betrieb.

Mit dem IMDG-Amendment 42-24 haben batteriebetriebene Fahrzeuge eigene UN-Nummern (u. a. UN 3556) erhalten. Deklaration und Dokumentation im Seeverkehr müssen entsprechend umgestellt sein.

Ja — die gesamte Metropolregion: Norderstedt, Stade, Buxtehude, Lüneburg, Geesthacht und die Logistikstandorte der Süderelbe. Begehungen bündeln wir wirtschaftlich.

Ja — der Jahresbericht nach 1.8.3.13 ADR/IMDG erfasst die Tätigkeiten je Verkehrsträger, für den der Beauftragte bestellt ist. Wir erstellen ihn für Straße und See aus einem Guss.

Nach Erstgespräch und Angebotsannahme erfolgt die Bestellung kurzfristig; Bestandsaufnahme und erste Unterweisung terminieren wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. In Hamburg begleiten wir Verlader mit Seeverkehrsbezug (IMDG) direkt am Hafen sowie in den Industriegebieten Harburg und Billbrook.

Ihr Ansprechpartner für Hamburg

Alex Cwiklinski
Alex Cwiklinski
Geschäftsinhaber & Gefahrgutbeauftragter

Seit über 10 Jahren beraten wir Unternehmen bundesweit zu Gefahrgut, Transport-Compliance und Arbeitssicherheit – persönlich, verlässlich und zu transparenten Pauschalpreisen.

  • info@gefahrgut-consulting.de
  • 0214 403 9597
  • Köschenberg 10, 51379 Leverkusen
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