Beförderungspapier: Das müssen Sie wissen!

Beförderungspapier

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Was muss enthalten sein?

Ein Beförderungspapier ist unabdingbar beim Transport gefährlicher Güter. Es besteht dabei kein formaler Zwang, wie dies umgesetzt werden soll. Auf die inhaltlichen Angaben gemäß 5.4.1 ADR kommt es an. Wenn diese erfüllt sind, ist eine Überprüfung der zu transportierenden gefährlichen Güter möglich. 

Folgende Angaben sollte jedes Beförderungspapier für gefährliche Güter enthalten:

  • In der Amtssprache des Versandlandes. Jedoch zusätzlich in Englisch, Deutsch oder Französisch, wenn einer der drei Sprachen nicht dem Versandland entspricht.
  • UN-Nummer – vor der jeweiligen Nummer muss ein UN vorgestellt werden.
  • Offizielle Stoffbezeichnung – Diese entnehmen Sie aus der Tabelle A oder B aus dem ADR. Falls eine technische Bezeichnung enthalten ist, ergänzen Sie diese in Klammern dahinter. 
  • Gefahrzettel – Diese entnehmen Sie aus der Spalte 5 der Tabelle.
  • Verpackungsgruppe – wird mit einem VG vorgestellt und sehen Sie in der Spalte 4.
  • Versandstücke
  • Gesamtmenge
  • Absender – jeweils Name und Anschrift
  • Empfänger – jeweils Name und Anschrift
  • Sondervereinbarungen
  • Tunnelbeschränkungscode – entnehmen Sie der Spalte 15 in der Tabelle A.

Welche Dokumente können als Beförderungspapier ausgewiesen werden?

  • Lieferschein
  • Ladeliste
  • Handelsrechnung
  • Abfallbegleitschein

Wann benötigt man kein Beförderungspapier nach ADR?

Achtung: Diese Regelung ist zurzeit bis zum 30.06.2021 befristet. 

Nach der Ausnahme 18 (S) Gefahrgut-Ausnahmeverordnung dürfen gefährliche Güter ohne Beförderungspapier oder mit folgenden fehlenden Angaben (Empfänger, Gesamtmenge der gefährlichen Güter) im Beförderungspapier transportiert werden, wenn einer der drei folgenden Alternativen einschlägig sind:

  1. Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken
  • Die zu transportierenden Versandstücke dürfen nicht an Dritte übergeben werden. 
  • Darüber hinaus dürfen beim Transport keine weiteren Ausnahmen verwendet werden. 
  • Die Gesamtmenge je Beförderungseinheit darf die zulässige Höchstmenge gemäß 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten.
  • Werden Güter der Beförderungskategorie 4 transportier ist die Menge bis 1000 kg bzw. l beschränkt.

2. Beförderung von leeren ungereinigten Verpackungen

  • Die transportierenden Verpackungen dürfen nicht an Dritte übergeben werden.
  • Beim Transport der Verpackungen dürfen keine weiteren Ausnahmen angewendet werden. 
  • Die Gesamtmenge je Beförderungseinheit ist auf die zulässige Höchstmenge gemäß 1.1.3.6 ADR beschränkt 
  • Werden leere ungereinigte Verpackungen der Beförderungskategorie 4 versandt, ist es gemäß 1.1.3.6 ADR auf die Menge von 1000 kg bzw. l beschränkt. 

3. Beförderung von ungereinigten leeren:

  • Tankfahrzeugen, Fahrzeugen
  • Aufsetztanks, ortsbeweglichen Tanks
  • Tankcontainer, Containern, Schüttgut-Containern
  • Batteriefahrzeugen, MEGC, MEMU
  • VORSICHT: Es muss jedoch das Beförderungspapier des zuletzt enthaltenen Gutes mitgeführt werden.

Wie lange muss ein Beförderungspapier aufbewahrt werden?

Das Beförderungspapier oder dessen Kopie sind gemäß § 18 I Nr. 12 GGVSEB für einen Zeitraum von drei Monaten nach Beendigung der Beförderung aufzubewahren. Diese Frist beginnt, wenn der Absender seine gefahrgutrechtlichen Pflichten abschließt. Die Frist ist in 5.4.4.1 ADR geregelt.

Darf man das Beförderungspapier elektronisch mitführen?

Es ist auch zulässig das Beförderungspapier als elektronisches Dokument mitzuführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Aufzeichnung und Verarbeitung elektronischer Daten verwendeten Verfahren muss den juristischen Anforderungen hinsichtlich der Beweiskraft und der Verfügbarkeit während der Beförderung mindestens den Verfahren mit schriftlichen Dokumenten entsprechen.

Darüber hinaus muss der Absender in der Lage sein, dem Beförderer die Informationen als Papierdokument zu übergeben, wobei die Informationen in der in dem Kapitel 5 ADR vorgeschriebenen Reihenfolge erscheinen müssen.

Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder vereinbaren ein Rückruftermin.

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