Kennzeichnung und Markierung beim Versand von Batterien

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Abhängig von der UN-Nummer müssen folgende Markierungen und Kennzeichnungen auf das Paket angebracht werden. Es müssen dabei, dann Anforderungen vom regulären oder erleichterten Versand eingehalten werden. Beachten Sie bitte, dass die Kennzeichnung und Markierung beim Paket nicht über die Ecke geklebt werden darf, sowie nicht überklebt werden darf mit Paketband.

Der Gefahrzettel für Batterien Nr. 9 A darf nicht für Großzettel bzw. Placards verwendet werden.

Tipp für Frachtführer und Spediteure: Vergessen Sie nicht die schriftliche Weisungen hinsichtlich des Gefahrenzettels 9A nachzuschauen.

Klasse 9 - Gefahrzettel

  • 10 cm x 10 cm (gemäß ADR/RID)
  • Symbole müssen schwarz sein
  • Hintergrund muss weiß sein
  • Die Innere Begrenzungslinie muss ca. 5 mm vom Rand entfernt sein
Klasse9

Batterie-Markierung

  • 12 cm x 11 cm
  • Symbol muss schwarz sein
  • Schraffierung am Rand in der Farbe rotund 5 mm breit
  • Unter dem Symbol müssen in der oberen Zeile die UN Nummer
  • Und darunter die Telefonnummer als Ansprechpartner für die Sendung
Batterie

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