Die Sondervorschrift im ADR SV188 hat eine besonders hohe Bedeutung bei dem Versand von Batterien. Diese Vorschrift ermöglicht es die Batterien und Zellen mit erleichterten Versandbedienungen zu verschicken. Die Zellen und Batterien dürfen dabei bestimmte Kenngrößen nicht überschreiten, damit erleichterter Versand angewendet werden kann.
Es ist dann zu unterscheiden, ob Zellen/Batterien Alleine, mit oder in Ausrüstung verschickt werden.
Beachten:
Wenn Batterien/Zellen alleine versendet werden muss folgendes beachtet werden:
- Das Bruttogewicht darf 30 kg maximal betragen
- Die Batterie oder Zelle muss vollständig umschlossen sein durch eine nichtleitfähige Innenverpackung
- Die Außerpackung muss einen Sturz aus 1,2 Höhe aushalten, ohne dass der Inhalt beschädigt wird
- Schließlich muss auf das Versandstück eine Batterie-Markierung
Wenn Batterien/Zellen mit Ausrüstung versendet werden muss folgendes beachtet werden:
- Es muss eine nichtleitfähige Innenverpackung benutzt werden, welche die Batterie/Zelle vollständig umschließt
- Die Außerpackung muss einen Sturz aus 1,2 Höhe aushalten, ohne dass der Inhalt beschädigt wird
- Schließlich muss auf das Versandstück eine Batterie-Markierung
Wenn Batterien/Zellen in Ausrüstung versendet werden muss folgendes beachtet werden:
- Die Batterien/Zellen müssen gegen Kurzschluss, Beschädigung und unbeabsichtigte Aktivierung geschützt sein
- Die Außerpackung muss einen Sturz aus 1,2 Höhe aushalten, ohne dass der Inhalt beschädigt wird