Der Verkehrsleiter muss eine natürliche Person sein und muss die Kriterien der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung erfüllen.
Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters wird durch die Anforderung behördlicher Führungszeugnisse und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister sichergestellt. Dort werden die Behörden feststellen, ob der potenzielle Verkehrsleiter in seiner Vergangenheit Verurteilungen oder Sanktionen erfahren hat.
Die fachliche Eignung ist der Nachweis der Kenntnisse um innerstaatliche oder auch grenzüberschreitende Verkehrsbetriebe zu führen. Diese fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK abgelegt. Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten bei verschiedenen Studien- oder Berufsabschlüssen sich diesen anrechnen zu lassen.