Sicherungsplan nach 1.10 ADR: Anforderungen und Herausforderungen

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Als ersten Schritt ist es im Unternehmen zu prüfen, ob ein Sicherungsplan gemäß 1.10 ADR notwendig ist. Die Anforderungen richten sich ebenfalls nach 1.10 ADR. Sicherungspläne sind nicht nur für Beförderer und Absender gemäß 1.10.3.2.1 ADR Pflicht, sondern auch für andere Beteiligte gemäß 1.4.2, 1.4.3 ADR, sobald gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential befördert werden.

Die Tabelle mit hohem Gefahrenpotential finden Sie im 1.10.3.1.2 ADR

In der obigen Tabelle überprüfen Sie dann, ob Sie von der Regelung betroffen sind. Beachten Sie dabei bitte, wenn die die Klasse 7 transportieren, die Tabelle mit den Grenzwerten gemäß 1.10.3.1.3 ADR zu überprüfen.

Wie ein Sicherungsplan konkret auszusehen hat ist in 1.10.3.2.2 ADR beschrieben.

Hilfestellung bei der Ausarbeitung eines solchen Sicherungsplanes der Verband der chemischen Industrie e.V. Dort sind viele Muster für Unternehmen vorhanden, welche auf das eigene Unternehmen zu subsumieren sind.

Herausforderungen:

Die Herausforderung ist folgende Bestandteile sicher zu gestalten:

  • Zugangskontrollen zum Betriebsgelände
  • Identitätskontrolle und Qualifikationskontrolle des Personals
  • Verfahren und Erprobung des Sicherungsplanes
  • Verfahren und Dokumentation bei Abhandenkommen von gefährlichen Gütern
  • Dokumentation rund um die Unterweisung (speziell bei Unterweisungen zur Sicherung gefährlicher Güter)
  • Erstellung eines Sicherungsplanes muss alle Geschäftsbereiche eines Unternehmens abdecken.

Tabelle 1.10.3.1.2: Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential

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