Die Regelung zur Begrenzung der Durchfahrt mit den LKW’s durch Tunnel wurde 2007 ins ADR eingebunden. Dies sollte zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und die drei Hauptgefahren (Explosionen, freiwerdende giftige Gase oder flüchtiger giftiger flüssiger Stoffe und Brände) ausschließen, welche zu zahlreichen Opfern oder ernsthaften Schäden am Tunnelwerk führen könnte.
1. Wann muss man den Tunnelbeschränkungscode (TBC) in die Beförderungspapiere eintragen?
In die Beförderungspapiere muss der TBC nicht angegeben werden, falls bei Abfahrt bereits bekannt ist, dass ein Tunnel nicht durchfahren wird.
Achtung: Bei Freistellungen im Rahmen von ADR. 1.1.3.6 muss der TBC im Beförderungspapier nicht angegeben werden.
2. Welche Tunnelkategorien gibt es?
Das ADR unterteilt es in fünf Tunnelkategorien.
Tunnelkategorie A:
Keine Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter
Tunnelkategorie B:
Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion führen können.
Tunnelkategorie C:
Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen können.
Tunnelkategorie D:
Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter, die zu einer sehr großen Explosion, einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe oder einem großen Brand führen können.
Tunnelkategorie E:
Beschränkungen für die Beförderung aller gefährlicher Güter mit Ausnahme derer, bei denen in der Gefahrgutliste in Spalte 15 mit (-) angegeben sind, sowie für alle gefährlichen Güter in begrenzten Mengen über 8 Tonnen Bruttogesamtmasse je Beförderungseinheit.
3. Mit welchen Ladungen kann man welche Tunnel passieren?
Tabelle für Tankverkehr
Tabelle für Stückgutverkehr
NEM = Nettoexplosivstoffmasse
Achtung: Bei der Beförderung verschiedener gefährlicher Stoffe und Gefahrgütern mit verschiedenen Tunnelbeschränkungscodes (TBC) ist immer von dem gefährlichsten Kennzeichen auszugehen.
Merke: Desto gefährlicher die Ladung, umso höher die Buchstabe des Tunnelbeschränkungscodes der Ladung.