Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transport immer als Gefahrgut eingestuft. Deshalb bemisst sich der Versand nach dem Verkehrsträger. Es wurde bei allen Verkehrsträgern gesonderte Regelungen aufgestellt. Dabei ist es auch denkbar, dass mehrere Verkehrsträger während eines Versandvorganges benutzt werden.
Um ein sicherer Versand der Batterien zu gewährleisten ist eine detaillierte Differenzierung des Versandgutes durchzuführen. Der Unterschied ist im folgenden differenziert aufgezeigt.
Merke:
Grundsätzlich unterscheidet man in Batterien und Zellen.
Eine Batterie besteht aus einer oder mehreren Zellen, die dauerhaft elektrisch durch ein Gehäuse, Anschlüsse, Kennzeichnungen oder Schutzvorrichtungen miteinander verbunden sind.
Eine Zelle ist eine einzelne, ummantelte elektrochemische Einheit, welche zwischen den beiden Polen eine Spannungsdifferenz aufweist. Ist die Definition nach den UN-Modellvorschriften zu subsumieren, so gilt die elektrochemische Einheit als Zelle, dem ungeachtet, ob diese sonst als Batterie oder einzellige Batterie bezeichnet werden würde.
Des Weiteren muss unterscheiden werden, ob es sich um Lithium-Metall oder Lithium-Ionen-Batterien/Zellen handelt. Lithium-Metall Batterien/Zellen sind nicht aufladbar. Diese tragen die UN 3090, 3091. Lithium-Ionen-Batterien/Zellen (UN 3480, 3481) sind dagegen wiederaufladbar und sind meist als Akkus in Geräten verbaut.