Die Freistellungsregelung des SV636 regelt den Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle von Lithium-Ionen-Zellen und Batterien.
Es müssen dabei folgende Rahmenbedienungen eingehalten werden:
- maximal 333 kg Gesamtmenge von Lithium-Ionen-Zellen und Batterien dürfen je Beförderungseinheit transportiert werden
- die maximale Gesamtmenge muss durch ein Qualitätssystem gesichert sein
- die Bruttomasse darf höchstens 500 g betragen
- die Lithiumzellen und Batterien haben Leistungen innerhalb des erleichterten Versands
- der Zweck der Beförderung ist: Sortierung, Entsorgung oder Recycling
An die Verpackung sind folgende Anforderung zu stellen:
- Verpackungsanweisung P909
- widerstandsfähige Außenverpackung mit maximal 30 kg Bruttogewicht
- Polstermaterial: nicht brennbar oder leitfähig
- Metallverpackung mit nicht leitfähigen Werkstoff
Versandstücke sind mit folgenden Worten zu markieren:
- LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG
- LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING
Zur Folge hat dies:
- kein Beförderungspapier benötigt